Deutsche Umwelthilfe zeigt Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaziele auf

Anlässlich der am Montag, den 17. Juli ablaufenden Frist für die Klimaschutz-Sofortprogramme in den Sektoren Gebäude und Verkehr benennt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kurzfristig wirksame Maßnahmen, um die Klimaziele aus dem geltenden Klimaschutzgesetz einhalten zu können. Beide Sektoren verfehlen die gesetzlich festgeschriebenen CO2-Einsparziele deutlich. Deshalb sind die zuständigen Ministerien gesetzlich verpflichtet, Sofortprogramme zu präsentieren, die die Lücke kurzfristig schließen. Da sich Bauministerin Geywitz und Verkehrsminister Wissing erkennbar schwer tun, konkrete Beiträge zu liefern, legt die DUH nun eine Blaupause für die beiden Sofortprogramme vor.

Im Verkehrssektor sind Klimaschutzmaßnahmen überfällig und besonders einfach möglich. Durch ein sofort verkündetes Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und einer für alle Gemeinden verbindlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h lassen sich jedes Jahr allein über 11 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Darüber hinaus muss die finanzielle Förderung von Dienstwagen mit höheren CO2-Emissionen als die EU seit 2020 vorgibt, beendet werden. Derzeit fördert Finanzminister Lindner Klimakiller-Limousinen und Monster-SUV mit in der Spitze 100.000 Euro und mehr.

„Das überfällige Sofortprogramm, das Verkehrsminister Wissing mit dem Segen des Bundeskanzlers bislang verweigert, steht exemplarisch für das Versagen aller beteiligten Ministerien. So ist die gerade bekannt gewordene geplante Novelle der Pkw-Verbrauchskennzeichnung aus dem grünen Wirtschaftsministerium erkennbar von den Autokonzernen geschrieben worden und würde als absurde Folge den Verkauf besonders energiehungriger Neuwagen sogar noch verstärken. Die klimaschädlichen Subventionen von über 30 Milliarden Euro pro Jahr im Verkehrsbereich müssen im Rahmen des Sofortprogramms gestrichen und die Mittel für klimafreundliche Mobilität und Abfederung sozialer Härten eingesetzt werden. Die Angst von FDP-Minister Wissing vor unseren im November verhandelten Klagen auf Vorlage gesetzeskonformer Sofortprogramme zeigt schließlich die Notwendigkeit, das Klimaschutzgesetz als geltendes Recht einzuhalten.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH

Quelle: DUH

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