EuGH-Verhandlung der Trassenpreisbremse bedroht den SPNV

Der Europäische Gerichtshof entscheidet am 4. Dezember über die Zulässigkeit der deutschen Trassenpreisbremse im SPNV – Aufgabenträger befürchten 23 Prozent Preissteigerungen und Angebotsreduzierung ab 2026

Am 4. Dezember 2025 verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die sogenannte Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und entscheidet damit über die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht.

Hintergrund ist, dass in Deutschland im SPNV der jährliche Anstieg der Trassenpreise an die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel gekoppelt und auf 3 Prozent begrenzt ist. Die Trassenpreise müssen von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) für die Nutzung des Schienennetzes an den Infrastrukturbetreiber DB InfraGO gezahlt werden. Sie werden jährlich zum Fahrplanwechsel von der DB InfraGO bei der Bundesnetzagentur beantragt.

Sollte der EuGH gegen die – für die Finanzierung des SPNV wichtige – Trassenpreisbremse entscheiden, darf die Regelung von deutschen Behörden wegen des Vorrangs des Europarechts vor nationalen Rechtsvorschriften nicht mehr angewendet werden. Dann droht den SPNV-Aufgabenträgern eine Steigerung der Trassenpreise um 23 Prozent ab 2026. Hieraus ergeben sich immense Mehrkosten für SPNV-Aufgabenträger und EVU, die weder in den Regionalisierungsmitteln noch in den bestehenden Verkehrsverträgen berücksichtigt sind. Aufgrund der gesetzlich verankerten Rechenlogik zur Bestimmung zulässiger Trassenentgelte wirken sich auch die vom Bund veranlassten Eigenkapitalerhöhungen bei der DB InfraGO kostentreibend aus.

Der Bundesverband SchienenNahverkehr warnt zusammen mit anderen Branchenverbänden seit langem vor den Risiken der erwarteten EuGH-Entscheidung. Die Branche fordert daher eine Reform der Trassenpreise, wie sie auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorsieht. Kurzfristig müsste der Bund im Fall einer derartigen Trassenpreissteigerung die Regionalisierungsmittel deutlich erhöhen, damit Aufgabenträger und EVU auch in 2026 das Verkehrsangebot aufrechterhalten können.

„Der Bund muss die Mehrkosten für die Aufgabenträger auffangen. Andernfalls sind die Länder gezwungen, die Leistungen im Regional- und S-Bahn-Verkehr ab 2026 drastisch zu reduzieren. Dies wäre ein fatales Zeichen für die Fahrgäste, die sich täglich auf den ÖPNV verlassen und darauf angewiesen sind“, betont Kai Daubertshäuser, Vizepräsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr.

Am Mittwoch, den 12. November 2025 tagt der Verkehrsausschuss des Bundestages, gefolgt vom Haushaltsausschuss am 13. November 2025. Letzterer berät im Rahmen seiner Bereinigungssitzung abschließend über den Bundeshaushalt 2026, bevor dieser noch im November im Plenum beraten und beschlossen werden soll. Beide Ausschüsse sind nun dazu aufgerufen, langfristig berechenbare Trassenpreise sicherzustellen und damit die Attraktivität des klimafreundlichen Verkehrsträgers Schiene zu sichern.

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