Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen bei den Planungen von ÖPNV-Vorhaben, um diese zu beschleunigen. Am 26. Januar 2026 hat Verkehrsminister Oliver Krischer in Wuppertal fünf bewilligte Förderbescheide in Höhe von insgesamt 9,75 Millionen Euro überreicht. Darunter ist auch der Neubau für die Wagenhalle der Schwebebahn, die in diesem Jahr ihren 125. Geburtstag feiert. „Die Wuppertaler Schwebebahn war 1901 ein Symbol für Innovationskraft und ist bis heute unverzichtbarer Bestandteil des Alltags für Tausende Pendlerinnen und Pendler. Mit drei Millionen Euro für den Neubau der Wagenhalle investieren wir in die Zukunft dieses weltweit einzigartigen Systems“, sagte Verkehrsminister Oliver Krischer bei der Förderbescheid-Übergabe.
Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrats“. Sie unterstützt Kommunen und Verkehrsunternehmen dabei, wichtige Infrastrukturprojekte frühzeitig zu planen. So entsteht ein Vorrat an baureifen Maßnahmen, mit dem Nordrhein-Westfalen schneller und gezielter zusätzliche Bundesmittel für den Ausbau der Schieneninfrastruktur abrufen kann. Seit dem Start des Programms im Jahr 2021 wurden landesweit bereits 75 Maßnahmen in die Förderung aufgenommen. Verkehrsminister Krischer übergab außerdem Förderzusagen für eine durchgehende Stadtbahnverbindung zwischen Oberhausen und Essen, die barrierefreie Umgestaltung eines S-Bahn-Haltepunktes in Hilden, eine Stadtbahnverlängerung in Bielefeld und zwei neue barrierefreie Haltestellen in Köln.
Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil des ÖPNV am Modal Split zu erhöhen und den Öffentlichen Personennahverkehr als eine echte Alternative zum Individualverkehr auszubauen. Daher zeigte sich Minister Krischer erfreut, „dass mit Übergabe der Förderbescheide Planungsleistungen in allen Teilen des Landes angestoßen werden.“
Im Rahmen der Förderrichtlinie wurden bereits einige Vorhaben so weit qualifiziert, dass sie per Übergangsregelung in den ÖPNV-Bedarfsplan sowie in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden konnten.
Diese Vorhaben werden gefördert:
Die WSW mobil GmbH erhält für den Neubau der Wagenhalle der Wuppertaler Schwebebahn in Vohwinkel eine Zuwendung in Höhe von rund 3,18 Millionen Euro. Das Stahlträgerwerk der jetzigen Wagenhalle ist bereits mehr als 120 Jahre alt und erreicht das Ende seiner Lebensdauer. Zudem entspricht die Wagenhalle nicht mehr den Anforderungen eines modernen Schwebebahnbetriebs.
Eine Zuwendung in Höhe von rund 1,86 Millionen Euro erhält die STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH für die Planung einer durchgehenden Stadtbahnverbindung. Die Linie 105 endet derzeit auf Essener Stadtgebiet, direkt an der Oberhausener Stadtgrenze. Die Weiterführung der Linie 105 ist ein Baustein für eine interkommunale und nachhaltige Verkehrsentwicklung. Profitieren würden auch die stark nachgefragten Einzelhandels-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die derzeit Beschäftigten, die schon heute an ihren Arbeitsplatz in der Neuen Mitte pendeln.
Im Land gibt es zur Herstellung der Barrierefreiheit noch Handlungsbedarf. Für die Planungsleistungen zum Ausbau des Haltepunktes „Hilden Süd S“ erhält die Stadt Hilden eine Zuwendung in Höhe von 136.800 Euro. Die S-Bahn verbindet die Hildener Bevölkerung mit den Städten Solingen, Düsseldorf und darüber hinaus mit dem Ruhrgebiet. Die barrierefreie Umgestaltung der Zuwegungen soll den Hildener Bürgern den Zugang zum ÖPNV einfacher zugänglich und flexibel nutzbar machen.
Die höchste Zuwendung in Höhe von 3,6 Millionen Euro erhält die moBiel GmbH (Bielefeld) für die Planung der Stadtbahnverlängerung nach Hillegossen. Mit dem Ausbau der Stadtbahnlinie 2 soll die Mobilitätslücke zwischen dem Bielefelder Osten und der Innenstadt geschlossen werden. Die Reduzierung der Reisezeit durch eine schnelle direkte Stadtbahnverbindung soll zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV führen.
Die Stadt Köln erhält eine Zuwendung in Höhe von 977.500 Euro für die Planungsleistungen zur Errichtung von zwei neuen barrierefreien Haltestellen. Die Linie 13 ist im Kölner Stadtbahnnetz eine wichtige Verbindung und verknüpft entlang des Kölner Gürtels viele Stadtteile. Mit diesen zwei zusätzlichen Haltestellen können bis zu 6.800 Anwohner zusätzlich an die bereits bestehende Linie angeschlossen werden.
Hintergrund:
Durch die Aufstockung der Bundesfinanzhilfen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes auf eine Milliarde Euro seit dem Jahr 2021 sowie zwei Milliarden Euro pro Jahr ab dem Jahr 2025, werden in den kommenden Jahren erhebliche Finanzmittel zum Ausbau des ÖPNV zur Verfügung stehen. Eine Voraussetzung für den Abruf von Bundesfinanzmitteln für Infrastrukturprojekte sind abgeschlossene Planungen für die Maßnahme. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr fördert im Rahmen der Förderrichtlinie die Planungsleistungen in der Regel mit 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.









