HOCHBAHN und ver.di einigen sich: Deutliche Entgeltsteigerung bis 2027

Nach insgesamt acht Verhandlungsrunden zum Mantel- und Entgelttarifvertrag haben sich die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) auf einen Abschluss verständigt. Der neue Entgelttarifvertrag startet rückwirkend zum 1. Januar 2026 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Der Manteltarifvertrag wirkt ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 und endet nach 36 Monaten am 31. Dezember 2028.

Die Einigung umfasst die folgenden Kernpunkte:

• Anhebung des Entgelts um 3 Prozent rückwirkend ab dem 1. Januar
2026, mindestens um 130 Euro. Das entspricht in der größten Gruppe der
Arbeitnehmenden, dem Fahrdienst, einer Steigerung um mindestens 3,7
Prozent.

• Steigerung des Entgelts um weitere 2,4 Prozent, mindestens um 110
Euro, zum 1. Januar 2027. Für den Fahrdienst bedeutet dieses eine
Steigerung um mindestens 3 Prozent.

Die Jahressonderzahlung wird im Jahr 2026 von derzeit 90 Prozent auf 92,5
Prozent angehoben. Für die größte Gruppe der Arbeitnehmenden, den Fahrdienst, ergibt sich daraus insgesamt eine Gehaltssteigerung um mindestens 7 Prozent. Das bedeutet ein jährliches Gehaltsplus in Höhe von 3.191,00 Euro brutto ab dem Jahr 2027. Darüber hinaus wird die Jahressonderzahlung bis zum Jahr 2032 in drei weiteren Schritten auf 100 Prozent angehoben.

Saskia Heidenberger, Personalvorständin und Arbeitsdirektorin der
HOCHBAHN sowie Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite: „In einer
krisenhaften Zeit der Verunsicherung halten wir mit diesem Abschluss unser Wort: Die HOCHBAHN ist eine verantwortungsbewusste Arbeitgeberin, auf die sich unsere Mitarbeitenden verlassen können. Wir sind dafür bis an die Grenze des finanziell Machbaren gegangen und haben nach sehr anspruchsvollen Verhandlungen gemeinsam einen guten Kompromiss gefunden.“

Der Abschluss sieht über die bereits genannten Punkte hinaus vor:

• Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 110 Euro in zwei Schritten
• Senkung des Arbeitnehmerbeitrages zum Deutschlandticket auf 50 Prozent
• Übernahme der Führerscheinkosten Klasse B in Höhe von 85 Prozent
für Auszubildende bei betrieblichem Bedarf
• Erstmalig einen Tag Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit und
weitere verbesserte Freistellungsregelungen

Die Einigung steht noch unter dem Vorbehalt, dass die zu beteiligenden Gremien dem Ergebnis innerhalb der nächsten vier Wochen zustimmen.

Print Friendly, PDF & Email

Comments are closed.