Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will den Markteintritt neuer Anbieter im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) erleichtern. Die SPNV-Aufgabenträger begrüßen mehr Wettbewerb im Fernverkehr. Dieser darf aber nicht die vertakteten Nah- und Regionalverkehre verdrängen. Sie fordern die Einführung von Regeln in den Nutzungsbedingungen der DB InfraGO, die das Angebot attraktiver Taktverkehre im SPNV schützen.
Die BNetzA will die DB InfraGO dazu verpflichten, neue Wettbewerber im SPFV beim Verkehrsartenmix auf einer Strecke stärker zu berücksichtigen und den Nutzungsanteil etablierter Fernverkehrsunternehmen mit hohem Marktanteil zu begrenzen. Vor der finalen Entscheidung muss die BNetzA aber die noch ausstehenden Bewertungen des Eisenbahninfrastrukturbeirats, des Bundeskartellamts und der Monopolkommission abwarten.
Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) befürchtet damit, in Zukunft einem stärkeren Verdrängungswettbewerb mit Fernverkehrsanbietern ausgesetzt zu sein. Mehr Verkehr auf den hochausgelasteten Strecken zwischen und in den Knoten geht einher mit mehr Trassenkonflikten des SPFV mit dem SPNV. Lassen sich diese Trassenkonflikte für die Erstellung des Netzfahrplans nicht einvernehmlich lösen, etwa durch geringfügig geänderte Fahrpläne, hat der SPNV regelmäßig das Nachsehen. Langlaufende Fernverkehre generieren schließlich die höheren Trassenentgelterlöse und bekommen gemäß der Vorrangkriterien die angemeldeten Trassen zugewiesen.
Dieser Fehlanreiz führt bei SPNV-Angeboten zu Abweichungen im Takt, verlängerten Fahrzeiten, Haltausfällen und Anschlussverlusten. Die bestehenden SPNV-Angebote basieren auf langfristig geplanten, ausgebauten und finanzierten integralen Taktfahrplänen und intensiven Abstimmungen mit allen Verkehrsarten auf der Schiene. Es besteht daher die Gefahr, dass sich das zumindest teilweise steuerfinanzierte SPNV-Angebot durch mehr Fernverkehr verschlechtert und Investitionen der Länder in die Schieneninfrastruktur nutzlos werden.
„30 Jahre nach der Bahnreform droht der SPNV an einer kaputt gesparten Infrastruktur, nicht reformierter Trassenpreissystematik und unterfinanzierten Regionalisierungsmitteln abgewirtschaftet zu werden. Hinzukommt ein Wettbewerb im Fernverkehr, von dem nicht klar ist, ob er sich in die bestehenden Verkehrsangebote im Regional- und Fernverkehr integrieren wird,“ betont Jan Görnemann, Geschäftsführer des Bundesverbands SchienenNahverkehr. Er fordert: „Die DB InfraGO muss den ihr zur Verfügung stehenden Spielraum nach § 52 Eisenbahnregulierungsgesetz nutzen und dem SPNV als vertakteten Verkehr den Vorrang gewähren. Zugleich braucht es die Selbstverpflichtung des Bundes, den SPNV stärker zu unterstützen und zu priorisieren. Der SPNV ist eine Erfolgsgeschichte: Nie waren das Angebot so hoch, die Fahrzeuge so modern und die Nutzung durch das Deutschlandticket so attraktiv. SPNV ist zurecht Daseinsvorsorge und darf nicht zum Spielball des Wettbewerbs auf der Schiene werden.“









