Dem deutschen Eisenbahnsektor drohen im kommenden Jahr weitere empfindliche Kürzungen im Bundeshaushalt: Im heute in erster Lesung durch den Bundestag beratenem Haushaltsentwurf stehen mit insgesamt 20,8 Milliarden Euro 1,1 Milliarden Euro weniger als im Vorjahr für die Eisenbahn zur Verfügung. Zudem verfestigt sich nach Ansicht des VDV die negative Tendenz, dass sich die Bereitstellung der Mittel weiter aus dem Verkehrshaushalt in andere Bereiche – namentlich dem Sondervermögen und den Verteidigungshaushalt verlagert. Positiv zu bewerten ist, dass im Einzelplan 12 des Bundesverkehrsministeriums mit 2,26 Milliarden Euro wieder mehr Mittel für den Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur vorgesehen sind.
VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: „Die Finanzierung für den Eisenbahnsektor im Bundeshaushalt verkommt immer mehr zum Verschiebebahnhof. Und jedes Jahr bleiben dabei Mittel oder Haushaltstitel auf der Strecke. Finanzmittel für die Schiene aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen und in den Verteidigungshaushalt zu verschieben, ist keine Lösung. Das Sondervermögen und die sicherheitsrelevante Ertüchtigung der Infrastruktur über den Verteidigungshaushalt sind richtige Maßnahmen. Beides macht aber nur Sinn, wenn dafür zusätzliche Mittel investiert werden und nicht Budgets aus dem Einzelplan 12 des Bundesverkehrsministeriums dorthin verschoben werden. Durch dieses Agieren des Bundesfinanzministeriums wird einmal mehr deutlich, dass es dringend strukturelle Änderungen an der Finanzierungsarchitektur der Eisenbahninfrastruktur im Sinne eines überjährigen Ansatzes – beispielsweise in Form des im Koalitionsvertrags vorgesehenen Infrastrukturfonds – braucht.“
Stillstand und Kürzungen bei Trassenpreisförderung, NE-Infrastruktur und Förderung des kombinierten Verkehrs
Mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit braucht die Branche aus Sicht des VDV auch bei den markt- und verkehrsleistungsbezogenen Förderinstrumenten – namentlich bei der Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr. Denn obwohl der Bund die vorgesehene Reform des Trassenpreissystems absehbar nicht umsetzt und sich die Unternehmen im SGV steigenden Trassenpreisen gegenübersehen, senkt der vorliegende Haushaltsentwurf die für die Unternehmen des Schienengüterverkehrs so wichtige Trassenpreisförderung von 265 Millionen Euro im Vorjahr um 65 Millionen Euro.
Wolff weiter: „Hier setzt der Bund ein vollkommen falsches Signal für den Verkehrsträger Schiene, aber auch für den Wirtschaftsstandort und für die deutsche Industrie, die auf einen leistungsfähigen Schienengüterverkehr angewiesen ist. Die dadurch entstehende Unsicherheit bei Transportpreisen wird zu weiteren Verwerfungen im Markt führen. Eine Entwicklung, die zwingend zu verhindern ist.“
Zuletzt zeigt der Haushaltsentwurf, dass der Bund dem nichtbundeseigenen Eisenbahnnetz und dem Kombinierten Verkehr deutlich zu wenig Bedeutung zumisst. So sinkt die Förderung für die NE-Infrastruktur von ohnehin deutlich zu knapp bemessenen 66 Millionen Euro in 2026 auf nun 46 Millionen Euro. Gleiches gilt für den Kombinierten Verkehr, für den trotz eines Investitionsrückstaus von über 600 Millionen Euro nur noch 73,3 statt bisher 90 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Im Haushalt zudem noch gar nicht adressiert sind zusätzliche Bedarfe des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), die sich absehbar aus dem Wegfall der sogenannten Trassenpreisbremse ergeben. Hier sind Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht dafür zu sorgen, dass sich die Auswirkungen des Urteils nicht in weniger Verkehrsleistungen und damit weniger Mobilität für die Menschen in Deutschland übertragen.









