Die steigenden Trassenpreise reißen Millionenlücken in die Finanzierung des sächsischen Regionalverkehrs, warnt der Fahrgastverband Pro Bahn. Dem Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) fehlen 2026 dafür 5,3 Millionen Euro, dem Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO) 8,8 Millionen Euro. In Ostsachsen drohen zusätzlich 9,5 Millionen Euro Nachzahlung für 2025 und ab 2027 jährlich mehr als 14 Millionen Euro Mehrkosten. Auch im Vogtland werden Einschnitte vorbereitet.
„Jetzt tritt genau das ein, wovor wir gewarnt haben: Von Mittelsachsen über Dresden und die Lausitz bis ins Vogtland drohen weniger Züge und schlechtere Anschlüsse. Nicht die Fahrgäste haben dieses Finanzierungsproblem verursacht – und nicht die Fahrgäste dürfen dafür bezahlen. Bund und Freistaat müssen den Abbau stoppen.“
Michael Koch, stellvertretender Bundesvorsitzender und Referent der Region Dresden im Fahrgastverband Pro Bahn
Der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Oktober 2026 (Az. 18 L 1831/26) verschärft die Lage. Danach hat die DB InfraGO für 2026/2027 Anspruch auf eine Kostenobergrenze von 8,203 Milliarden Euro – mehr als 880 Millionen Euro über der Festsetzung der Bundesnetzagentur. Ein wesentlicher Grund liegt beim Bund: Die neue Leistungsvereinbarung InfraGO (LV InfraGO), die ab 2027 die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III (LuFV III) ablösen soll, liegt noch immer nicht vor. Deshalb konnten erwartete Bundeszuschüsse nicht kostensenkend berücksichtigt werden. Die DB InfraGO muss zunächst mit einer linearen Fortschreibung der bisherigen Kalkulationsgrundlagen rechnen.
„Der Bund hat weder die neue Finanzierung der DB InfraGO rechtzeitig geregelt noch eine wirksame Reform des Trassenpreissystems vorgelegt. Das Bundesverkehrsministerium kennt das Problem, es kennt die Folgen – und es bleibt trotzdem bei Ankündigungen. Das ist politische Arbeitsverweigerung und ein Armutszeugnis für die Verkehrspolitik des Bundes“, so Koch.
Der Fahrgastverband Pro Bahn fordert:
- Mehrkosten vollständig ausgleichen: Der Bund muss die zusätzlichen Trassenkosten im Nahverkehr für 2026 und 2027 übernehmen. Bestellte Verkehre dürfen nicht abbestellt werden.
- Trassenpreise auf Grenzkosten umstellen: Die Entgelte sollen sich an den unmittelbar durch eine Zugfahrt verursachten Kosten orientieren. Vorhaltung und Instandhaltung des Netzes sind aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.
- Reform verbindlich terminieren: Das Bundesverkehrsministerium muss die LV InfraGO abschließen und einen Gesetzentwurf mit festem Zeitplan für die Trassenpreisreform vorlegen.
- Angebot in Sachsen sichern: Der Freistaat muss bis zu einer Bundeslösung eine Brückenfinanzierung schaffen. Dafür dürfen keine anderen ÖPNV-Angebote gekürzt werden.
Der Fahrgastverband Pro Bahn Mitteldeutschland hatte bereits am 18. August 2026 vor Fahrplankürzungen gewarnt. Am 19. September forderte seine Landesversammlung in der einstimmig beschlossenen Resolution „ÖPNV zukunftssicher finanzieren“, bestehende Angebote und verlässliche Takte zu sichern.
„Unsere Resolution wird schneller von der Realität eingeholt, als uns lieb sein kann. Ein verlässliches Grundangebot in Stadt und Land ist Daseinsvorsorge – keine Verhandlungsmasse. Bund und Freistaat müssen handeln, statt den Aufgabenträgern die Verwaltung des Mangels zu überlassen.“
Markus Haubold, Landesvorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn Mitteldeutschlan
Bund und Freistaat müssen laut Pro Bahn vor dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember handeln. Die Kürzungen sind politisch verursacht – und politisch vermeidbar.









