Mit dem Antrag der DB InfraGO vom 14. August 2026 für die Trassenentgelte der Netzfahrplanperiode 2027 sollen die Trassenpreise für den Schienenpersonennahverkehr ab 2027 nochmal um 7,8 Prozent steigen.
Die DB InfraGO hat in ihrem neuen Entgeltgenehmigungsantrag für 2027 die Trassenpreise in allen drei Verkehrsarten deutlich angehoben. Hieraus ergeben sich für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) durchschnittliche Trassenpreise in Höhe von 7,59 Euro pro Kilometer. Dies entspricht einer Steigerung von 7,8 Prozent gegenüber 2026.
Zugleich werden die Regionalisierungsmittel jährlich mit nur 3 Prozent dynamisiert. Neben den erheblichen Mehrkosten bei den Trassenpreisen und den Nachzahlungen für die Jahre 2025 und 2026, die sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur „SPNV-Trassenpreisbremse“ ergeben, müssen die SPNV-Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen auch erhebliche Preissteigerungen bei Betriebs- und Personalkosten tragen.
„Die Aufgabenträger sind mit hohen Kostensteigerungen konfrontiert, die sie selbst nicht tragen können. Wir haben Mehrbedarfe in Milliardenhöhe, die nur durch eine Anhebung der Regionalisierungsmittel gelöst werden können. Zudem brauchen wir dringend eine Reform des bestehenden Trassenpreisregimes sowie ein besseres Kostenmonitoring der DB InfraGO durch den Bund. Das jetzige Regulierungssystem ist intransparent und lässt jede Pflicht zum effizienten Mitteleinsatz vermissen. Die DB InfraGO kann Kostensteigerungen ohne Kontrolle in voller Höhe auf die Nutzer abwälzen und der Markt muss alles bezahlen,“ betont Jan Görnemann, Geschäftsführer des Bundesverbands SchienenNahverkehr.









