Ranking zur Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs

Mecklenburg-Vorpommern und Bayern muten ihren Bürgern die längsten Wege zu Bus und Bahn zu. Beide Länder bilden die Schlusslichter beim deutschlandweiten Ranking der Allianz pro Schiene zur Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs. Mit einem besonders dichten Netz an Haltestellen und Bahnhöfen liegen dagegen das Saarland und Hessen vorn.
„Unsere Untersuchung offenbart große Unterschiede zwischen den Flächenländern“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, am Mittwoch in Berlin. „Sowohl in Bayern als auch in Mecklenburg-Vorpommern ist der öffentliche Verkehr in der Fläche stark ausgedünnt. Das stellt der Landespolitik dort kein gutes Zeugnis aus.“
Das Erreichbarkeits-Ranking basiert auf offiziellen Daten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das dem Bundesinnenministerium unterstellt ist. Das Institut berechnet den Anteil der Bevölkerung, der innerhalb eines Radius von 600 Metern Luftlinie bis zu einer Bushaltestelle oder 1200 Metern bis zu einem Bahnhof lebt, wobei die Stationen werktags mindestens zehn Fahrten pro Richtung anbieten müssen. 600 Meter entsprechen einem Fußweg von etwa acht bis zehn Minuten, was das BBSR als noch zumutbar bewertet. Bei Bahnhöfen stuft es sogar noch größere Distanzen als hinnehmbar ein.
In Bayern ist knapp jeder fünfte Einwohner länger zu Bus oder Bahn unterwegs, in Mecklenburg-Vorpommern sogar mehr als jeder Fünte. Für sie ist der Weg zum Nahverkehr nach den Kriterien des Bundesinstituts also unzumutbar. Beide Länder fallen damit gegenüber dem bundesweiten Durchschnitt deutlich ab. In ganz Deutschland ist für über 91 Prozent der Menschen der Fußweg zum öffentlichen Verkehr nach den BBSR-Vorgaben zumutbar – die Daten stammen aus dem Jahr 2020. Bei der letzten Erhebung mit Daten von 2018 lag dieser Wert noch unter 90 Prozent.
„Die Entwicklung ist erfreulich. Alle Bundesländer haben die Versorgung mit Bus und Bahn ausgebaut“, betonte Flege. „Die gute Botschaft des Erreichbarkeits-Rankings lautet: Auch auf dem Land sind weniger Menschen abgekoppelt vom öffentlichen Verkehr. Bus und Bahn kommen zurück in die Fläche“, so Flege weiter. Auch die beiden Schlusslichter haben sich verbessert – Mecklenburg-Vorpommern von knapp 75 Prozent auf knapp 79 Prozent und Bayern von 79 Prozent auf 82 Prozent. „Der Rückstand zum Bundesdurchschnitt bleibt aber groß, so dass sich die Landesregierungen auf diesen ersten Erfolgen nicht ausruhen dürfen“, betonte Flege.

Mehr Informationen zum Ranking

Quelle: Allianz pro Schiene

Zusammenarbeit von Voi und Google bei Fahrdiensten

Mit dem Ziel, den gemeinsamen Zugang zu nachhaltigen Transportlösungen zu demokratisieren, schließen sich Voi und Google Maps zusammen. Ab sofort wird das eScooter-Angebot von Voi in mehr als 22 Städten auf Google Maps angezeigt, so dass die NutzerInnen ihre Fahrten durch die Angabe von Preisen, geschätzten Ankunftszeiten und der Kombination mit anderen Verkehrsmitteln leichter planen können. Zunächst ist der Dienst in den folgenden Städten verfügbar:
● Berlin, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg, Stuttgart in Deutschland
● Zürich in der Schweiz
● Mailand, Turin und Rom in Italien
● Oslo, Bergen und Trondheim in Norwegen
● Stockholm, Göteborg und Malmö in Schweden
‘● Helsinki, Tampere und Turku in Finnland
Weitere Städte, in denen Voi E-Scooter verfügbar sind, werden demnächst in Google Maps integriert.

Quelle: Voi Technology AB

Streik der GDL wird möglicherweise ausgeweitet

Die Lokführer wollen scheinbar wieder ihre Arbeit niederlegen. Eine Protestkundgebung am Dienstag (17.8.2021) sollte zunächst den Druck vor der Zentrale der Deutschen Bahn in Berlin aufbauen. Es werde nur noch „sehr kurze Zeit“ dauern, bis es wieder zum Streik komme, hatte die GDL bereits in der letzten Woche gewarnt. Noch ist aber kein genauer Streiktermin bekannt. Zur Kundgebung ruft mit der GDL ihr Dachverband auf, der Deutsche Beamtenbund. Am Montag hatte dessen Chef Ulrich Silberbach erklärt, es werde vermutlich weitere Streikaktionen geben müssen.

Quelle: tagesspiegel

Attraktivitäts-Steigerung des ÖPNV durch neue Mikromobilitäts-Angebote

Die Umsetzung der Verkehrswende setzt vor allem mehr Fahrgäste voraus. Integrierte neue Angebote der Mikromobilität unterstützen dieses Ziel. Die Städte und ihre Verkehrsunternehmen können dabei bereits heute auf erfolgreiche Beispiele zurückgreifen.

Begriffsklärung:
Der Begriff Mikromobilität beschreibt aktuell die Verwendung von gemeinsam genutzten oder privaten Fahrrädern und Scootern, die bei Geschwindigkeiten von typischerweise unter 25 km/h (15 mph) und für Fahrten von weniger als 8 Kilometern (5 Meilen) betrieben werden.

Die Pandemie hat zu massiven Einbrüchen bei den Fahrgastzahlen des ÖPNV geführt. Die drastischen Konsequenzen für die Fahrgeldeinnahmen bedingen – trotz aller öffentlichen Unterstützungsmaßnahmen – eine stärkere Fokussierung auf die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen. Innovationen stehen dadurch stärker unter dem Finanzierungsvorbehalt. Die Kooperation mit Anbietern von eScootern und Fahrrädern mit einem Sharing-Modell kann hier helfen, zum Beispiel als Ergänzung bestehender Linienverkehre. Gleichzeitig bietet die Pandemie die Chance Mikromobilitätsdienstleistungen stärker den Zielgruppen anzubieten, die diese bislang nicht genutzt haben. Vor allem wenn diese die Nutzung klassischer ÖPNV-Angebote wie Bus und Bahn aus Furcht vor Ansteckung ablehnen. Insgesamt kann Mikromobilität also das System des ÖPNV stärken. Wir haben sieben Erfolgsfaktoren identifiziert, die die wichtigsten Eckpfeiler eines solchen Systems darstellen.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 1-2/2021.

Erfolgreiche Radwegeförderung wird fortgesetzt

Landwirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt startete am 2. August 2021 den dritten Förderaufruf für Radwegeprojekte im ländlichen Raum (finanziert aus dem Entwicklungsprogramm EULLE). Kreise und Kommunen können ab sofort Anträge einreichen. Vier Millionen Euro stehen bereit. Gefördert werden kann die Instandsetzung und der Neubau von Radwegen in den Kommunen sowie Radverkehrskonzepte für den ländlichen Raum.

„Mit der Radwegeförderung für den ländlichen Raum haben wir in Rheinland-Pfalz ein passgenaues Instrument geschaffen, das gezielt den Ausbau der Radinfrastruktur im ländlichen Raum im Blick hat. Es ergänzt die bestehenden Programme zum kommunalen Radwegebau und trägt so zur Stärkung des Radverkehrs in den Regionen bei.
Rheinland-Pfalz ist geprägt von ländlichen Räumen. Sie bieten eine hohe Lebensqualität und sind attraktive Standorte für unsere mittelständischen Unternehmen. Unsere ländlichen Räume sollen sich weiterhin gut entwickeln, damit die Menschen auch in Zukunft gerne dort leben und arbeiten. Der Ausbau der Radwege und die Stärkung des Radverkehrs gehört unbedingt dazu“, betonte “, sagte Landwirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt.

Gefördert werden können mit dem EULLE-Programm Investitionen in bestehende Radwege (In-Wert-Setzung), konzeptionelle Planungen wie kommunale Radverkehrskonzepte, gemeindliche Radwege, aber auch der Bau von Radwegen. Es stehen insgesamt 4 Millionen Euro zur Förderung bereit. Die Bewerbungsfrist läuft bis 1. Dezember 2021. Nähere Informationen und Unterlagen zum 3. Förderaufruf (Beschreibung der Fördermaßnahme, Bewerbungsformular) sind auf der Homepage unter www.eler-eulle.rlp.de (Rubrik „Für Antragsteller“ / „Förderaufrufe“) veröffentlicht.
Die Mittel für die Radwegeförderung speziell im ländlichen Raum stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK). Damit soll eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in den Gemeinden im ländlichen Raum und die Verbindung attraktiver Kultur- und Naturräume erreicht werden.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz  

Der Roller-Hype scheint durch

Jüngst haben Taucher an den Kölner Rheinufern hunderte von E-Scootern unter Wasser geortet – möglicherweise sinnbildlich für die Entwicklung des Branchensegments. Denn die Unternehmensberater von Oliver Wyman haben in einer aktuellen Analyse festgestellt, dass die Finanzierungen für Mikromobilitätsanbieter – also beispielsweise Fahrrad-, Elektroroller- oder Elektrokleinstfahrzeugverleiher – in den letzten Jahren kontinuierlich und deutlich rückläufig waren.
Nach dem ersten Hype um Dienstleister wie VOI (Schweden) oder Hello Transtech (China) in 2017 mit einem Investitionsvolumen von 29,1 Milliarden US-Dollar gingen demnach die investierten Gelder in entsprechende Start-ups auf zuletzt 8,3 Milliarden Dollar in 2020 zurück. „Nach Jahren der Euphorie kommt es jetzt darauf an, nachhaltig profitabel zu werden, was bis jetzt nur wenige unter Beweis stellen können”, kommentiert Berater Andreas Nienhaus die Zahlen in der Wyman-Pressemitteilung.

Quelle: Next Mobility vom 25. Juni 2021

Ruhrbahn: Günstiger TIER E-Scooter fahren

Seit Montag, 16. August 2021, gibt es für Ruhrbahn AboKunden eine lohnende Aktion: Wer den persönlichen Gutscheincode über die Website tier-e-scooter.ruhrbahn.de aktiviert und diesen anschließend einmalig in der TIER App hinterlegt, kann bis zum 15. November 2021 die Entsperrgebühr von 1,00 Euro einsparen (gilt nicht für SchokoTicket und SemesterTicket). Die Ausleihe eines TIER-E-Scooters kostet normalerweise pro Fahrt 1,00 Euro Entsperrgebühr sowie 19 Cent pro genutzte Minute. Wer den E-Scooter mehrmals pro Woche nutzt, kann somit in den nächsten drei Monaten richtig Geld sparen. Weitere Infos dazu auf: tier-e-scooter.ruhrbahn.de und tier.ruhrbahn.de
Ziel der Ruhrbahn ist es, möglichst viele Bürger zum Umstieg auf den ÖPNV zu motivieren. Häufig ist es die letzte Meile, die Menschen davon abhält, auf Bus und Bahn umzusteigen und das Auto stehen zu lassen. Im Rahmen einer Kooperation stellt TIER als Partner der Ruhrbahn derzeit rund 600 Roller in den Bediengebieten in Essen und Mülheim zur Verfügung.

Quelle: Ruhrbahn GmbH

Update für U6-Signaltechnik in Wien

Die signaltechnische Überwachung der U6 – das sogenannte Zugbeeinflussungssystem – bekommt in den kommenden Jahren ein Update. Bis 2024 werden alle U6-Züge sowie die insgesamt 17,5 Kilometer lange Strecke entsprechend umgerüstet. Die Modernisierung der Fahrzeuge und die Umbauarbeiten entlang der Strecke haben keinen Einfluss auf den täglichen Betrieb – die U6 ist über den gesamten Zeitraum uneingeschränkt für die Fahrgäste unterwegs.
Mit dem Update des Zugbeeinflussungssystems der U6 wird die Signaltechnik der Gürtel U-Bahn auf den neuesten Stand der Technik gebracht. „Neben dem Ausbau des U-Bahn-Netzes durch das Jahrhundertprojekt U2xU5 ist auch jede Modernisierung der bestehenden Öffi-Infrastruktur eine wichtige Investition in den Klimaschutz und in unsere Zukunft“, so Öffi-Stadtrat Peter Hanke.
Ursprünglich entstammt die U6 der ehemaligen Stadtbahngürtellinie. Seit 1996 bringt die U6 die Fahrgäste auch dank des Zugbeeinflussungssystems zwischen Floridsdorf und Siebenhirten sicher und zuverlässig an ihr Ziel. „In den vergangenen 25 Jahren machte die Technologie auch in diesem Bereich große Fortschritte. Deshalb bekommen die U6-Züge und die Technik entlang der Strecke in den kommenden drei Jahren ein Update“, erklärt Wiener-Linien-Geschäftsführer Günter Steinbauer. Der Umbau der Fahrzeuge und der Strecke startet bereits kommendes Jahr. Die Umrüstung der Strecke wird bis Herbst 2023 abgeschlossen sein, der Umbau der Fahrzeuge bis 2024.
Insgesamt nähert sich das Zugbeeinflussungssystem mit dem Update jenem System der anderen U-Bahn-Linien und wird damit noch detailreicher. Die Züge werden unter anderem mit neuen Fahrassistenzsystemen ausgestattet. Von dieser Unterstützung profitieren sowohl die FahrerInnen in ihrem Arbeitsalltag als auch die Fahrgäste durch einen noch gleichmäßigeres und ruhigeres Fahrverhalten.

Quelle: Wiener Linien GmbH & Co. KG

Mehr öffentliche Ladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro für den weiteren Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung. Ziel ist es, insgesamt mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) zu errichten. Heute wurde der erste Förderaufruf der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ veröffentlicht: Ab 31.08.2021 können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Förderanträge stellen.

Bundesminister Andreas Scheuer: „Laden muss das neue Tanken werden: Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihr E-Auto immer und überall laden können – am Supermarkt, am Straßenrand, am Restaurant oder Sportplatz. Nur so schaffen wir bei der Elektromobilität den Durchbruch in Deutschland. Aktuell geht schon mehr als jeder vierte öffentliche Ladepunkt auf unsere Förderung zurück. Mit 500 Millionen Euro und unserem neuen Förderprogramm setzen wir jetzt noch eine Stufe drauf. Mit zunächst 190 Millionen Euro unterstützen wir den Aufbau von rund 18.000 weiteren öffentlichen Ladepunkten. Wir knüpfen hier an unser erfolgreiches Vorläuferprogramm an, mit dem schon fast 30.000 neue Ladepunkte aufgebaut werden. Weitere Förderaufrufe werden noch dieses Jahr folgen.“

Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH): „Dieses Förderprogramm adressiert alle relevanten Szenarien bezüglich öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: Das Zwischendurchladen, beispielsweise auf Kundenparkplätzen oder am Straßenrand, sowie das Schnellladen an Achsen oder Schnellladeparks innerorts. Ein besonderer Fokus liegt deshalb auf der Förderung von Schnellladepunkten. So werden wir den weiterhin hohen Zulassungszahlen bei E-Fahrzeugen jetzt und in Zukunft gerecht.“

Im ersten Förderaufruf werden gefördert:

• rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt (Normalladepunkte),

• rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt, an denen ausschließlich das Ladens mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte) und

• der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher.

Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.‎ Die Anträge im ersten Förderaufruf können vom 31.08.2021 bis zum 18.01.2022 gestellt werden.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Carsharing als Baustein klimaneutraler Mobilität

CarSharing ist ein unverzichtbarer Baustein für den klimaneutralen Verkehr der Zukunft. Das CarSharing-Angebot in Deutschland muss bis 2045 flächendeckend ausgebaut werden. Das ist eine der Kernaussagen des Nationalen Entwicklungsplans CarSharing, den der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) jetzt vorgelegt hat. Darin formuliert der Dachverband konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen, den Pkw-Verkehr klimaneutral zu gestalten.
Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung sieht auch für den Verkehrssektor „Nullemissionen“ bis zum Jahr 2045 vor. Eine Umstellung auf Elektroantriebe kann nach Berechnungen des Umweltbundesamtes aber nur etwa die Hälfte der heutigen Treibhausgas-Emissionen einsparen. Eine gleichzeitige Mobilitätswende ist nötig, damit das Ziel der Nullemission überhaupt erreichbar wird. Eines der größten Sorgenkinder ist dabei der Pkw: Betrachtet man die Emissionen klimaschädlicher Gase pro beförderte Person, dann landet das Auto in der Rangliste der größten Verschmutzer hinter dem Flugzeug auf Platz zwei. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) endlich ein Umdenken in der Verkehrspolitik.
Verbandsgeschäftsführer Gunnar Nehrke erklärt: „Um den Verkehr in Deutschland klimaneutral zu gestalten, muss heutiger Pkw-Verkehr in erheblichem Umfang auf Fahrrad, Bus und Bahn verlagert werden. Wir stärken den Klimaschutz, wenn Pkw-Mobilität für möglichst viele Haushalte von der regelmäßigen Gewohnheit zur gezielt eingesetzten Option im Mix mit anderen weniger umweltschädlichen und ineffizienten Transportmitteln wird. CarSharing schafft dafür das geeignete und unverzichtbare Angebot. Studien zeigen: Wer CarSharing nutzt, legt Wege schon heute deutlich öfter mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln zurück als Autobesitzer*innen. Wir wünschen uns, dass die neue Bundesregierung das Potenzial, das im CarSharing steckt, endlich hebt. Wir fordern, dass Sharing generell Vorrang vor der Förderung des privaten Autobesitzes bekommt.“
Der bcs betrachtet seine Forderung nach einem Vorrang des Sharing auch als einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit in einer klimaneutralen Gesellschaft.
Nehrke erläutert: „Die Kosten der Autonutzung werden in den nächsten Jahren wahrscheinlich deutlich ansteigen. Anschaffung und Unterhalt eines privaten Pkw werden sich für immer weniger Haushalte lohnen. Beim CarSharing verteilen sich die Kosten auf alle teilnehmenden Haushalte – und zwar verursachergerecht nach Fahrleistung. Wir sehen das als wichtigen Beitrag, um Auto-Mobilität weiterhin für alle Bürger*innen bezahlbar und verfügbar zu halten.“

Massiver Ausbau der CarSharing-Infrastruktur nötig

Aktuell gibt es bundesweit rund 26.000 CarSharing-Fahrzeuge und 6.200 CarSharing-Stationen in 855 Orten. Diese im internationalen Vergleich sehr gute Verfügbarkeit haben die deutschen CarSharing-Anbieter bisher eigenwirtschaftlich und meist ohne jede Förderung geschaffen. Für einen wirkungsvollen gesamtgesellschaftlichen Beitrag des CarSharing zur Verkehrswende reicht das bisher Erreichte jedoch nicht aus. Der Bundesverband CarSharing hält es deshalb für notwendig, dass in Stadtzentren und zentrumsnahen Lagen bis 2025 kein Haushalt weiter als 400 Meter von einem verlässlichen, permanent verfügbaren CarSharing-Angebot entfernt wohnt. Für ländliche Räume und kleine und mittlere Städte soll sich die Zahl der CarSharing-Stationen mindestens verdreifachen. Parallel, so der Verband, ist im ländlichen Raum auch ein massiver Ausbau des ÖPNV notwendig, um eine attraktive Alternative zum privaten Pkw-Besitz anbieten zu können.

Quelle: Bundesverband CarSharing e.V. (bcs)