129 Citaro G hybrid für die TEC Group

In den Städten Lüttich, Mons und Nivelles im wallonischen Teil Belgiens sind die ersten von insgesamt 129 neuen Gelenkbussen Mercedes-Benz Citaro G hybrid im Einsatz. Betreiber ist das Verkehrsunternehmen TEC Group. Es handelt sich um einen der größten Aufträge für Gelenkbusse der vergangenen Jahre. Die Fahrzeuge werden bis zum Sommer dieses Jahres ausgeliefert. Bestandteil der Lieferung ist ein umfassender Servicevertrag über acht Jahre. Der Citaro G hybrid für die TEC Group ist komfortabel, sicher und umweltschonend zugleich: Das kompakte Hybridmodul senkt den Kraftstoffverbrauch und damit die CO2-Emissionen der Gelenkbusse um bis zu 8,5 Prozent. Die neuen Citaro G hybrid der TEC Group sind umfangreich ausgestattet. Je nach Einsatz verfügen sie über drei Türen (Vorortverkehr) oder vier Türen (Citybetrieb). Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste gelangen über einen elektrisch betriebenen Kassettenlift an Bord. Die Passagiere empfängt ein freundlicher vollklimatisierter Innenraum. Sein Boden ist in Holzoptik gehalten, die Bestuhlung mit bequemen hohen Rückenlehnen ist mit dem Lederfasermaterial Composition in munterer roter Oberfläche bezogen. USB-Steckdosen versorgen mitgebrachte Endgeräte mit Strom.
Fahrer nehmen hinter einer vollflächig verglasten Kabinentür Platz. Sie erhalten Unterstützung durch den aktiven Bremsassistenten Preventive Brake Assist und den Abbiege-Assistenten Sideguard Assist, beide mit Fußgängererkennung.
Das belgische Nahverkehrsunternehmen Transport en Commun, kurz TEC Group, betreibt den Öffentlichen Personennahverkehr in der Region Wallonien des Königreichs Belgien. Die TEC Group beschäftigt rund 5200 Mitarbeiter, darunter etwa 3200 Fahrerinnen und Fahrer. Im Einsatz sind fast 2400 Omnibusse sowie einige Bahnen. Die TEC Group betreibt 767 Linien und befördert im Jahr ungefähr 150 Millionen Fahrgäste.

Quelle: Daimler

Mehr Flexibilität für Busabokunden in Osnabrück

Busabokunden in Stadt und Landkreis Osnabrück können ab März die Laufzeit ihres Abovertrages selbst bestimmen. Neukunden können den Vertrag ihres Abos bis zum Jahresende flexibel monatlich kündigen. Zudem bietet die Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) potentiellen Neukunden eine automatische Erinnerungsgarantie zur Vertragsfortführung.
„Ob Kurzarbeit, Homeoffice oder Homeschooling – die Corona-Pandemie fordert von uns allen ein hohes Maß an Flexibilität ein“, betont der Stadtwerke-Mobilitätsvorstand und Vorsitzende der VOS-Gesellschafterversammlung Dr. Stephan Rolfes. „Diese benötigte Flexibilität wollen wir auch unseren Vielfahrern, den Abokunden, bieten.“ Für Neukundenverträge gibt es ab März keine Mindestabnahmedauer mehr, der Kunde kann sein Abo jederzeit zum Monatsende kündigen. Diese Regelung gilt bis zum Jahresende für alle VOS-Abos, ausgenommen sind das JobTicket sowie das LandkreisTicket Schüler. Im November bekommen die Neukunden dann automatisch ein VOS-Erinnerungsschreiben. Der Kunde kann dadurch aktiv entscheiden, in welchem Umfang er sein Abo fortsetzen möchte. „Mit diesem Service verhindern wir, dass der Kunde unbedacht in eine automatische Verlängerung fällt.“
Auch Abo-Bestandskunden profitieren ab März von mehr Flexibilität und können ihr Abo bis zum Jahresende jederzeit ruhen lassen. „Mit unseren neuen Regelungen kommen wir den Bedürfnissen und Wünschen unserer Abokunden nach“, erläutert Stadtwerke-Mobilitätsangebotschef Werner Linnenbrink. Bereits während der ersten Lockdown-Phase im vergangenen Jahr hatten sich die Stadtwerke als VOS-Partner kulant gezeigt und ihren Abokunden Aussetzungsoptionen angeboten. „Eine Ende der Pandemie ist aber – leider – nicht in Sicht, so dass wir als VOS unseren bestehenden sowie neuen Abokunden nun mit transparenten und garantierten Vorteilen zum selbstbestimmten Handeln entgegenkommen.“
Was die flexiblen Neuregelungen für Abokunden und somit für Vielfahrer sind, bietet das Bestpreis-Abrechnungssystem YANiQ den sogenannten Gelegenheitsfahrgästen im Stadtgebiet Osnabrück. „YANiQ bietet gerade den Fahrgästen, die nicht regelmäßig mit dem Bus unterwegs sind, eine hohe Flexibilität mit Bestpreisgarantie“, erläutert Stadtwerke-Mobilitätsvertriebsleiter Maik Blome. „Dank YANiQ – als optimale Ergänzung unserer Mobilitäts-App VOSpilot – müssen sich Fahrgäste ohne Abo nicht mehr durch die verschiedenen Tarife kämpfen.“ Seit dem Start Ende Oktober verzeichnen die Stadtwerke bereits 3.600 Downloads der Smartphone-App – Tendenz weiter steigend. „Auch hier zeigt sich deutlich, dass in Zeiten wie diesen intelligente, einfache und vor allem flexible Lösungen sehr gefragt sind.“

Quelle: Stadtwerke Osnabrück AG

Autonome Shuttles am Frankfurter Mainkai

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund hat den Betrieb von autonomen Fahrzeugen in der Frankfurter Innenstadt getestet.

Mit dem Projekt „EASY“ (Electric Autonomous Shuttle for You) möchte der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) die Technologie autonomer Fahrzeuge den Fahrgästen erlebbar machen und aus den unterschiedlichen Testfeldern Erfahrungen für den zukünftigen Einsatz im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sammeln. Die Besonderheit des Testfeldes am Frankfurter Mainkai lag darin, autonome Shuttles in Mitten einer Großstadt zu betreiben und die Akzeptanz sowie das Miteinander von Fußgängern, Fahrradfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern zu testen. Der Betrieb wurde mit zwei

Fahrzeugen vom Typ EZ10 Gen.2 der Firma EasyMile durchgeführt, die von der Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma) für das Testfeld bereitgestellt wurden (Bild 1). Begleitet und koordiniert wurde das Projekt durch die Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms).

Vorbereitung des Testbetriebs
Alle Beteiligten des Projekts „EASY“ – RMV, rms, fahma, trafFIQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) – waren sich darüber einig, dass die Umsetzung innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes eine große Herausforderung sein würde: insbesondere die Fahrzeugbeschaffung, der Genehmigungsprozess und die Vertragsgestaltung. In wenigen Monaten konnten jedoch alle Themen bearbeitet und der Betrieb am Frankfurter Mainkai aufgenommen werden.

Die gesamte Infrastruktur für das Testfeld stellte die VGF im Auftrag der trafFIQ bereit. Dazu gehörte eine eigens für die Fahrzeuge gefertigte Halle (Bild 2). Sie diente als Abstellraum, aber auch zu Vor- und Nachbereitungen an den Fahrzeugen. Darüber hinaus wurde hier ein Sozialraum für die Operatoren eingerichtet, in dem sie unter anderem ihre Pausen verbringen konnten.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 1-2/2021.

NetModule-Router ermöglichen die Teleoperation von autonomen Fahrzeugen

FERNRIDE unterstützt mit seiner Teleoperations-Lösung autonome Fahrzeuge in Situationen, die autonome Systeme nicht zu 100 Prozent lösen können, sondern menschliche Entscheidungskraft benötigen. Die hierzu erforderliche ‚Teleoperation‘ ermöglicht Menschen den Eingriff aus der Ferne über das Mobilfunknetz. Voraussetzung dafür ist eine dauerhafte Kommunikation zwischen den autonomen Fahrzeugen und der Cloud-Steuerung, die über simultan laufende Mobilfunk-Verbindungen sichergestellt wird. Das ermöglichen die NetModule Router der NB2800-Serie, die als weitere wesentliche Grundvoraussetzung die notwendigen Straßenzulassungen erfüllen. Diesem Projekt sollen weitere im Bereich Agrar-Wirtschaft und Logistik folgen, die auch 5G-Router von NetModule integrieren werden.

Bild: NetModule

Studie zur Steigerung der Fahrgastzahlen

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, leiteten Bund und Länder in den vergangenen Monaten verschiedene Maßnahmen ein – von Schul- und Kitaschließungen über Kontaktbeschränkungen bis zur Schließung von Einzelhandel und Freizeiteinrichtungen. Anfang Januar 2021 stand sogar kurzzeitig der komplette Stillstand für den öffentlichen Verkehr im Raum. „Die Idee, den Bus- und Bahnverkehr auszusetzen, wurde letztlich nicht umgesetzt. Ob und wie häufig sich Menschen tatsächlich im Nah- und Fernverkehr anstecken, lässt sich auch schwer nachvollziehen. Trotzdem musste der öffentliche Verkehr seit dem Beginn der Pandemie einen großen Rückgang der Fahrgastzahlen hinnehmen“, berichtet Farid Gambar, ÖPNV-Forscher und Vorstand des Marktforschungsinstituts nhi2 AG, das Mitte 2020 eine Marktstudie zu diesem Thema durchführte.

Ein Interview mit Farid Gambar, Vorstand des Marktforschungsinstituts nhi2 AG, lesen Sie am 05. März in der Nahverkehrs-praxis 3-2021.


Der Rückgang der Fahrgastzahlen lässt sich zum einen auf die Angst vor einer Ansteckung zurückführen. Zum anderen auch auf die zumindest zu Beginn der Pandemie geäußerten Empfehlungen aus der Politik, den öffentlichen Personennahverkehr zu meiden und auf den Individualverkehr umzusteigen. Hinzu kommen Faktoren wie die Möglichkeit zum Homeoffice oder der Wegfall von Veranstaltungen. Während des sogenannten Lockdowns im Frühjahr 2020 ging die Mobilität in Deutschland dann auch innerhalb einer Woche um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück. „Viele Verkehrsbetriebe reagierten damals sehr schnell mit einer Reduktion der Fahrpläne. Obwohl zu den unmittelbaren Maßnahmen auch die Einführung einer Maskenpflicht und die Desinfizierung der Fahrzeuge gehörten, verzichtete ein Großteil der Bevölkerung auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs“, erklärt Gambar und ergänzt: „In einer Marktstudie, in der wir von Mitte bis Ende Juni 2020 1.000 Personen zu ihrem Nutzungsverhalten befragt haben, gaben gerade einmal 30 Prozent an, den ÖPNV in ihrer Stadt im gleichen Umfang zu nutzen wie vor der Corona-Krise. Die restlichen 70 Prozent der Befragten reduzierten die Nutzung – davon verzichteten 19 Prozent sogar komplett.“ Dabei zeigte sich, dass vor allem Menschen auf alternative Verkehrsmittel setzten, die schon vor der Pandemie mit den Leistungen des ÖPNV-Angebotes ihrer Stadt unzufrieden waren. Für das Nutzungsverhalten des ÖPNV in der Pandemie war also weniger die Nutzungshäufigkeit vor der Krise entscheidend, sondern vielmehr die Zufriedenheit mit dem öffentlichen Nahverkehr vor dem Corona-Ausbruch.
Nach dem Frühjahrslockdown wurden die Fahrpläne im Sommer wieder weitgehend auf den Stand vor der Pandemie zurückgeführt – seitdem versucht der ÖPNV die ursprüngliche Anzahl der Fahrgäste wieder zu erreichen. Nach dem ersten Lockdown gab es in vielen Städten wieder gut gefüllte Busse und Bahnen. Millionen Menschen sind jeden Tag auf den ÖPNV angewiesen, um zur Arbeit zu gelangen. „In der Branche geht man trotzdem davon aus, dass es Spitzen des Fahrgastaufkommens, beispielsweise die Rush Hour, in der Form wie vor der Pandemie in Zukunft so nicht mehr geben wird“, weiß Gambar. Es werden sich eher einzelne Tage herauskristallisieren, an denen die Fahrgastzahlen zu bestimmten Zeiten ansteigen. Hinsichtlich dieser zur erwartenden Entwicklung stehen Verkehrsbetriebe deshalb vor der Herausforderung, nicht nur das Tarif- und Ticketsystem neu zu gestalten, sondern auch mit weniger Einnahmen zu wirtschaften. „Es ist deshalb an der Zeit, dass sich der öffentliche Nahverkehr neu definiert. Es geht nicht länger nur darum, den Kunden von A nach B zu bewegen. Verkehrsbetriebe müssen gleichzeitig Wege finden, Begeisterung auszulösen“, so der ÖPNV-Forscher.
Unternehmen, die versuchen, allein durch pandemiebezogene Maßnahmen Kunden zurückzugewinnen, schöpfen nicht ihre vollen Möglichkeiten aus. Ergebnisse der nhi2-Marktstudie zeigen nämlich, dass es bei Weitem nicht allein die pandemiebezogenen Maßnahmen sind, welche die Nutzungshäufigkeit stützen. So gaben beispielsweise Personen, die vor der Pandemie unzufrieden mit den ÖPNV-Angeboten ihrer Stadt waren, zu 48 Prozent an, dass sie sich während der Nutzung in der Pandemie nicht sicher fühlten. Bei Menschen, die vor der Pandemie eher zufrieden waren, waren es hingegen nur 4 Prozent. Je höher vor der Pandemie die Gesamtzufriedenheit war, desto größer war auch das Sicherheitsgefühl während der Corona-Krise. „Jede Aktion zur Steigerung der Kundenzufriedenheit erhöht somit gleichzeitig auch das subjektiv empfundene Sicherheitsgefühl der Menschen und ihre Bereitschaft, den ÖPNV wieder zu nutzen“, sagt Gambar und ergänzt: „Aus den zur Studie zugehörigen Befragungen wissen wir, dass es hinsichtlich der Zufriedenheit vor allem auf die Zuverlässigkeit im Betrieb und auf die Sauberkeit ankommt.“

Quelle: nhi2 AG

NRW als Modellregion für die Mobilität der Zukunft

Die Chancen der Digitalisierung nutzen, damit Mobilität für die Menschen in Nordrhein-Westfalen besser, sicherer und sauberer wird. Darum geht es beim heute (10. Februar 2021) stattfindenden 2. Bündnis-Tag des Bündnisses für Mobilität. 1.500 Konferenz-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer und 70 Referentinnen und Referenten aus der ganzen Welt haben sich angemeldet, darunter Expertinnen und Experten aus der Verkehrsbranche, Startup-Unternehmer, Programmierer, Forscher, Publizisten und Politiker. Gastgeber: Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Hendrik Wüst.
„Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung und veranstalten einen komplett digitalen Bündnis-Tag – das passt zum Thema Mobilität der Zukunft. Denn auch die ist digital und vernetzt“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Ich bin von der enormen Resonanz auf den Bündnis-Tag Digital begeistert. 1.500 Teilnehmer sind unserer Einladung gefolgt. Nordrhein-Westfalen hat sich zur Modellregion der Mobilität 4.0 entwickelt und geht bei den Zukunftsthemen voran. Das hat sich herumgesprochen.“
Unter dem Titel „Miteinander vorankommen – Heute die Mobilität für morgen schaffen“ loggten sich in diesem Jahr 1.500 Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer an ihren Desktops, Smartphones und Laptops ein. Das Programm: 28 Veranstaltungspunkte in fünf Themenforen und unterschiedlichen Formaten aus drei parallel sendenden TV-Studios, Live-Schalten nach Kopenhagen, Wien, London und ins Silicon Valley.
Die hohe Resonanz in der Fachwelt belegt, dass sich der Bündnis-Tag als Quelle für neue Themen rund um die Mobilität 4.0 etabliert hat. Prominente Experten an der Seite von Verkehrsminister Wüst waren zum Beispiel Pascal Finette, Dozent an der Singularity University im Silicon Valley, DB-Cargo-Chefin Dr. Sigrid Nikutta, der ehemalige Google-Deutschland-Chef Christian Baudis und die Direktorin des Instituts für Verkehrsforschung am Deutschen Institut für Luft- und Raumfahrt, Prof. Dr. Barbara Lenz.
Wissenschaftler, Unternehmer und Politiker brachten sich im interdisziplinären Austausch gegenseitig auf den neuesten Stand der Entwicklungen, berichteten von Erfahrungen und Best-Practice-Lösungen aus aller Welt. In Nordrhein-Westfalen ist die Mobilität der Zukunft mit Unterstützung der Landesregierung teilweise schon erlebbar:

•             In Monheim sind deutschlandweit die ersten autonom fahrenden Busse im Linieneinsatz.

•             Digital buchbare eTarife haben den Praxistest bestanden und werden Ende des Jahres zu einem landesweiten eTarif ohne Verbundgrenzen ausgerollt.

•             In Duisburg wird an automatisierten Binnenschiffen und automatisiertem Be- und Entladen geforscht.

•             Den Flughafen Merzbrück haben wir zum Forschungsflughafen ausgebaut, um das hybride Starten und Landen von Flugzeugen zu entwickeln.

•             Die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn haben sich mit Flugtaxi-Hersteller Lilium in einem Memorandum of Understanding verständigt, Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten.

•             An der Grenze zwischen Aachen und den Niederlanden wurde Ende 2020 zum ersten Mal der grenzüberschreitende Flug einer autonom fliegenden Rettungsdrohne gestartet.

•             Zwischen Jülich und Linnich geht in diesem Jahr das Projekt „Brain Train“ aufs Gleis. 2022 könnte der Testbetrieb des autonom fahrenden Zuges beginnen.

„Wir haben in Nordrhein-Westfalen gezielt Kompetenzen in neuer Mobilität aufgebaut und gebündelt. Im Verkehrsministerium beschäftigt sich eine neugeschaffene Abteilung mit der Mobilität der Zukunft“, sagte Verkehrsminister Wüst. „Eine digitale Konferenz mit dieser Informationsdichte ist in dieser Form einmalig und setzt Maßstäbe. Wir bringen Akteure neuer Mobilität zusammen – und lernen dabei selbst dazu. Wir bleiben am Puls der Zeit, um die Chancen der Digitalisierung für bessere Mobilität so schnell wie möglich für die Menschen in Nordrhein-Westfalen nutzbar zu machen“, sagte Wüst.

Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes NRW

Nähere Informationen zu der Veranstaltung, den Themenforen und Referenten

Impfzentren der Region Braunschweig in einer App

In dieser Woche starten die Impfzentren in der Region Braunschweig. Wer mit dem ÖPNV zu den Impfzentren fährt, kann das ganz einfach mithilfe der neuen App des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) „VRB Fahrinfo & Tickets“ planen. Ebenso einfach geht es mit der elektronischen Fahrplanauskunft unter www.vrb-online.de. Alle acht Impfzentren in den drei kreisfreien Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sind in der Auskunft hinterlegt. Nutzer können in der Verbindungssuche einfach als Ziel das entsprechende Impfzentrum eingeben, z.B. „Impfzentrum Braunschweig“ oder „Impfzentrum Landkreis Gifhorn“. Alternativ kann man auch einfach „Impfzentrum“ in die Suchmaske eingeben und dann werden alle Impfzentren der Region angezeigt. Die Fahrplanauskunft schlägt Verbindungen mit dem ÖPNV vor und zeigt auch den Fußweg von der Haltestelle bis zum Eingang des Impfzentrums. Über die App können Nutzer online ihre Tickets kaufen.

Quelle: Verkehrsverbund Region Braunschweig

Neues Gesetz zum autonomen Fahren

Deutschland soll eine Führungsrolle beim autonomen Fahren einnehmen. Um das große Potenzial des autonomen und vernetzten Fahrens optimal zu nutzen, will die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung vorantreiben und damit die Mobilität der Zukunft vielseitiger, sicherer, umweltfreundlicher und nutzerorientierter gestalten. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) arbeitet intensiv daran, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern: Am 21. Juni 2017 trat bereits das Gesetz zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) in Kraft. Kern waren hierbei veränderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase. Das heißt: Automatisierte Systeme (Stufe 3) dürfen die Fahraufgabe unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Ein Fahrer ist dabei aber weiterhin notwendig.
Nun folgt der nächste Schritt: Mit dem neuen Gesetz zum autonomen Fahren soll der Rechtsrahmen geschaffen werden, damit autonome Kraftfahrzeuge (Stufe 4) in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können – und das bundesweit.
Damit würde Deutschland der erste Staat weltweit, der Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag holt. Ziel ist es, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen.
Flexibilität steht bei dem Gesetz im Vordergrund: Der Betrieb führerloser Kraftfahrzeuge soll für eine maximale Zahl von Einsatzszenarien ermöglicht werden. Lediglich örtlich begrenzt auf einen festgelegten Betriebsbereich, sollen die unterschiedlichen Anwendungsfälle vorab nicht abschließend geregelt werden. Einzelgenehmigungen, Ausnahmen und Auflagen wie z.B. die Anwesenheit eines ständig eingriffsbereiten Sicherheitsfahrers wären fortan unnötig.
Zu den Einsatzszenarien zählen u.a.:
• Shuttle-Verkehre,
• People-Mover,
• Hub2Hub-Verkehre,
• nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten,
• die Beförderung von Personen und/ oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile,
• „Dual Mode Fahrzeuge“ wie zum Beispiel beim Automated Valet Parking (AVP).
Das BMVI wird die Auswirkungen des Gesetzes nach Ablauf des Jahres 2023 evaluieren – insbesondere mit Blick auf die zwischenzeitlichen Entwicklungen auf dem Gebiet des autonomen Fahrens und die Fortschreibung internationaler Vorschriften sowie der Vereinbarkeit mit Datenschutzbestimmungen. Der Deutschen Bundestag wird über die Ergebnisse unterrichtet.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI)

Link zum Gesetzesentwurf

Stellungnahme des Verbandes der Automobilindustrie (VDA):

„Dass die Bundesregierung jetzt den Weg für den Einstieg in das autonome Fahren frei macht, ist gut für den Standort Deutschland. Die Beratungen im Bundesrat und Bundestag müssen nun zügig vorangehen und das Gesetz muss alsbald beschlossen werden. Nur dann kann Deutschland eine internationale Führungsrolle erreichen. Ich baue auf Bundestag und Bundesrat, damit die Innovationskraft der Automobilindustrie auch in diesem wichtigen Zukunftsthema rasch auf die Straße kommen kann”, betont Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).
Die notwendigen Rechtsverordnungen, die das Gesetz flankieren, können nun durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) schnell erlassen werden. Der VDA begrüßt zudem, dass im Gesetz eine fundierte Evaluierung der Vorschriften vor Ablauf des Jahres 2023 verankert wurde.
Die Technologie für automatisierte Funktionen im Verkehr wird sich in den nächsten Jahren weiterhin dynamisch entwickeln. Der VDA schlägt vor, dass der bereits bestehende Runde Tisch “Automatisiertes Fahren (RTAF), den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seit 2013 als beratendes Gremium etabliert hat, eine geeignete Plattform ist, um die Einführungsphase zu begleiten.
Die Erkenntnisse und Erfahrungen, die bei diesem Prozess in Deutschland gewonnen werden, bieten bei einem entschlossenen Vorgehen auch die Chance, als Grundlage für einen europäischen Rechtsrahmen und eine internationale Regulierung zu dienen. 

Quelle: Verband der Automobilindustrie (VDA)

Stellungnahme des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV):

Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, befürwortet den heute beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum autonomen, also fahrerlosen Fahren: „Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzesentwurf zum Autonomen Fahren in wesentlichen Teilen. Um schnellstmöglich Rechtssicherheit für Hersteller und Verkehrsunternehmen zu schaffen, um einen innovativen Zukunftsmarkt in Deutschland mit Exportperspektive zu schaffen, ist es dringend notwendig, dass dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Die Verkehrsunternehmen treiben bereits jetzt die Entwicklung des fahrerlosen Fahrens, mit allen technischen organisatorischen und technischen Fragen, zusammen mit den Herstellern, voran.  „Durch das hohe Vertrauen der Menschen in ihre lokalen und regionalen Verkehrsunternehmen schaffen wir Akzeptanz für diese neue Technologie, die man sonst internationalen Großkonzernen überlassen müssten. Wir wissen aus Studien, dass die Menschen das Angebot nutzen möchten“, so Oliver Wolff. Der Branchenverband erkennt in der neuen Technik, die zwar fahrerlos, aber deshalb nicht ohne Personal funktioniert, große Chancen für die Erhöhung des klimafreundlichen ÖPNV-Anteils bei der Verkehrsmittelwahl – gerade in Stadtrandlagen und darüber hinaus, in ländlichen Räumen. Es ist auch eine Chance für Neukonzeption und Umwandlung von öffentlichen Straßenraum.
Die vorhandenen ÖPNV-Testfelder müssten im großen Stil ausgebaut und für die Menschen erlebbar gemacht werden. Oliver Wolff: „Wir müssen beim autonomen Fahren schnellstmöglich in den Regelbetrieb kommen. Der Entwurf geht zutreffend von einem hohen finanziellen Mehrbedarf aus, dem aber auch ein hoher volkswirtschaftlicher und klimapolitischer Nutzen gegenübersteht – hier sind bei der finanziellen Unterstützung von weiteren Projekten zum autonomen Fahren im ÖPNV neben den Ländern auch der Bund gefordert.“ 
Der Branchen- und Fachverband VDV warnt jedoch vor einer aus seiner Sicht unnötigen Überregulierung an einer Stelle im vorliegenden Gesetzesentwurf: „Ein*e Ingenieur*in grundsätzlich als ‚Technische Aufsicht‘ für Autonomes Fahren vorauszusetzen ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Auch heute haben wir in den Leitstellen der Verkehrsunternehmen bereits sehr gut ausgebildetes Fachpersonal ohne Ingenieursstudium. Diese Mitarbeitenden leisten hervorragende Arbeit bei der täglichen Koordination und Kontrolle des gesamten Betriebs. Das wäre auch bei autonom fahrenden Angeboten nicht anders. In Nürnberg etwa, wo es seit Jahren die autonom fahrende U-Bahn gibt, funktioniert das mit dem vorhandenen Fachpersonal sehr gut“, so Wolff abschließend.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV

Studie OpinionTRAIN: Mobilität nach Corona

Bahnfernverkehr: Das Mobilitätsverhalten nach Corona ist reversibel, aber nicht in allen Kundensegmenten

Durch den ersten Lockdown sind sowohl Bahn- und Fernbus- als auch der Flugverkehr innerhalb Europas ab März 2020 im Prinzip zum Erliegen gekommen, um sich danach kurzzeitig wieder zu erholen. Die Untersuchungsergebnisse der ersten Erhebung von OpinionTRAIN (Apr./Mai 2020) ließen vermuten, dass es in den Folgemonaten nicht nur zu Nachfrageverschiebungen zugunsten des Pkw kommt, sondern auch zu einer Reduzierung der Gesamtmobilität. Die zweite Studienwelle (Nov./Dez. 2020) wirft zum einen den Blick zurück auf die Mobilitätsentwicklung seit dem Frühjahr, zum anderen wird der Fokus auf zukünftige Nachfrage-Entwicklungen im Bahnfernverkehr (nach Ende der Corona-Pandemie) gelegt.
„Je länger die Pandemie andauert und Kontaktbeschränkungen wirken, desto größer ist die Sorge der Bahnunternehmen, dass sich nach der Krise die Nachfragevolumina aus der Vor-Corona-Ära nicht mehr erreichen lassen. Die Deutsche Bahn hatte z.B. vor der Krise zuletzt Rekordergebnisse bei den Fahrgastzahlen erreicht. Fraglich ist, ob angesichts der Krise das ambitionierte Ziel der Verdopplung der Kundenzahlen bis 2030 noch realistisch ist“, betont Johannes Hercher, Vorstand der Rogator AG und Co-Autor der Studie OpinionTRAIN.
In der Studie wurde zunächst erfasst, wie die Befragten die Verkehrsmittel Pkw, Bahn, Fernbus und Flugzeug bezüglich ihrer Attraktivität für Reisen ab Entfernungen von 50 km seit Ausbruch der Corona-Krise bewerten (Skala von 0 = sehr unattraktiv bis 10 = sehr attraktiv). Diese Ergebnisse können mit Werten aus der Vorstudie verglichen werden, die die Situation vor Corona beleuchtete. In der Krisensituation verliert die Bahn an Attraktivität. So ist die mittlere Attraktivitätsbewertung der Bahn in Deutschland von ø 5,3 auf aktuell ø 3,9 gesunken. Flugreisen trifft es noch schlimmer (Rückgang von ø 4,3 auf ø 2,3). Der Verlust an Attraktivität betrifft den Bahnfernverkehr in allen untersuchten Ländern. Die Schweiz stellt aber insofern eine Besonderheit dar, als die Bewertung der Bahn vor Ausbruch der Krise am besten war und der Verlust an Attraktivität durch die Krise weniger stark ausgefallen ist als in den Vergleichsländern. Immerhin ein Viertel der Schweizer bewertet die Attraktivität der Bahn während der Pandemie mit Top-Werten (8-10), deutlich mehr als in den Nachbarländern Österreich und Deutschland.

Quelle: Rogator AG

Kostenfreier Download des kompletten Studienberichts  

Corona-Gipfel der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten treffen sich am 10.02. 2021 zum Corona-Gipfel und diskutieren die Corona-Regeln. Dabei wird auch über eine mögliche Verlängerung des Lockdowns entschieden. Bild liegt der Beschlussentwurf eigenen Angaben vom Dienstag, 09.02., nach vor. Unter anderem zitiert die Zeitung aus der Beschlussvorlage wie folgt: „Die Maßnahmen sollen bis zum XXX März’ verlängert werden. Heißt: Ein genaues Enddatum steht noch aus – aber der Lockdown soll definitiv bis in den März hinein gelten.“ Und weiter schreibt Bild in dem Bericht, dass „Öffnungsschritte vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen“ müssen.
Ein den Verkehrsbereich betreffendes Thema wird „Inzidenz und Risikogebiete: Urlaub und Reisen“ sein.

Quelle: SüdwestPresse