Um das große Potenzial des autonomen und vernetzten Fahrens optimal zu nutzen, will die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung vorantreiben und damit die Mobilität der Zukunft vielseitiger, sicherer, umweltfreundlicher und nutzerorientierter gestalten.

Neues Gesetz zum autonomen Fahren

Deutschland soll eine Führungsrolle beim autonomen Fahren einnehmen. Um das große Potenzial des autonomen und vernetzten Fahrens optimal zu nutzen, will die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung vorantreiben und damit die Mobilität der Zukunft vielseitiger, sicherer, umweltfreundlicher und nutzerorientierter gestalten. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) arbeitet intensiv daran, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern: Am 21. Juni 2017 trat bereits das Gesetz zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) in Kraft. Kern waren hierbei veränderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase. Das heißt: Automatisierte Systeme (Stufe 3) dürfen die Fahraufgabe unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Ein Fahrer ist dabei aber weiterhin notwendig.
Nun folgt der nächste Schritt: Mit dem neuen Gesetz zum autonomen Fahren soll der Rechtsrahmen geschaffen werden, damit autonome Kraftfahrzeuge (Stufe 4) in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können – und das bundesweit.
Damit würde Deutschland der erste Staat weltweit, der Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag holt. Ziel ist es, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen.
Flexibilität steht bei dem Gesetz im Vordergrund: Der Betrieb führerloser Kraftfahrzeuge soll für eine maximale Zahl von Einsatzszenarien ermöglicht werden. Lediglich örtlich begrenzt auf einen festgelegten Betriebsbereich, sollen die unterschiedlichen Anwendungsfälle vorab nicht abschließend geregelt werden. Einzelgenehmigungen, Ausnahmen und Auflagen wie z.B. die Anwesenheit eines ständig eingriffsbereiten Sicherheitsfahrers wären fortan unnötig.
Zu den Einsatzszenarien zählen u.a.:
• Shuttle-Verkehre,
• People-Mover,
• Hub2Hub-Verkehre,
• nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten,
• die Beförderung von Personen und/ oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile,
• „Dual Mode Fahrzeuge“ wie zum Beispiel beim Automated Valet Parking (AVP).
Das BMVI wird die Auswirkungen des Gesetzes nach Ablauf des Jahres 2023 evaluieren – insbesondere mit Blick auf die zwischenzeitlichen Entwicklungen auf dem Gebiet des autonomen Fahrens und die Fortschreibung internationaler Vorschriften sowie der Vereinbarkeit mit Datenschutzbestimmungen. Der Deutschen Bundestag wird über die Ergebnisse unterrichtet.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI)

Link zum Gesetzesentwurf

Stellungnahme des Verbandes der Automobilindustrie (VDA):

„Dass die Bundesregierung jetzt den Weg für den Einstieg in das autonome Fahren frei macht, ist gut für den Standort Deutschland. Die Beratungen im Bundesrat und Bundestag müssen nun zügig vorangehen und das Gesetz muss alsbald beschlossen werden. Nur dann kann Deutschland eine internationale Führungsrolle erreichen. Ich baue auf Bundestag und Bundesrat, damit die Innovationskraft der Automobilindustrie auch in diesem wichtigen Zukunftsthema rasch auf die Straße kommen kann”, betont Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).
Die notwendigen Rechtsverordnungen, die das Gesetz flankieren, können nun durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) schnell erlassen werden. Der VDA begrüßt zudem, dass im Gesetz eine fundierte Evaluierung der Vorschriften vor Ablauf des Jahres 2023 verankert wurde.
Die Technologie für automatisierte Funktionen im Verkehr wird sich in den nächsten Jahren weiterhin dynamisch entwickeln. Der VDA schlägt vor, dass der bereits bestehende Runde Tisch “Automatisiertes Fahren (RTAF), den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seit 2013 als beratendes Gremium etabliert hat, eine geeignete Plattform ist, um die Einführungsphase zu begleiten.
Die Erkenntnisse und Erfahrungen, die bei diesem Prozess in Deutschland gewonnen werden, bieten bei einem entschlossenen Vorgehen auch die Chance, als Grundlage für einen europäischen Rechtsrahmen und eine internationale Regulierung zu dienen. 

Quelle: Verband der Automobilindustrie (VDA)

Stellungnahme des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV):

Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, befürwortet den heute beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum autonomen, also fahrerlosen Fahren: „Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzesentwurf zum Autonomen Fahren in wesentlichen Teilen. Um schnellstmöglich Rechtssicherheit für Hersteller und Verkehrsunternehmen zu schaffen, um einen innovativen Zukunftsmarkt in Deutschland mit Exportperspektive zu schaffen, ist es dringend notwendig, dass dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Die Verkehrsunternehmen treiben bereits jetzt die Entwicklung des fahrerlosen Fahrens, mit allen technischen organisatorischen und technischen Fragen, zusammen mit den Herstellern, voran.  „Durch das hohe Vertrauen der Menschen in ihre lokalen und regionalen Verkehrsunternehmen schaffen wir Akzeptanz für diese neue Technologie, die man sonst internationalen Großkonzernen überlassen müssten. Wir wissen aus Studien, dass die Menschen das Angebot nutzen möchten“, so Oliver Wolff. Der Branchenverband erkennt in der neuen Technik, die zwar fahrerlos, aber deshalb nicht ohne Personal funktioniert, große Chancen für die Erhöhung des klimafreundlichen ÖPNV-Anteils bei der Verkehrsmittelwahl – gerade in Stadtrandlagen und darüber hinaus, in ländlichen Räumen. Es ist auch eine Chance für Neukonzeption und Umwandlung von öffentlichen Straßenraum.
Die vorhandenen ÖPNV-Testfelder müssten im großen Stil ausgebaut und für die Menschen erlebbar gemacht werden. Oliver Wolff: „Wir müssen beim autonomen Fahren schnellstmöglich in den Regelbetrieb kommen. Der Entwurf geht zutreffend von einem hohen finanziellen Mehrbedarf aus, dem aber auch ein hoher volkswirtschaftlicher und klimapolitischer Nutzen gegenübersteht – hier sind bei der finanziellen Unterstützung von weiteren Projekten zum autonomen Fahren im ÖPNV neben den Ländern auch der Bund gefordert.“ 
Der Branchen- und Fachverband VDV warnt jedoch vor einer aus seiner Sicht unnötigen Überregulierung an einer Stelle im vorliegenden Gesetzesentwurf: „Ein*e Ingenieur*in grundsätzlich als ‚Technische Aufsicht‘ für Autonomes Fahren vorauszusetzen ist aus unserer Sicht nicht notwendig. Auch heute haben wir in den Leitstellen der Verkehrsunternehmen bereits sehr gut ausgebildetes Fachpersonal ohne Ingenieursstudium. Diese Mitarbeitenden leisten hervorragende Arbeit bei der täglichen Koordination und Kontrolle des gesamten Betriebs. Das wäre auch bei autonom fahrenden Angeboten nicht anders. In Nürnberg etwa, wo es seit Jahren die autonom fahrende U-Bahn gibt, funktioniert das mit dem vorhandenen Fachpersonal sehr gut“, so Wolff abschließend.

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV

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