Karlsruhe: Neue Tramstrecke in Knielingen

Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) haben am 28. November 2020 die neue Straßenbahnstrecke nach Knielingen-Nord eröffnet. An der Wendeschleife in der Egon-Eiermann-Allee durchschnitten Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, die Knielinger Bürgervereinsvorsitzende Ursula Hellmann sowie Dr. Alexander Pischon, Ascan Egerer und Christian Höglmeier von der VBK-Geschäftsleitung am Mittag symbolisch ein rotes Band zur Freigabe der Strecke, bevor eine Niederflurbahn der Linie 2 auf ihrer Jungfernfahrt in Richtung Karlsruher Innenstadt rollte.
„Dies ist ein bedeutender Tag für Karlsruhes ältesten Stadtteil. Mit der Verlängerung der Bahnstrecke von der Lasallestraße bis nach Knielingen-Nord wird dieses Quartier an das um-weltfreundliche Karlsruher Schienennetz angeschlossen. Für Knielingen mit seinen starken Pendlerverkehren erhoffen wir uns durch diese neue Bahntrasse eine deutliche Reduzierung der Verkehrsbelastung“, erklärte Mentrup in seiner Rede, in der er auch auf die bewegte Ge-schichte dieses Bahnprojekts einging, dessen Ursprünge in den 1980er-Jahren liegen.
In der Stadt ist die Verlängerung der Tramlinie 2 nach Knielingen-Nord das erste große Straßenbahnprojekt in der Fläche seit dem Bau der Südostbahn vor knapp zehn Jahren. Während der rund 20-monatigen Bauzeit haben die VBK entlang der neuen Bahntrasse mit einer Gesamtlänge von 1,6 Kilometern vier neue barrierefreie Haltestellen errichtet: Sudetenstraße, Pionierstraße, Egon-Eiermann-Allee und Knielingen-Nord. Die Gesamtinvestition für die Neubaustrecke beläuft sich auf 14 Millionen Euro. Von Seiten des Landes Baden-Württemberg wird das Bauprojekt mit 6,1 Millionen Euro aus dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert. Begleitet wurden die Arbeiten von umfangreichen Baumaßnahmen des städtischen Tiefbauamtes und der Stadtwerke Karlsruhe, die ihrerseits den Straßenraum neu gestalteten bzw. die Versorgungs-Infrastruktur für die Anwohner entlang der neuen Bahntrasse erneuerten.
Auch in den kommenden Jahren wollen die VBK das Schienennetz der Fächerstadt kontinuierlich weiterentwickeln und fit für die Herausforderungen der Zukunft machen. Nächster Meilenstein wird die Inbetriebnahme der Kombilösung mit dem Stadtbahntunnel in der Karlsruher Innenstadt im Dezember nächsten Jahres sein, durch den dann auch die Tramlinie 2 fahren wird.

Quelle: Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)

Auf Abstand in Corona-Zeiten. Münchener Fahrpersonal meldet sich mit Moveo profahr mobil zum Dienst an

Bei vielen Verkehrsunternehmen wird es eng beim Schichtwechsel. Denn dann treffen zahlreiche Fahrerinnen und Fahrer in Sozialräumen aufeinander, um sich bspw. an einem Terminal an- und abzumelden. Abstands- und Hygieneregeln sind dann kaum umsetzbar, und die Gefahr einer Ansteckung der Mitarbeiter*innen ist groß.

Die Münchener Verkehrsgesellschaft hat in dieser Situation schnell Hilfe von ihrem Softwarepartner für die Personaldisposition erhalten und quasi über Nacht auf die angebotene Mobilfunklösung inklusive App umgestellt. Seitdem meldet sich das Fahrpersonal mobil via Smartphone oder Tablet zum Dienst.

Mehr Geld für den öffentlichen Verkehr

Die Große Koalition will im kommenden Jahr fast 180 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen und deutlich mehr Geld als geplant in Gesundheit, Verkehr und Infrastruktur investieren. Das ergaben die abschließenden Beratungen des Haushaltsausschusses am frühen Freitagmorgen (27.11.2020) in Berlin.

Zitat des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer MdB:
„Modern, innovativ und klimafreundlich – so wollen wir uns in Zukunft fortbewegen und dieser Haushalt macht das möglich. Wir fördern Bahn, ÖPNV und Radverkehr. Wir starten ein Flottenerneuerungsprogramm für Lkw, unterstützen Busunternehmen und Flughäfen und bringen Zukunftstechnologien voran. Wir haben versprochen und wir halten. Mit diesem Haushalt stützen wir die Wirtschaft und rüsten sie für die Zeit nach Corona. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses und freue mich über diese wichtigen Entscheidungen.“

Quellen: Handelsblatt, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Stellungnahme des gemeinnützigen Verkehrsbündnisses Allianz pro Schiene:
Das gemeinnützige Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene hat die Entscheidungen des Haushaltsausschusses gelobt. „Die Parlamentarier haben an vielen Stellen Verbesserungen für die Schiene gegenüber dem Regierungsentwurf durchgesetzt“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, am Freitag in Berlin. „Es macht Mut für die Zukunft, dass der klimafreundliche Verkehr bei den Abgeordneten im Bundestag so viel Rückendeckung hat. Hier hat ein schienenfreundlicher Haushaltsausschuss gute Arbeit geleistet.“ Ein positives Signal setzen die Parlamentarier beispielsweise mit der Mittelbereitstellung für das Europäische Jahr der Eisenbahn 2021 und den Tag der Eisenbahn in Deutschland. „Die Schiene hat viel Unterstützung in der Bevölkerung. Dennoch ist es wichtig, das Bewusstsein für die Potenziale des Schienenverkehrs bei den Menschen weiter zu fördern“, betonte Flege. Ein weiteres gutes Zeichen ist die Klarstellung der Parlamentarier, dass sich das neue Deutsche Zentrum Mobilität der Zukunft in München auch der Schienenforschung widmen muss. „Dank an den Haushaltsausschuss für diese Botschaft: Das Zentrum für Mobilität wird kein Zentrum für Straßenverkehr.“

Quelle: Allianz pro Schiene e.V.

Stellungnahme des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV):
Der VDV begrüßt die grundsätzlich verabschiedete Investitionslinie für die Branche im Bundeshaushalt 2021. Zugleich erinnert der Verband an die Notwendigkeit, den ÖPNV-Rettungsschirm auch mit finanzieller Hilfe des Bundes für 2021 zu verlängern. Vor allem mit Blick auf die Eisenbahnen gibt es aus VDV-Sicht Nachbesserungsbedarf bei der Mittelausstattung für die ETCS-Umrüstung und für die nichtbundeseigenen Schienenwege.
VDV-Präsident Ingo Wortmann zum Bundeshaushalt 2021: „Die aktuelle Situation ist für die Haushaltsplanungen des Bundes nicht einfach: Der Bund muss den Spagat schaffen, die wirtschaftlichen Pandemiefolge für unsere Branche durch entsprechende Finanzhilfen weiter zu bekämpfen. Dafür brauchen wir auch im kommenden Jahr einen Rettungsschirm in Höhe von 3,5 Milliarden Euro, der weiterhin durch Bundesmittel maßgeblich unterstützt werden muss. Bislang gibt es dazu allerdings keinen Budgetansatz im Haushaltsentwurf 2021. Gleichzeitig dürfen auch die für den Klimaschutz notwendigen Investitionen in die Verkehrswende nicht aus dem Blick geraten. Hier gibt es noch Nachbesserungsbedarf im aktuellen Haushaltsentwurf, vor allem bei den Eisenbahnen. Die Trassenpreishalbierung in Höhe von 30 Millionen Euro für nichtbundeseigene Eisenbahninfrastruktur fehlt erneut gänzlich und die Förderung für die Umrüstung der Bahnen auf ETCS ist nach wie vor zu gering. Erfreulich ist hingegen, dass die Mittel für die Reduzierung der Anlagenpreise im Schienengüterverkehr um 40 Millionen Euro aufgestockt werden. Positiv ist auch, dass die E-Bus-Förderung sowie die erhöhten Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für den Neu- und Ausbau unserer ÖPNV-Infrastrukturen erhalten bleiben. Das sind wichtige Entscheidungen, um die Klimaschutzziele im städtischen Verkehr auch tatsächlich zu erreichen. Grundsätzlich geht die Investitionslinie im Bundeshaushalt 2021 aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Aber an einigen Punkten muss noch nachgebessert werden.“

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Instandhaltungsleistungen für Schienenfahrzeuge

Aufgrund der COVID-19 Krise und der verschärften wirtschaftliche Situation wird in den kommenden Jahren erwartet, dass große Betreiber zum Insourcing von Instandhaltungsleistungen tendieren. Auf diese Weise können sie die Auslastung der eigenen Werkstätten und Beschäftigten optimieren. Auch Hersteller, die aufgrund von Investitionsstopps weniger Neufahrzeuge verkaufen, werden sich intensiver um Instandhaltungsaufträge bemühen. Das erhöht den Wettbewerbsdruck im Markt allgemein und stellt vor allem die unabhängigen Instandhaltungsanbieter vor Herausforderungen.
Im Jahr 2019 betrug das gesamte Marktvolumen für den Europäischen Instandhaltungsmarkt von Schienenfahrzeugen ca. 19 Mrd. Euro.  SCI Verkehr prognostiziert bis 2024 einen Anstieg der Umsätze auf 22 Mrd. Euro. Haupttreiber für das Wachstum sind Instandhaltungsarbeiten an Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen und elektrischen Triebwagen.
Im Krisenjahr 2020 musste zunächst vor allem die betriebsnahe Instandhaltung Rückschläge hinnehmen, da die ausgedünnten Fahrpläne die Laufleistung der Fahrzeuge erheblich abgesenkt haben. Mittelfristig gesehen dürften jedoch die Aufträge im Instandhaltungsmarkt wieder zunehmen. Denn die schwierigere gesamtwirtschaftliche Situation führt zu verhaltenen Investitionen in Neubeschaffungen. Anstelle von Ausmusterungen muss dann zunehmend älteres Rollmaterial modernisiert werden. Hinzu kommen teilweise sehr umfängliche Umbaumaßnahmen von Dieseltriebwagen und Diesellokomotiven, die mit alternativen Antrieben ausgestattet werden. Zusätzlich planen Bahnen und Leasingunternehmen große Nachrüstungsprojekte an Güterwagen zur Installation innovativer Technologien. Dekarbonisierungsstrategien führen insgesamt auch zu einer Verlagerung von Transporten auf die Schiene und bewirken somit ein Wachstum im Transportmarkt und damit indirekt einen positiven Effekt im Instandhaltungssektor.
Bezüglich der verschiedenen Verkehrssektoren verzeichnete der Personenverkehr 2020 einen größeren Einbruch als der Güterverkehr, auf der anderen Seite wird der Personenverkehr in Europa jedoch auch durch mehr staatliche Subventionen unterstützt. Dadurch können die Verluste aus Fahrgasteinnahmen im Instandhaltungssektor von Personenfahrzeugen besser kompensiert werden. Dies gilt jedoch nicht auf städtischer und kommunaler Ebene, wo es an öffentlichen Mitteln fehlt. Im Güterverkehr steht die große Anzahl privater Anbieter angesichts der Krise vor Herausforderungen, kann aber zumindest mit einer schnelleren Erholung der Transportvolumina und einer damit verbundenen höheren Wartungsnachfrage rechnen als die Instandhalter im Personenverkehr.

Quelle: SCI Verkehr GmbH

Der neue Marktreport „Rail Vehicle Maintenance – Market trends in the After-Sales Market in Europe“ ist hier erhältlich.   

SSB erprobt vollelektrischen EQV für Flex-Flotte

Seit Mitte November 2020 fährt ein vollelektrischer Van in der Flex-Flotte der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) mit und ersetzt eine von elf bestehenden V-Klassen des Stuttgarter Ride-Pooling-Angebotes. Der EQV, die erste vollelektrische Premium-Großraumlimousine von Mercedes-Benz, ist seit diesem Jahr auf dem Markt und in Stuttgart zum ersten Mal in einem On-Demand-Service im Einsatz. Die Stuttgarter Straßenbahnen und Mercedes-Benz Vans begleiten diesen Praxiseinsatz in Zusammenarbeit.
Der wesentliche Unterschied des EQV gegenüber konventionell angetriebenen Fahrzeugen liegt im lokal emissionsfreien Antrieb. Mit einer Reichweite von bis zu 418 Kilometern und Komfort erfüllt er die Anforderungen des On-Demand-Verkehrs bei SSB Flex. In Abhängigkeit vom Fortschritt beim Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur strebt die SSB an, die SSB-Flex Flotte auf emissionsfreie Fahrzeuge umzustellen. Den ersten EQV und auch alle weiteren können die Flex-Nutzerinnen und Nutzer an grünen Blättern über den Scheinwerfern erkennen.
Erfahrungen mit Elektrofahrzeugen hat SSB Flex bereits im Zeitraum von Dezember 2019 bis Mai 2020 ebenfalls in Zusammenarbeit mit Mercedes-Benz Vans gesammelt. Damals waren zwei elektrische Vito Fahrzeuge der ersten Generation mit einer Reichweite von bis zu 186 Kilometern im Einsatz.
Mercedes-Benz Vans und SSB Flex nutzen die Erkenntnisse aus dem praktischen Einsatz auf dem Weg hin zu einer lokal emissionsfreien urbanen Mobilität.

Quelle: Stuttgarter Straßenbahnen AG

Martin Burkert führt die Allianz pro Schiene

Die Allianz pro Schiene hat eine neue Führung. Die Mitgliederversammlung wählte am Donnerstag den Vorstand neu und bestimmte Martin Burkert zum Vorsitzenden des gemeinnützigen Verkehrsbündnisses. Der stellvertretende Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wird dieses Amt wie seine Vorgänger ehrenamtlich ausüben. „Für den Schienensektor kommt es weniger als ein Jahr vor der Bundestagswahl mehr denn je darauf an, gegenüber der Politik geschlossen aufzutreten“, sagte Burkert nach der Wahl. „Für uns ist klar: Die Schiene ist das Rückgrat einer klimagerechten Politik und braucht Vorfahrt im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern. Ich freue mich daher sehr auf meine Arbeit in der Allianz pro Schiene, die wie keine zweite Institution für die Bündelung der politischen Kräfte im Schienensektor steht“, so Burkert.

Quelle: Allianz pro Schiene e.V.

Alstom liefert die ersten Wasserstoffzüge für Italien

Alstom wird sechs Wasserstoff-Brennstoffzellenzüge mit der Option auf acht weitere Züge in einem Gesamtwert von rund 160 Millionen Euro an FNM (Ferrovie Nord Milano), die größte Verkehrs- und Mobilitätsgruppe in der italienischen Region Lombardei, liefern. Die erste Zuglieferung wird innerhalb von 36 Monaten nach der Bestellung erwartet.
Die neuen Wasserstoffzüge basieren auf Alstoms Regionalzugplattform Coradia Stream, die für den europäischen Markt bestimmt ist und bereits von den wichtigsten italienischen Alstom-Standorten für Italien gebaut wird. Der wasserstoffbetriebene Coradia Stream für FNM wird mit der gleichen Brennstoffzellen-Antriebstechnologie ausgestattet sein, die mit dem Coradia iLint eingeführt wurde. Der wasserstoffbetriebene Coradia Stream wird den hohen Komfortstandard beibehalten, den die Fahrgäste seiner Elektroversion bereits schätzen. Die Wasserstoffversion wird der Betriebsleistung von Dieselzügen entsprechen, auch ihrer Reichweite.
Die Coradia Stream-Züge für FNM werden von Alstom in Italien gebaut. Die Projektentwicklung sowie ein Großteil der Fertigung und Zertifizierung erfolgen an Alstoms Standort in Savigliano. Der Standort in Sesto San Giovanni wird die Konstruktion und Fertigung der Antriebssysteme und anderer Komponenten für das Projekt übernehmen, und die fahrzeugseitigen Signalsysteme werden vom Standort Bologna geliefert.
Der Coradia iLint ist weltweit der erste Personenzug, der mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle betrieben wird, die elektrischen Strom für den Antrieb erzeugt. Dieser emissionsfreie Zug ist geräuscharm und die Abgase bestehen nur aus Wasserdampf und Kondenswasser. Der Coradia iLint zeichnet sich durch die Kombination verschiedener innovativer Elemente aus: saubere Energieumwandlung, flexible Energiespeicherung in Batterien und smartes Management von Antriebskraft und verfügbarer Energie. Speziell entwickelt für den Einsatz auf nicht elektrifizierten Strecken, ermöglicht er einen sauberen, nachhaltigen Zugbetrieb bei gleichzeitig hoher Leistungsfähigkeit.
„Wir sind sehr stolz darauf, die Wasserstoffzugtechnologie in Italien einzuführen, und wir schätzen das Vertrauen, das unser italienischer Kunde in uns setzt. Diese Entwicklung bestätigt Alstoms Rolle bei der Definition der Zukunft der Mobilität. Zusammen mit dem Coradia iLint, der sich bereits im regulären Fahrbetrieb in Deutschland bewährt hat, stellen diese Züge einen weiteren wichtigen Schritt beim Übergang zu globalen nachhaltigen Verkehrssystemen dar. Ich nutze diese Gelegenheit und möchte FNM dazu gratulieren. FNM hat damit bewiesen, dass sie in diesem Bereich führend sind“, sagt Gian Luca Erbacci, Senior Vice President von Alstom Europa.  

Quelle: Alstom

Referentenentwurf der Bundesregierung zum PBefG

Vergangene Woche ist die Verbändeanhörung des BMVI zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) gestartet. Der (offizielle) Referentenentwurf der Bundesregierung zum PBefG vom 03.11.2020 orientiert sich weitgehend an den Inhalten des Eckpunktepapiers der PBefG-Findungskommission zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 19.06.2020 und dem (inoffiziellen) Referentenentwurf der Bundesregierung vom 08.10.2020. Gegenüber Letzterem wurde an einzelnen Stellen (nochmals) nachgeschärft; augenfällig ist vor allem die weitere Stärkung der Rolle der Genehmigungsbehörden vor Ort.
Allgemein sind die ohnehin bereits stark ausgestalteten regionalen Kompetenzen, konkret die der Genehmigungsbehörden vor Ort, gegenüber dem (inoffiziellen) Referentenentwurf vom 08.10.2020 nochmals deutlich gestärkt worden. Der Referentenentwurf vom 03.11.2020 sieht zu zahlreichen Themen, anstelle von Regelungen der Landesregierung per Rechtsverordnung, nun entsprechende Regelungskompetenzen der Genehmigungsbehörde vor.
So kommt anstelle der Landesregierung nun der Genehmigungsbehörde die Aufgabe zu, für den Mietwagenverkehr Einzelheiten für die Genehmigung von Ausnahmen zur Rückkehrpflicht durch die Festlegung alternativer Abstellorte festzulegen (§ 49 Abs. 5 PBefG). Beim gebündelten Bedarfsverkehr wird der Genehmigungsbehörde die Regelungskompetenz zur Festlegung der Rückkehrpflicht, Bündelungsquoten und Sozialstandards übertragen (§ 50 Abs. 4 PBefG). Selbiges gilt für Regelungen zu Mindest- und Höchstbeförderungsentgelten im Mietwagenverkehr und gebündelten Bedarfsverkehr. Auch die Kompetenz, Einzelheiten zur Herstellung einer weitgehenden Barrierefreiheit beim Taxenverkehr und gebündeltem Bedarfsverkehr festzulegen, ist von der Landesregierung auf die Genehmigungsbehörde übergegangen (§ 64c PBefG).

Bei den einzelnen Verkehrsformen haben sich folgende Änderungen gegenüber dem (inoffiziellen) Referentenentwurf vom 08.10.2020 ergeben:

Hinsichtlich der neuen Verkehrsform „Linienbedarfsverkehr” ist nun eine umfassendere Definition enthalten (§ 44 PBefG): „Als Linienverkehr im öffentlichen Personennahverkehr gemäß § 8 Absatz 1 gilt auch der Verkehr, der der Beförderung von Fahrgästen auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg von bestimmten Haltepunkten zu anderen Haltepunkten innerhalb eines festgelegten Gebietes und festgelegter Bedienzeiten dient (Linienbedarfsverkehr). Der Linienbedarfsverkehr muss das gesamte Gebiet erschließen. Es kommen ausschließlich die vom Aufgabenträger im Nahverkehrsplan oder der Vorabbekanntmachung festgelegten Beförderungsentgelte und –bedingungen zur Anwendung. Für Beförderungen im Linienbedarfsverkehr wird nur jeweils höchstens ein pauschaler Zuschlag erhoben.”
Insbesondere ist dort nun nicht mehr von „baulichen oder virtuell eingerichteten Haltestellen” die Rede. „Um gleichzeitig die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten”, war nach der vorherigen Fassung „der Zu- und Ausstieg auf zuvor definierte Punkte (virtuelle Haltestellen) zu beschränken” gewesen.
Beim Taxenverkehr wurden die im Referentenentwurf vom 08.10.2020 enthaltenen Abweichungen vom Eckpunktepapier teilweise wieder korrigiert, teilweise aber auch noch verstärkt:
Die Lockerung der Regelungen über die Entgelttarife im Taxenverkehr auf dem Bestellmarkt wird wieder stärker verfolgt, indem nunmehr neben der Möglichkeit, Festpreise für bestimmte Fahrstrecken (z.B. Flughafen, Bahnhof, Messegelände) festzulegen, auch die Möglichkeit geschaffen wird, Regelungen über Mindest- und Höchstpreise (Tarifkorridor), zu bestimmen.   
Das in den Eckpunkten angedachte und im (inoffiziellen) Entwurf vom 08.10.2020 bereits stark aufgeweichte Pooling-Verbot für Taxis hingegen wurde nun endgültig aufgegeben. § 47 Abs. 6 PBefG, der die Möglichkeit vorsah, für den Taxenverkehr die Vermietung von Einzelsitzplätzen durch die Genehmigungsbehörde zu beschränken, ist nun vollständig entfallen.
Zwischenzeitlich – im (inoffiziellen) Referentenentwurf vom 08.10.2020 – nicht mehr enthaltene Regelungen zur Finanzierung der Taxenverkehre aus öffentlichen Mitteln durch die Aufgabenträger sind nunmehr wieder aufgenommen worden. Über eine Änderung des § 2 RegG sollen nun verstärkt Taxenverkehre zum Einsatz kommen und auf Grundlage des RegG mit Regionalisierungsmitteln finanziert werden, um auch in ländlichen Regionen oder städtischen Randlagen, die generell oder tageszeitlich bedingt mit Angeboten des Öffentlichen Personennahverkehrs unterversorgt sind, Mobilität für die Bevölkerung zu ermöglichen und zu verbessern.
Hinsichtlich des Mietwagenverkehrs wurde angesichts der Ausgestaltungsmöglichkeit der Rückkehrpflicht für die alternativen Abstellorte nun verbindlich festgelegt, dass zwischen diesen eine Mindestwegstrecke von 15 km liegen muss. Dieser bundesweit geltende Maßstab ist laut Begründung erforderlich, da an der Rückkehrpflicht bei Mietwagenverkehren grundsätzlich festgehalten werden soll.

Quelle: Rödl & Partner

Solaris-Wasserstoffbusse für Sandviken

Der Solaris Urbino 12 hydrogen hat einen weiteren Kunden gefunden. Transdev hat einen Vertrag mit Solaris Bus & Coach über zwei Wasserstoffbusse unterzeichnet. Die Fahrzeuge kommen auf den Straßen der schwedischen Stadt Sandviken im Herbst 2021 zum Einsatz. Sandviken ist eine in der schwedischen Region Gävleborg gelegene Stadt mit knapp 25.000 Einwohnern, die in der letzten Zeit auf umweltfreundliche Lösungen setzt.
Die Urbino 12 hydrogen, die in Kürze auf die schwedischen Straßen kommen, sind leise und emissionsfreie Fahrzeuge, die mit der im 70 kW starken Brennstoffzellenmodul erzeugten Energie versorgt werden. Als Antrieb in den wasserstoffbetriebenen Solaris-Bussen wurde eine Achse mit E-Motoren eingesetzt. Die bestellten Fahrzeuge werden darüber hinaus mit Solaris High Power-Batterie ausgerüstet, die als ein zusätzlicher Energiespeicher dient. Die elektrische Energie wird in Wasserstoffbussen in der umgekehrten Elektrolyse erzeugt und dann dem Antrieb direkt zugeführt. Die einzigen Nebenprodukte der chemischen Reaktion in der Brennstoffzelle sind Wärme und Wasserdampf. Die Fahrzeuge sind somit umweltfreundlich und emittieren absolut keine Schadstoffe. Der Wasserstoff wird gasförmig in fünf Tanks mit einer Kapazität 1560 l, die auf dem Dach des Fahrzeugs angeordnet sind, gespeichert.
Die bestellten Busse bieten Platz für 85 Personen. Fahrgäste werden durch Türen in einer Türanordnung 2-2-0 in den Bus einsteigen können. Für Komfort werden eine Klimaanlage, ein Überwachungssystem und ein modernes Fahrgastinformationssystem sorgen. Reisende werden das WLAN-Netzwerk an Bord nutzen und ihre Handys in USB-Ports nachladen können. Für mobilitätseingeschränkte Personen wurde ein Rollstuhlstellplatz vorgesehen. Die Busse werden darüber hinaus mit einem sog. skandinavischen Paket ausgerüstet, d. h. zusätzlichen Ausstattungselementen und Wärmedämmung, die speziell entwickelt wurden, so dass der Bus auch bei niedrigen Temperaturen einsatzfähig bleibt und eine bequeme Fahrt für Fahrgäste und den Fahrer auch in den kältesten Wintern gewährleistet.
Die bestellten Solaris Urbino 12 hydrogen werden die ersten Wasserstoffbusse sein, die im schwedischen öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Doch die Elektrobusse von Solaris verkehren auf den schwedischen Straßen bereits seit über 6 Jahren. Die Zusammenarbeit zwischen Solaris und schwedischen Betreibern geht bis ins Jahr 2003 zurück. Seitdem lieferte Solaris an Kunden in Schweden über 600 Fahrzeuge aus, von denen die überwiegende Mehrheit emissionsarme und -freie Fahrzeuge sind.

Quelle: Solaris Bus & Coach S.A.

RE 4-Fahrgastfahrten ab dem 2. Dezember 2020

National Express wird bereits vom 2. bis 12. Dezember 2020 einzelne Fahrten des Regelfahrplans der Linie RE 4 übernehmen. Darauf hat sich das Unternehmen mit DB Regio NRW und den SPNV-Aufgabenträgern Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) verständigt, um am 13. Dezember 2020 einen nahtlosen Betriebsübergang zu ermöglichen. 
Seit September 2020 konnte National Express bereits im Rahmen von Leerfahrten (ohne Fahrgäste) inklusive regulären Bahnsteighalten dem angehenden und bereits ausgebildeten Zugpersonal die Fahrzeugausbildung und Streckenkunde auf der Strecke des RE 4 vermitteln und somit Erfahrungen für den Regelbetrieb sammeln. Nun soll der Fahrgastbetrieb unter reellen Bedingungen aufgenommen werden. Fahrgäste können neben dem anstehenden Betreiberwechsel auch die neuen RRX-Fahrzeuge des Typs Desiro HC von Siemens kennenlernen. Diese bieten Niveaugleichheit zwischen Bahnsteig und Fahrzeug sowie größere Türen, die das Ein- und Aussteigen erleichtern und somit den Fahrgastwechsel beschleunigen.
National Express betreibt bereits mit den RRX-Fahrzeugen erfolgreich die beiden Linien RE 5 (RRX) und RE 6 (RRX) des RRX-Vorlaufbetriebs und ist somit gut auf die Übernahme des Betriebs der Linie RE 4 vorbereitet. Das benötigte Personal wird durch den internen Wechsel des Bestandspersonals, durch Neuzugänge bereits ausgebildeter Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer sowie durch Absolventen eigener Triebfahrzeugführer-Qualifizierungskurse bereitgestellt.
Bis zum Betriebsstart am 13.12.2020 bleibt DB Regio NRW für die Linie RE 4 weiterhin der Vertragspartner der SPNV-Aufgabenträger und erfüllt die verkehrsvertraglichen Verpflichtungen, wie die Kundenbetreuung und Fahrgastinformation.

Quelle: National Express Rail GmbH