Das Coronavirus und die Folgen für kommunale Verkehrsunternehmen

Die in Folge der Corona-Pandemie von der Bundesregierung erlassenen Maßnahmen haben auch für Verkehrsunternehmen gravierende Folgen. Die Nahverkehrs-praxis sprach darüber mit Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Nahverkehrs-praxis: Wie schätzen Sie bisher die finanziellen Auswirkungen ein?
Wolff: Für viele Verkehrsunternehmen sind die wirtschaftlichen Folgen durch wegbrechende Fahrgeldeinnahmen schon jetzt verheerend. Je länger dieser Zustand andauert, desto größer sind die Folgen. Daher brauchen wir dringend, wie viele andere Branchen auch, eine Lösung für die Finanzierung des Verlustausgleichs.

Nahverkehrs-praxis: Wie sieht die Entwicklung bei den Tickets aus?
Wolff: Bei den Bartickets (Einzelfahrausweise etc.) sind die Verkäufe um 70 bis 90 Prozent eingebrochen. Sie machen sonst etwa die Hälfte aller Ticketeinnahmen aus.

Nahverkehrs-praxis: Fahrgäste beschweren sich immer wieder über die geringere Taktdichte im Fahrplan. Wie wirken Sie dem entgegen?
Wolff: Wir verstehen den Unmut der Fahrgäste, aber viele Unternehmen arbeiten momentan personell am Limit. Wo immer es zu vollen Fahrzeugen kommt, wird nachgesteuert.
Es kommt aber auch auf das eigene Verhalten der Fahrgäste an. Wir bitten die Kundinnen und Kunden zum Beispiel vielerorts, sich in den Fahrzeugen zu verteilen. Es müssen nicht alle in den ersten oder letzten Wagen einsteigen.

Nahverkehrs-praxis: Wie groß ist der Einbruch bei den Fahrgastzahlen?
Wolff:
  Wir haben 80 bis 90 Prozent weniger Fahrgäste. Im ländlichen Raum eher 90 Prozent, in den Städten 60 bis 80 Prozent.

Nahverkehrs-praxis: Wie viel vom normalen Fahrplanangebot können Verkehrsunternehmen aufrechterhalten, und wer entscheidet über den Umfang?
Wolff:
50 bis 75 Prozent des regulären Angebots wird gefahren, immer in Abstimmung mit den Aufgabenträgern.

Nahverkehrs-praxis: Nicht nur die Fahrgäste, sondern auch die Mitarbeiter in den Unternehmen sind gefährdet. Welche Maßnahmen sind dort notwendig?
Wolff:
Bestimmte Unternehmensbereiche, auch Leitstellen oder Werkstätten, müssen Abstands- oder Schutzvorkehrungen treffen. Betriebsfähigkeit wird unter erschwerten Bedingungen gewährleistet.

Nahverkehrs-praxis: Wie sehen Ihre Planungen für den Fall aus, dass die von der Bundesregierung verhängten Einschränkungen schrittweise aufgehoben werden und der ÖPNV wieder stärker genutzt wird?
Wolff:
Innerhalb von fünf bis sieben Tagen können die Unternehmen das Angebot wieder auf 100 Prozent hochfahren. Aber es wird trotzdem zu Stoßzeiten mal volle Fahrzeuge geben. Wir bräuchten in diesen Zeiten etwa das vierfache Angebot, um 1,5 Meter Abstand in den Fahrzeugen zu gewährleisten. Wir wollen deshalb gemeinsam mit den politischen Akteuren und Aufgabenträgern frühzeitig überlegen, wie der zu erwartende Andrang etwa bei der Wiederöffnung der Schulen entzerrt werden kann. Der Unterricht muss ja beispielsweise nicht für alle Klassen in der ersten Stunde beginnen.

Nahverkehrs-praxis: Wie setzen Sie die Schutzempfehlungen des Robert-Koch-Instituts um?
Wolff:
Das RKI empfiehlt seit Kurzem das Tragen eines Mundschutzes. Die Verkehrsunternehmen können natürlich nicht kontrollieren, ob sich alle Fahrgäste daran halten. Da können wir nur, wie heute auch schon, an die Menschen appellieren, die Hygieneempfehlungen des RKI einzuhalten. Die Hinweise des RKI hängen aus, werden z.T. durchgesagt. Reinigung mit Seifenlauge reicht nach herrschender Meinung der Experten, um die Hülle des Virus zu zerstören und es damit unwirksam zu machen. Wir haben die Reinigungsintervalle erhöht bzw. intensiviert.

Notvergabe auch bei „Verschulden“ möglich

Die Notvergabe von Verkehrsdiensten ist auch bei vorhersehbaren Unterbrechnungen möglich (OLG Rostock, 30.10.2019, 17 Verg 5/19).

Notsituation auch bei Vorhersehbarkeit

Öffentliche Auftraggeber dürfen in Notsituationen Dienstleistungsaufträge nach Art. 5 Abs. 5 VO 1370/2007 direkt vergeben. Voraussetzung ist, dass eine Unterbrechung des Verkehrsdienstes eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

Eine solche Notsituation kann auch daraus resultieren, dass ein bestehender Dienstleistungsvertrag ausläuft und der öffentliche Auftraggeber nicht rechtzeitig ein neues Vergabeverfahren eingeleitet hat. Auch vorhersehbare Unterbrechungen, die der Auftraggeber verursacht oder zu vertreten hat, sind Notsituationen.

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Autor: Dr. Laurence Westen, Heuking Kühn Lüer Wojtek.

NVR: Leichte Verbesserung bei der Pünktlichkeit auf der Schiene

Der zuletzt negative Trend bei der Pünktlichkeit im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Gebiet des Nahverkehr Rheinland (NVR) konnte im Jahr 2019 zumindest teilweise gestoppt werden. Die Werte haben sich im vergangenen Jahr beim Gesamtblick auf alle Produktgruppen leicht verbessert. Im Durchschnitt aller Fahrten kam eine Verspätung von 2 Minuten und 1 Sekunde zustande. Dies entspricht einer Verbesserung um 10,6 Prozent im Vergleich zu 2018 (2 Minuten und 16 Sekunden). Im Jahr davor (2017) hatte die durchschnittliche Verspätung 2 Minuten und 6 Sekunden betragen.

Quelle: Nahverkehr Rheinland GmbH

Umsätze der Carsharing-Anbieter brechen massiv ein

Die deutsche CarSharing-Branche ist von den Auswirkungen der Corona-Krise massiv betroffen. Eine aktuelle Umfrage des Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) unter seinen Mitgliedsunternehmen zeigt, dass die Buchungszahlen bereits im März im Schnitt um 48 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen sind. Für April und Mai erwarten die Anbieter Buchungsrückgänge zwischen 50 und 80 Prozent. Mehr als ein Drittel der Unternehmen schätzt die langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise als existenzbedrohend ein.

Quelle: Bundesverband CarSharing e. V. (bcs)

ver.di fordert Notfallprogramm für ÖPNV

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zeigt sich darüber besorgt, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen in der aktuellen Krise akut in seiner Existenz bedroht ist. Die Verkehrsunternehmen finanzieren sich zu mindestens 50 Prozent durch Fahrgeldeinnahmen. Durch die Schließung der Schulen und Fahrgastrückgänge zum Schutz der öffentlichen Gesundheit kommt es inzwischen 5 zu Einnahmeverlusten zwischen 60-90 Prozent. Hinzu kommen höhere Kosten für Reinigung und Gesundheitsschutz, zudem werden mehr Fahrzeuge für weniger Fahrgäste benötigt, um die Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zu ermöglichen. Die Einnahmeneinbußen treffen öffentliche und private ÖPNV-Unternehmen in gleichem Maße. Die Folgen sind verheerend, die öffentliche Mobilität ist in akuter Gefahr.
Daher fordere ver.di ein Notfallprogramm für den ÖPNV mit Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen zum Ausgleich der entgangenen Einnahmen und zur Unterstützung der Kommunen. Das Notfallprogramm müsse sich aus allen für den ÖPNV vorgesehenen Mitteln der Länder und des Bundes speisen. Dazu gehören die für den ÖPNV vorgesehenen bis-her nicht abgerufenen oder verwendeten Fördergelder aus den Förderprogrammen der Länder und des Bundesverkehrsministeriums, wie auch GVFG-Mittel (Mittel für den ÖPNV) des Bundes und nicht für den Schienenpersonennahverkehr verwendete Regionalisierungsmittel. Die Verwendung bereits bewilligter oder abgerufener und noch nicht verausgabter Mittel müsse den Kommunen freigestellt werden. Sollte dies nicht ausreichen, müssten weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: ver.di Fachbereich Verkehr

VDB: KfW-Schnellkredite für industriellen Mittelstand

Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, umfassende KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten sowie vollständiger staatlicher Absicherung einzuführen. „Die Bunderegierung erhöht durch die 100 Prozent Deckung das Tempo der Kreditvergabe zum Schutz mittelgroßer Unternehmen. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag, um die Liquidität schnell zu stärken und die Krise zu überbrücken“, sagte VDB-Präsident Michael Fohrer. „Genau dieses Instrument hatte auch der VDB gefordert, um die Handlungsfähigkeit des bahnindustriellen Mittelstandes und somit die gesamte Wertschöpfungskette zu erhalten.“, so Fohrer weiter. Die Schnellkredite würden helfen, die drohende Mittelstandlücke zu schließen.
Zugleich warnte Fohrer davor, nun die Bücher zu schließen. „Für größere, umsatzstarke industrielle Mittelständler könnte sich das maximale Kreditvolumen von 800.000 Euro als nicht ausreichend erweisen. Deshalb muss die Kreditvergabe bei klaren Kriterien insgesamt deutlich beschleunigt und wirksam entbürokratisiert werden“, so Fohrer weiter.

Quelle: Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.

Auch an Osterfeiertagen auf Freizeitfahrten verzichten

In einem gemeinsamen Beschluss haben letzte Woche Bund und Länder die bestehenden Kontaktbeschränkungen bis zum Ende der Osterferien verlängert. Das Ministerium für Verkehr appelliert deswegen an die Bürger in Nordrhein-Westfalen, auf vermeidbare Fahrten mit Bus und Bahn weiterhin zu verzichten, damit die Infektionsgefahr so gering wie möglich bleibt.
Das ist auch an den sonnigen Ostertagen wichtig. Wenn viele Menschen mit dem Zug unterwegs sind, steigt das Infektionsrisiko. Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr zu vermeiden, gerade für die Menschen, die derzeit die medizinische Versorgung und die Versorgung im Alltag sicherstellen. Deswegen sollte auf Fahrten verzichtet werden, wenn sie nicht zwingend notwendig sind. Nur so kann der Infektionsschutz gelingen.

Quelle: Ministerium für Verkehr NRW

Anpassung des KfW Schnellprogramms zum Schutz des Mittelstandes

Folgender Beschluss über die Anpassung des KfW Schnellprogramms zum Schutz des Mittelstands ist gestern (6.4.2020) durch die Bundesregierung ergangen:
-Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn offenstehen. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019. Das Kreditvolumen beträgt dabei maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 beträgt das maximale Kreditvolumen € 500.000 Euro.
-Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei. Die Hausbank garantiert im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung.
-Der KfW-Schnellkredit soll eine höhere Zinsmarge als die Kredite des KfW-Sonderprogramms 2020 haben, nämlich 3 % p.a. Bei einem angenommenen Bankeneinstand von 0 % geht damit ein Endkreditnehmerzinssatz von einheitlich 3 % p.a. ab gestern einher (der Zinssatz kann sich entsprechend Kapitalmarktentwicklung verändern).
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

bdo: Mittelstand braucht Absicherung der Gutscheine von Airlines und Veranstaltern

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 6. April nach einer konsequenten Umsetzung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gutscheinlösung für Rückzahlungen bei abgesagten Reisen und Veranstaltungen gerufen. Ergänzt werden soll eine Insolvenzabsicherung mit staatlicher Rückversicherung auch für Airlines und Veranstalter. Ohne dieses Instrument, das für große Pauschalreiseanbieter bereits vorgesehen ist, sind viele Privat- und Gewerbekunden weiterhin von massiven finanziellen Ausfällen bedroht. Der bdo fordert zudem, dass die Härtefallregelung bei allen Gutscheinen auch im Geschäftsverhältnis zwischen Unternehmen – dem sogenannten B2B-Bereich – gelten soll.
Zu den vorliegenden Plänen des Corona-Kabinetts für eine Gutscheinlösung bei stornierten Reisen und abgesagten Veranstaltungen sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard: „Wir wissen, dass es sich die zuständigen Ministerien mit dieser Entscheidung nicht leicht gemacht haben, stellt sie doch einen schwerwiegenden Ein-griff in bestehende Vertragsbeziehungen zwischen den Unternehmen zu ihren Leistungserbringern dar. Wir befürchten aber leider, dass unsere rund 3.000 Mitgliedsunternehmen weiter erhebliche wirtschaftliche Probleme bekommen, wenn die Erteilung von Gutscheinen nicht unmissverständlich mit einer staatlichen Absicherung versehen wird. Diese muss für Gutscheine im Bereich der Pauschalreiserichtlinie genauso wie für Gutscheine von Airlines und von Kultur-, Wissenschaft-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen gelten. Ohne eine solche konsequente Regelung wird das Insolvenzrisiko großer Konzertanbieter und Airlines auf unsere Mitglieder übertragen. Dies kann nicht zulässig sein. Der Mittelstand ist durch den bisherigen Rettungsschirm nicht ausreichend berücksichtigt worden. Eine Gutscheinlösung ohne durchgängige staatliche Insolvenzabsicherung würde die Branche nicht durchhalten.“
Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

Ziehl-Abegg hat in allen Märkten zugelegt

„Das Jahr 2019 ist ein gutes Jahr gewesen.“ Mit diesem Satz bringt Vorstandsvorsitzender Peter Fenkl die Entwicklung im zurückliegenden Jahr beim Künzelsauer Elektromotoren- und Ventilatorenhersteller Ziehl-Abegg auf den Punkt. Der Umsatz ist von 583 Mio. Euro auf 633 Mio. Euro gestiegen. Boom-Regionen waren Asien, Europa und die USA. Auch das Jahr 2020 hatte gut begonnen – bis zur Corona-Krise.
Quelle: Ziehl-Abegg SE