Positionspapier des bdo zur Clean Vehicle Directive

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat sein Positionspapier zur nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge an das Bundesverkehrsministerium übermittelt und um die zeitnahe Schaffung eines bürokratiearmen rechtlichen Rahmens gebeten, der die Umstellung auf alternative Antriebsformen auch klein- und mittelständischen Unternehmen praktikabel und ohne Wettbewerbsverzerrungen ermöglicht.

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V.

Link zum Positionspapier

Erste Irizar-Elektrobusse in Portugal unterwegs

Die beiden emissionsfreien Elektrobusse des Modells Irizar ie bus von 10,8 m Länge wurden in der Stadt Braganza in Portugal in Betrieb genommen. Die Fahrzeuge sind mit 2 Doppeltüren und 28 Sitzplätzen, 1 Fahrersitz und 1 Rollstuhlbereich ausgestattet und haben eine Gesamtkapazität von 76 Fahrgästen. Die Busse haben eine Reichweite von 220 km und eine mitgeführte Energie von 350 kWh. Die Aufladung erfolgt über Nacht in 3 bis 4 Stunden an interoperablen Ladestationen mit Combo-2-Anschlüssen.
Die eingebauten Batterien werden bei Irizar in Aduna (Gipuzkoa) entwickelt und hergestellt und erfüllen die neusten europäischen Vorschriften im Bereich elektrischer, thermischer und mechanischer Zuverlässigkeit:  R100.v2, R10.v5 und UN38.3.

Quelle: Irizar e-mobility

KVV-Kunden können ihre Tickets mit „Apple Pay“ und „Google Pay“ bezahlen

Ab sofort bietet der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) seinen Kunden die Möglichkeit, ihre Tickets für Bus und Bahn mit „Apple Pay“ und „Google Pay“ zu bezahlen. Dieser bargeldlose Kauf per Smartphone ist an allen stationären Fahrkartenautomaten des KVV und in den KVV-Kundenzentren möglich. „Bargeldloses Bezahlen wird in Deutschland immer beliebter. Deshalb wollen auch wir unseren Kunden gerne diesen Service anbieten“, erklärt Marco Eichsteller, Leiter der Vertriebstechnik beim KVV.

Quelle: Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)

In Rostock beginnt das Zeitalter der Elektrobusse

Die Rostocker Straßenbahn AG erhält aus dem Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Fördermittel in Höhe von 635.441 Euro zur Anschaffung von zwei Elektrobussen. Dazu wurde gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH in den vergangenen Monaten das Projekt zum Klimaschutz, zur Luftschadstoff- und Lärmreduktion im Stadt- und Regionalverkehr in Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt.

Ziel des Projektes ist es, 16 Buslinien in Mecklenburg-Vorpommern auf vollelektrischen Antrieb umzustellen. Insgesamt werden dafür von beiden Verkehrsunternehmen 47 Elektrobusse beschafft und die entsprechende Ladeinfrastruktur in den Betriebshöfen installiert.

Den Einsatz der emissionsfreien Fahrzeuge sieht die RSAG auf der Buslinie 37 vor, die den Ortskern von Warnemünde mit Diedrichshagen und der S-Bahn verbindet. „Mit dem Einsatz der Elektrobusse setzen wir ein sichtbares Zeichen für eine nachhaltige, klimafreundliche öffentliche Mobilität im Seebad Warnemünde. Wir möchten aktiv dazu beitragen, dass Warnemünde perspektivisch weniger vom Autoverkehr belastet wird und die Aufenthaltsqualität für Einwohner und Besucher steigt“ so Jan Bleis, Vorstand Markt und Technik des Unternehmens.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Masterplan-Kommune für den Klimaschutz und verfolgt bis zum Jahr 2030 das Ziel, die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 95% zu reduzieren.

Quelle: Rostocker Straßenbahn AG

Karlsruhe ist Spitzenreiter im Carsharing-Städteranking 2019

Karlsruhe ist Deutschlands Carsharing-Hauptstadt 2019. Auf 1.000 Einwohner kommen in Karlsruhe 3,2 Carsharing-Fahrzeuge. Auf den weiteren Rängen folgen München, Hamburg und Berlin. Die Millionenstädte haben damit im Ranking gegenüber 2017 aufgeholt. Insgesamt gibt es in Deutschland 740 Städte und Gemeinden mit einem Carsharing-Angebot. Das Karlsruher Carsharing-Angebot wird vor allem von einem stationsbasierten Anbieter getragen, der seit 2019 zusätzlich Fahrzeuge im free-floating Carsharing bereitstellt. In München stehen derzeit bezogen auf 1.000 Einwohner 2,1 Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung, in Berlin sind es 1,6 Fahrzeuge. Im Städteranking werden alle deutschen Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern betrachtet, in denen es derzeit ein Carsharing-Angebot gibt. Insgesamt sind 151 Städte im Ranking vertreten, sieben mehr als im letzten Ranking aus dem Jahr 2017.

Gute Carsharing-Versorgung auch in vielen kleineren Städten
Das Ranking 2019 zeigt, dass eine gute Carsharing-Versorgung nicht auf große Städte beschränkt ist. Freiburg im Breisgau belegt mit 1,6 Autos pro 1.000 Einwohnern Platz 5 im Ranking. Heidelberg, Darmstadt und Tübingen besetzen ebenfalls Plätze unter den Top 10. Und in den Top 20 des Gesamtrankings finden sich insgesamt acht Städte mit weniger als 250.000 Einwohnern. In diesen Städten haben bereits langjährig existierende, mittelständische Anbieter ihre Angebote in den letzten Jahren erheblich ausgebaut.

Carsharing wird ausgebaut, ist aber noch lange nicht Mainstream
In 126 von 151 Städten sind die Angebote im Vergleich zu 2017 erheblich gewachsen. In den 20 besten Städte des neuen Rankings wuchs die Zahl der Carsharing-Fahrzeuge seit 2017 um über 30 Prozent. Angesichts von mehreren hundert privaten Pkw pro 1.000 Einwohner in allen untersuchten Städten ist die Marktdurchdringung des Carsharing – mit maximal 3,2 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohnern – jedoch weiterhin gering.

Quelle: Bundesverband CarSharing e.V.

Kein öffentlicher Auftrag bei Verpflichtung durch Verwaltungsakt

Eine Beauftragung durch Verwaltungsakt ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts (OLG Düsseldorf, 16.10.2019, VII-Verg 43/18).

Vertrag und Vergaberecht

Das Vergaberecht definiert öffentliche Aufträge als entgeltliche Verträge zwischen Auftraggeber und Unternehmen. Dies setzt eine rechtliche Verknüpfung wechselseitiger Leistungen voraus und verlangt einen durchsetzbaren Anspruch.

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag

Handelt es sich hingegen um ein mehrpoliges Rechtsverhältnis, in dem Rechte und Pflichten zumindest teilweise durch Verwaltungsakt und/oder gesellschafts-rechtliche Weisung eingeräumt werden, liegt nach Ansicht des Vergabesenates selbst bei funktionaler Betrachtungs-weise kein Vertrag im vergaberechtlichen Sinne vor. Wechselseitige Pflichten, die für die Annahme eines Vertrages erforderlich sind, bestehen in diesem Fall nicht.

Umgehung?

Im konkreten Fall hatte dies zur Folge, dass die ÖPNV-Direktvergabe nicht nach allgemeinem Vergaberecht, sondern nach den Vorgaben der VO (EG) 1370/2007 zu bewerten war. Eine Umgehung des Vergaberechts sei darin – entgegen der EuGH-Rechtsprechung, wonach Direktvergaben im ÖPNV nach allgemeinem Vergaberecht zu behandeln sind – nicht zu erkennen. Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht

Autor: Herr Dr. Laurence Westen, Heuking Kühn Lüer Wojtek

Direktvergabe ÖPNV Dienstleistungskonzession

Will ein Auftraggeber eine ÖPNV Dienstleistungskonzession direkt vergeben, muss er prüfen und dokumentieren, dass die Voraussetzungen dafür auch tatsächlich vorliegen (OLG München, 14.10.2019, Verg 16/19).

Direkte Vergabe möglich

Dienstleistungskonzessionen im ÖPNV mit geringem Leistungsumfang dürfen nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 direkt vergeben werden. Eine Dienstleistungskonzession liegt nur vor, wenn der Auftragnehmer das Betriebsrisiko übernimmt.

Prüfungs- und Dokumentationspflicht

Der Auftraggeber muss in einem ersten Schritt prüfen, ob es sich bei dem Auftrag tatsächlich um eine Dienstleistungs-konzession handelt, ob das Betriebsrisiko also tatsächlich übergeht. Die zwingend einzelfallbezogene Prüfung muss in den Vergabeunterlagen vermerkt werden.

Direkte Vergabe oder Wettbewerb

In einem zweiten Schritt muss der Auftraggeber zudem ermessensfehlerfrei entscheiden, ob er die Dienstleistungskonzession direkt oder im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens vergeben will und auch diese Entscheidung dokumentieren.

Den Volltext finden Sie hier

Autor: Dr. Laurence Westen, Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Zweites Leben von Fahrzeugbatterien: Pilotprojekt von MAN, VHH und Volkswagen gestartet

In Hamburg ist im Stadtteil Bergedorf ein Container mit insgesamt 500 kWh Kapazität auf dem Betriebshof der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) an das Depot-Ladenetz angeschlossen worden. MAN Truck & Bus will dort gemeinsam mit der VHH unter realen Betriebsbedingungen testen, wie sich gebrauchte Batterien nach ihrem ersten Einsatz im Fahrzeug und als stationärer Energiespeicher verhalten.

Wie gebrauchte Batterien aus Elektrofahrzeugen nach ihrem ersten Leben im Fahrzeug genutzt werden können, dieser Frage gehen drei Unternehmen in einem Pilotprojekt jetzt nach. Das Gemeinschaftsprojekt von MAN Truck & Bus, den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein (VHH) und des Volkswagen Konzerns manifestiert sich im Busdepot der VHH. Hier steht ein weißer Container, der 50 Batterien enthält, die zuvor in VW Passat GTE eingebaut waren. Jede Batterie mit einer Nennkapazität von 9,9 kWh. Somit besitzt der Container eine Gesamtkapazität von exakt 495 kWh, also in etwa ein halbes Megawatt. Die Batterien werden auf sogenannte Racks montiert und dann mittels Batteriemanagement zu einer Großbatterie zusammengeschaltet. Ein Ziel des Projekts ist es, ein flexibles Batteriespeicherungskonzept zu entwickeln, das den Austausch der Batterien erlaubt.

Second Use Speicher

Der sogenannte Second Use Speicher ist das Produkt eines Memorandum of Understanding (MoU), welches die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein und MAN Truck & Bus im März 2018 unterzeichnet haben. Da es ökologisch nicht sinnvoll ist, die Batterien, die in den Fahrzeugen verbaut waren, direkt zu entsorgen, wollen die beiden Unternehmen eine Zweitnutzung dieser Batterien in einem stationären Speicher erproben.

Auch für die VHH ist die aktive Gestaltung zukünftiger Mobilität das zentrale Thema. Wer ÖPNV fährt hat schon einmal die richtige Wahl getroffen, denn Busfahren ist nachhaltig. „Unsere Kunden erwarten, dass wir als Unternehmen zeitgemäße, nachhaltige Technologien wie Elektrobusse einsetzen. Aber auch, dass wir sie auf Herz und Nieren prüfen“, stellt Toralf Müller, Geschäftsführer der VHH, fest. „Wir sind sehr dankbar, dass auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dieses Vorhaben mit unterstützt. Das macht noch einmal das öffentliche Interesse deutlich, alle Aspekte der Elektromobilität unter dem Gesichtspunkt einer verantwortungsvollen Nachhaltigkeit zu beleuchten.“ Und bei einer Zweitnutzung der Batterien können gleich mehrere Vorteile genutzt werden.

Mit dem Großspeicher werden unterschiedliche Szenarien erprobt, um den Leistungsbezug am VHH-Betriebshof zu optimieren. Dazu gehört eine bessere Netzauslastung und ein Abfedern der Spitzenlasten beim Laden von Elektrobussen (Peak Shaving). Das bestätigt auch Alexander Adler, bei MAN Truck & Bus für das Projekt Second Use Speicher verantwortlich: „Der Speicher kann mit der Peak-Shaving-Methode bis zu 600 kW Spitzenlast reduzieren und entsprechend die Kosten beim Strombezug senken.“ Darüber hinaus versprechen sich die Projektpartner Erkenntnisse zum Alterungsverhalten der Batterien, zum effizienten Batteriemanagement sowie zu den Lebenszyklen künftiger Batterietechnologien.

Der Fuhrpark der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH zählt circa 560 Busse, die in den kommenden Jahren auf Elektroantrieb umgestellt werden sollen. Anfang 2020 wird die VHH den ersten elektrisch angetriebenen Stadtbus von MAN im Alltagsbetrieb testen. Ende 2020 werden dann noch einmal 17 weitere MAN Fahrzeuge für die VHH-Flotte folgen.

U1-Haltestelle Lübecker Straße in Hamburg ist barrierefrei

Seit dem 19. Dezember ist die U1-Haltestelle Lübecker Straße in Hamburg barrierefrei zu erreichen. Die Station ermöglicht jetzt auch älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Personen mit Handicap einen einfachen und bequemen Zugang zur U-Bahn. Mit der Linie U3 war die Haltestelle bereits seit dem Frühjahr 2019 barrierefrei zu erreichen. Aktuell sind damit 85 Prozent aller U-Bahn-Haltestellen barrierefrei.
Die Hamburger Hochbahn (HOCHBAHN) konnte die Haltestelle noch vor den Feiertagen barrierefrei fertigstellen. Die Restarbeiten zur Modernisierung und Sanierung der Haltestelle werden bis Frühjahr 2020 umgesetzt. Das Investitionsvolumen für den Umbau der Station beläuft sich auf rund 4,4 Millionen Euro. Die U1-Haltestelle Lübecker Straße ist die 79. von mittlerweile insgesamt 93 Haltestellen, die die HOCHBAHN seit 2012 im Rahmen des Senatsprogramms für den beschleunigten barrierefreien Ausbau des U-Bahn-Systems fertiggestellt hat. Damit sind 85 Prozent aller U-Bahn-Haltestellen barrierefrei zugänglich.

Quelle: Hamburger Hochbahn AG

Deutschlandweite OpenData-Plattform im ÖPNV ist Teil des Nationalen Zugangspunktes

Seit Anfang Mai 2018 stellt eine gemeinsame Initiative von Tarif- und Verkehrsverbünden sowie Verkehrsunternehmen Daten rund um den ÖPNV über eine gemeinsame Plattform öffentlich zur Verfügung. Ziel der Initiative „Deutschlandweite OpenData-Plattform im ÖPNV“ (DODP ÖPNV) ist es, Transparenz zu schaffen und neue Ideen zu generieren, durch die die Mobilität im jeweiligen Verbund- beziehungsweise Tarifraum und darüber hinaus verbessert wird.
Was ursprünglich als pragmatischer Zusammenschluss von Tarif- und Verkehrsverbünden begonnen wurde, hat sich mittlerweile zu einem wichtigen Baustein der Umsetzung eines Nationalen Zugangspunktes für Daten und Dienste des ÖPNV in Deutschland entwickelt.
Mittlerweile beteiligen sich zehn Verbünde (RMV, NWL, NVV, VVS, HVV, VBB, MVV, AVV, VRS und VRR) und  ein kommunales Verkehrsunternehmen (Rhein Neckar Verkehr GmbH) mit ihren regionalen Mobilitätsdaten sowie der DELFI e. V. (Verein zur Förderung einer durchgängigen elektronischen Fahrgastinformation) mit seinen nationalen Datensätzen an der vom Verkehrsverbund Rhein Ruhr koordinierten OpenData-Plattform. Die Gesamtheit aller Informationen, Services und System-Schnittstellen werden in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten und mit einheitlichen Lizenz  und Nutzungsbedingungen bereitgestellt.
Durch die Zusammenarbeit der beteiligten Verbünde mit dem DELFI e. V., dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Bundesanstalt für Straßen (BASt) konnten alle relevanten Vorgaben der Delegierten Verordnung 2017/1926 der EU an für den ÖPNV fristgerecht erfüllt werden.
Link zur Plattform

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR