Die Tarife zu senken reicht nicht

Wer Innenstädte attraktiv und lebenswert gestalten möchte, muss den öffentlichen Nahverkehr stärken. Nur so lassen sich Staus vermeiden, Lärm- und Abgasbelastungen senken. Deshalb ist der Augsburger Ansatz richtig: Dort können Fahrgäste in einem Teil der Innenstadt nun kostenlos die Busse und Bahnen nutzen. Zudem bieten die Verkehrsbetriebe eine Art Flatrate für den Nahverkehr an – die Benutzung von Leihfahrrädern und Carsharing-Autos inklusive. Auch das kann helfen, Autofahrer zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu bewegen.

Doch die Preise zu senken ist lediglich die eine Seite der Medaille. Attraktiv sind Busse und Bahnen nur, wenn die Fahrt preiswert ist und zugleich unkompliziert und schnell. Deshalb müssen die Städte auch in das Angebot investieren: in zusätzliche Fahrzeuge und Fahrer, dichtere Takte, neue Strecken und neue Busspuren, damit die Busnutzer nicht im selben Stau stehen wie die Autofahrer.

Das alles kostet Geld, sehr viel Geld sogar. In Wien, wo die Verantwortlichen an beiden Stellschrauben gedreht haben, wurde das so gelöst: Man hob unter anderem die Autoparkgebühren an und führte eine Art U-Bahn-Steuer ein. Dieses Geld fließt nun in den öffentlichen Verkehr. Für deutsche Städte könnte das ein Vorbild sein.

Quelle: sz.de

„Jahr der Digitalisierung“ beim Verkehrsverbund Tirol

2019 war ein Jahr vieler Neuerungen für den Verkehrsverbund Tirol (VVT): Im April brachten die Verantwortlichen mit Stufe 2 der Tarifreform auch den neuen Online Ticketshop an den Start, der neue Produkte und Vertriebswege ermöglicht. Im November stellte der VVT die Kooperation „Carsharing Tirol 2050“ vor und seit Anfang Dezember kann man im VVT & IVB Ticketshop die ÖBB Sparschiene erwerben und eine Sitzplatzreservierung buchen. Vor dem Hintergrund eines digitalen Updates konnte der Verkehrsverbund Tirol so sein Portfolio erweitern und neue Kundensegmente adressieren.
Auch der Service der Echtzeit-Fahrplanauskunft, die sog. SmartRide App, oder der Online Service fahrplan.vvt.at wurde von den Öffi-NutzerInnen in Tirol und darüber hinaus wieder stark genutzt: Im Jahr 2019 konnten über 20 Mio. Auskünfte über den Service erteilt werden.

Quelle: newstix

Gratis ÖPNV fahren in Augsburger Innenstadt

Auf einigen Strecken in der Innenstadt (9 Stationen rund um den Königsplatz) können Fahrgäste den Augsburger ÖPNV kostenlos benutzen. Dadurch soll für den Nahverkehr geworben werden. Ziel ist es, den Autoverkehr in der Innenstadt zu verringern und den Klimaschutz zu stärken. Die Stadtwerke Augsburg gehen davon aus, dass durch die Gratis-Cityzone ca. 860.000 Euro im Jahr weniger eingenommen werden. Diesen Betrag gleicht der Freistaat Bayern aus.

Quelle: ard.de

HAVAG erhält Bundesfördermittel

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ das Projekt „ÖPNV-Informationen“ des Green City Plans der Stadt Halle (Saale) im Masterplan Luftreinhaltung. Die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe, hatte im September 2019 zwei Förderanträge zur Verbesserung der ÖPNV-Nutzung gestellt. Gestern (19.12.2019) übergab Andreas Scheuer (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem HAVAG-Vorstand Vinzenz Schwarz in Berlin die Urkunde des ersten Förderbescheides: „Wir freuen uns sehr, die digitale Fahrgastinformation damit über unsere bisherigen Planungen hinaus weiter ausbauen zu können, um damit noch mehr Menschen für den klimafreundlichen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) begeistern zu können.“ Die Maßnahmen sollen von 2020 bis 2023 umgesetzt werden. Die HAVAG und die Stadt Halle (Saale) gehören demnach zu den 24 Städten in Deutschland, die aktuell bei der Umsetzung von 74 ÖPNV-Projekten im Wert von etwa 200 Mio. Euro vom Bund unterstützt werden.

Quelle: Hallesche Verkehrs-AG

Positionspapier des bdo zur Clean Vehicle Directive

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat sein Positionspapier zur nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge an das Bundesverkehrsministerium übermittelt und um die zeitnahe Schaffung eines bürokratiearmen rechtlichen Rahmens gebeten, der die Umstellung auf alternative Antriebsformen auch klein- und mittelständischen Unternehmen praktikabel und ohne Wettbewerbsverzerrungen ermöglicht.

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e.V.

Link zum Positionspapier

Erste Irizar-Elektrobusse in Portugal unterwegs

Die beiden emissionsfreien Elektrobusse des Modells Irizar ie bus von 10,8 m Länge wurden in der Stadt Braganza in Portugal in Betrieb genommen. Die Fahrzeuge sind mit 2 Doppeltüren und 28 Sitzplätzen, 1 Fahrersitz und 1 Rollstuhlbereich ausgestattet und haben eine Gesamtkapazität von 76 Fahrgästen. Die Busse haben eine Reichweite von 220 km und eine mitgeführte Energie von 350 kWh. Die Aufladung erfolgt über Nacht in 3 bis 4 Stunden an interoperablen Ladestationen mit Combo-2-Anschlüssen.
Die eingebauten Batterien werden bei Irizar in Aduna (Gipuzkoa) entwickelt und hergestellt und erfüllen die neusten europäischen Vorschriften im Bereich elektrischer, thermischer und mechanischer Zuverlässigkeit:  R100.v2, R10.v5 und UN38.3.

Quelle: Irizar e-mobility

KVV-Kunden können ihre Tickets mit „Apple Pay“ und „Google Pay“ bezahlen

Ab sofort bietet der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) seinen Kunden die Möglichkeit, ihre Tickets für Bus und Bahn mit „Apple Pay“ und „Google Pay“ zu bezahlen. Dieser bargeldlose Kauf per Smartphone ist an allen stationären Fahrkartenautomaten des KVV und in den KVV-Kundenzentren möglich. „Bargeldloses Bezahlen wird in Deutschland immer beliebter. Deshalb wollen auch wir unseren Kunden gerne diesen Service anbieten“, erklärt Marco Eichsteller, Leiter der Vertriebstechnik beim KVV.

Quelle: Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)

In Rostock beginnt das Zeitalter der Elektrobusse

Die Rostocker Straßenbahn AG erhält aus dem Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Fördermittel in Höhe von 635.441 Euro zur Anschaffung von zwei Elektrobussen. Dazu wurde gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH in den vergangenen Monaten das Projekt zum Klimaschutz, zur Luftschadstoff- und Lärmreduktion im Stadt- und Regionalverkehr in Mecklenburg-Vorpommern aufgelegt.

Ziel des Projektes ist es, 16 Buslinien in Mecklenburg-Vorpommern auf vollelektrischen Antrieb umzustellen. Insgesamt werden dafür von beiden Verkehrsunternehmen 47 Elektrobusse beschafft und die entsprechende Ladeinfrastruktur in den Betriebshöfen installiert.

Den Einsatz der emissionsfreien Fahrzeuge sieht die RSAG auf der Buslinie 37 vor, die den Ortskern von Warnemünde mit Diedrichshagen und der S-Bahn verbindet. „Mit dem Einsatz der Elektrobusse setzen wir ein sichtbares Zeichen für eine nachhaltige, klimafreundliche öffentliche Mobilität im Seebad Warnemünde. Wir möchten aktiv dazu beitragen, dass Warnemünde perspektivisch weniger vom Autoverkehr belastet wird und die Aufenthaltsqualität für Einwohner und Besucher steigt“ so Jan Bleis, Vorstand Markt und Technik des Unternehmens.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Masterplan-Kommune für den Klimaschutz und verfolgt bis zum Jahr 2030 das Ziel, die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 95% zu reduzieren.

Quelle: Rostocker Straßenbahn AG

Karlsruhe ist Spitzenreiter im Carsharing-Städteranking 2019

Karlsruhe ist Deutschlands Carsharing-Hauptstadt 2019. Auf 1.000 Einwohner kommen in Karlsruhe 3,2 Carsharing-Fahrzeuge. Auf den weiteren Rängen folgen München, Hamburg und Berlin. Die Millionenstädte haben damit im Ranking gegenüber 2017 aufgeholt. Insgesamt gibt es in Deutschland 740 Städte und Gemeinden mit einem Carsharing-Angebot. Das Karlsruher Carsharing-Angebot wird vor allem von einem stationsbasierten Anbieter getragen, der seit 2019 zusätzlich Fahrzeuge im free-floating Carsharing bereitstellt. In München stehen derzeit bezogen auf 1.000 Einwohner 2,1 Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung, in Berlin sind es 1,6 Fahrzeuge. Im Städteranking werden alle deutschen Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern betrachtet, in denen es derzeit ein Carsharing-Angebot gibt. Insgesamt sind 151 Städte im Ranking vertreten, sieben mehr als im letzten Ranking aus dem Jahr 2017.

Gute Carsharing-Versorgung auch in vielen kleineren Städten
Das Ranking 2019 zeigt, dass eine gute Carsharing-Versorgung nicht auf große Städte beschränkt ist. Freiburg im Breisgau belegt mit 1,6 Autos pro 1.000 Einwohnern Platz 5 im Ranking. Heidelberg, Darmstadt und Tübingen besetzen ebenfalls Plätze unter den Top 10. Und in den Top 20 des Gesamtrankings finden sich insgesamt acht Städte mit weniger als 250.000 Einwohnern. In diesen Städten haben bereits langjährig existierende, mittelständische Anbieter ihre Angebote in den letzten Jahren erheblich ausgebaut.

Carsharing wird ausgebaut, ist aber noch lange nicht Mainstream
In 126 von 151 Städten sind die Angebote im Vergleich zu 2017 erheblich gewachsen. In den 20 besten Städte des neuen Rankings wuchs die Zahl der Carsharing-Fahrzeuge seit 2017 um über 30 Prozent. Angesichts von mehreren hundert privaten Pkw pro 1.000 Einwohner in allen untersuchten Städten ist die Marktdurchdringung des Carsharing – mit maximal 3,2 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohnern – jedoch weiterhin gering.

Quelle: Bundesverband CarSharing e.V.

Kein öffentlicher Auftrag bei Verpflichtung durch Verwaltungsakt

Eine Beauftragung durch Verwaltungsakt ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts (OLG Düsseldorf, 16.10.2019, VII-Verg 43/18).

Vertrag und Vergaberecht

Das Vergaberecht definiert öffentliche Aufträge als entgeltliche Verträge zwischen Auftraggeber und Unternehmen. Dies setzt eine rechtliche Verknüpfung wechselseitiger Leistungen voraus und verlangt einen durchsetzbaren Anspruch.

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag

Handelt es sich hingegen um ein mehrpoliges Rechtsverhältnis, in dem Rechte und Pflichten zumindest teilweise durch Verwaltungsakt und/oder gesellschafts-rechtliche Weisung eingeräumt werden, liegt nach Ansicht des Vergabesenates selbst bei funktionaler Betrachtungs-weise kein Vertrag im vergaberechtlichen Sinne vor. Wechselseitige Pflichten, die für die Annahme eines Vertrages erforderlich sind, bestehen in diesem Fall nicht.

Umgehung?

Im konkreten Fall hatte dies zur Folge, dass die ÖPNV-Direktvergabe nicht nach allgemeinem Vergaberecht, sondern nach den Vorgaben der VO (EG) 1370/2007 zu bewerten war. Eine Umgehung des Vergaberechts sei darin – entgegen der EuGH-Rechtsprechung, wonach Direktvergaben im ÖPNV nach allgemeinem Vergaberecht zu behandeln sind – nicht zu erkennen. Hinweis: Die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht

Autor: Herr Dr. Laurence Westen, Heuking Kühn Lüer Wojtek