BEG fordert Infrastrukturmaßnahmen der DB Netz AG für das Münchner S-Bahn-Netz

Die

Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG)

, die den Regional- und S-Bahnverkehr in Bayern plant, finanziert und kontrolliert, hat die

DB Netz AG

in einem Schreiben aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die

Infrastrukturstörungen bei der Münchner S-Bahn

auf ein Minimum zu reduzieren. Anlass waren bereits über einen längeren Zeitraum immer häufiger auftretende Beeinträchtigungen für die Fahrgäste, die sich insbesondere seit Anfang dieser Woche nochmals deutlich verschärft haben.
Das komplexe Münchner S-Bahn-System habe regelmäßig und mit zunehmender Tendenz mit

infrastrukturbedingten Störungen

zu kämpfen. Diese sind laut BEG – neben den  betriebs- und witterungsbedingten Beeinträchtigungen – gerade in den letzten Wochen massiv aufgetreten. Allein in den ersten beiden Monaten des  laufenden Jahres gab es demnach über 130 infrastrukturbedingte Störungen mit erheblichen Auswirkungen auf den S-Bahn-Verkehr. Die zunehmende Anfälligkeit der Infrastruktur stelle besonders in den kalten Wintertagen eine unzumutbare Belastung für die Fahrgäste dar.
„Die BEG kann und will diesen Zustand nicht akzeptieren“, mahnt Johann Niggl, Sprecher der Geschäftsführung der BEG. „Der Freistaat Bayern bestellt Verkehrs¬leistungen, für welche Infrastrukturgebühren in dreistelliger Millionenhöhe anfallen. Diese müssen insbesondere in die Zuverlässigkeit der Infrastruktur fließen. Wir fordern die DB Netz AG auf, uns einen konkreten Maßnahmenplan vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie den wachsenden infrastrukturbedingten Störungen im gesamten Münchner S-Bahn Netz Einhalt geboten werden kann“, so Niggl.
Quelle: BEG

Positive Jahresbilanz 2017 im VRR-Verbundraum

Im

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

blickt man für das

Jahr 2017

auf eine sehr solide Einnahmenbilanz zurück. Im vergangenen Jahr konnte die Anzahl der zurückgelegten Fahrten im Verbundraum auf 1,151 Milliarden gesteigert werden. Dies sind 0,2 Prozent mehr als noch 2016. Die Ticketeinnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Prozent auf insgesamt 1,264 Milliarden Euro, das sind 26,2 Millionen Euro mehr als noch 2016. Die Grundlage für diese gute Bilanz des vergangenen Jahres bilden die strukturellen und preislichen Anpassungen im VRR-Tarif. Der Einnahmeanteil bei den Stammkunden liegt mit 959,4 Millionen Euro bei 76 Prozent. Somit bilden die Tarifangebote im Abo-Bereich nach wie vor die wesentliche Ertragssäule bei den Einnahmen.
 „Mit unserer Einnahmen-/Fahrten-Bilanz 2017 sind wir im VRR sehr zufrieden und liegen mit dieser Entwicklung erneut auch im deutschlandweiten Positivtrend des öffentlichen Nahverkehrs“, erklärt VRR-Vorstand José Luis Castrillo. „Für diese erfolgreiche Bilanz besteht die Herausforderung darin, einen marktgerechten Nahverkehrstarif anzubieten“, so Castrillo. „Entsprechend entwickelt der VRR die bestehenden Tarife seit Jahren strukturell weiter, passt Vertriebswege den digitalen Entwicklungen an und hält differenzierte Angebote für unterschiedliche Kundengruppen bereit. Maßgebliches Ziel bei der Tarifentwicklung im VRR ist es immer, Leistung und Preis in Einklang zu bringen, um Stammkunden zu halten und Neukunden zu gewinnen. Insbesondere um neue Kunden für den ÖPNV zu gewinnen und Gelegenheitskunden Anreize zu bieten diesen häufiger zu nutzen, muss die Nutzung von Bus und Bahn nachhaltig weiter vereinfacht werden und problemlos zugänglich sein“, so Castrillo.
Solche Vereinfachungen wurden im vergangenen Jahr mit zahlreichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung bei den Ticketangeboten und durch die strukturellen Anpassungen im Tarifsystem erreicht. Das YoungTicketPlus für die gewerblichen und kaufmännischen Auszubildenden gilt ab Januar dieses Jahres stets verbundweit. Nach der Zusammenlegung der Preisstufen D und E ist die Preisstufe C deutlich vereinfacht worden. Aus den 172 Gültigkeitsbereichen wurden 19 Regionen, die den Kunden großflächigere Reiseräume bieten. Von diesen Anpassungen profitieren alle Inhaber eines Tickets in der Preisstufe C. Denn durch den wesentlich größeren Geltungsbereich brauchen sie in vielen Relationen kein ZusatzTicket mehr, um in Städte oder Gemeinden außerhalb des bisherigen Geltungsbereichs zu fahren. Nach dem HappyHourTicket wurde zur weiteren Stärkung im Freizeitsegment das 24/48-Stunden-Ticket eingeführt. Damit reagiert der VRR auf die sich verändernden Bedürfnisse der Kunden und die zunehmende touristische Bedeutung der Region Rhein-Ruhr. Denn seit Anfang des Jahres ist das TagesTicket nach der Entwertung 24 Stunden gültig. Neu ist zudem die Gültigkeit von 48 Stunden ab Entwertung. Beide Varianten entsprechen dem Reiseverhalten der Fahrgäste, die an Wochenenden in der Metropole Rhein-Ruhr unterwegs sind. „Wir sind davon überzeugt, dass insbesondere die strukturellen Veränderungen und Vereinfachungen, der richtige Weg im VRR sind.“
Um Nahverkehrskunden den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern, hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr in den letzten Monaten mit nextTicket einen neuen elektronischen Tarif entwickelt, mit dem der Verbund eine neue Ticket-Generation auf den Weg bringt. Dieser Tarif wird Fahrgästen im Rahmen des mehrmonatigen Praxistests nextTicket direkt über ihr Smartphone zur Verfügung gestellt. Ab heute erhalten die 4.131bis dato registrierten Testkunden die APP des Praxistests, die sie ab dem 1. März für die erste Fahrt mit nextTicket nutzen können. Hier überprüft der VRR primär, wie die Kundenakzeptanz für das nextTicket-Verfahren ausfällt. Dazu gehören die Registrierung, die Ortung, das Check-in/Check-out -Verfahren und die Abrechnung.
In der ersten Testphase wird der reguläre VRR-Tarif mit den bekannten Tickets des Bartarifs und den Preisstufen angewendet. In Phase 2, die im Sommer startet, kommt der neue elektronische Tarif zur Anwendung. Preisstufen spielen dann keine Rolle mehr. Der Fahrpreis setzt sich aus einem Festpreis pro Fahrt und einem sogenannten Leistungspreis pro Kilometer zusammen.
Über alle Produktgruppen hinweg sind die Linien 2017 unpünktlicher unterwegs gewesen als 2016. Aufgrund des Schmierfilms durch Laub und der jahreszeitlichen Verschmutzung auf den Gleisen fuhren die Züge insbesondere im November häufiger verspätet. Die S-Bahnen sind weiterhin die pünktlichsten Linien im VRR. Im Jahresdurchschnitt sind sie knapp über eine Minute verspätet. Besonders pünktlich war die Linie S 4. Sehr stark verspätet fuhren die Züge der Linien RE 7, RE 11, RE 1 und RE 5, die weiterhin häufig vom Fernverkehr überholt und aufgehalten werden. 2017 fielen häufiger als im Vorjahr Züge unvorhersehbar aus. Im Mai resultierte dies aus einem ICE-Unfall in Dortmund, durch den zahlreiche Linien zwischen Dortmund oder Essen umgeleitet wurden bzw. gar nicht fuhren. Arg geplagt waren die Fahrgäste der RB 36 im September, als jede vierte Fahrt personalbedingt ausfiel. Der Zustand der Fahrzeuge verbesserte sich 2017. Dies lag unter anderem daran, dass sich die Außenhüllen der Züge im Vergleich zum Vorjahr sauberer zeigten. Die Funktionalität der Toilettenräume fiel schlechter aus als 2016.

Bilanz SPNV

„Ein großes Manko ist wie bereits in den Vorjahren die abweichende Zugbildung“, erklärt Martin Husmann, Vorstandssprecher des VRR. „2017 gab es mehr Fahrten als im Vorjahr, bei denen den Fahrgästen weniger Sitzplätze zur Verfügung standen als vertraglich eigentlich vorgesehen.“ Besonders negativ fielen die Linien RE 11, RB 27, RB 38, RE 6, S 68, RE 17 und RE 57 (alle DB Regio) auf, bei denen zwischen 14 und 56 Prozent aller Zugkilometer mit weniger als den geforderten Sitzplätzen gefahren wurden. Nur sehr selten mussten die Fahrgäste auf den Linie S 7, RB 44 und RB 45 verminderte Kapazitäten hinnehmen. Husmann appelliert an die EVU: „Hier muss im Interesse der Fahrgäste dringend nachgebessert werden.“
Insgesamt sind die Fahrgäste 2017 ähnlich zufrieden wie im Jahr 2016. Sie vergeben über alle Linien die Durchschnittsnote 2,18. In der Gunst der Fahrgäste liegt wieder Abellio vorne. Das Unternehmen belegt sieben der ersten zehn Plätze im direkten Vergleich aller Linien. Die Fahrgäste geben dem Sicherheitsempfinden bei Tag ein „sehr gut“ und eine 1,98 als Gesamtnote für das EVU. Die Regiobahn-Linie S 28 erreicht eine 1,93 und belegt damit den dritten Platz beim Vergleich aller Linien. Im Mittelfeld liegen Keolis, Nordwestbahn und DB Regio mit den Wettbewerbslinien. Es folgen die EVU National Express und DB Regio mit den Großvertragslinien.
Der VRR erweiterte im Bereich der S-Bahn-, RE- und RB-Verkehre seine Leistungen um rund eine Million zusätzliche Zugkilometer. Montags bis freitags und an Wochenenden wird der Betrieb teilweise bis deutlich nach Mitternacht ausgeweitet. „Mit diesen Verbesserungen stärken wir primär die Spätverkehre im Schienenpersonen-nahverkehr, damit die Fahrgäste abends und nachts zügiger und länger in der Region unterwegs sein können. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wächst das Mobilitätsbedürfnis der Menschen“, erklärt Martin Husmann. Mit den zusätzlichen Fahrten erreichen Fahrgäste aus den Großstädten zwischen Dortmund und Düsseldorf künftig auch nach Mitternacht die äußeren Gebiete des Verbundraums. An Wochenenden und vor Feiertagen sind die Ziele sogar nach 1.00 Uhr, teilweise sogar nach 2.00 Uhr nachts noch erreichbar. Gleichzeitig beseitigt der VRR im Bereich der Regionalbahnen einige Schwachstellen und schließt Betriebslücken am Wochenende – unter anderem zwischen Wesel und Bocholt. Nach den spannenden und wegweisenden Vergabeentscheidungen rund um die Fahrzeuge und den Betrieb von Rhein-Ruhr-Express und der S-Bahn Rhein-Ruhr wurden im letzten Jahr die ersten neuen RRX-Fahrzeuge sowie die komplett überarbeiteten S-Bahn-Fahrzeuge präsentiert.

Ausblick auf den SPNV im Jahr 2018

Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wird Abellio Rail NRW die RE 11 als erste Linie im RRX-Vorlaufbetrieb mit den neuen RRX-Fahrzeugen übernehmen. Mit dem NRW-RRX-Modell wurden erstmals Fahrzeugbeschaffung und Betrieb getrennt. So war es einerseits möglich, die positiven Effekte des SPNV-Wettbewerbs um Betriebsleistungen hinsichtlich Preis und Qualität auch im Rahmen des Rhein-Ruhr-Express (RRX) zu erzielen. Andererseits waren bei der Fahrzeugbeschaffung erstmals nicht allein der Fahrzeugkaufpreis, sondern die gesamten Lebenszykluskosten ausschlaggebend für den Zuschlag – also auch die Kosten für Energie, Wartung und Instandhaltung der Züge über einen Zeitraum von über 30 Jahren. Auch in den Wettbewerbsverfahren zur S-Bahn Rhein-Ruhr kam das Modell zum Einsatz. So werden mit dem sukzessiven Einsatz der neuen RRX-Fahrzeuge und S-Bahnen 2020 insgesamt 248 Fahrzeuge beim Eigenbetrieb im VRR sein.
Quelle: VRR AöR

Van Hool baut 40 Wasserstoffbusse für Kölner und Wuppertaler Verkehrsunternehmen

Van Hool hat einen Großauftrag von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) erhalten. Dieser Auftrag umfasst 30 Wasserstoffbusse für Köln sowie zehn Busse für Wuppertal und ist damit der größte Auftrag für wasserstoffbetriebene Busse, der je in Europa vergeben wurde. Die hochmodernen Fahrzeuge werden von Van Hool am belgischen Produktionsstandort Koningshooikt gebaut. Die ersten Busse werden Anfang 2019 ausgeliefert. 
Gefördert wird die Beschaffung der neuen Fahrzeuge im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Deutschland und finanziert durch „Fuel Cells and Hydrogen Joint Undertaking“ (FCH JU), der europäischen privat-öffentlichen Partnerschaft zur schnelleren Markteinführung von Brennstoffzellen und Wasserstofftechnologie im Rahmen des EU-Programms "Horizon 2020".
Quelle: WSW

Sachsen Schmalspurbahnen 2017 mit neuem Rekordergebnis

Mit 1,107 Mio. Fahrgästen im Jahr 2017 gelang den Betreibern der

Sachsen Schmalspurbahnen

ein neuer

Nachfragerekord

. Das Ergebnis war Anlass für die Übergabe einer Urkunde an den sächsischen Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer, welche die positive Entwicklung bei den Schmalspurbahnen dokumentiert. Auf der stellvertretend für die sächsischen Bahnbetreiber und Partner des Netzwerks DAMPFBAHN-ROUTE Sachsen vom Geschäftsführer der Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft (SOEG), Ingo Neidhardt, übergebenen Plakette ist die Entwicklung der letzten drei Jahresergebnisse nachgezeichnet. Nach dem 2015 die Millionenmarke bereits überschritten wurde, stieg die Zahl bis 2017 um insgesamt mehr als acht Prozent und damit stärker als die Zahl der Übernachtungsgäste im Vergleichszeitraum. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer bekannte sich mit der Übernahme der Schirmherrschaft für die DAMPFBAHN-ROUTE Sachsen als Partner zur weiteren Entwicklung der Bahnen und äußerte sich zu deren Bedeutung: „Die Schmalspurbahnen sind damit ein wichtiger Impulsgeber für den Tourismus und die regionale Wirtschaft. In ihrer Entstehungszeit standen sie für die zeitgemäße Vernetzung im ländlichen Raum und leisten auch heute noch ihren Beitrag für den ÖPNV.“ Zum gewachsenen Zuspruch bei den Bahnen erklärte Ingo Neidhardt bei der Übergabe der Plakette „Diese beeindruckende Zahl belegt die große Attraktivität der Bahnen als touristische Zugpferde auch für die Regionen. Der gewachsene Zuspruch in den vergangenen Jahren resultiert aus vielen pfiffigen Marketingideen bei den Bahnen selbst, aber auch aus der gebündelten Vermarktung durch die DAMPFBAHN-ROUTE Sachsen“. Weitere Faktoren für das Rekordergebnis waren auch die vollständige Wiederinbetriebnahme der Weißeritztalbahn nach Kurort Kipsdorf, die Betriebsaufnahme der Strecke zum Schweren Berg bei der Waldeisenbahn Muskau sowie ein beeindruckendes Festjahresprogramm bei der museal betriebenen Preßnitztalbahn im Erzgebirge. Im Übrigen lagen die Vorjahreszahlen der fünf täglich verkehrenden Schmalspurbahnen und der schmalspurigen Museumsbahnen in Sachsen in der Summe über der Zahl der Harzer Schmalspurbahnen, welche 2017 ebenfalls über eine Million Fahrgäste beförderte.
Quelle: SOEG mbH

VDA: Leipzig hat kein „Muss“ für Fahrverbote ausgesprochen

„Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem heutigen Urteil

kein ‚Muss‘ für Fahrverbote

ausgesprochen. Vielmehr hält das Gericht Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für

‚grundsätzlich zulässig

‘, sie müssen aber

verhältnismäßig

sein und kommen nur als letztes Mittel in Frage. Es liegt nun an den Städten, diese Vorgaben umzusetzen, um die Luftqualität weiter zu verbessern. Wichtig ist aus Sicht der Automobilindustrie auch die klare Aufforderung des Gerichts an die Städte, in ihren Luftreinhalteplänen die Belange der Betroffenen besonders zu berücksichtigen. Das heißt: Das ist eine Absage an generelle Fahrverbote“, betonte

Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA)

.
„Leipzig hat auch deutlich gemacht, dass es keine ‚Hauruck-Maßnahmen‘ geben kann, sondern dass jeweils sorgfältig vor Ort abgewogen werden muss, welche Instrumente zielführend und verhältnismäßig sind“, sagte Wissmann.
Nun liege es in der Hand der Politik, alles zu unternehmen, um einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen in den Städten zu vermeiden. Zielführend wäre sicherlich eine bundeseinheitliche Regelung. „Die vielen Autofahrer, die seit Monaten durch die Fahrverbotsdebatte verunsichert wurden, brauchen rechtliche Klarheit“, unterstrich der VDA-Präsident.
„Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar die Urteile der beiden Verwaltungsgerichte teilweise bestätigt, aber damit nicht entschieden, dass Stuttgart und Düsseldorf Fahrverbote verhängen müssen“, so Wissmann. Das Gericht hat deutlich differenziert: Bis zum 01.09.2019 sind Fahrverbote nur für Euro-4-Diesel zu prüfen, erst danach für Euro-5-Diesel. Zudem wird deutlich, dass Euro-6-Diesel von Fahrverboten nicht betroffen sind.
Der VDA-Präsident unterstrich: „Wichtig ist, dass auf dieser Grundlage jetzt die sozialen Auswirkungen von Fahrverboten stärker in die Abwägungsentscheidung einfließen müssen. Das betrifft auch viele Gewerbetreibende, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, ihren Fuhrpark von heute auf morgen zu erneuern.“ Welche Rolle Fahrverbote tatsächlich bei der Weiterentwicklung der Luftreinhaltepläne spielen sollen, müssen nun die Behörden unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit sorgfältig prüfen, so der VDA. Dabei sind die messbaren Fortschritte bei der Luftqualität zu berücksichtigen, die seit Beginn der Gerichtsverfahren erreicht wurden.
Bei allen Maßnahmen sollten die Städte beachten, dass die individuelle Mobilität der Bürger sowie die Wirtschafts- und Lieferverkehre erhalten bleiben müssten. Es dürfe keine unverhältnismäßige Benachteiligung einzelner Gruppen im Straßenverkehr entstehen, unterstrich Wissmann.
Quelle: VDA

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Fukushima für die Verkehrswende?

Erste Stellungnahmen Dieselfahrverbotsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes:

Jürgen Fenske, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

: „Nach den wegweisenden Festlegungen im Koalitionsvertrag und der Diskussion um den steuerfinanzierten „kostenlosen“ ÖPNV zeigt auch das aktuelle Urteil zu den Fahrverboten deutlich: Alle Akteure haben die Schlüsselrolle der öffentlichen Verkehrsunternehmen für Klimaschutz und Luftreinhaltung in den Städten erkannt und zum Thema gemacht. Wir müssen jetzt schnell die richtigen Maßnahmen für eine Verkehrswende und gegen Fahrverbote umsetzen. Die notwendigen Schritte dafür haben wir der Bundesregierung kürzlich in einem Sofortprogramm vorgeschlagen. Für Luftreinhaltung und Klimaschutz müssen die Systeme des ÖPNV umfangreich erneuert und ausgebaut werden. Das bedeutet, es geht zunächst um den Kapazitätsausbau: Strecken, Haltestellen, Technik, Fahrzeuge, Personal. Das funktioniert nur mit Hilfe einer ausreichenden öffentlichen Finanzierung. Ein gut ausgebautes öffentliches Nahverkehrssystem kostet viel Geld, aber es ist wertvoll für alle – denn schließlich geht es um den Klimaschutz und um die Gesundheit der Menschen in den Städten.“

Allianz pro Schiene:

„Mit dem Grundsatzurteil zu Dieselfahrverboten in deutschen Städten haben die Leipziger Richter klargestellt, dass die Luftverschmutzung durch den Straßenverkehr kein Schicksal ist, das wir einfach erdulden müssen. Mobilität ist ein hohes Gut. Aber die Gesundheit wiegt schwerer. Das könnte das Fukushima für die Verkehrswende bedeuten.“ „Fahrverbote sind niemals das bevorzugte Mittel einer bürgernahen Politik, sondern eine Notbremse. Umso dringender ist es deshalb, den Pendlern in Ballungsräumen einen gut ausgebauten öffentlichen Verkehr anzubieten. Den erreicht man allerdings nicht mit Gratis-Ticketversprechungen.“ „Mit der gerichtlichen Erlaubnis für Fahrverbote kassiert der Bund die Rechnung für seine dilettantische  Verkehrspolitik: Verpasste Klimaziele, eine drohende EU-Klage wegen schlechter Luft, die Wut der Autofahrer über das Versteckspiel, wer die Kosten für die Nachrüstung ihrer Wagen übernimmt, das eilige Stricken an Mini-Fahrverboten: Diese Kakophonie wird uns über den heutigen Tag hinaus begleiten.“  ”
„Die neue Regierung wäre gut beraten, ein bahnpolitisches Maßnahmen-Bündel zu schnüren, das den Bürgern und der EU zeigt: Die Botschaft ist angekommen. Deutschland braucht mehr öffentlichen Verkehr und mehr Eisenbahn. Dafür müssen die Trassenpreise sinken, im Güter- aber auch im Personenverkehr. Und der Deutschland-Takt sollte schnell Gestalt annehmen. Denn eigentlich wissen wir das alle schon längst: Es gibt eine Mobilität nach dem Diesel.“

Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft:

"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Dieselfahrverbote in Städten rechtlich zuzulassen, gefährdet die Existenz vieler kleiner und mittlerer Unternehmen. Der Mittelstand darf weder die Versäumnisse der Politik noch die Manipulationen von Autoherstellern  ausbaden. Fahrverbote kommen einer Enteignung von Betriebsvermögen  gleich. Deshalb muss dem faktischen Berufsverbot für kleine und mittlere Unternehmen in Städten jetzt entschlossen entgegengewirkt werden.
Wir brauchen dafür nicht noch einen Gipfel, sondern die schnelle Umsetzung von effektiven Maßnahmen. Die Politik muss endlich aktiv werden. Die bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Maßnahmen haben sich bis jetzt als Mogelpackung erwiesen. Weder wurden die Software-Updates bis heute umgesetzt, noch stehen die Mittel des Mobilitätsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung.
Jetzt ist es an den Autokonzernen, bei den betroffenen Fahrzeugen ohne Wenn und Aber auf eigene Kosten die Hardware nachzurüsten. Die anfallenden Kosten dürfen unter keinen Umständen auf die Verbraucher und Steuerzahler, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen, abgewälzt werden. Eine steuerliche Förderung von Hardware-Nachrüstungen lehnt der Mittelstand deshalb entschieden ab."

Deutscher Naturschutzring:

„Dieses historische Urteil ist ein Gewinn für die Gesundheit der Bürger. Jedes Jahr sterben rund 10.000 Menschen in Deutschland und Europa an den zu hohen Feinstaub- und Stickoxidbelastungen aus dem Diesel. 5.000 davon könnten verhindert werden, wenn die Autolobby nicht Bürgerinnen und Verbraucher betrogen hätte. Die Gerichte zwingen nun den Gesetzgeber zu handeln. Die Stickoxidproblematik ist dabei nur ein Symptom für eine fehlgeleitete Verkehrspolitik, die die Menschen über umweltschädliche Subventionen und den gezielten Ausbau des Straßennetzes bei gleichzeitiger Vernachlässigung der öffentlichen Infrastruktur in immer stärker motorisierte Autos treibt. Es wird höchste Zeit für eine Politik, die die Menschen schützt und nicht die Dieselindustrie. Hierzu gehört ein starker und kostengünstiger, emissionsfreier ÖPNV, welcher der Gesundheit der Bevölkerung zu Gute kommt und das Grundrecht auf Mobilität sozial gerecht und ökologisch verträglich einlösen kann. Daneben ist die Einführung einer Blauen Plakette und die verpflichtende Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit hohen Abgaswerten auf Kosten der Autohersteller nun überfällig.
Der Deutsche Naturschutzring dankt seinem Mitgliedsverband Deutsche Umwelthilfe (DUH), der eine für die Gesundheit der Menschen lebenswichtige Debatte angestoßen und mit viel Nachdruck gegen alle Widerstände verfolgt hat.“

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena):

„Die Zukunft des Verkehrs bedarf einer umwelt- und klimapolitischen Neuausrichtung, die die langfristigen Ziele wieder ins Blickfeld rückt. Wenn das Bundesverwaltungsgericht bemüht werden muss, europäische Vorgaben durchzusetzen, ist das eine eindrucksvolle Mahnung an alle Beteiligten. Der Sachverhalt ist lange bekannt: Die Emissionen im Verkehr müssen deutlich sinken, bei Stickoxiden und Feinstaub genauso wie beim Kohlendioxid. An technischen Lösungsansätzen und politischen Handlungsempfehlungen hat es bislang nicht gefehlt.
Die Zukunft der Mobilität muss vielfältiger werden und sie gehört den alternativen Antrieben. Dazu zählen neben der Elektromobilität auch Erdgas- und Wasserstofffahrzeuge. Sie verursachen deutlich weniger Emissionen und machen es möglich, erneuerbare Energiequellen wie Wind, Sonne und Biomasse in den Motor zu bekommen. Bei Neuzulassungen erreichen alternative Antriebe bisher aber nur einen Marktanteil von 3,4 Prozent. Auch der Ausbau der dazugehörigen Infrastrukturen muss beschleunigt werden.
Wenn wir alternative Antriebe in den Markt bringen wollen, müssen wir die Rahmenbedingungen neu gestalten. Bei Steuern, Abgaben und Förderprogrammen sollten die Emissionen zum entscheidenden Kriterium werden – zum Beispiel bei der Besteuerung von Kraftstoffen und Dienstwagen. Das wäre eine wichtige Ergänzung zur weiterhin erforderlichen Effizienzsteigerung der Fahrzeugflotten und würde für Verbraucher und Wirtschaft Planungssicherheit schaffen. Der Weg wäre frei für den Wettbewerb um die günstigsten und effizientesten Lösungen.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Insbesondere die wachsenden Bedürfnisse der Konsumenten, schnellstmöglich beliefert zu werden („same day delivery“), und die gegenwärtige Ausrichtung der Logistikbranche („just in time“) führen zu einem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen. Bescheidene Erfolge in der Steigerung der Energieeffizienz und der Emissionsreduktion werden so schnell wieder zunichte gemacht. Eine reine Konzentration auf die Elektrifizierung des Straßenverkehrs wird nicht ausreichen.
Durch das aktuelle Gerichtsverfahren hat sich die Diskussion auf kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Stickoxidemissionen konzentriert. Es wird nicht leicht sein, hier breit akzeptierte Lösungen zu finden. Fahrverbote schränken die Verbraucher ein, Umrüstungen sind kostspielig, öffentliche Verkehrsmittel müssten für einen größeren Andrang erheblich ausgebaut werden.
So wichtig die aktuelle Debatte ist, sollten wir die langfristige und größere Herausforderung nicht aus den Augen verlieren: die Einhaltung der Klimaschutzziele in allen Sektoren. 40 bis 42 Prozent weniger CO2-Emissionen im Verkehr bis zum Jahr 2030 sind ein überaus ambitioniertes Ziel. Wenn wir vorankommen wollen, müssen wir die Weichen jetzt stellen, in einem breiten Dialog mit allen relevanten Akteuren. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag dafür eine Verkehrskommission vorgesehen, die bis Anfang 2019 zu Ergebnissen kommen soll. Hoffen wir, dass es damit gelingt, die politische Initiative für Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr zu ergreifen. Die dena wird als Vermittler zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ihren Beitrag dazu leisten.“
Der

Präsident des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), Karl Hülsmann

, hat zum aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Stellung bezogen und auf die Bedeutung des Busverkehrs für die Reduzierung von Emissionen verwiesen. bdo-Präsident Hülsmann sagte zum Urteil und der Rolle des Busverkehrs in Deutschland: „Busse tragen als öffentliches Verkehrsmittel entscheidend dazu bei, die Zahl der Pkw – und damit auch die Menge der Abgase – in den Innenstädten zu reduzieren. Lediglich 4 Prozent der Stickoxid-Emissionen sind auf Busse zurückzuführen. Busse sind daher mit Blick auf die Abgasbelastung durch den Verkehrssektor eben gerade nicht Teil des Problems, sondern ausdrücklich Teil der Lösung. Wir appellieren heute an Entscheidungsträger, die wichtige Rolle des öffentlichen Verkehrs mit Bussen anzuerkennen und sie von etwaigen Fahrverboten auszunehmen. Wir brauchen jetzt eine Stärkung des Busverkehrs. Insbesondere ein Ausbau der Angebote für Pendler im weiteren Umfeld von Städten ist wichtig, da mit diesen Berufstätige in die Lage versetzt werden, nicht mehr mit ihrem Privatwagen ins Zentrum fahren zu müssen. Das wäre ein großer Fortschritt für die Stadtluft – und damit auch gut für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.“  

Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten in Städten kommentiert

Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas

: „Dass jetzt das Bundesverwaltungsgericht über Diesel-Fahrverbote entscheiden musste, ist das letzte Glied einer langen Kette aus Politikversagen und Fehlanreizen. Es gibt sehr gute Alternativen zum Diesel – die man zu lange ignoriert hat. Mit Erdgas im Tank wäre das nicht passiert.“
Eine der vielversprechendsten Alternativen zu Diesel ist Erdgas. „Mit Erdgas als Kraftstoff haben wir eine schadstoffarme, sofort einsetzbare Antriebs-Alternative. Erdgasfahrzeuge emittieren im Vergleich zu Dieselautos mit den neuesten Abgasnormen 23 Prozent weniger CO2, 50 Prozent weniger Staub und nahezu keine Stickoxide. Und unabhängige Untersuchungen haben wiederholt belegt: Dieser Vorteil besteht nicht nur auf dem Papier, sondern auch auf der Straße“, erläutert Kehler.
Mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestehe nun ein klarer Handlungsauftrag. Kehler: „Jetzt muss die Politik Schadensbegrenzung betreiben. Eine blaue Plakette für schadstoffarme Fahrzeuge – also auch für alle Erdgasfahrzeuge – ist da nur ein Weg. Ein weiterer wäre es, Kaufanreize nicht nur für Elektrofahrzeuge, sondern auch für Erdgasautos zu setzen. Denn Erdgas ist die beste Lösung gerade für Nutzfahrzeuge und reichweitenstarke Modelle, also genau die Fahrzeuge, die heute mit Diesel betrieben werden. Jahrelang hat die Politik den Diesel künstlich billig gemacht. Jetzt muss sie den Menschen Brücken bauen, um den Umstieg in saubere Mobilität zu schaffen.“
Zuletzt war die Nachfrage nach Diesel-Autos eingebrochen, die Nachfrage nach Erdgasfahrzeugen hingegen steigt weiter deutlich an. Laut Statistik des Kraftfahrtbundesamts lag die Zahl der neu zugelassenen Erdgasautos im vierten Quartal 2017 doppelt so hoch wie im Vorjahreszeitraum. Dieser Wachstumstrend setzt sich im ersten Quartal 2018 fort. In Deutschland gibt es rund 900 Erdgastankstellen und etwa 100.000 Fahrzeuge, die den klima- und umweltschonenden Kraftstoff nutzen.

Stephan Kühn MdB, Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Sprecher für Verkehrspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

: „Das Bundesverwaltungsgericht hat heute für das Recht auf saubere Luft und damit pro Gesundheitsschutz für die Bürgerinnen und Bürger geurteilt. Verantwortlich für die künftigen Fahrverbote sind die Autohersteller, die Diesel-Pkw mit überhöhten Abgaswerten produziert haben, und eine Bundesregierung, die die Grenzwerte für Luftschadstoffe seit Jahren ignoriert.
Bei der Umsetzung der Fahrverbote droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, sodass die Bundesregierung jetzt mit einer blauen Plakette bundesweit einheitliche Vorgaben schaffen muss. Um das Problem schlechter Luftqualität an der Wurzel zu packen, ist die Bundesregierung nun aufgefordert, die Autohersteller zu wirksamen Hardware-Umrüstungen auf Kosten der Industrie zu verpflichten. Die Hardware-Umrüstungen können damit auch die vom Gericht angesprochenen möglichen Wertverluste für die Fahrzeughalter vermeiden. Die Bundesregierung muss jetzt endlich die Verkehrswende einleiten. Ein einmaliges Sofortprogramm für Kommunen ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Notwendig sind jährlich zusätzliche Milliarden vom Bund für den Ausbau des Nahverkehrs und des Fuß- und Radverkehrs für die Kommunen.“
Quellen: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV); Allianz pro Schiene; Deutsche Naturschutzring; Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena); Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo); Brancheninitiative Zukunft Erdgas; Stephan Kühn MdB, Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Sprecher für Verkehrspolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Bundesverwaltungsgericht lässt Fahrverbote in Städten zu

Städte, in denen die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten werden, können Dieselfahrzeugen die Einfahrt verwehren – das könne auch ohne eine bundesweit einheitliche Regelung umgesetzt werden. So hat das

Bundesverwaltungsgericht

heute entschieden und wies die Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück.

Auch eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof sei nicht nötig

. Solche Fahrverbote könnten verhältnismäßig gestaltet und umgesetzt werden, erklärten die Richter. Die beklagten Städte Stuttgart und Düsseldorf müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.
Das Urteil sieht auch

Übergangsfristen

und eine

phasenweise Einführung von Fahrverboten

vor. Und es soll auch Ausnahmeregelungen geben, beispielsweise für Handwerker. Dieselfahrer könnten demnach bald nicht mehr unbegrenzt in Ballungsräume mit hoher Luftbelastung einfahren. Eine finanzielle Ausgleichspflicht gebe es jedoch nicht.

Die Nahverkehrs-praxis hat dazu Meinungen verschiedener Verbände und Persönlichkeiten eingeholt.
Quelle: Spiegel online

Siemens-Signaltechnik für U-Bahn in Kuala Lumpur

Siemens

hat gemeinsam mit der Rasma Corporation Sdn Bhd von Prasarana Malaysia Berhad, dem Betreiber des Stadtbahnnetzes in Malaysias, den Auftrag erhalten, das

Signal- und Zugsteuerungssystem

für die geplante

vollautomatische Stadtbahn Linie 3 (LRT3) in Kuala Lumpur

, Malaysia, zu liefern und zu installieren. Die neue Linie mit einer Länge von 38 Kilometern sowie einem Depot soll bis Februar 2021 fertiggestellt sein. Der Auftrag beinhaltet darüber hinaus auch die Installation eines Intrusion-Preventive-Systems (IPS) und eines Bahnsteigtürensystems. MRCB George Kent Sdn Bhd ist Projektpartner (Project Delivery Partner – PDP) für LT3.
Die geplante Strecke der LRT3 wird Bandar Utama mit Klang verbinden und 26 Bahnhöfe umfassen, 25 davon oberirdisch und einer unterirdisch. Sobald die Strecke fertiggestellt ist, wird sie ein Teil des bestehenden „Klang Valley Integrated Transit Systems“ der Stadt und damit den westlichen Teil des Großraums Kuala Lumpur/Klang Valley an das städtische Transportnetz anbinden. Die LRT3 wird voll automatisiert sein (Automatisierungsstufe 4, GoA4).
Quelle: Siemens AG

Die neue Ausgabe ist da!

Ohne einen leistungsfähigen ÖPNV ist das gesellschaftlichen Ziel, eine umweltfreundliche Mobilität für alle zu schaffen, nicht zu erreichen. In der ersten Ausgabe des neuen Jahres zeigt die Nahverkehrs-praxis Beispiele, wie in der Branche versucht wird, einen zukunftsfähigen Personenverkehr zu gestalten. Außerdem steht die IT-TRANS 2018, die Fachmesse für die Digitalisierung des öffentlichen Personenverkehrs, in den Startlöchern. Als Medienpartner berichtet die Nahverkehrs-praxis ausführlich über die Veranstaltung. 
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Alle Themen der Januar/Februar Ausgabe im Überblick