OLG Düsseldorf: Nachforderung im Vergabeverfahren

Unvollständige Erklärungen und Nachweise dürfen nach altem Vergaberecht nicht nachgefordert werden. Das hat das OLG Düsseldorf nochmals bestätigt (Beschluss vom 17.06.2015, Verg 14/15). Achtung: Nach neuem Recht gilt etwas anderes!

Verfahren nach altem Recht: keine Nachforderung

Für Vergabeverfahren, die vor dem 18.04.2016 begonnen haben, gilt: Nur fehlende, nicht aber unvollständige oder inhaltlich falsche Erklärungen und Nachweise dürfen nachgefordert werden. „Vergisst“ ein Bieter das entsprechende Kreuzchen im Formblatt einzusetzen oder ähnliches, darf der Auftraggeber die nicht angekreuzte und damit fehlende Erklärung nicht nachfordern. Das OLG Düsseldorf bestätigt damit seine Rechtsprechung seit 2012 (Beschluss vom 17.12.2013, Verg 47/12 und Beschluss vom 12.09.2012, Verg 108/11).

Nachfordern von leistungs- oder unternehmensbezogene Angaben

Für Verfahren seit dem 18.04.2016 gilt: Der Auftraggeber darf gemäß § 56 Abs. 2 VgV fehlende, unvollständige und sogar fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (Eigen-erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) nachfordern. Bieter dürfen diese dann nachreichen, vervollständigen und sogar korrigieren. Leistungsbezogene Unterlagen dürfen nur nachgefordert und vervollständigt werden. Will der Auftraggeber nicht nachfordern, kann er in der Bekanntmachung ausdrücklich vorab darauf verzichten – ist dann aber gebunden.

Gilt nicht nur für Preisangaben

Preisangaben dürfen noch immer nicht nachgefordert werden. Einzige Ausnahme: unwesentliche Einzelpositionen.
Den Volltext finden Sie hier.

Autorin: Frau Dr. Isabel Langenbach, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.”

EU-Kommission zur staatlichen Beihilfe

Die EU-Kommission erläutert in ihrer Mitteilung vom 19.05.2016 den Begriff der staatlichen Beihilfe, insbesondere in Bezug auf Infrastruktur.

Mehr Rechtssicherheit und erleichterte öffentliche Investitionen

Die Mitteilung gibt einen Überblick über die europäische Rechtsprechung und die Auslegungspraxis der Kommission. Die Kommission beabsichtigt, durch ein einfaches Verständnis des Behilfebegriffs die Rechtssicherheit und öffentliche Investitionen im europäischen Raum zu fördern.

Kein Wettbewerb, keine Beihilfe

Dies betrifft insbesondere die öffentliche Infrastrukturfinanzierung. Nach Ansicht der Kommission stellt die staatliche Unterstützung beim Bau von Infrastruktur regelmäßig keine Beihilfe dar, wenn die Infrastruktur nicht unmittelbar mit anderen Infrastrukturen derselben Art im Wettbewerb steht und diese für die Gesellschaft insgesamt von Nutzen ist.

Beispiele für Wettbewerb

Kein Wettbewerb liegt nach Ansicht der Kommission bei Straßen- und Eisenbahninfrastruktur, Binnenwasserstraßen sowie Wasserversorgungs- und Abwassernetzen vor. Dagegen stehen Bereiche in Energie, Breitband, Flughäfen oder Häfen regelmäßig im Wettbewerb mit ähnlichen Infrastrukturen.
Der Europäische Gerichtshof ist an die Mitteilungen der Kommission nicht gebunden. Sie dienen dem Rechtsanwender lediglich als Auslegungshilfe.

Den Volltext finden Sie hier.

Autor: Herr Dr. Laurence M. Westen, Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.

ÖPV-Tickets aus der Cloud

"Dieses blöde Ding!" – Solche Aussprüche hört man häufiger, wenn man am Bahnhof neben einem Fahrkartenautomaten steht oder ein ÖPNV-Nutzer hilflos auf seine Fahrkarten-App starrt. Ticketkäufer haben oftmals Schwierigkeiten, erfolgreich an ihre Fahrkarte zu gelangen. Verschiedene Projekte sollen Abhilfe schaffen und Kunden einfach und intuitiv zum gewünschten Ergebnis lotsen. Die KVB hat zum Beispiel mehr als 11 Millionen Euro investiert und testet nun neue Automaten, die mit verbesserter Touch-Funktion, neuen Bediensprachen und integriertem Barcode-Scanner den Ticketkauf vereinfachen. In Ungarn geht man dagegen gleich aufs Ganze und verlegt das Ticketingsystem des ÖPV in die Cloud. Wie das funktioniert und welche Erfahrungen die KVB bisher gesammelt hat, lesen Sie in der aktuellen Nahverkehrs-praxis.
Neugierig geworden? Die Print-Ausgabe können Sie hier erwerben oder per App mit wenigen Klicks gleich loslesen. Alle Infos dazu finden Sie hier. Sie sind bereits Abonnent? Dann können Sie mit Ihren Zugangsdaten kostenfrei auf die App-Ausgabe zugreifen. Wie das geht, erfahren Sie ebenfalls hier.”

Familienfreundlicher Arbeitgeber: KVB erneut mit Zertifikat ausgezeichnet

Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) haben die Re-Auditiertung im Programm "Beruf und Familie" bestanden und wurden somit erneut für ihre strategisch angelegte familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik ausgezeichnet. Vorausgegangen ist ein Audit, mit dem die Ziele und Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von beruflichen Aufgaben und familiären Verpflichtungen geprüft wurden. Bereits 2012 hat die KVB das erste Audit bestanden. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft.

Home Office, flexible Arbeitszeiten und Eltern-Kind-Büro

Die Beschäftigten bei der KVB können von den familienbewussten Maßnahmen profitieren. Das Angebot umfasst unter anderem die Möglichkeit – abhängig von der konkreten Tätigkeit – einen Teil der Arbeitsleistung von zu Hause zu erbringen. Flexible Arbeitszeiten und die Berücksichtigung von Arbeitszeitwünschen stellen sicher, dass die Mitarbeiter die Anforderungen von Beruf und Familie vereinbaren können. Auch ein Eltern-Kind-Büro hat die KVB eingerichtet. Bis zur nächsten Re-Auditierung in drei Jahren plant die KVB die Ausarbeitung weiterer Maßnahmen.

Insgesamt erhielten aktuell bundesweit 297 Arbeitgeber die Auszeichnung, hierunter 163 Unternehmen. Die KVB gehört zu den 103 Arbeitgebern, die bereits zum zweiten Mal ausgezeichnet wurden.

Saarländischer Landtag verabschiedet ÖPNV-Gesetz

Der ÖPNV im Saarland soll von einem Tarif- zu einem Verkehrsverbund weiter entwickelt werden, berichtet die Welt. Grundlage ist ein neues ÖPNV-Gesetz, dass der saarländische Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der großen Koalition von CDU und SPD auf den Weg gebracht habe, so die Zeitung weiter. Kritik kommt von der Opposition schreibt die Saarländische Rundschau, die Gegner bemängelten, dass all das zu spät komme und nicht genügend ausgearbeitet sei. Mehr Informationen finden Sie hier (Welt) und hier (SR).”

Neuausrichtung bei HanseCom

Zum 1. Mai 2016 haben die Siemens AG und Hamburger Hochbahn AG die Sparte ÖPNV Vertriebslösungen der HanseCom Gesellschaft für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen mbH ausgegliedert und eine neue Tochtergesellschaft – die „HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH“ – gegründet.

HandyTicket Deutschland und PTnova im Fokus

Die HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH mit Sitz in Hamburg fokussiert die Leistungen und Lösungen rund um die Produkte „HandyTicket Deutschland“ und „PTnova“ und stellt die Kernkompetenz – IT-Vertriebslösungen im ÖPNV – in den Mittelpunkt. Die Rechenzentrums- und Betriebsleistungen verbleiben bei der HanseCom Gesellschaft für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen mbH.

Anteile bei Siemens AG und Hamburger Hochbahn AG

Die Gesellschaftsanteile der HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH liegen zu 74 Prozent bei der Siemens AG und zu 26 Prozent der Hamburger Hochbahn AG. Martin Timmann und Michael Liebermann führen die neue Gesellschaft als Geschäftsführer. „Wir freuen uns sehr, Teil der neuen Gesellschaft zu sein. Durch die Fokussierung auf die ÖPNV-Branche können wir unsere IT-Leistungen weiter stärken und unseren Kunden künftig einen noch besseren Service bieten“, betont der Geschäftsführer Martin Timmann.

Einführungstermin für den WestfalenTarif beschlossen

Der WestfalenTarif soll zum 1. August 2017 kommen: Schon seit 2012 laufen die vorbereitenden Arbeiten für einen der flächengrößten Nahverkehrstarife in Deutschland auf vielen Ebenen. Der WestfalenTarif wird die fünf heutigen regionalen Tarife ablösen. Wo heute noch „Münsterland-Tarif“, „Ruhr-Lippe-Tarif“, die Tarife „Sechser“, „Hochstift“ und „Westfalen Süd“ gelten, soll dann der neue WestfalenTarif für mehr Kundenfreundlichkeit sorgen. Auch der NRW-Tarif – bisher bei längeren Reisen zwischen den fünf Tarifen nötig – wird dann innerhalb Westfalen-Lippe durch den neuen Tarif ersetzt; es existiert dann nur noch ein Tarif für Bus und Bahn.

Vorhandenen Tarife werden vereinheitlicht

Die vorhandenen Tarife in Westfalen-Lippe werden vereinheitlicht und die Tarifübergänge kundenfreundlicher gestaltet. Für jede Verbindung gibt es eine eindeutig zugeordnete Preisstufe – jeweils abhängig von der Entfernung Start-Ziel. In Westfalen-Lippe gelten zukünftig für das gemeinsame Sortiment, wie bspw. MonatsTicket, TagesTicket, dieselben Tarifbestimmungen. Neu eingeführt wird zum 01. August 2017 auch ein 60plusAbo, welches in ganz Westfalen-Lippe gelten wird. 

Online-Verkauf und Handyticket für WestfalenTarif in Vorbereitung

Der WestfalenTarif wird der zweitgrößte deutsche Nahverkehrstarif auf einer Fläche von knapp 20.000 Quadratkilometern mit 7,2 Millionen Einwohnern. Über 60 Verkehrsunternehmen aus der Region sorgen für einen stabilen Nahverkehr.Die Einführung haben alle am WestfalenTarif beteiligten Organisationen beschlossen, die zudem Gesellschafter der WestfalenTarif GmbH werden sollen: der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der als Zweckverband den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Westfalen bestellt und finanziert, sowie die Tariforganisationen, in denen die Verkehrsunternehmen und die Aufgabenträger vertreten sind: OWL Verkehr GmbH, Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe, Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd sowie Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH.
Bis zur Einführung im Sommer 2017 werden noch die technischen Voraussetzungen für Verkauf, Kontrolle und Verwaltung geschaffen werden. Die Projektverantwortlichen setzen dabei auch auf neue Techniken, wie z. B. den Online-Verkauf und das Handyticket.
Quelle: NWL

EU-Index: Deutsches Schienennetz mager finanziert

Während viele europäische Länder ihre Schienennetze fit für die Zukunft machen, steckt Deutschland seit Jahren zu wenig Geld in seine Eisenbahninfrastruktur. Im Vergleich mit ausgewählten europäischen Ländern erreicht Deutschland auch 2015 nur einen der hinteren Ränge im Europa-Invest-Ranking. Nach einer Studie der Allianz pro Schiene und der Unternehmensberatung SCI Verkehr kommen die wichtigen europäischen Wirtschaftsnationen auf folgende Pro-Kopf-Summen bei ihren staatlichen Investitionen in die Schieneninfrastruktur: Spitzenreiter Schweiz gab 383 Euro pro Bürger aus, gefolgt von Österreich mit 192 Euro pro Einwohner.

Netzausbau brummt auch in Schweden und GB

Beide Alpenländer stecken seit Jahren höhere Summen in ihre Schienennetze als in ihre Straßeninfrastruktur. Doch auch in anderen europäischen Ländern brummt der Netzausbau: Schweden investiert 177 Euro pro Bürger, Großbritannien lässt sich sein Netz 152 Euro kosten und die Niederlande wenden 141 Euro auf. Italien gibt 72 Euro für die Ertüchtigung der Schiene aus, während Deutschland mit 56 Euro pro Bundesbürger den großen Abstand zu potenten Ländern in Europa weiterhin nicht aufholt. Unter den betrachteten Ländern investierten im Jahr 2015 lediglich Spanien (36 Euro pro Kopf) und Frankreich (37 Euro) weniger in ihre Eisenbahninfrastruktur als Deutschland. 

bdo präsentierte sich auf der „YOU“ mit Bus-Fahrsimulator

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat seine Nachwuchskampagne „Beweg was – werd Busfahrer!“ mit einem neuen Messestand und einem Bussimulator auf der Leitmesse für Jugendkultur, der YOU, in Berlin präsentiert. „Wir können eine positive Bilanz ziehen. Zahlreiche junge Menschen suchten das Gespräch mit uns und nutzten die Chance, mit dem Bussimulator erste Erfahrungen als Pilot der Straße zu sammeln“, sagte bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück am Montag in Berlin. „Mit dem neuen Messestand können die bdo-Mitglieder künftig auch in der Region Werbung für den Busfahrerberuf machen.“
Steinbrück erinnerte daran, dass zurzeit 2000 Busfahrer fehlen, die sofort eingestellt werden könnten. „In den nächsten Jahren scheiden etwa 10 000 ältere Busfahrer aus dem Berufsleben aus“, sagte Steinbrück. Informationen zur bdo-Initiative gibt es unter werd-busfahrer.de.

Neue Tickets verbessern Mobilität ins Elsass

Mit einem neuen Ticketangebot können Kunden des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) zukünftig an Wochenenden und Feiertagen die Regionalbahnen und -busse im nördlichen Elsass nutzen. Möglich macht dies eine Kooperation zwischen dem KVV, der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV) und den französischen Partnern, der staatlichen französischen Eisenbahngesellschaft SNCF und der Région Alsace Champagne-Ardenne Lorraine.
Mit dem TicketPlus Alsace können KVV-Kunden samstags, sonntags und feiertags alle Züge des Regionalverkehrs im Département Bas-Rhin nutzen. Die Ergänzungskarte gilt ab dem 01.12.2016 in Kombination mit den KVV-Fahrscheinen Regiosolo, Regioplus, KombiCard, Karte ab 65 und Firmenkarte bei der Anreise ins Elsaß via Wörth – Lauterbourg oder via Winden – Wissembourg.
Neben den Zügen des Regionalverkehrs können mit dem Anschlussfahrschein auch die Busse des Regionalverkehrs (Cars TER) genutzt werden, die im Nordelsass insbesondere zwischen Haguenau/Hagenau und Niederbronn-les-Bains/Bad Niederbronn verkehren.
Erhältlich ist das TicketPlus Alsace ab Dezember an den Fahrkartenautomaten im KVV-Gebiet.