bdo weist Mautforderung zurück

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat Überlegungen zurückgewiesen, Busse mit einer Maut zu belegen. Dazu sagt die bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard am Montag in Berlin: „Eine Maut für Busse ist ungerecht, denn sie würgt den Wettbewerb im Personenfernverkehr ab und bringt dem Staat dabei nur geringe Einnahmen. Den einzelnen Fahrgast würde eine Maut aber unverhältnismäßig hoch treffen.

Maut würde Fahrkarten bis zu mehr als 10 Prozent verteuern

Ohnehin zahlen die Busunternehmen schon über die Mineralölsteuer sämtliche Kosten für die Straße. Die Mineralölsteuer ist im Gegensatz zu anderen Steuern zweckgebunden und wird damit auch wieder in Verkehrsinfrastruktur investiert. Der Bus deckt seine Weggekosten auf der Autobahn zu 130 Prozent. Eine Maut auf Busse würde dem Staat knapp 100 Millionen Euro jährlich bringen, wovon sich nur wenige Meter Autobahn bauen ließen. Eine Maut würde aber Fahrkarten für Fernbusse bis zu mehr als zehn Prozent verteuern. Damit würde der Fernbus seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Bahn komplett verlieren.
Dabei hatte die Politik mit der Liberalisierung des Fernverkehrs alles richtig gemacht. Mit dem Fernbus ist funktionierender Wettbewerb im Personenverkehr erst möglich geworden. Jetzt steigen sogar mehr Menschen auf Bus und Bahn um. Der Fernbus hat eine Qualitätsoffensive bei der DB ausgelöst. Dabei hat der Fernbus einer Studie zufolge schon jetzt gravierende Wettbewerbsnachteile.

Bahn erhält Subventionen

Die Bahn erhält jährlich 17 Milliarden Euro Subventionen. Während der privatwirtschaftlich organisierte Busverkehr ohne jegliche staatliche Zuwendung auskommt, wird der ICE­-Verkehr der Bahn indirekt vom regionalen Nahverkehr subventioniert. Die Erhebung einer Busmaut würde zwar pro Kilometer sehr hoch im Vergleich zu anderen Fahrzeugen sein, jedoch nur eine geringe Einnahme für den Bund generieren, weil der Bus nur einen Anteil von 1,2 Prozent am Autobahnverkehr hat. Eine Maut würde auch bestimmte Schulbusfahrten verteuern“
Quelle: bdo

Atron liefert RBL-System für das gesamte Saarland

Im Saarland betreiben zehn Verkehrsunternehmen* gemeinsam mit dem SaarVV Verkehrsverbund bereits seit einigen Jahren erfolgreich ein mandantenfähiges Fahrgeldmanagementsystem aus dem Hause Atron. Nun hat das Unternehmen aus Markt Schwaben auch die Erweiterung um ein neues Betriebsleitsystem für acht Mandanten in Betrieb genommen, welches das dann bisherige Kommunikationssystem Saarland (KSS) ablöst. Funktionen sind unter anderem die GSM-Telefonie sowie das Senden von codierten Meldungen von den Fahrzeugen an die Leitstelle und das Absetzen von Leitstellen-Weisungen an die Fahrzeuge. Weitere Systembestandteile sind die Dynamische Fahrgastinformation und die Anschlusssicherung über die VDV-Schnittstellen 453/454. Jeder Mandant verfügt zudem über 1-2 Leitstellenarbeitsplätze und kann über das WEB-RBL Informationen zur Fahrplanlage jederzeit von überall aus abrufen. Die Umsetzung des Projektes erfolgte in nur sechs Monaten.
* Saar-Pfalz-Bus, NVG Neun­kirchen, VVB Völklingen, KVS Saarlouis, Lay Reisen, Saar mobil, Kirsch Reisen, Baron Reisen, Munz-Wobido, Stadtbus Zweibrücken

Einfach mit dem Bus nach Deutschland

Gerade erschienen ist ein Infoflyer in polnischer und deutscher Sprache zur Buslinie 983, die die Stadt Frankfurt (Oder) mit der polnischen Stadt Slubice verbindet. Der Flyer informiert, wie die Fahrscheinautomaten im Bus der SVF Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (Oder) genutzt werden und gibt Auskünfte zum VBB-Tarif sowie zum Fahrplan der Buslinie. Eine Kartendarstellung erleichtert die Orientierung. Mit dem Flyer sollen in erster Linie polnische Fahrgäste gewonnen werden.
Der Infoflyer ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit der Städte Frankfurt (Oder) und Slubice mit der SVF und dem VBB. Hintergrund sind die vielen Anfragen polnischer Bürger zur Nutzung der Buslinie 983 und die Inbetriebnahme neuer Fahrausweisautomaten auf dieser Linie. Auch eine bereits im Jahr 2014 vom VBB durchgeführte Umfrage auf der Buslinie bestätigte den Informationsbedarf in der polnischen Bevölkerung zum bestehenden grenzüberschreitenden Nahverkehrsangebot.
Der Flyer erscheint in einer Auflage von 15 000 Exemplaren und wird in den Haushalten von Slubice verteilt. Ebenso wird er in wichtigen Institutionen, wie Behörden und Schulen, ausgelegt. Im Internet ist der Infoflyer zu finden unter slubice.pl; slubice24pl, Slubice-Frankfurt jedno miasto, VBB.de sowie über das Lokalfernsehen HTS.

Längste fahrerlose U-Bahn Europas

In Barcelona ist die Erweiterung der fahrerlosen Metrolinie 9 in Betrieb gegangen. Die rund 20 Kilometer lange Strecke verbindet die Universität im Zentrum der Stadt mit dem Terminal 1 des Flughafens El Prat de Llobregat. Siemens rüstete die Strecke mit einem automatischen Zugbeeinflussungssystem für den fahrerlosen Betrieb aus. Das Funksystem zur automatisierten Zugsteuerung liefert Echtzeitdaten zu Fahrzeugpositionen und Geschwindigkeit und erhöht damit Zugfolge und Passagierkapazität.

Bombardier eröffnet neue Zugwartungsanlage in Queensland

Der führende Bahntechnikanbieter Bombardier Transportation wird morgen [13. Februar 2016] eine neue Zugwartungsanlage in Wulkuraka, Ipswich, eröffnen. Die neue Wartungsanlage ist Teil des 4,4 Milliarden AUD Investitionsprogramms der Regierung von Queensland in das Transportwesen. Das NGR-Projekt umfasst den Kauf von 75 neuen sechsteiligen Zügen, den Bau der neuen Anlage sowie 30 Jahre Wartung der neuen Züge. Die Wartungsanlage allein bietet 150 Vollzeit-Arbeitsplätze.
Das von Bombardier geführte Konsortium gewann die Ausschreibung für das Projekt im Januar 2014 und begann im Februar 2014 mit dem Bau der neuen Wartungsanlage. Der Bau wurde im Dezember 2015 fertiggestellt und Bombardier konnte mit Ausrüstung der Anlage und der Personalbesetzung beginnen, um für die Ankunft der ersten neuen Züge von Queensland bereit zu sein.
Zu den wesentlichen Merkmalen der Anlage zählen eine spezielle Radsatzdrehmaschine, Hubsäulen, Reinigungs- und Kläranlagen sowie ein automatisiertes optisches Inspektionssystem AVI-System (Automated Visual Inspection System).
Das AVI-System scannt die neuen Züge, wenn sie zur Anlage zurückkommen, um Daten zum Fahrzeugzustand bereitzustellen. Dazu gehört auch das Scannen nach Graffiti, dem Zustand des Bremssystems, Radschäden, Lagertemperatur und Dicke der am Dach montierten Stromabnehmer.
Der erste neue Zug wird in der ersten Jahreshälfte Testfahrten im Netz durchführen. Die Betriebsaufnahme ist für Mitte 2016 geplant.
Die Anlage bietet Wartungsservice am selben Tag, was eine höhere Zugverfügbarkeit für Pendler im gesamten Netz des Südostens von Queensland bedeutet.

IT-TRANS 2016 in den Startlöchern

Die fünfte Ausgabe der IT-TRANS, Internationale Konferenz und Fachmesse für IT-Lösungen im öffentlichen Personenverkehr, wird so umfangreich und international wie noch nie. Es haben sich 189 Aussteller aus 30 Ländern für die Veranstaltung, die vom 1. bis 3. März 2016 in der Messe Karlsruhe stattfinden wird, angemeldet (Endstand IT-TRANS 2014: 164 Aussteller aus 24 Ländern). Sie belegen jetzt schon eine um rund 50 Prozent größere Nettofläche. Erwartet werden rund 5.000 Fachbesucher aus der ganzen Welt.
„Dieser Zuspruch, gerade auch aus dem Ausland, freut uns sehr und unterstreicht die globale Bedeutung der IT-TRANS“, sagte Britta Wirtz, Geschäftsführerin der Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH. „Erstmals dabei sind Aussteller unter anderem aus Japan, Neuseeland, Bulgarien, Slowenien, Serbien und Estland.“ Mit dem Kernthema Digitalisierung im ÖPV, treffe die IT-TRANS perfekt den Bedarf zahlreicher Verkehrsunternehmen, die die Digitalisierung für 2016 ganz oben auf ihre Agenda gesetzt haben. Weitere Informationen und das Kongressprogramm finden Sie hier.

Wohin Du Willst-App mit dem iF Design Award 2016 ausgezeichnet

Die App „Wohin Du Willst“ von DB Regio Bus, dem Busbereich der Deutschen Bahn, wurde von einer internationalen Expertenjury mit dem renommierten iF Design Award 2016 ausgezeichnet. Die App wurde in der Disziplin „Communication“, Kategorie „Apps/Software“ eingereicht und ausgezeichnet. Die App bietet die deutschlandweite Fahrplanauskunft mit dem Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, die Anzeige von Echtzeitdaten und die Speicherung der Fahrtwünsche. Sie ist wiederabrufbar auch im Offline-Modus und durch einfache und intuitive Bedienung sehr nutzerfreundlich. Insgesamt nahmen 5.295 Beiträge von 2.458 Teilnehmern aus 53 Ländern am Wettbewerb teil.

MVG: Rad und CarSharing aus einer Hand

Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) baut „MVG more“ zur App für individuelle Mobilität aus: Ab sofort können sich auch die Nutzer von iOSGeräten neben den insgesamt 1.200 MVG Rädern die CarSharing-Autos von allen drei MVG-Kooperationspartnern anzeigen lassen. Dabei handelt es sich um die aktuell verfügbaren Fahrzeuge von DriveNow und Car2go sowie die Stationen von Stattauto. Diese sind nun in der App „MVG more“ genauso einfach zu finden wie die Fahrräder der MVG. Bisher gab es dieses Angebot in einem ersten Schritt für Android-Geräte.

Zugunglück Bad Aibling: Bergung der Züge geht voran

Nach dem erschütternden Zugunfall Dienstagmorgen in Bad Aibling gehen die Bergungsarbeiten der Züge voran. Bis gestern Mittag konnten die ersten Zugteile getrennt werden. Mit Hilfe der Spezialkräne wurden die noch fahrbaren Zugteile aufgegleist. Heute werden dann Ersatzdrehgestelle unterbaut. Die Arbeiten werden nach Aussage des Infrastrukturbetreibers DB Netz noch einige Tage in Anspruch nehmen.
Die Bergung der Opfer ist abgeschlossen. Es haben sich zeitweise rund 700 Einsatzkräfte vor Ort um die Verletzten gekümmert. „Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Rettungskräften“, sagt Fabian Amini, der technische Geschäftsführer der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. „Der schnelle und selbstlose Einsatz der Helfer war in dieser belastenden Situation außerordentlich.“
„Nach der Erstversorgung muss dieses schreckliche Erlebnis weiter verarbeitet werden“, so Bernd Rosenbusch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bayerischen Oberlandbahn GmbH. „Wir bieten den Betroffenen und ihren Familien auf Wunsch psychologische Unterstützung durch Spezialisten an.“
Der Zugverkehr auf der Mangfalltalbahn ist nach wie vor eingestellt. Es verkehren bis auf weiteres Busse im Schienenersatzverkehr. Es ist davon auszugehen, dass die Strecke noch bis Anfang der nächsten Woche gesperrt ist. Für die verunfallten Züge sucht das Unternehmen nach Ersatzfahrzeugen, um diese in den nächsten Monaten einzusetzen.

Heute um 12 Uhr Mittags soll in allen von Transdev betriebenen Bussen und Bahnen sowie in den Tochterunternehmen weltweit eine Schweigeminute eingelegt werden.

üstra darf weiter Videoüberwachung einsetzen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit gestrigem Urteil (Az. 10 A 4379/15) eine datenschutzrechtliche Verfügung der Landesbeauftragten für Datenschutz gegen ein niedersächsisches Verkehrsunternehmen aufgehoben. Für die Verfügung der Datenschutzbeauftragten gebe es keine Rechtsgrundlage, diese sei daher rechtswidrig, so das Gericht.
Die Landesdatenschutzbeauftragte hatte die Einstellung der Videoüberwachung in Bussen und Bahnen angeordnet, bis das Unternehmen ein datenschutzkonformes Überwachungskonzept vorlegt oder aber die Erforderlichkeit einer flächendeckenden Videoüberwachung anhand einer konkreten Gefahrenprognose nachweist.
Gegen diese Verfügung hatte das Verkehrsunternehmen vor dem Verwaltungsgericht Hannover geklagt und nun im Ergebnis Recht bekommen. Dabei hat das Gericht die zwischen den Parteien streitige Frage der Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht beurteilt. Die Verfügung sei jedoch bereits in Ermangelung einer ausreichenden Rechtsgrundlage rechtswidrig. Auf das Bundesdatenschutzgesetz könne sich die Landesdatenschutzbeauftragte nicht berufen, da das klagende Verkehrsunternehmen mit dem Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnehme und somit öffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sei. Auf öffentliche Stellen der Länder könne das Bundesdatenschutzgesetz aber nur unter weiteren Voraussetzungen angewendet werden, welche das Gericht im vorliegenden Fall nicht gegeben sah. Somit sei allein das Niedersächsische Landesdatenschutzgesetz einschlägig. Danach könne die Landesdatenschutzbeauftragte jedoch eine ihrer Meinung nach datenschutzwidrige Praxis nicht untersagen, sondern lediglich beanstanden. Schon deshalb sei nach Auffassung des Verwaltungsgerichts die Verfügung der Landesbeauftragten für Datenschutz aufzuheben gewesen.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Fragen des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Videoüberwachung werden derzeit intensiv und teilweise kontrovers juristisch erörtert. Vor dem Hintergrund einer größtenteils ungeklärten Rechtslage sind nach Auffassung des bdo erst recht hohe Anforderungen an eine Untersagungsverfügung zu stellen. Insoweit sei es erfreulich, dass das Erfordernis einer soliden Rechtsgrundlage für Eingriffe in die betriebliche Praxis betont wurde.
Das Urteil liegt noch nicht vor.