Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Sachsen

Der Bund stellt den Ländern von 2022 bis 2031 rund 17,3 Milliarden Euro zusätzlich an Regionalisierungsmitteln zur Verfügung. Darauf hatten sich Bund und Länder Anfang November 2022 im Rahmen der Gespräche zur Einführung des Deutschlandtickets geeinigt. Die Sicherstellung einer Grundfinanzierung des ÖPNV durch eine bessere Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln durch den Bund war Bedingung für die Einführung des Deutschlandtickets.
Für den Freistaat Sachsen bedeutet das über den Zeitraum von 2022 – 2031 insgesamt rund 1 Milliarde zusätzliche Regionalisierungsmittel. Auf die Jahre 2022 und 2023 entfallen davon insgesamt rund 136 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln. Das sächsische Kabinett hat jetzt den Weg für die schnellstmögliche Weiterreichung dieser Mittel an die kommunale Ebene als Aufgabenträger des ÖPNV in Sachsen freigemacht. Dafür wurde die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVFinVO) entsprechend angepasst.

Verkehrsminister Martin Dulig: „Die Aufgabenträger des sächsischen ÖPNV stehen angesichts der gestiegenen Energiepreise unter enormen Kostendruck. Die ÖPNV-Zweckverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände haben für die Jahre 2022 und 2023 erhebliche Mehrbedarfe gemeldet. Der Anstieg der Kosten für Energie stellt dabei weit mehr als die Hälfte der gestiegenen Kosten dar. Auch wenn die jetzt vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel unter dem von den Ländern geforderten Betrag liegen, haben wir mit den zusätzlichen Regionalisierungsmitteln für 2022 und 2023 die Chance, die Kostensteigerungen und Mehrbedarfe abzufangen, um zumindest das bestehende Angebot zu gewährleisten. Der Freistaat Sachsen wird die zusätzlichen Regionalisierungsmittel für 2022 und 2023 in diesem Jahr somit vollständig an die kommunalen Aufgabenträger weiterreichen.“

Die höhere Zuweisung erhalten unmittelbar die fünf kommunalen Zweckverbände. In Abstimmung mit ihren Mitgliedern, den Landkreisen, Kreisfreien Städten und einzelnen Großen Kreisstädten, können diese Mittel sowohl für den Schienenpersonennahverkehr als auch für den straßengebundenen ÖPNV verwendet werden. Die Entscheidung darüber erfolgt vor Ort.

Quelle: sachsen.de

„Zukunftsbahn“ für bürgerliches Engagement

Die Magdeburger Verkehrsbetriebe möchten bürgerschaftlichem Engagement und dem vielfältigen Vereinsleben der Landeshauptstadt ein Gesicht geben und hat dafür die „Zukunftsbahn“ ins Leben gerufen. Über 60 Vereine folgten dem Aufruf der MVB und wollen sich auf der Bahn im Stadtbild präsentieren.
Die MVB will in diesem Jahr eine eigens gestaltete Straßenbahn auf die Schienen bringen, die für das vielfältige Vereinsleben in der Stadt wirbt. Die als „Zukunftsbahn“ betitelte Niederflurstraßenbahn soll zeigen, wie Vereine und die MVB die Magdeburger Zukunft nachhaltig und umweltfreundlich gestalten. Bis Ende 2022 waren die Vereine aufgerufen, sich um einen Platz auf der Straßenbahn zu bewerben.
„Wir sind überwältigt vom großen Interesse der Vereine an unserer Aktion und freuen uns über insgesamt 69 Einsendungen“, sagt MVB-Marketingleiterin Cornelia Muhl-Hünicke. „Wir hatten nun die Aufgabe, die Einsendungen zu prüfen und die Vereine mit ihren besten Gründen auszuwählen.“ ergänzt sie. Insgesamt 12 Vereine sollen es auf die Bahn schaffen. Die MVB hat dazu eine Jury, bestehend aus vier Mitgliedern des MVB-Fahrgastbeirats und vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MVB, gegründet, die über die Auswahl der Vereine entscheidet. Ende Januar kamen sie zusammen, um eine Entscheidung zu treffen.
Renate Wachsmann, Sprecherin des MVB-Fahrgastbeirats, sagt: „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, da es sehr viele unterstützenswerte Vereine in unserer Stadt gibt. Wir mussten also ausführlich diskutieren und gemeinsam abwägen, welchem Verein wir unsere Stimme geben.“
Bis verraten wird, welche Vereine es in der Endauswahl auf die es auf die Bahn geschafft haben, dauert es indes noch. „Wir werden im Sommer alle 69 Vereine zu einem großen Netzwerktreffen einladen und in diesem Rahmen erstmals die Gestaltung der MVB-Zukunftsbahn mit den 12 Gewinner-Vereinen präsentieren. Darüber hinaus haben wir Weiteres geplant, um allen Vereinen mehr Aufmerksamkeit in der Stadt zu schenken“, gibt Cornelia Muhl-Hünicke einen Ausblick.

Quelle: Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB)

Ein Lächeln für Busfahrerinnen und Busfahrer

Einfach mal ein Lächeln schenken – mit dieser simplen und zugleich tiefgreifenden Botschaft wenden sich die Hamburger Busverkehrsunternehmen in einem kurzen Videoclip heute an die Kundinnen und Kunden im hvv. Nach Ende der Corona-Maßnahmen rufen sie den „Tag des Lächelns“ aus. Mit dem Auslaufen der Maskenpflicht können sich Fahrgäste und Fahrerinnen sowie Fahrer beim Einstieg ganz unverdeckt ins Gesicht schauen. Damit wird der Weg zu mehr menschlichem Miteinander wieder frei. Dieses Lebensgefühl möchten HOCHBAHN und VHH nutzen, um wieder mehr Sichtbarkeit für ihre Kolleginnen und Kollegen im Fahrdienst zu schaffen.
Im Videoclip ist eine Busfahrerin zu sehen, die ihrem Gefühl zum Ende der Maskenpflicht mit einem persönlichen Statement Ausdruck verleiht: „Ich hab euch die ganze Zeit gesehen – nur eben nicht ganz. Ich hab euch kaum verstanden, aber jedes erratene “Moin” tat gut. Jetzt sehen wir uns endlich so richtig wieder. Ich freu mich auf euer strahlendstes Lächeln, wirklich. Ein kleines Moin, ein kleines Schmunzeln. Was hat uns das gefehlt!“
Zu sehen ist der Clip auf allen Social Media-Kanälen beider Verkehrsunternehmen sowie der Facebook-Seite des hvv (https://www.facebook.com/deinhvv). Darüber hinaus wird die Botschaft auch im Fahrgastfernsehen von HOCHBAHN und VHH verbreitet.

Quelle: Hamburger Hochbahn AG

Extrem hoher Krankenstand beim Fahrpersonal

Akuter Personalmangel bei den Verkehrsbetrieben hat zuletzt dazu geführt, dass vielerorts Busse und Bahnen in den Depots geblieben sind und Fahrpläne ausgedünnt wurden. Zu viele Fahrerinnen und Fahrer hatten sich krankgemeldet. Auswertungen der AOK Rheinland/Hamburg belegen nun, wie angespannt die Lage im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im vergangenen Jahr wirklich war: In 2022 hat der Krankenstand das ganze Jahr deutlich über den Zahlen des Vorjahres gelegen, im Durchschnitt um rund 21 Prozent.
Hohe Corona-Inzidenzen zu Beginn des Jahres 2022, extreme Hitze in den Sommermonaten, eine ausgeprägte Erkältungs- und Grippewelle im Herbst und Winter: Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und Bahnen waren das ganze Jahr über gesundheitlich stark belastenden Umständen ausgesetzt. Das hatte zur Folge, dass sich der Krankenstand im Jahr 2022 dauerhaft zwischen 9,9 und 13,0 Prozent bewegt hat. Im Jahr davor, also 2021, hatte er nur in der Spitze, nämlich im Dezember, die 10-Prozent-Marke überschritten (10,2 Prozent).
Nach den Auswertungen des Instituts für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF-Institut) der AOK Rheinland/Hamburg hat der Durchschnittskrankenstand im Jahr 2021 bei 9,0 Prozent gelegen, im Jahr 2022 bei 10,9 Prozent und damit um rund 21 Prozent oder fast zwei Prozentpunkte höher. Analysiert wurden die Krankschreibungen von mehr als 6.000 AOK-versicherten Fahrerinnen und Fahrern aus weiten Teilen Nordrhein-Westfalens.
Den höchsten Wert beim Krankenstand gab es 2022 im Dezember – 13 Prozent der Mitarbeitenden waren in diesem Monat erkrankt und fielen deshalb an ihrem Arbeitsplatz aus. „In einem solchen Ausnahmezustand muss das verfügbare Personal die entstehenden Engpässe auffangen, häufig durch Mehrarbeit. Das ohnehin schon hohe Belastungslevel im ÖPNV nimmt dadurch weiter zu und das Risiko körperlicher und psychischer Erkrankungen steigt – ein Teufelskreis“, sagt BGF-Institutsleiter Andreas Schmidt.
Vor allem akute Atemwegsinfekte, Rückenprobleme und das Coronavirus waren für die hohe Arbeitsunfähigkeitsquote im Jahr 2022 verantwortlich. Hinzu kamen psychische Erkrankungen: Zahlreiche Beschäftigte fielen aufgrund von Belastungsstörungen, Depressionen oder Angststörungen aus – Diagnosen, die häufig mit langen Fehlzeiten einhergehen.

Quelle: AOK Rheinland/Hamburg

Beschleunigte Genehmigung von Verkehrsprojekten

Ab sofort können Bauträger von Infrastrukturprojekten ihre planungsrechtlichen Zulassungsanträge online einreichen. Das gilt für wichtige Verkehrsträger in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), also Bundesschienenwege, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen sowie Offshore- Windparks in Nord- und Ostsee.

Bundesminister Dr. Wissing: „Wir wollen die Planungszeiten für Infrastrukturprojekte halbieren und zwar für alle Verkehrsträger. Ein Schlüssel dazu ist die Digitalisierung. Gerade bei komplexen Bauvorhaben können wir mit digitalen Prozessen die Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen.  In dem neuen Portal können Planungsanträge sowie Ergänzungen schneller und rechtssicher bei den Genehmigungsbehörden eingereicht werden. Schiene und Straße sind bis zum Anschlag ausgelastet. Wir brauchen dringend das Deutschlandtempo für den Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur.“

Anträge auf Planfeststellung und Plangenehmigung für Bauvorhaben können unter https://beteiligung.bund.de eingereicht werden. Mit dem neuen Online-Verfahren entfällt das postalische Einreichen von sehr umfangreichen Papierdokumenten in mehrfacher Ausfertigung. Die zuständigen Behörden können unmittelbar auf die Dokumente zugreifen und diese digital bearbeiten. Das neue Verwaltungsportal wurde unter Gesamtprojektleitung des BMDV gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, dem Eisenbahn-Bundesamt, dem Fernstraßen-Bundesamt und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt entwickelt.
Mit dem Portal wird ein zentrales Ziel des BMDV aus der Digitalstrategie der Bundesregierung umgesetzt. Es ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), nach dem Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen zukünftig auch online anbieten.
Das Portal soll in verschiedenen Ausbaustufen weiterentwickelt werden. In der nächsten Stufe wird die Öffentlichkeitsbeteiligung online ermöglicht. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Einwendungen dann online abgeben. Träger öffentlicher Belange und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können Stellungnahmen ebenfalls online einreichen. Anschließend wird ein digitales Einwendungsmanagement eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen allen am Verfahren Beteiligten ermöglichen.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Gesetzentwurf zum Regionalisierungsgesetz verabschiedet

Der Start des 49-Euro-Monatstickets im Nahverkehr ist einen weiteren Schritt vorangekommen. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, der unter anderem die finanzielle Beteiligung des Bundes regelt. „Wir wollen das Gesetzgebungsverfahren jetzt zügig auf den Weg bringen“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing. Neben Bundestag und Bundesrat muss auch die EU-Kommission zustimmen.
Das bundesweit gültige Deutschlandticket soll am 1. Mai starten und ab April zum Verkauf stehen. Wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, stellt die Bundesregierung den Ländern 1,5 Milliarden Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zur Verfügung. Die Länder zahlen die andere Hälfte der Kosten.
Nach einer Auswertung soll es 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren zur weiteren Finanzierung des Tickets geben, wie es in dem Entwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes heißt. Das Ticket startet zu 49 Euro im Monat. Der Preis könnte im Laufe der Zeit steigen. Der Gesetzentwurf Wissings sieht außerdem vor, für die Fahrkarte Verfahren zu Tarifgenehmigungen in den Ländern zu vereinfachen.
Mit dem Ticket sollten komplexe Tarifstrukturen überwunden werden, sagte Wissing. Es solle den Anreiz schaffen, sich nicht nur aus Kosten-, sondern auch aus Klimaschutzgründen für den öffentlichen Nahverkehr zu entscheiden. Ein echter Fortschritt sei auch, dass das Ticket ausschließlich digital zu kaufen sein werde. „Digital heißt natürlich nicht nur per Handy“, sagte der Minister. Neben einer App werde es für Reisende ohne Handy eine Chipkarte als Ticketnachweis geben. An den Orten, an denen die technischen Möglichkeiten zur elektronischen Ticketkontrolle noch nicht vorhanden seien, solle es eine Übergangslösung geben.

Quelle: ruhrnachrichten.de

People-Mover-Pionier Navya insolvent

Der 2014 gegründete französische Hersteller von autonomen Shuttles Navya hat seinen Insolvenzantrag beim Handelsgericht Lyon kommuniziert, über den zeitnah entscheiden werden soll. Der Aktienkurs von Navya an der Pariser Börse ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Er lag im Jahr 2018, zum Zeitpunkt des Debüts an der Pariser Börse, bei über 7 Euro und erreichte dann Ende 2020 einen Höchststand von 4 Euro. Aktuell hat die Navya-Aktie einen Wert von zwei Euro-Cent.
„In Anbetracht der Entwicklung des Aktienkurses und der Liquidität der Aktien auf dem Markt war Navya nicht mehr in der Lage, neue OCABSA-Tranchen in einer Höhe auszugeben, die zur Deckung des gesamten Liquiditätsbedarfs ausreicht. Darüber hinaus sind alle Versuche, Partnerschaften mit Investoren einzugehen, gescheitert”, berichtet das Unternehmen in einer am 25. Januar 2023 veröffentlichten Presseerklärung. Und fügt hinzu: „Zum heutigen Zeitpunkt hat das Unternehmen eine fällige Verbindlichkeit und verfügt nicht über ausreichende Mittel, um diese zu erfüllen”. Navya hat rund 280 Mitarbeiter in Frankreich (Paris und Lyon), in den Vereinigten Staaten (Michigan) und in Singapur und brachte 2016 sein erstes autonomes Shuttle in Lyon auf den Markt, von dem bisher rund 200 Einheiten in rund 25 Länder verkauft wurden, so wurde es auch als “EMMA” in Mainz gestestet. Im Jahr 2018 ging das Unternehmen an die Börse. Der People Mover wird weltweit in vielen Pilotprojekten zum autonomen Level 5-Verkehr eingesetzt, es erreichte aber bisher nicht den vollen automotiven Industriestandard.
Navya hat die Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens beim Handelsgericht Lyon beantragt, mit dem Ziel, für die finanzielle Nachhaltigkeit der Tätigkeit, den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Suche nach Investoren im Rahmen eines Sanierungsplans bei Fortführung der Geschäfte oder einen Verkaufsplan zu bewerten, wie zuerst der Branchendienst “Sustainable Bus” berichtete. Die Konzerne Valeo und Keolis gehören zu den historischen Aktionären von Navya, diese scheinen aber vorerst kein Geld nachschießen zu wollen.

Quelle: busblickpunkt

Warnstreik: Heute keine U-Bahnen und Busse in Hamburg

Angesichts des Warnstreiks, den die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für heute (1.2.2023) ausgerufen hat, hat die Hamburger Hochbahn (HOCHBAHN) ihren Betrieb nicht aufgenommen. Es fahren derzeit keine U-Bahnen und HOCHBAHN-Busse. Die VHH und die S-Bahn sowie die HADAG-Fähren sind nicht vom Streik betroffen. Fahrgäste sollten sich über die hvv App oder unter hvv.de informieren.
Nach jetzigem Stand geht die HOCHBAHN davon aus, dass nach dem angekündigten Ende des Warnstreiks, der von ver.di für morgen 3 Uhr angekündigt ist, der komplette U-Bahn- und Busbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Quelle: Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN)

Keine Maskenpflicht im NRW-Nahverkehr mehr

NRW-Gesundheitsminister Laumann hatte bei der Bekanntgabe der Entscheidung auf eine entspannte Infektionslage und einen hohen Immunisierungsgrad verwiesen. Wer sich besonders schützen wolle, könne in Bussen und Bahnen freiwillig eine Maske tragen, erklärte der CDU-Politiker. Außerdem fiel mit dem Monatswechsel die fünftägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte weg. Somit gilt Laumann zufolge umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere. Wer krank sei, solle zu Hause bleiben. Mit den Lockerungen kehrt das bevölkerungsreichste Bundesland rund drei Jahre nach Beginn der Pandemie weitgehend zur Normalität zurück. Für besonders gefährdete Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen bleiben aber noch einige Schutzmaßnahmen bestehen, die zum Großteil auf Bundesrecht beruhen.
Mit dem 1. Februar 2023 entfällt auch in Niedersachsen und Bremen die Isolationspflicht für Corona-Erkrankte. Bislang galt eine Quarantäne von mindestens fünf Tagen. Ab dem 2. Februar fällt dann auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr.

Quelle: deutschlandfunk.de, sat1 regional.de

39 Setra Low Entry für Busflotten in Sachsen und Thüringen

Mit der Regionalverkehr Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE), der Moveas GmbH und der Regiobus Mittelsachsen GmbH, setzen drei große Regionalanbieter in Sachsen und Thüringen auf die Vorzüge der Setra Low Entry Busse LE business.
Die RVSOE übernahm im Neu-Ulmer Kundencenter der Marke zwölf Fahrzeuge des Typs S 415 LE business sowie acht Dreiachser S 418 LE business – und hat nun insgesamt 54 Omnibusse der Ulmer Marke im Einsatz. Die vollklimatisierten, doppelverglasten Überlandlinienbusse werden im gesamten Landkreis Sächsische Schweiz-Ostererzgebirge und in Teilen der Landeshauptstadt Dresden eingesetzt.
Die Moveas GmbH aus Arnstadt hat ihren Fuhrpark mit 14 Setra Low Entry Fahrzeugen erneuert – darunter ist auch das 55. Fahrzeug der Marke Setra. Die Überlandbusse vom Typ S 415 LE business werden auf ÖPNV-Strecken im gesamten Ilm-Kreis eingesetzt, der die Großräume der Städte Arnstadt und Ilmenau umschließt. Zwei der Omnibusse bieten jeweils 45 Fahrgästen Platz, zwölf Fahrzeuge gehen in der Variante mit 39 Sitzplätzen auf Linie, um ausreichend Raum für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder zu bieten.
Die Regiobus Mittelsachsen GmbH erweitert ihren Fuhrpark um fünf Setra Low Entry Busse. Die S 418 LE business sind mit jeweils 55 Sitzplätzen ausgestattet. Das in Mittweida ansässige Unternehmen hat sich für die 14,6 Meter langen Dreiachser entschieden, um speziell im Schülerverkehr mehr Sitzplatz-Kapazität anbieten zu können. Die Setra Omnibusse – mit Abbiegeassistenten, Fahrerschutzscheiben und Video-Überwachung ausgerüstet – sind zudem die ersten Fahrzeuge im Bundesland Sachsen, die mit einem dritten Ausstieg ausgestattet sind. Die neuen Hecktüren sorgen für einen ungehinderten Fahrgastfluss.

Quelle: Daimler Truck AG