Extrem hoher Krankenstand beim Fahrpersonal

Akuter Personalmangel bei den Verkehrsbetrieben hat zuletzt dazu geführt, dass vielerorts Busse und Bahnen in den Depots geblieben sind und Fahrpläne ausgedünnt wurden. Zu viele Fahrerinnen und Fahrer hatten sich krankgemeldet. Auswertungen der AOK Rheinland/Hamburg belegen nun, wie angespannt die Lage im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im vergangenen Jahr wirklich war: In 2022 hat der Krankenstand das ganze Jahr deutlich über den Zahlen des Vorjahres gelegen, im Durchschnitt um rund 21 Prozent.
Hohe Corona-Inzidenzen zu Beginn des Jahres 2022, extreme Hitze in den Sommermonaten, eine ausgeprägte Erkältungs- und Grippewelle im Herbst und Winter: Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und Bahnen waren das ganze Jahr über gesundheitlich stark belastenden Umständen ausgesetzt. Das hatte zur Folge, dass sich der Krankenstand im Jahr 2022 dauerhaft zwischen 9,9 und 13,0 Prozent bewegt hat. Im Jahr davor, also 2021, hatte er nur in der Spitze, nämlich im Dezember, die 10-Prozent-Marke überschritten (10,2 Prozent).
Nach den Auswertungen des Instituts für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF-Institut) der AOK Rheinland/Hamburg hat der Durchschnittskrankenstand im Jahr 2021 bei 9,0 Prozent gelegen, im Jahr 2022 bei 10,9 Prozent und damit um rund 21 Prozent oder fast zwei Prozentpunkte höher. Analysiert wurden die Krankschreibungen von mehr als 6.000 AOK-versicherten Fahrerinnen und Fahrern aus weiten Teilen Nordrhein-Westfalens.
Den höchsten Wert beim Krankenstand gab es 2022 im Dezember – 13 Prozent der Mitarbeitenden waren in diesem Monat erkrankt und fielen deshalb an ihrem Arbeitsplatz aus. „In einem solchen Ausnahmezustand muss das verfügbare Personal die entstehenden Engpässe auffangen, häufig durch Mehrarbeit. Das ohnehin schon hohe Belastungslevel im ÖPNV nimmt dadurch weiter zu und das Risiko körperlicher und psychischer Erkrankungen steigt – ein Teufelskreis“, sagt BGF-Institutsleiter Andreas Schmidt.
Vor allem akute Atemwegsinfekte, Rückenprobleme und das Coronavirus waren für die hohe Arbeitsunfähigkeitsquote im Jahr 2022 verantwortlich. Hinzu kamen psychische Erkrankungen: Zahlreiche Beschäftigte fielen aufgrund von Belastungsstörungen, Depressionen oder Angststörungen aus – Diagnosen, die häufig mit langen Fehlzeiten einhergehen.

Quelle: AOK Rheinland/Hamburg

Beschleunigte Genehmigung von Verkehrsprojekten

Ab sofort können Bauträger von Infrastrukturprojekten ihre planungsrechtlichen Zulassungsanträge online einreichen. Das gilt für wichtige Verkehrsträger in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), also Bundesschienenwege, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen sowie Offshore- Windparks in Nord- und Ostsee.

Bundesminister Dr. Wissing: „Wir wollen die Planungszeiten für Infrastrukturprojekte halbieren und zwar für alle Verkehrsträger. Ein Schlüssel dazu ist die Digitalisierung. Gerade bei komplexen Bauvorhaben können wir mit digitalen Prozessen die Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen.  In dem neuen Portal können Planungsanträge sowie Ergänzungen schneller und rechtssicher bei den Genehmigungsbehörden eingereicht werden. Schiene und Straße sind bis zum Anschlag ausgelastet. Wir brauchen dringend das Deutschlandtempo für den Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur.“

Anträge auf Planfeststellung und Plangenehmigung für Bauvorhaben können unter https://beteiligung.bund.de eingereicht werden. Mit dem neuen Online-Verfahren entfällt das postalische Einreichen von sehr umfangreichen Papierdokumenten in mehrfacher Ausfertigung. Die zuständigen Behörden können unmittelbar auf die Dokumente zugreifen und diese digital bearbeiten. Das neue Verwaltungsportal wurde unter Gesamtprojektleitung des BMDV gemeinsam mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, dem Eisenbahn-Bundesamt, dem Fernstraßen-Bundesamt und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt entwickelt.
Mit dem Portal wird ein zentrales Ziel des BMDV aus der Digitalstrategie der Bundesregierung umgesetzt. Es ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), nach dem Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen zukünftig auch online anbieten.
Das Portal soll in verschiedenen Ausbaustufen weiterentwickelt werden. In der nächsten Stufe wird die Öffentlichkeitsbeteiligung online ermöglicht. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Einwendungen dann online abgeben. Träger öffentlicher Belange und Umwelt- und Naturschutzvereinigungen können Stellungnahmen ebenfalls online einreichen. Anschließend wird ein digitales Einwendungsmanagement eine medienbruchfreie Kommunikation zwischen allen am Verfahren Beteiligten ermöglichen.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Gesetzentwurf zum Regionalisierungsgesetz verabschiedet

Der Start des 49-Euro-Monatstickets im Nahverkehr ist einen weiteren Schritt vorangekommen. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, der unter anderem die finanzielle Beteiligung des Bundes regelt. „Wir wollen das Gesetzgebungsverfahren jetzt zügig auf den Weg bringen“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing. Neben Bundestag und Bundesrat muss auch die EU-Kommission zustimmen.
Das bundesweit gültige Deutschlandticket soll am 1. Mai starten und ab April zum Verkauf stehen. Wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, stellt die Bundesregierung den Ländern 1,5 Milliarden Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zur Verfügung. Die Länder zahlen die andere Hälfte der Kosten.
Nach einer Auswertung soll es 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren zur weiteren Finanzierung des Tickets geben, wie es in dem Entwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes heißt. Das Ticket startet zu 49 Euro im Monat. Der Preis könnte im Laufe der Zeit steigen. Der Gesetzentwurf Wissings sieht außerdem vor, für die Fahrkarte Verfahren zu Tarifgenehmigungen in den Ländern zu vereinfachen.
Mit dem Ticket sollten komplexe Tarifstrukturen überwunden werden, sagte Wissing. Es solle den Anreiz schaffen, sich nicht nur aus Kosten-, sondern auch aus Klimaschutzgründen für den öffentlichen Nahverkehr zu entscheiden. Ein echter Fortschritt sei auch, dass das Ticket ausschließlich digital zu kaufen sein werde. „Digital heißt natürlich nicht nur per Handy“, sagte der Minister. Neben einer App werde es für Reisende ohne Handy eine Chipkarte als Ticketnachweis geben. An den Orten, an denen die technischen Möglichkeiten zur elektronischen Ticketkontrolle noch nicht vorhanden seien, solle es eine Übergangslösung geben.

Quelle: ruhrnachrichten.de

People-Mover-Pionier Navya insolvent

Der 2014 gegründete französische Hersteller von autonomen Shuttles Navya hat seinen Insolvenzantrag beim Handelsgericht Lyon kommuniziert, über den zeitnah entscheiden werden soll. Der Aktienkurs von Navya an der Pariser Börse ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Er lag im Jahr 2018, zum Zeitpunkt des Debüts an der Pariser Börse, bei über 7 Euro und erreichte dann Ende 2020 einen Höchststand von 4 Euro. Aktuell hat die Navya-Aktie einen Wert von zwei Euro-Cent.
„In Anbetracht der Entwicklung des Aktienkurses und der Liquidität der Aktien auf dem Markt war Navya nicht mehr in der Lage, neue OCABSA-Tranchen in einer Höhe auszugeben, die zur Deckung des gesamten Liquiditätsbedarfs ausreicht. Darüber hinaus sind alle Versuche, Partnerschaften mit Investoren einzugehen, gescheitert”, berichtet das Unternehmen in einer am 25. Januar 2023 veröffentlichten Presseerklärung. Und fügt hinzu: „Zum heutigen Zeitpunkt hat das Unternehmen eine fällige Verbindlichkeit und verfügt nicht über ausreichende Mittel, um diese zu erfüllen”. Navya hat rund 280 Mitarbeiter in Frankreich (Paris und Lyon), in den Vereinigten Staaten (Michigan) und in Singapur und brachte 2016 sein erstes autonomes Shuttle in Lyon auf den Markt, von dem bisher rund 200 Einheiten in rund 25 Länder verkauft wurden, so wurde es auch als “EMMA” in Mainz gestestet. Im Jahr 2018 ging das Unternehmen an die Börse. Der People Mover wird weltweit in vielen Pilotprojekten zum autonomen Level 5-Verkehr eingesetzt, es erreichte aber bisher nicht den vollen automotiven Industriestandard.
Navya hat die Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens beim Handelsgericht Lyon beantragt, mit dem Ziel, für die finanzielle Nachhaltigkeit der Tätigkeit, den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Suche nach Investoren im Rahmen eines Sanierungsplans bei Fortführung der Geschäfte oder einen Verkaufsplan zu bewerten, wie zuerst der Branchendienst “Sustainable Bus” berichtete. Die Konzerne Valeo und Keolis gehören zu den historischen Aktionären von Navya, diese scheinen aber vorerst kein Geld nachschießen zu wollen.

Quelle: busblickpunkt

Warnstreik: Heute keine U-Bahnen und Busse in Hamburg

Angesichts des Warnstreiks, den die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für heute (1.2.2023) ausgerufen hat, hat die Hamburger Hochbahn (HOCHBAHN) ihren Betrieb nicht aufgenommen. Es fahren derzeit keine U-Bahnen und HOCHBAHN-Busse. Die VHH und die S-Bahn sowie die HADAG-Fähren sind nicht vom Streik betroffen. Fahrgäste sollten sich über die hvv App oder unter hvv.de informieren.
Nach jetzigem Stand geht die HOCHBAHN davon aus, dass nach dem angekündigten Ende des Warnstreiks, der von ver.di für morgen 3 Uhr angekündigt ist, der komplette U-Bahn- und Busbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Quelle: Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN)

Keine Maskenpflicht im NRW-Nahverkehr mehr

NRW-Gesundheitsminister Laumann hatte bei der Bekanntgabe der Entscheidung auf eine entspannte Infektionslage und einen hohen Immunisierungsgrad verwiesen. Wer sich besonders schützen wolle, könne in Bussen und Bahnen freiwillig eine Maske tragen, erklärte der CDU-Politiker. Außerdem fiel mit dem Monatswechsel die fünftägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte weg. Somit gilt Laumann zufolge umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere. Wer krank sei, solle zu Hause bleiben. Mit den Lockerungen kehrt das bevölkerungsreichste Bundesland rund drei Jahre nach Beginn der Pandemie weitgehend zur Normalität zurück. Für besonders gefährdete Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen bleiben aber noch einige Schutzmaßnahmen bestehen, die zum Großteil auf Bundesrecht beruhen.
Mit dem 1. Februar 2023 entfällt auch in Niedersachsen und Bremen die Isolationspflicht für Corona-Erkrankte. Bislang galt eine Quarantäne von mindestens fünf Tagen. Ab dem 2. Februar fällt dann auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr.

Quelle: deutschlandfunk.de, sat1 regional.de

39 Setra Low Entry für Busflotten in Sachsen und Thüringen

Mit der Regionalverkehr Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE), der Moveas GmbH und der Regiobus Mittelsachsen GmbH, setzen drei große Regionalanbieter in Sachsen und Thüringen auf die Vorzüge der Setra Low Entry Busse LE business.
Die RVSOE übernahm im Neu-Ulmer Kundencenter der Marke zwölf Fahrzeuge des Typs S 415 LE business sowie acht Dreiachser S 418 LE business – und hat nun insgesamt 54 Omnibusse der Ulmer Marke im Einsatz. Die vollklimatisierten, doppelverglasten Überlandlinienbusse werden im gesamten Landkreis Sächsische Schweiz-Ostererzgebirge und in Teilen der Landeshauptstadt Dresden eingesetzt.
Die Moveas GmbH aus Arnstadt hat ihren Fuhrpark mit 14 Setra Low Entry Fahrzeugen erneuert – darunter ist auch das 55. Fahrzeug der Marke Setra. Die Überlandbusse vom Typ S 415 LE business werden auf ÖPNV-Strecken im gesamten Ilm-Kreis eingesetzt, der die Großräume der Städte Arnstadt und Ilmenau umschließt. Zwei der Omnibusse bieten jeweils 45 Fahrgästen Platz, zwölf Fahrzeuge gehen in der Variante mit 39 Sitzplätzen auf Linie, um ausreichend Raum für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder zu bieten.
Die Regiobus Mittelsachsen GmbH erweitert ihren Fuhrpark um fünf Setra Low Entry Busse. Die S 418 LE business sind mit jeweils 55 Sitzplätzen ausgestattet. Das in Mittweida ansässige Unternehmen hat sich für die 14,6 Meter langen Dreiachser entschieden, um speziell im Schülerverkehr mehr Sitzplatz-Kapazität anbieten zu können. Die Setra Omnibusse – mit Abbiegeassistenten, Fahrerschutzscheiben und Video-Überwachung ausgerüstet – sind zudem die ersten Fahrzeuge im Bundesland Sachsen, die mit einem dritten Ausstieg ausgestattet sind. Die neuen Hecktüren sorgen für einen ungehinderten Fahrgastfluss.

Quelle: Daimler Truck AG

Einigung zum 49-Euro-Ticket

Bund und Länder haben sich auf einen Start des 49-Euro-Monatstickets im Nahverkehr zum 1. Mai geeinigt. Das sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz am Freitag nach der Sitzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Es steht noch die Zustimmung der EU-Kommission aus. Besitzer des Tickets sollen so verhältnismäßig günstig mit Bus und Bahn durch ganz Deutschland fahren können. Für viele Kritiker sind die 49 Euro für das Ticket aber zu hoch. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte es aber Rabatte für das Ticket geben.
Beim geplanten 49-Euro-Monatsticket im Nahverkehr könnte es einen Rabatt auf Jobtickets geben. Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) sagte, Bund und Länder diskutierten für Jobtickets derzeit eine eigene Regelung. Firmen könnten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Ticket dann vergünstigt anbieten, wenn sie sich an den Kosten beteiligen. „Das wäre hochattraktiv für Firmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagte Krischer. „Über weitere Rabatte etwa für Studierende und Azubis beim Deutschlandticket entscheiden allein die Länder, die die Kosten dann auch selbst übernehmen müssen.“
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) befürwortete einen Rabatt auf das 49-Euro-Ticket für Arbeitgeber beim Kauf bestimmter Kontingente. „Das Jobticket gehört im ÖPNV zu den am meisten verkauften Tickets, aktuell haben wir mehrere Millionen Abonnentinnen und Abonnenten in diesem Segment“, teilte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff mit. „Aber es gibt noch großes Potenzial, um neue Fahrgäste beziehungsweise Arbeitgeber dafür zu gewinnen.“ Alles, was das Deutschland-Ticket als Jobticket attraktiver mache, helfe.
Konkret könnte es einen Rabatt je nach Anzahl der bestellten Jobtickets für Arbeitgeber geben. Diese könnten den Rabatt dann an ihre Beschäftigten weitergeben. Die Hoffnung ist, dass durch die Vergünstigung die Nachfrage steigt und die Einnahmeausfälle dadurch zumindest zum Teil kompensiert werden. Offen ist, wer das finanziert.

Quelle: rtl.de

Klimaschutzwirkung von Tempolimits laut DUH größer als angenommen

Das CO2-Einsparpotenzial durch ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts ist wesentlich höher als bisher angenommen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Berechnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Demnach lassen sich mit einem Tempolimit 100/80/30 jährlich 11,1 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Die Berechnungen basieren auf mehreren Studien des Umweltbundesamtes (UBA) aus diesem und den vergangenen Jahren.


Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Während die Klimakrise immer weiter eskaliert, verfällt die Ampel in Regungslosigkeit und gar in Autobahn-Neubauphantasien. Dabei liegt das Tempolimit als einzige kurzfristig umsetzbare und wirksame Klimaschutzmaßnahme direkt vor ihrer Nase. Die Faktenlage ist eindeutig: Ohne die jährlichen Einsparungen durch das Tempolimit von 11,1 Millionen Tonnen CO2 werden wir es nicht schaffen, die gewaltige Lücke zu schließen, die im Verkehrssektor klafft. Wir sind davon überzeugt, dass uns spätestens im Sommer das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bezüglich unserer Klagen zum unzureichenden Klimaschutz im Verkehrssektor Recht geben wird und wir damit das Tempolimit durchsetzen werden. Das Tempolimit muss und wird kommen! Jetzt ist das Jahr, um das Ruder herumzureißen und endlich wirkliche Klimaschutzmaßnahmen anstelle von Scheinlösungen einzuleiten.“

Bis 2030 droht im Verkehrssektor eine Überschreitung der im Klimaschutz-Sofortprogramm festgelegten CO2-Emissionen um mehr als 271 Millionen Tonnen. Ein sofortiges Tempolimit 100/80/30 könnte demnach bis 2030 knapp ein Drittel dieser Lücke schließen. Es ist die effektivste und am schnellsten wirkende Einsparmaßnahme von CO2 im Verkehr. Außerdem ist das Tempolimit kostengünstig umsetzbar und sorgt nachweislich für weniger Verkehrstote und Verletzte, bessere Luft und weniger Lärm.

Link zum Infopapier über Einsparpotenziale durch Tempolimits

Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH)

Infrastrukturentwicklung für Vertiports

Siemens und Skyway haben vereinbart, zusammenzuarbeiten, um die erforderliche elektrische und digitale Infrastruktur, die für den Betrieb von Vertiports notwendig ist, zu bestimmen. Vertiports sind Start- und Landeplätze für senkrecht startende und landende Fluggeräte wie Lufttaxis und Drohnen, auch VTOL-Fahrzeuge (Vertical Take-Off and Landing) genannt. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit untersuchen Siemens und Skyway den Energiebedarf von Vertiports und entwickeln nachhaltige Stromversorgungslösungen, einheitliche Ladeverfahren und ein übergeordnetes System zur Unterstützung des Flugbetriebs. Innovationen bei der Vertiport-Infrastruktur werden für die künftige Skalierbarkeit des Betriebs elektrischer Senkrechtstarter (eVTOL) von entscheidender Bedeutung sein.
Ein Hauptziel der gemeinsamen Bemühungen ist die Entwicklung von Vertiports. Dazu gehören die Forschung, Entwicklung, Planung und Beteiligung an Bau und Betrieb, wobei jedes Unternehmen seine eigenen Stärken und Erfahrungen einbringt. Skyway verfügt über umfassende Kenntnisse in den Bereichen Luftraumeinsatzplanung und -management sowie Flugsicherung und Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge, während Siemens umfangreiche Infrastrukturkompetenzen in den Bereichen Elektrifizierung, Laden von Elektrofahrzeugen und Anlagenbetrieb besitzt.  
Gemeinsam werden die beiden zusammenarbeiten, um einen durchgängigen eVTOL-Ladeprozess zu entwerfen und zu entwickeln, indem sie die Lade-, Energie- und Softwareanforderungen bewerten, um einen zuverlässigen und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Darüber hinaus beabsichtigen Siemens und Skyway, gemeinsam an innovativen Ideen zu arbeiten, um die gesamte Planung und Gestaltung von Vertiports zu standardisieren und den Energieverbrauch zu senken.

Quelle: Siemens