Vossloh übernimmt Schwellen­hersteller Sateba

Das Bahntechnikunternehmen Vossloh hat die Übernahme des europäischen Betonschwellen­herstellers Sateba vollzogen. Der Abschluss der Transaktion erfolgte am 1. Oktober 2025. Sateba mit Hauptsitz in Paris ist einer der führenden Hersteller von Betonschwellen in Europa. Mit rund 1.000 Beschäftigten und 19 Produktionsstandorten in zehn europäischen Ländern hat Sateba eine Produktionskapazität von rund vier Millionen Schwellen pro Jahr. Vossloh verfügt bereits über umfassende Erfahrungen im Betonschwellengeschäft auf dem nordamerikanischen und dem australischen Markt. Durch die Übernahme von Sateba erweitert Vossloh nun auch sein Portfolio in Europa.

„Jetzt können wir unseren europäischen Kunden noch umfassendere Lösungen anbieten. Sateba ist ein Technologie- und Innovationsführer unserer Branche und passt auch als Vorreiter bei der Dekarbonisierung von Betonschwellen hervorragend zu Vossloh, weil Nachhaltigkeit Teil der DNA unseres Unternehmens ist.“

Oliver Schuster, Vorstandsvorsitzender der Vossloh AG

Im Juli 2024 hatte Vossloh die Vereinbarung mit dem bisherigen Eigentümer von Sateba, der TowerBrook Capital Partners L.P., abgeschlossen, 100 Prozent an dem Unternehmen für einen Kaufpreis von rund 450 Millionen Euro zu übernehmen. Die Behörden in allen beteiligten Ländern haben den Kauf genehmigt. Die Finanzierung der Transaktion erfolgt im Wesentlichen durch Fremdkapital, flankiert durch eine Kapitalerhöhung im vergangenen November. Sateba hat im vergangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von rund 350 Millionen Euro erzielt.

Bund schiebt Bahnausbau im Osten auf das Abstellgleis

Die Landesverbände Mitteldeutschland und Thüringen des Fahrgastverbands Pro Bahn kritisieren den Entwurf des Bundeshaushalts 2026 und die Bahnstrategie von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder.

„Die Vernachlässigung des Aus- und Neubaus im Schienennetz setzt sich mit der schwarz-roten Bundesregierung weiter fort. Ablesbar ist dies an der völlig unzureichenden Finanzierungslinie im Entwurf des Bundeshaushalts 2026 und der zu Beginn der vergangenen Woche durch Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder vorgestellten ‚Bahnstrategie‘.“

Olaf Behr, Vorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn Thüringen

Hintergrund ist, dass der Bund nur rund 2,4 Milliarden Euro im nächsten Jahr für die Kapazitätserweiterung durch Aus- und Neubau in das Schienennetz investieren will. Die Mittel reichen jedoch gerade dafür aus, die laufenden Bauvorhaben zu finanzieren. Für den Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen für neue Vorhaben besteht damit praktisch kein Spielraum.

 „Auch die ‚Bahnstrategie‘ lässt nicht ansatzweise erkennen, wie der Bund sein Eisenbahnnetz künftig ausbauen und erweitern will. Eine Bahnstrategie ohne Strategie für den Aus- und Neubau des Netzes ist kaum das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.“

Markus Haubold, Vorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn Mittedeutschland

Das Ergebnis der Unterfinanzierung des Bahnausbaus bekommt Ostdeutschland besonders zu spüren. Selbst Ausbaustrecken, die zum Transeuropäischen Verkehrsnetz zählen, werden vom Bund nur schleppend umgesetzt. So wird an der Ausbaustrecke Berlin – Dresden seit einem Vierteljahrhundert nach Kassenlage gebaut. Die anvisierte Fertigstellung im Jahr 2029 ist nur erreichbar, wenn umgehend die Finanzierung der zweiten Baustufe festgezurrt wird. „So fehlen für wichtige Ausbauvorhaben weiterhin die Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund und Deutsche Bahn AG. In Sachsen und Thüringen sind die Ausbaustrecke Berlin – Dresden (2. Baustufe), die Ausbaustrecke Leipzig – Chemnitz, die Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz und die Ausbaustrecke Weimar – Gößnitz betroffen“, zählt Olaf Behr die betroffenen Bahnstrecken auf.

„Der Bund muss den Stillstand bei den Aus- und Neubauvorhaben endlich überwinden. Es reicht nicht, den dreistelligen Milliardenbetrag aus dem Sondervermögen nur für die Beseitigung investiver Altlasten im Bahnnetz – also die nachholende Sanierung – einzusetzen. Ein Teil des Sondervermögens muss für Aus- und Neubauvorhaben im Eisenbahnnetz eingesetzt werden“, fordert Markus Haubold und ergänzt: „Mittelfristig brauchen wir den in der ‚Bahnstrategie‘ erwähnten Eisenbahninfrastrukturfonds, um die zahlreichen Bahnprojekte verlässlich finanzieren zu können. Die Investitionen für den Ausbau und die Erweiterung des Eisenbahnnetzes müssen bis Ende der 2020er-Jahre auf mindestens 5 Milliarden Euro jährlich erhöht werden, damit Deutschland beim Bahnausbau nicht den Anschluss verliert. Nur mit einem kapazitiv erweiterten und leistungsfähigeren Netz kann der Betrieb auch wieder verlässlicher und pünktlicher werden.“

Oliver Wolff als deutscher Vertreter in die Präsidien von CER und UITP gewählt

Die CER (Community of European Railway and Infrastructure Companies) ist der Dachverband der größten europäischen Eisenbahn- und Infrastrukturunternehmen. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Institutionen der EU (Europäische Kommission, Parlament, Rat). Das CER-Präsidium, das so genannte Management Board, ist das höchste Entscheidungsgremium des Verbands. Neben dem neu gewählten Präsidenten Alan Beroud, CEO der Polnischen Staatsbahnen (PKP Group), sitzen dort unter anderem die CEOs der großen europäischen Staatsbahnen (wie zum Beispiel Deutsche Bahn, ÖBB, SNCF oder SBB). Das neue Management Board, in das auch VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff nun erneut gewählt wurde, tritt ab Januar 2026 seine zweijährige Amtszeit an.

Die UITP ist die internationale Vereinigung für öffentliches Verkehrswesen. Sie vertritt weltweit die Interessen ihrer rund 1.900 Organisationen aus mehr als 100 Ländern. Der Exekutivrat der UITP (Executive Board) ist eines der zentralen Führungsgremien der UITP. Er ist unter anderem zuständig für die strategische Steuerung und Ausrichtung des Weltverbands. Im Exekutivrat sitzen neben der Präsidentin Renée Amilcar und ihrem Stellvertreter Gautier Brodeo Vertreter aus verschiedenen Sparten, Regionen und einzelnen Ländern. Für Deutschland ist nun VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff als einer von sechs nationalen Vizepräsidenten für zwei Jahre gewählt worden. Er folgt damit auf Robert Henrich, den Vorstandsvorsitzenden der Hamburger Hochbahn.

„Ich bedanke mich bei denjenigen, die mich in diese verantwortungsvollen Ämter gewählt und berufen haben. Zugleich beglückwünsche ich auch alle Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls gewählt wurden. In Zeiten, in denen der gemeinsame europäische Gedanke und die Demokratien in vielen Staaten der Welt durch erstarkenden Nationalismus zunehmend unter Druck geraten, ist es umso wichtiger, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den internationalen Austausch miteinander zu fördern. Deshalb freue ich mich auf die gemeinsame Arbeit mit unterschiedlichen Kolleginnen und Kollegen aus Europa bei der CER und weltweit bei der UITP. Unsere Branche, egal ob im Eisenbahnbereich oder im ÖPNV, braucht tragfähige und zuverlässige Rahmenbedingungen, um leistungsstarke Angebote auf Schiene und Straße umsetzen zu können. Wir müssen in Deutschland, in Europa und darüber hinaus mit Hochdruck an der Verbesserung von Wettbewerbsbedingungen und der Gesamtfinanzierung des Sektors arbeiten. Dies werde ich im Rahmen meiner Amtszeit bei CER und UITP in die jeweiligen Gremien einbringen.“

Oliver Wolff

VDV zur geplanten GVFG-Änderung der Bundesregierung: „Das greift deutlich zu kurz.“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur geplanten Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) als unzureichend und fordert eine umfassende Novellierung. Zwar sei die Öffnung für innovative Technologien wie Magnetschwebebahnen ein interessanter Impuls. Dies jedoch prioritär und als einzige Änderung im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes vorzuschlagen, bleibe weit hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Bundesregierung zurück.

„Es ist unverständlich, dass von den vielen guten Ansätzen im Koalitionsvertrag nun ausgerechnet als erstes die Förderung von Magnetschwebebahnen umgesetzt werden soll. Das ist zu wenig – und geht an der ÖPNV-Realität in den Städten und Gemeinden vorbei.“

VDV-Präsident Ingo Wortmann

Der VDV verweist in seiner Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung auf die Erfolge der letzten GVFG-Novelle aus dem Jahr 2020: Seither habe sich die Zahl der Projekte im GVFG-Bundesprogramm verdreifacht – aktuell sind es rund 430 Vorhaben. Vor allem die Grunderneuerung von Schieneninfrastruktur ist mit fast 100 Vorhaben aus allen Landesteilen und mehr als 8 Milliarden Euro zuwendungsfähigen Kosten ein Erfolgsmodell.

„Unsere Branche steht bereit, den Sanierungsstau im deutschen ÖPNV konsequent aufzulösen – aber dazu braucht es Planungssicherheit, realistische Förderbedingungen und vor allem eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel“, betont Wortmann.

Der VDV fordert deshalb im Rahmen einer GVFG-Novelle unter anderem:

  • eine Erhöhung der GVFG-Mittel auf 3 Milliarden Euro jährlich für den jährlich steigenden Ausbau- und Modernisierungsbedarf der ÖPNV-Infrastrukturen,
  • eine Streichung der Nachrangigkeit und des Enddatums 2030 für Vorhaben der Grunderneuerung und für den Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV,
  • sowie eine Anpassung der Dynamisierungsrate an die tatsächlichen Baupreissteigerungen.
  • Förderung von Bussen mit emissionsfreiem Antrieb, der zugehörigen Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie dem Bau und der Umrüstung von Betriebshöfen und Werkstätten, hierfür sind 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an Fördermitteln erforderlich.

Außerdem müsse der Bund gemeinsam mit den Ländern die Verwaltungsverfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen, so der Verband.

„Das GVFG ist eines der wichtigsten Instrumente zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten im öffentlichen Verkehr. Wenn die Bundesregierung den ÖPNV nachhaltig stärken will, muss sie mit einer echten Novelle des GVFG jetzt liefern – nicht mit einer Mini-Reform“, so das Fazit des VDV-Präsidenten.

Deutschlandticket ab 1.1.2026: Fahrgäste zahlen fünf Euro mehr

Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 18. September 2025 in München eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets auf 63 Euro ab dem 1. Januar 2026 beschlossen. Am 26. November 2025 werden die Ministerpräsidenten aller Voraussicht nach abschließend darüber beraten. Bund und Länder sind sich einig, von 2026 bis 2030 jährlich jeweils weiterhin 1,5 Milliarden Euro für das Deutschlandticket bereitzustellen. Damit findet keine Dynamisierung der Bundes- und Landesmittel in den folgenden Jahren statt. Die Übertragbarkeit von Bundesmitteln, die nicht im laufenden Jahr verbraucht wurden, soll im Regionalisierungsgesetz (RegG) auf die Folgejahre festgeschrieben werden.

Ab 2027 wird der Preis des Deutschlandtickets anhand eines Kostenindexes fortgeschrieben, der bis zur nächsten Verkehrsministerkonferenz am 29./30. Oktober 2025 vorliegen soll. Insbesondere Personal- und Energiekosten sollen damit nach Anhörung der Verkehrsbranche abgebildet werden. Mehrerlöse werden anteilig dazu benutzt, die Steigerung des Ticketpreises zu dämpfen. Eine Evaluierung des Preisindexes findet nach drei Jahren statt. Die Bundesmittel werden ab 2026 zwischen den Ländern entsprechend den pro Jahr tatsächlich von den Ländern an Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger ausgereichten Ausgleichen verteilt.

„Wenn die Finanzierungslücke beim Deutschlandticket, die vom VDV auf 800 Mio. € beziffert wurde, durch die Preiserhöhung ab Januar nächsten Jahres geschlossen werden kann, ist dies für die Verkehrsunternehmen die Grundlage, um das Verkehrsangebot aufrecht zu erhalten“, bewerten Dr. Oliver Mietzsch und Matthias Hehl, Geschäftsführer des Westfalentarifs, diesen Teil der Beschlussfassung der Sonder-Verkehrsministerkonferenz, und erläutern: „Es bleibt aber festzuhalten, dass die Unterstützung von Bund und Ländern in der 2023 festgelegten Gesamtsumme ‘eingefroren’ ist. Inflationsbedingte Kostensteigerungen können also nur über den Preis beim Verbraucher ausgeglichen werden.“

Alle Beteiligten weisen auf die Bedeutung eines verbesserten Verkehrsangebotes für die Fahrgäste als einen wichtigen Einflussfaktor für den Erfolg des Deutschlandtickets hin. Seine auskömmliche Finanzierung ist dabei Grundvoraussetzung für einen Zuwachs an Fahrgästen. Deshalb müssen auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß § 5 RegG dauerhaft erhöht werden. Für das Heben der Potenziale des Deutschlandtickets ist eine gemeinsame Offensive erforderlich. „Wir sind bereit, unseren Beitrag zum Erfolg des Deutschlandtickets zu leisten“, so Mietzsch und Hehl. „Eine langfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit, die alle Akteure in die Pflicht nimmt, ist dafür aber unumgänglich.“

Ab dem Jahr 2026 erhalten die Aufgabenträger voraussichtlich einen pauschalen Ausgleich für die Umsetzung des Deutschlandtickets. Er basiert auf den für die Jahre 2024 und 2025 erhaltenen Ausgleichen unter Anwendung der Stufe 2 der Einnahmenaufteilung nach dem Leipziger Modell. Dabei wird die Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen aus dem Deutschlandticket nach der Postleitzahl des Wohnortes der Abonnenten bzw. dem Hochschulstandort beim Deutschlandsemesterticket vorgenommen. Die Pauschalen werden im Jahr 2027 einer Revision unterzogen.

61 neue Akku-Züge für das Netz nördliches Westfalen bestellt

Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) fördert die Mobilitätswende aktiv und investiert in die Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs: Insgesamt 61 hochmoderne Akku-Triebzüge von Siemens Mobility werden ab Dezember 2029 auf den Strecken im Netz nördliches Westfalen (NNW) eingesetzt. Leasinggeber ist die Rock Rail NnW GmbH & Co. KG.

Die neuen Züge gehören zur neuesten Fahrzeugkategorie BEMU (Battery Electric Multiple Unit). Diese Fahrzeuge laden ihre Batterien an Strecken mit Oberleitung und überbrücken oberleitungsfreie Abschnitte mit gespeicherter Energie. Dank intelligenter Energiemanagementsysteme fahren sie lokal emissionsfrei, besonders energieeffizient und deutlich leiser als Dieseltriebwagen. Zusätzlich wird beim Bremsen Energie zurückgewonnen und wieder in die Akkus gespeist.

Für die Fahrgäste bieten sie spürbar mehr Komfort: WLAN in allen Zügen, ein angenehmes Fahrgefühl sowie niveaugleiche und stufenfreie Einstiege für schnellen und barrierefreien Zugang. Mit einer nachhaltigem Materialauswahl und einer Verwertbarkeitsrate von mehr als 90 Prozent vereinen die Akku-Triebzüge Umweltfreundlichkeit, Fahrkomfort und zukunftsorientiertes Design.

„Der NWL gestaltet mit dieser Vergabe aktiv die Mobilität von morgen. Mit dem Bestellen dieser Fahrzeuge schaffen wir nicht nur die Voraussetzungen für eine umweltfreundliche und zuverlässige Zugflotte, sondern setzen auch Maßstäbe für die Qualität im Regionalverkehr“, so Nils Werner, Bereichsleiter Markt und Kunde beim NWL. In dem komplexen, mehrjährigen Vergabeprozess wurde der NWL unterstützt vom TÜV Rheinland und der Kanzlei Heuking .

Mit einem Angebotsvolumen in Höhe von jährlich rund 7,1 Millionen Zugkilometern und einer geplanten Einsatzdauer von mindestens 15 Jahren setzt der NWL ein starkes Zeichen für die Mobilitätswende – und tätigt mit der Beauftragung der bislang zweitgrößten BEMU-Flotte in Deutschland eine Investition in Nachhaltigkeit, ein attraktives Mobilitätsangebot und modernste Technologie.

Die korrespondierende Ausschreibung für den Betrieb der Linien wird aktuell vom NWL durchgeführt. Die Entscheidung für ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, welches das Netz dann betreiben wird, wird voraussichtlich Anfang 2026 fallen.

ZF kündigt Wechsel im Vorstand an: Mathias Miedreich übernimmt Vorstandsvorsitz

Der Aufsichtsrat der ZF Friedrichshafen AG hat in seiner außerordentlichen Sitzung am 11. September 2025 beschlossen, das mit dem amtierenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Holger Klein bestehende Vertragsverhältnis im gegenseitigen freundschaftlichen Einvernehmen aufzulösen. Er wird zum 30. September 2025 aus dem Vorstand ausscheiden. Zum neuen Vorstandsvorsitzenden wurde Mathias Miedreich berufen, der seit Januar 2025 dem Vorstand angehört und die Division für Elektrifizierte Antriebstechnologien leitet. Zugleich haben sich der Aufsichtsrat und Vorstandsmitglied Prof. Dr. Peter Laier einvernehmlich auf die Beendigung seines Amts und das Ausscheiden aus dem Vorstand geeinigt.

Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Rolf Breidenbach sprach zunächst dem Vorstandsvorsitzenden seinen Dank aus: „Ich danke Dr. Holger Klein für seinen unermüdlichen Einsatz in über zehn Jahren bei ZF, besonders aber für die letzten knapp drei Jahre als Vorstandsvorsitzender. Er hat mit seiner Strategie die Grundlagen für den Turnaround von ZF gelegt und mit dem gesamten Team bereits wichtige Erfolge erzielt. Auf dem Erreichten gilt es nun aufzubauen und die eingeschlagene Strategie fortzuführen.“ Mit dem Blick nach vorne führte er weiter aus: „Mit Mathias Miedreich haben wir einen internen Nachfolger gefunden, der nicht nur über tiefgreifende Erfahrung in der Industrie, auch bereits in einer CEO-Position, verfügt, sondern auch seit seinem Antritt als ZF-Vorstand mit einer Kombination aus Entscheidungsstärke und Kommunikationsfähigkeit die Restrukturierung der Division E bedeutend vorangetrieben hat. Wir wünschen ihm viel Erfolg in seiner neuen Aufgabe.“

Dr. Holger Klein, der seit 2014 verschiedene Managementpositionen bei ZF innehatte, bevor er zum 1. Januar 2023 den Vorstandsvorsitz von ZF übernahm, sagte: „Gemeinsam mit dem Vorstandsteam und allen Mitarbeitern von ZF haben wir bereits große Fortschritte für den Turnaround von ZF gemacht. Unsere Strategie ‚Stärken stärken‘ zeigt erste Erfolge, die Performance-Programme wirken, Profitabilität und Cashflow steigen wieder, und wir haben gemeinsam mit dem Aufsichtsrat wichtige Weichenstellungen für die Zukunft und Restrukturierung beschlossen. Ich bin zutiefst überzeugt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind, ZF wieder erfolgreich zu machen und Arbeitsplätze zu sichern. Jetzt ist es wichtig, gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern schnell zu Umsetzungsentscheidungen zu kommen, denn ZF darf nun keine Zeit mehr verlieren. Daher ist es für mich der richtige Zeitpunkt, jetzt den Vorstandsvorsitz zu übergeben.“

Prof. Dr. Peter Laier verlässt den Vorstand der ZF Friedrichshafen AG

Prof. Dr. Laier und der Aufsichtsrat der ZF Friedrichshafen AG haben sich einvernehmlich auf die Beendigung seines Amts als Mitglied des Vorstands zum 30. September 2025 geeinigt. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über die künftige strategische Ausrichtung des Unternehmens sind der Aufsichtsrat und Herr Prof. Dr. Laier übereingekommen, dass er sein Amt als Mitglied des Vorstands im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat niederlegt.

Der Aufsichtsrat und die Anteilseigner des Unternehmens bedauern sein Ausscheiden außerordentlich und drücken ihre Wertschätzung für die hervorragende Zusammenarbeit aus. Prof. Dr. Laier war seit Januar 2023 Mitglied des Vorstands der ZF Friedrichshafen AG und hat die Divisionen Commercial Vehicle Solutions und Industrietechnik sowie die Ressorts Produktion, Materialwirtschaft und die Region Indien verantwortet.

„Wir konnten in den letzten Jahren die Divisionen Nutzfahrzeuge und Industrietechnik entscheidend weiterentwickeln, internationalisieren und die globalen Kundenbeziehungen deutlich intensivieren. Die von mir verantworteten Divisionen sowie auch die Ressorts Materialwirtschaft, Produktion und die Region Indien sind sehr gut für die Zukunft aufgestellt“, sagt Prof. Dr. Peter Laier.

Herr Simon Blümcke als Vorsitzender der Zeppelin-Stiftung und Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen und der Aufsichtsratsvorsitzende der ZF Friedrichshafen AG, Herr Dr. Rolf Breidenbach, danken Herrn Professor Laier ausdrücklich für die von ihm geleistete hervorragende Arbeit für das Unternehmen sowie seine wesentlichen Beiträge zur Neuausrichtung der ZF Group und wünschen ihm für seine weitere Zukunft alles Gute.

Über die Nachfolge der Vorstandsposten für die Division Elektrifizierte Antriebstechnologien und für die Divisionen Nutzfahrzeugtechnik und Industrietechnik informiert ZF zeitnah.

KRITIS-Dachgesetz: ZVEI fordert schnelle Umsetzung

Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll die physische Resilienz der kritischen Infrastrukturen und damit die Versorgungssicherheit in Deutschland sichergestellt werden. Der Referentenentwurf beinhaltet erstmals Regelungen zur Identifizierung sowie der Erstellung von sektorenübergreifenden Mindeststandards für kritische Anlagen in Deutschland.

Der ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) begrüßt dieses Ziel, sieht jedoch noch Anpassungsbedarf im vorgelegten Referentenentwurf. So setzt sich der Verband dafür ein, dass Resilienzmaßnahmen für die Betreiber kritischer Anlagen zwingend anhand der bestehenden Normen unter anderem aus den Bereichen Einbruchschutz, Zutrittskontrolle, Videotechnik und Perimeterschutz erarbeitet werden. Diese Normen und Standards liefern eine hervorragende Basis für den realistischen sowie wirksamen Schutz kritischer Anlagen.

Des Weiteren wird gefordert, den Regelschwellenwert von 500.000 zu versorgenden Einwohnern deutlich auf 100.000 Einwohner zu senken. Andernfalls werden relevante Anlagen, die z.B. Landeshauptstädte versorgen, aufgrund der zu geringen Einwohnerzahl womöglich nicht als kritische Anlagen erfasst. Auch die Aufnahme weiterer Sektoren wie „Medien und Kultur“ sowie „öffentliches Verwaltungswesen“ ist essenziell, um die Versorgungssicherheit im Krisenfall umfassend zu gewährleisten.

Das KRITIS-Dachgesetz soll gemeinsam mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz, welches die digitale Resilienz kritischer Anlagen regelt, die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) umsetzen. Der ZVEI setzt sich für eine praxisnahe, koordinierte und sektorenübergreifende Umsetzung der beiden Gesetze ein.

Überfällige Strukturreform der Finanzierung des ÖPNV

Am 9. September 2025 haben ver.di und Klima-Allianz das von KCW erstellte Kurzgutachten „Starker ÖPNV durch nachhaltige Finanzierung und effiziente Strukturen“ veröffentlicht.

KCW bewertet die Finanzierungssituation des kommunalen ÖPNV (Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr – ÖSPV) aktuell als kritisch. Die Untersuchung der gewachsenen, komplexen Finanzierungsstrukturen zeigt drängenden Handlungsbedarf: Die Mitfinanzierung durch Bund und Länder ist unzureichend, den Kommunen fehlen eigene Finanzierungsquellen und die unübersichtlichen Finanzierungsstrukturen führen zu ineffizienter Verwendung der knappen Mittel. Zudem fehlt ihnen die Ausrichtung an einem klaren, angemessenen Standard für ein bundesweites ÖPNV-Angebot (z. B. „Deutschland-Angebot“).

Bündelung Finanzierung, ausreichende Höhe und Planungssicherheit

Wie in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung beschlossen, ist es zwingend geboten, die ÖPNV-Finanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Das Gutachten erarbeitet folgende zentrale Elemente:

  • Bündelung der Finanzierung bei den zuständigen Behörden (=Landkreise und Städte als kommunale Aufgabenträger)
  • Zusammenführung der Finanzierung und der Zuständigkeit für den ÖSPV und die Schulwegbeförderung
  • Planungssicherheit für den Betrieb durch langfristig und transparent festgelegte Höhe der Mittel
  • Planungssicherheit für Investitionen durch langfristig und zu zielgerichteten Bedingungen verfügbare Mittel aus einem ÖSPV-Investitions-Fonds
  • angemessene Höhe der Finanzierung, damit alle Aufgabenträger ein hochwertiges ÖPNV-Angebot umsetzen können
  • Verknüpfung der Finanzierung mit Umsetzung des Standards „Deutschland-Angebot”

Vorbilder zeigen Machbarkeit

Für das Gutachten herangezogene nationale und internationale Vorbilder zeigen, dass mit einer solcherart reformierten Finanzierungsstruktur ein besserer und stabilerer ÖPNV möglich ist. Zusätzlich sollte es Kommunen zur weiteren Stärkung ihrer Finanzierungsbasis ermöglicht werden, ergänzende Finanzierungsquellen zu erschließen. Auch hierfür untersucht und bewertet das Gutachten erfolgreiche Vorbilder.

Marc Hermann wird neuer Vorstand Technik und Infrastruktur der BVG

Der Aufsichtsrat der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hat Marc Hermann als neuen BVG-Vorstand für Technik und Infrastruktur vorgeschlagen. In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung wurde beschlossen, der zuständigen Gewährträgerversammlung des Unternehmens die Bestellung von Hermann für drei Jahre zu empfehlen. Mit Marc Hermann ist der BVG-Vorstand spätestens zum 1. April 2026 wieder vollständig. Er wird den neugeschaffenen Posten für Technik und Infrastruktur übernehmen.

Der Diplomingenieur wechselt von der Deutschen Bahn AG zur BVG und gilt als ausgewiesener Experte mit langjähriger Erfahrung. Zuletzt verantwortete er als Sonderbeauftragter des Vorstands Planung und Bau des neuen ICE-Werkes in Cottbus, mit einem Budget in Milliardenhöhe. Sein beruflicher Schwerpunkt der letzten 20 Jahre lag auf der Verzahnung von Infrastruktur, Technik und Logistik als Grundlage für einen zuverlässigen Betrieb auf der Schiene. Erfahrungen in verantwortlichen Positionen in den Bereichen Instandhaltung und Baulogistik sowie die Leitung großer Wartungs- und Instandhaltungswerke runden das fachliche Profil des Top-Managers ab.

Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, sowie Aufsichtsratsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG):

„Eine gute und moderne Infrastruktur ist die Grundlage für einen funktionierenden ÖPNV in unserer Stadt. Ich freue mich sehr, dass wir Marc Hermann als Vorstand für Technik und Infrastruktur für unsere BVG gewinnen. Mit seiner Expertise und Erfahrung wird er dazu beitragen, dass sich die Berlinerinnen und Berliner wieder auf eine stabile BVG verlassen können. Für diese herausfordernde Aufgabe wünsche ich ihm viel Erfolg und freue mich auf die Zusammenarbeit.“

Marc Hermann:

„Technik und Infrastruktur sind seit Jahren genau mein Ding. Ich freue mich sehr darauf, meine Erfahrungen jetzt bei der BVG einzubringen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass es im Berliner Nahverkehr stabil läuft. Nicht nur als Fan von Schiene und ÖPNV, sondern auch wegen meiner engen Verbundenheit zu Berlin ist die neue Aufgabe Ehre und Auftrag zugleich. Gemeinsam mit einem starken Team werde ich mich den Herausforderungen stellen.“

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen, befindet sich seit Ende 2024 in einer Phase der Neuaufstellung. Der Aufsichtsrat hat im Zuge der Neubesetzung des vakanten Vorstandspostens die Ressortzuschnitte der Vorstände angepasst. Ab dem 1. Januar 2026 verantwortet Henrik Falk weiterhin den Vorstandsvorsitz und die Systemsteuerung des Unternehmens, Jenny Zeller-Grothe zeichnet für Betrieb und Personal verantwortlich und mit seinem Start spätestens zum 1. April 2026 wird Marc Hermann das Ressort Technik und Infrastruktur leiten.