Bundesregierung veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Über 80 Prozent der Menschen ab 14 Jahren gehen laut der Studie „Mobilität in Deutschland“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gerne oder sehr gerne zu Fuß. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 12.02.2025 im Kabinett die Fußverkehrsstrategie beschlossen, die den Fußverkehr erstmalig auf Bundesebene als gleichwertigen Bestandteil einer modernen und umweltfreundlichen Mobilität stärken soll. Im Fokus stehen die Sicherheit, die Attraktivität und die Barrierefreiheit des Fußverkehrs. Die Strategie gibt den für den Fußverkehr zuständigen Ländern und Kommunen Handlungsempfehlungen an die Hand, um die Bedingungen für den Fußverkehr in Deutschland zu verbessern. Mit der Fußverkehrsstrategie setzt das BMDV ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

„Der Fußverkehr ist seit jeher wichtiger Bestandteil der Alltagsmobilität. Er steht nicht nur für sich, sondern verbindet beispielsweise auch andere Verkehrsträger miteinander. So ist ein sicherer Weg zur nächsten ÖPNV-Haltestelle genauso wichtig, wie eine fußgängerfreundlich gestaltete Innenstadt. Die Attraktivität des Fußverkehrs liegt mir sehr am Herzen. Daher fördert das Bundesverkehrsministerium seit 2022 den Fußverkehr, um das Zufußgehen im städtischen sowie ländlichem Raum besser und sicherer zu machen. Erstmalig hat die Bundesregierung nun eine Strategie entwickelt, die das Zufußgehen als wesentlichen Bestandteil einer modernen Mobilität weiter stärkt. Sie dient vor allem Ländern und Kommunen als Orientierungshilfe zur fußgängergerechten Gestaltung ihrer Verkehrssysteme.“

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing

Die wesentlichen Zielsetzungen der Strategie sind:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.

Um diese Ziele zu erreichen und die Rahmenbedingungen für den Fußverkehr weiter zu verbessern, definiert die vorliegende Strategie fünf zentrale Handlungsfelder: Gesetzliche Rahmenbedingungen, kommunale Planung, Finanzierung und Förderung, Verwaltungsstrukturen und Bewusstseinsbildung sowie Forschung und Evaluierung. Innerhalb der Handlungsfelder wird beispielsweise angeregt, spezialisierte Stellen in der kommunalen Verwaltung zu schaffen, die die Ziele des Fußverkehrs verfolgen.

Die Strategie steht hier zum Download bereit.

Quelle: BMDV

Berliner Senat beschließt Straßenbahn-Anbindung in das neue Stadtquartier Elisabeth-Aue

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2025 auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Fortführung der Planungen zweier Straßenbahnstrecken in das neue Stadtquartier Elisabeth-Aue beschlossen.

„Mit der Verlängerung der Linien 50 und M 1 schaffen wir für die mehr als 10.000 Berlinerinnen und Berliner, die in der Elisabeth-Aue leben, wohnen und arbeiten werden, eine attraktive Anbindung an den ÖPNV.“

Senatorin Ute Bonde

Die Inbetriebnahme der circa 3,5 Kilometer langen Neubauabschnitte ist nach derzeitigem Planungsstand für das Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erschließung soll die Linie 50 ab der Wendeschleife Guyotstraße und die Linie M 1 auf der Dietzgenstraße bis in die Elisabeth-Aue verlängert werden, die dann durch zwei Straßenbahnlinien bedient wird.

Die Verlängerung der Straßenbahnstrecken schafft umsteigefreie Verkehrsbeziehungen in die Zentren der Ortsteile Niederschönhausen und Pankow, zum S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf, zum S- und U-Bahnhof Pankow sowie zum Bezirk Mitte.

Weitere Informationen zur Entwicklung der Elisabeth-Aue finden Sie hier.

Quelle: Land Berlin

Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Übersicht zu Toten durch Luftschadstoffe

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlicht erstmals konkrete Zahlen zu den dramatischen Folgen von Luftverschmutzung für alle deutschen Landkreise und kreisfreien Städte. Die Auswertung bisher unbeachteter Daten der Europäischen Umweltagentur (EEA) beziffert die Todesfälle aufgrund der hohen Schadstoffbelastung durch Feinstaub (PM2,5) und das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2).

Um diesen Gesundheitsnotstand zu bekämpfen und Bürger vor der tödlichen Luftverschmutzung zu schützen, fordert die DUH von der künftigen Bundesregierung eine schnellstmögliche Umsetzung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe spätestens bis 2028. In einem zweiten Schritt müssen auch die deutlich strengeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation bis 2035 verbindlich eingehalten werden.

Allein in Berlin sterben jedes Jahr 3.527 Menschen aufgrund der hohen Feinstaubbelastung (PM2,5) und 1.414 aufgrund von Stickstoffdioxid (NO2). Mit 150 Todesfällen je 100.000 Einwohnende verzeichnen jedoch Bottrop und der Landkreis Görlitz die meisten Toten durch Feinstaub (PM2,5) gemessen an der Bevölkerungszahl. Bei dem Dieselabgasgift NO2 führt die Stadt Duisburg die Liste mit 80 Todesfällen je 100.000 Einwohnende an.

„Es gibt keinen einzigen Landkreis in Deutschland, in dem die dramatische Luftverschmutzung nicht zu Erkrankungen und Todesfällen führt. Jede weitere Verschleppung effektiver Maßnahmen für die Saubere Luft kostet Tag für Tag Menschenleben – und zwar überall in Deutschland. Wir fordern die künftige Bundesregierung auf, die Verbesserung der Luftqualität und damit die Vermeidung von Toten im ganzen Bundesgebiet von Flensburg bis ins Allgäu und von Kleve bis Görlitz zur absoluten Priorität zu machen.“

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer

Die Auswertung der DUH belegt deutlich, dass die Belastung mit Luftschadstoffen nicht nur in Großstädten ein enormes Gesundheitsrisiko darstellt: Unter den Landkreisen sind Görlitz, Recklinghausen und Wesel die traurigen Spitzenreiter mit jeweils 150, 143 und 137 Todesfällen je 100.000 Einwohnende aufgrund von Feinstaubbelastung. Bei den Todesfällen durch Stickstoffdioxid führen die Landkreise Rhein-Kreis Neuss, Main-Taunus-Kreis und Mettmann mit 66, 63 und 63 Todesfällen je 100.000 Einwohnende.

Insgesamt gab es laut EEA im Jahr 2022 in Deutschland 69.865 Todesfälle durch Luftverschmutzung aufgrund von Feinstaub (PM2,5) und 28.464 aufgrund des Dieselabgasgifts NO2. Zum Vergleich: Durch Verkehrsunfälle starben bundesweit im gleichen Zeitraum rund 2.800 Menschen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH)

VRR diskutiert Zukunft von Tarifen und Ticketing

Im Zuge seiner großen Tarifreform hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Pläne und Hintergründe zur Vereinfachung seines Tarifangebots vorgestellt. Die Tarifreform startet am 1. März 2025 mit einem deutlich reduzierten Sortiment und einfachen Strukturen: Von rund 650 Produkten fallen 500 weg, statt der bisher sieben gibt es künftig nur noch drei Preisstufen.

„Die Menschen wollen keinen Tarifdschungel, sondern flexibel und unabhängig mit Bus und Bahn unterwegs sein. Deshalb lichten wir, rechtzeitig zu Frühlingsbeginn, unsere Tarif- und Ticketangebote. Wir müssen aus Fahrgastsicht denken und handeln – nur so gewinnen wir langfristig mehr Menschen für den umwelt- und klimafreundlichen ÖPNV.“

Oliver Wittke, Vorstandssprecher des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR)

Die neue Tarifstruktur entspreche den Bedürfnissen der Kunden und reduziere zugleich die Kosten für den Vertrieb durch die Verkehrsunternehmen im VRR-Verbundraum, so Wittke weiter: „Wir wollen und müssen unseren Fahrgästen ein zeitgemäßes, digitales Ticketing anbieten.“ Bis Ende 2026, kündigte Oliver Wittke an, soll in Bussen und Bahnen ausschließlich bargeldlos bezahlt werden und verwies dabei auf das Beispiel der Rheinbahn, die in einigen Wochen das bargeld,- und papierlose Ticketing in Bus und Bahn in einem Pilotprojekt erprobe.

„Das Deutschlandticket hat eine praktische Revolution angestoßen: Wir haben jetzt eine ÖPNV-Flatrate und mit eezy.nrw ein weiteres Ticketangebot, das unschlagbar komfortabel für die Fahrgäste ist. Wenn der VRR jetzt den nächsten Schritt geht und die Anzahl der Tickets reduziert, ist das eine konsequente Weiterentwicklung, der sich andere Verbünde anschließen sollten.“

Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Als einer der größten Verbünde Europas übernehme der VRR mit der Tarifstrukturreform eine Vorreiterrolle, die andere Verbünde und Verkehrsunternehmen zum Nachmachen animiere, so der Minister weiter.

Mit der Tarifreform gestaltet der VRR das Angebot klarer und übersichtlicher. Für rund 90 Prozent der Fahrgäste werde es günstiger, erläutert Oliver Wittke, wenn sie mit dem richtigen Ticket unterwegs sind. Tragende Säulen der Reform seien das DeutschlandTicket, zu dem in den letzten Monaten rund 95 Prozent der VRR-Abonnenten gewechselt sind und der NRW-weit gültige eTarif eezy.nrw, der besonders attraktiv für Gelegenheitsfahrende ist.

Quelle: VRR

Bahnindustrie schließt Volumenvertrag mit DB für Modernisierung von Leit- und Sicherungstechnik

Vier Unternehmen der Bahnindustrie in Deutschland haben den ersten Volumenvertrag mit der Deutschen Bahn AG geschlossen. Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V. begrüßt dieses neue Modell, das für die Industrie eine deutlich höhere Planungssicherheit herstellen soll.

„Der Abschluss des Volumenvertrags ist ein enormer Erfolg der Sektorinitiative Digitale Schiene Deutschland. Dieses neue Modell ermöglicht es den Unternehmen der Bahnindustrie strategisch Ressourcen aufzubauen und Kapazitäten zu steigern. Alles notwendige Bedingungen, um deutlich mehr Weichen und Signale modernisieren und realisieren zu können. Das ist der richtige erste Schritt, um in der Zukunft den deutlich höheren Bedarf an Modernisierungen erfolgreich bewältigen zu können. Das wird sich auch positiv für die Fahrgäste auswirken.“

VDB-Hauptgeschäftsführerin Sarah Stark

Die Bahnindustrie-Unternehmen Siemens Mobility in Bietergemeinschaft mit Leonhard Weiss, Alstom, Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH sowie MerMec Deutschland GmbH schließen mit der Deutschen Bahn einen Vertrag über insgesamt 15.500 Stelleinheiten bis Ende 2028, für einzelne Projekte bis 2032 ab. Die entscheidende Neuerung besteht darin, dass die Vertragspartner sich langfristig auf verbindliche Abrufmengen verständigen. Das bietet der Industrie eine verlässliche Perspektive und strafft gleichzeitig Prozesse von Beauftragung, Planung, Bau und Inbetriebnahme, die bislang erforderliche Einzelverträge und -abrufe innerhalb der Planung und Realisierung ersetzen.

Der Sektorinitiative Digitale Schiene Deutschland gelingt damit die Umsetzung einer weiteren Empfehlung aus der Beschleunigungskommission Schiene. „Mit dem Volumenvertrag wird ein breiter Branchenkonsens realisiert. Wir bedanken uns bei unseren Partnern. Nur gemeinsam mit der Unterstützung der Deutschen Bahn AG und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, konnte dieser pragmatische Ansatz von der Theorie in die Praxis übersetzt werden.“, so Stark.

Quelle: Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.

Siemens Mobility liefert weitere 30 Mireo Nahverkehrszüge an ÖBB

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben weitere 30 Mireo-Züge für den Nahverkehr bei Siemens Mobility bestellt. Die Beschaffung aus der bestehenden Rahmenvereinbarung ergänzt den Kauf von 70 Zügen aus dem Vorjahr, womit die bestellte Gesamtflotte nun auf insgesamt 100 Züge anwächst. Die Mireo-Züge des aktuellen Abrufs sollen ab 2029 bei der ÖBB in den Fahrgasteinsatz gehen. 

„Wir freuen uns, die ÖBB mit nun 100 Mireo-Zügen bei der Modernisierung des Nah- und Regionalverkehrs in Österreich zu unterstützen. Unsere beliebten und zuverlässigen Mireo-Züge, von denen Siemens Mobility bereits über 550 Züge für 23 Flotten verkauft hat, vereinen hohe Wirtschaftlichkeit und gesteigerte Flotteneffizienz mit modernen Funktionalitäten und hohem Komfort. Damit tragen sie zu einem angenehmen Reiseerlebnis und letztlich zufriedenen Fahrgästen bei.“

Andre Rodenbeck, CEO Rolling Stock Siemens Mobility

Die elektrisch betriebenen Mireo-Triebzüge sind hochmoderne Fahrzeuge, die durch Wirtschaftlichkeit im Betrieb und hohen Komfort für die Passagiere überzeugen. Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h und werden neben Österreich auch in Deutschland und Tschechien verkehren. Sie sind mit dem europäischen Zugsicherungsstandard ETCS ausgestattet. Das Design sowie die Innenausstattung stellen ein angenehmes Reiseerlebnis für alle Fahrgäste sicher. So verfügt jeder Zug über eine Klimaanlage, WLAN, barrierefreie Einstiege, Steckdosen, Ski- und Snowboardhalterungen, Platz für Kinderwagen oder Rollstühle in den Einstiegsbereichen sowie umfangreiche Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern. Speziell für die ÖBB und ihre Fahrgäste werden die Wagen breiter als die bisherigen Mireo-Fahrzeuge und als Einzelwagenzüge gebaut.

Quelle: Siemens Mobility

Fasching mal anders: Schlüpfen in die Rolle einer Fachkraft im Fahrbetrieb

Wer an Fasching gerne mal eine neue Rolle ausprobiert, der bekommt in den Faschingsferien bei der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg die perfekte Gelegenheit, einmal in die Rolle eines Azubis zur Fachkraft im Fahrbetrieb zu schlüpfen. An den Schnuppertagen von Montag, 3. März bis Donnerstag, 6. März 2025 erfahren Interessierte alles über den abwechslungsreichen Ausbildungsberuf, besichtigen die Straßenbahnwerkstatt der VAG und erhalten ein exklusives Fahrtraining am Straßenbahnfahrsimulator. Zu den Schnuppertagen eigeladen sind alle ab dem Alter von 15 Jahren, die Lust haben, mit ihrem Job das Klima zu schützen und die eigene Zukunft abzusichern. Interessierte können sich unter www.vag.de/schnuppertag einen Schnupperplatz sichern.

Fachkräfte im Fahrbetrieb – oder kurz FiF – sind für einen Verkehrsbetrieb elementar wichtig. Bei der VAG durchlaufen sie in ihrer dreijährigen Ausbildung unterschiedliche Abteilungen, um einen umfassenden Einblick in das Verkehrsunternehmen zu bekommen. So stehen Stationen wie die Werkstätten, die Leitstelle, das Kundencenter, die Planungsabteilung, aber auch das Marketing, die Konzernkommunikation oder die Personalabteilung auf dem Plan. Im zweiten Lehrjahr erlangen die Auszubildenden eine Fahrberechtigung im Bereich Bus, Straßenbahn oder U-Bahn.

Nach abgeschlossener Ausbildung und bei persönlicher Eignung übernimmt die VAG die Fachkräfte im Fahrbetrieb in den Fahrdienst und fördert sie gemäß den jeweiligen Interessen und Stärken auf ihrem weiteren Berufsweg. Denn: Fachkräfte im Fahrbetrieb sind für die VAG so elementar wichtig, weil viele weiteren betrieblichen Einheiten wie die Fahrschule, die Leitstelle oder die Servicedienste ihr Personal aus dem Fahrdienst rekrutieren. Deshalb braucht das verkehrsunternehmen neben engagierten Quereinsteigern auch einen gut ausgebildeten Nachwuchs.

Quelle: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg

Erneuter Warnstreik bei der BVG am Montag, 10.02.2025

Im Tarifstreit mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) hat die Gewerkschaft Verdi zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Wie bereits am 27. Januar werden Busse, Straßen- und U-Bahnen in der Hauptstadt ab 3 Uhr erneut weitgehend still stehen. Abhängig von den Schichtplänen könne der Ausstand auf manchen Linien auch etwas früher beginnen oder später enden, so Verdi. Letzteres betreffe etwa Nachtbusse, die normalerweise auch noch nach 03 Uhr verkehren, in der Nacht auf Dienstag wegen des Warnstreiks aber nicht fahren.

Es ist bereits der zweite Arbeitskampf in der laufenden Tarifrunde. Verhandlungen am vergangenen Freitag (31.01.2025), bei der die BVG ein Angebot vorgelegt hatte, waren ohne Ergebnis vertagt worden. Die S-Bahn ist von dem Ausstand nicht betroffen. Sie wird nicht von der BVG, sondern von der Deutschen Bahn betrieben. Weiterhin können Regionalbahnen und Sharing-Angebote genutzt werden. Linien und Angebote, die im Auftrag der BVG von anderen Unternehmen gefahren werden, sind vom Streik nicht betroffen. Das gilt für den BVG Muva und alle Fähren (F10, F11, F12).

Quelle: berlin.de

Autonomes Fahren: ÖPNV-Branche treibt Entwicklungen voran

Im Rahmen einer Fachkonferenz zum autonomen Fahren kamen am 5. Februar 2025 in Leipzig, auf Einladung des Branchenverbands VDV und der Leipziger Verkehrsbetriebe, hochrangige Vertreter der ÖPNV-Branche zusammen. Die Konferenz war ein wichtiger Schritt, um sich gemeinsam über die bereits vielfach im deutschen ÖPNV laufenden Projekte zum autonomen Fahren auszutauschen und konkrete nächste Schritte zu vereinbaren. Erklärtes Ziel der Beteiligten ist es, die Entwicklungen voranzutreiben, damit in möglichst kurzer Zeit möglichst viele der aktuellen Pilotprojekte in einen wirtschaftlich tragfähigen und technisch zuverlässigen Alltagsbetrieb überführt werden können. Anfang des Jahres hatten Branchenvertreter im Rahmen einer Delegationsreise die Möglichkeit, detaillierte Einblicke in das Thema autonomes Fahren in den USA zu erhalten. Dabei lieferte u. a. auch ein Besuch bei der Google-Tochter Waymo wichtige Erkenntnisse zum Stand der Technik und zu den aktuellen Entwicklungen.

„Die ÖPNV-Branche ist die Innvoationstreiberin des autonomen und automatisierten Fahrens in Deutschland. Wir haben inzwischen auch dank entsprechender Förderung von Bund und Ländern zahlreiche erfolgreiche Projekte im täglichen Betrieb. Nun muss es gelingen, die nächsten Schritte zu gehen. Das heißt, wir müssen neben der Umsetzung der weiterhin rasant fortschreitenden technischen Entwicklungen auch Geschäftsmodelle entwickeln, die sich wirtschaftlich tragen. Wir sehen im autonomen bzw. im automatisierten Fahren eine große Chance für den ÖPNV und für Deutschland, zum weltweiten Marktführer dieser Technologie zu werden. Das gemeinsame Ziel von Branche und Politik muss es sein, sich an die Spitze der Entwicklung und flächendeckenden Einführung von fahrerlosen ÖPNV-Shuttles zu setzen.“

VDV-Präsident Ingo Wortmann

Bereits aktuell treiben zahlreiche dieser Projekte im deutschen ÖPNV die Entwicklung weiter voran. Auch in Sachsen sieht man maßgebliche Entwicklungsschritte in technologischer wie auch strategischer Perspektive mit den Projekten ABSOLUT I und II der Leipziger Verkehrsbetriebe als Konsortialführer eines Verbundes mehrerer mitteldeutscher Unternehmen und Institutionen.

Unterstützung bekommt die Branche dabei vor allem auch vom Bund. Zum einen gehört das bereits 2021 verabschiedete Bundesgesetz zum autonomen Fahren zu den weltweit modernsten Gesetzen in diesem Bereich. Es ermöglicht autonomes Fahren im Straßenverkehr, ohne dass ein Fahrer anwesend sein muss. Zugleich unterstützt der Bund seit vielen Jahren durch entsprechende Förderung die Erprobung und Entwicklung dieser Projekte, vor allem auch im ÖPNV. Diese umfassende finanzielle und regulatorische Unterstützung durch den Bund muss auch in den kommenden Jahren gewährleistet sein, um die Entwicklungen in der Branche voranzutreiben.

Mehr Informationen sowie eine Übersichtskarte zum autonomen Fahren im deutschen ÖPNV finden Sie hier.

Quelle: VDV

Verkehrsvertrag 2.0 für mehr Qualität im Regionalverkehr

Der Verkehrsvertrag 2.0 ist unter Dach und Fach. Damit haben das Land Baden-Württemberg und die Eisenbahnverkehrsunternehmen einen wichtigen Baustein für mehr Qualität im Schienenpersonennahverkehr umgesetzt.

Minister Hermann sagte: „Entsprechende Ergänzungsvereinbarungen wurden nun für einen Großteil unserer Verkehrsverträge unterzeichnet. Sie sind ein zentrales Instrument im Zusammenspiel mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. In den Verträgen werden jetzt beispielsweise Strafen für nicht erbrachte Leistungen anders gewichtet und wir berücksichtigen dabei jetzt stärker das jeweilige Verschulden der Unternehmen. So setzen die neuen Regelungen wesentliche Anreize für die Unternehmen, sich zu verbessern. Es freut mich, dass wir zu dieser Einigung gefunden haben – vor allem auch für die Fahrgäste, die hoffentlich schon bald erste Qualitätssteigerungen feststellen können.“

Im Kern umfasst der „Verkehrsvertrag 2.0“ vier Maßnahmengruppen:

  • Qualität: Regelungen zur Änderung des Systems von Zahlungsminderungen und Vertragsstrafen für bessere und zuverlässigere Leistungen
  • Anschlüsse: Regelungen für erweiterte Leistungen der Anschlusssicherung und Störfallkommunikation
  • Baustellen: Regelungen für die Ausgestaltung des Schienenersatzverkehrs und der Baustellenplanung
  • Beschäftigte: Regelungen zur Personalkostenentwicklung

Wenn die Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund eines fremden Verschuldens – wie etwa durch Baustellen – deutliche Verspätungen einfahren oder sogar Verbindungen streichen müssen, werden die Unternehmen im Vergleich zu früher entlastet. Entlastet werden sie auch bei anderen Themen, die bei Vertragsschluss noch nicht absehbar waren, wie den Personalkosten (siehe unten). Das trägt der langen Laufzeit der Verträge von bis zu 15 Jahren Rechnung. Sind die Qualitätsprobleme dagegen vom Unternehmen selbstverschuldet, fallen die Konsequenzen spürbarer aus. Über die neue Gewichtung der Strafen hinaus gibt es eine Neuregelung, die eine höhere Vergütung bei besserer Qualität zulässt. Im Gegenzug werden Unterschreitungen bei der Qualität zukünftig mit einem weiteren Malus sanktioniert.

Die bisherigen Indexe für die Personalkosten werden auf den neuen Personalkostenindex Schienenpersonennahverkehr (PKI SPNV) umgestellt. Dadurch können besonders die Tarifänderungen angemessen berücksichtigt werden, die bei den Unternehmen zu einem Personalmehrbedarf führen, der bei der Kostenkalkulation für die Abgabe des Angebots noch nicht absehbar war.

Minister Hermann hob hervor, dass der Verkehrsvertrag 2.0 für das Land mit einer nicht unerheblichen finanziellen Anstrengung verbunden ist. Laut Prognosen ist mit einem finanziellen Mehrbedarf von rund 160 Millionen Euro für die Jahre 2025 bis 2032 zu rechnen. Die finanziellen Auswirkungen der Anpassungen bei den Qualitätsvorgaben hingegen hängt stark von der Entwicklung der eigenverschuldeten Verspätungen und Zugausfällen ab. Der Vertrag greift ab sofort und die wesentlichen Regelungen gelten auch rückwirkend ab Anfang 2023.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)