Verkehrsministerkonferenz weiter für Maskenpflicht im ÖPNV

Die Mehrheit der Verkehrsministerinnen und -minister der Bundesländer haben sich am 16. Juni 2021 im Rahmen einer Videokonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Maskenpflicht im ÖPNV ausgesprochen. Die Länder sind mit Ausnahme Bayerns der Auffassung, dass für das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste und deren Vertrauen in den ÖPNV sowie zum Schutz vor Infektionen weiterhin die Notwendigkeit zum Tragen medizinischer Masken besteht.

Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz Dr. Maike Schaefer dazu: „Das verbindliche Tragen einer medizinischen Maske ist ein wesentlicher Grund dafür, den ÖPNV bei Beachtung der Coronaregeln nutzen zu können.“

In Bayern gilt nach wie vor eine FFP2-Maskenpflicht.

Quelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen

Zur tatsächlichen Ansteckungsgefahr im ÖPNV:
Keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV

Neue Straßenbahn- und U-Bahnstrecken für Berlin

„Attraktive ÖPNV-Angebote sind ein entscheidender Faktor, um den motorisierten individuellen Autoverkehr reduzieren zu können. Die Erschließung neuer Wohnungsbaustandorte durch den ÖPNV ist dabei besonders wichtig, damit der Mobilitätsbedarf von Anfang an über klimaschonende, umweltfreundliche Verkehrsmittel gedeckt wird. Wir haben in den vergangenen Jahren umfangreiche Straßenbahnplanungen forciert auf den Weg gebracht.“

Senatorin Regine Günther

Die wichtigsten Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

  • Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen für die Tangentialverbindung S+U-Bahnhof Pankow – Heinersdorf – Weißensee beschlossen.
  • Der Senat hat am 17. Dezember 2019 die Fortführung der Planungen für die Straßenbahnstrecke Turmstraße – Jungfernheide beschlossen. Trotz der Pandemiesituation konnte die Vorplanung bereits gestartet werden.
  • Die Grundlagenermittlung zur Strecke S+U-Bahnhof Warschauer Str. – U-Bahnhof Hermannplatz ist abgeschlossen.
  • Für die Verlängerung der Straßenbahnlinie M 2 ab Heinersdorf in Richtung Blankenburger Süden und S-Bahnhof Blankenburg ist die Grundlagenuntersuchung ebenfalls abgeschlossen. Es ist nunmehr nachgewiesen, dass die Straßenbahn das am besten geeignete Verkehrsmittel für die Erschließung des Wohnungsbaustandortes ist.
  • Für die Strecke Alexanderplatz – Potsdamer Platz ist die Vorplanung bereits in der finalen Phase.

Die Inbetriebnahme dieser Strecken ist für 2028 vorgesehen.

Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz ist für Ende 2021 vorgesehen. Der ÖPNV-Bedarfsplan des Berliner Nahverkehrsplans sieht die Inbetriebnahme dieses Streckenabschnitts im Jahr 2030 vor.

Die Umsetzung von Straßenbahninfrastrukturmaßnahmen bedarf einer intensiven Planungsarbeit mit entsprechendem zeitlichen Aufwand. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist es besonders wichtig, im gesamten Planungsprozess umfassende Beteiligungsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Darüber hinaus wurde das weitere Vorgehen für die von der Verkehrsverwaltung angestrebte Verlängerung der U-Bahnlinie 3 vom heutigen Endpunkt Krumme Lanke bis zum Mexikoplatz beschlossen. Das Projekt hat neben der Lückenschluss-Funktion zwischen den ÖPNV-Systemen U- und S-Bahn auch wichtige Vorteile für betriebliche Abläufe bei der Berliner U-Bahn. So könnten dringend benötigte Abstellanlagen für den wachsenden Fuhrpark im Kleinprofil geschaffen werden. Sie würden in die neuen Tunnelanlagen integriert.

Quelle: Senatskanzlei Berlin

Beteiligung zur Binger Straße läuft an

Mitte Juli soll in Mainz die Bürgerbeitilgung zum geplanten Straßenbahnausbau in der Binger Straße starten. Dabei können verschiedene Interessensgruppen und Anwohner ihre Anliegen und Wünsche in die Planung der neuen Trasse einbringen.

Der Mainzer Stadtrat hat im Juni vergangenen Jahres den weiteren Ausbau des Straßenbahnnetzes auf den Weg gebracht. Der erste Teilabschnitt betrifft die Binger Straße. Läuft alles wie  vorgesehen, könnte im Jahr 2025 eine neue Straßenbahntrasse eine direkte Verbindung von der Haltestelle Hauptbahnhof West zur Haltestelle Münsterplatz schaffen. Damit wird der Bahnhofsvorplatz entlastet, der heute einen Kapazitätsengpass für den ÖPNV darstellt. Die Fahrzeiten der Straßenbahn können so deutlich verkürzt werden. Auch im Rahmen der City-Bahn-Planungen war dieser Teilabschnitt durch die Binger Straße vorgesehen – jetzt wird die Planung mit neuen Parametern für die Mainzer Straßenbahn allerdings deutlich verändert.

Die genaue Gestaltung der neuen Straßenbahntrasse in der Binger Straße, bei der auch der starke Fahrradverkehr, der Individualverkehr zur Innenstadt sowie Anliegerinteressen berücksichtigt werden müssen, ist dabei noch offen – auch wenn die Möglichkeiten in dem kurzen Abschnitt sicherlich begrenzt sind.

Mit einer Bürgerbeteiligung, die am 14. Juli in einem Online-Format beginnt, sollen alle Interessensgruppen ihre Anliegen und Wünsche in die Planung der neuen Trasse einbringen können. Die Mainzer Mobilität hofft, dass die Bürgerbeteiligung nach der Sommerpause dann in Präsenz weitergeführt werden kann.

Die Beteiligung findet nach dem Vorbild der erfolgreichen Workshops bei der Mainzelbahn statt. Für die Teilnahme werden unmittelbar betroffene Anwohner, Gewerbetreibende und Eigentümer in den nächsten Tagen direkt informiert und eingeladen. Die Auswahl der Interessensgruppen, von Radverkehrsverbänden bis hin zum CityManagement, orientiert sich an dem bereits erfolgten Beteiligungsprozess zur CityBahn aus den Jahren 2018/2019.

Die Direktverbindung für die Straßenbahn vom Aliceplatz zum Münsterplatz stellt einen kleinen, aber wichtigen Meilenstein für den geplanten Straßenbahnausbau in Mainz dar. Als weitere Strecken gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Erschließung der Innenstadt und der Neustadt sowie die Anbindung des Neubaugebiets Heiligkreuzviertel mit  Teilen der Oberstadt und von Weisenau ans Straßenbahnnetz geprüft werden.

Quelle: Mainzer Stadtwerke

„Isi“ ist jetzt auch nachts unterwegs

KVB-Kunden können den On-Demand-Service „Isi“ jetzt auch in den Abend- und Nachtstunden nutzen: Vom kommenden Freitag, 11. Juni, an werden die Kleinbusse mit Elektroantrieb als Nacht-Shuttle unterwegs sein. Das heißt, jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie vor Feiertagen können die Fahrzeuge im Zeitraum von 20 Uhr bis 3 Uhr gebucht werden, und zwar über die App KVB-Isi.

Das Nacht-Shuttle-Angebot erstreckt sich über die Kölner Innenstadt und Teilbereiche der angrenzenden Stadtteile. Je nach Nachfrage sollen in diesem Zeitraum bis zu zehn Fahrzeuge eingesetzt werden. Sie holen die Fahrgäste an einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle ab und bringen sie zu einer bestehenden oder virtuellen Haltestelle innerhalb des Bediengebiets. Angefahren werden können rund 1400 Haltepunkte. Wegen der Corona-Pandemie ist die Zahl der Fahrgäste derzeit auf drei pro Fahrzeug begrenzt.

„Isi“ ist im Dezember 2020 als Pilotprojekt gestartet. Zunächst wurden die Autos, die den Londoner Taxis ähneln, wochentags zur Feinerschließung in den Stadtbezirken Porz und Nippes eingesetzt. Wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Lockdowns und Ausgangssperren war der außerdem vorgesehene nächtliche Betrieb bislang nicht aufgenommen worden. Aufgrund der deutlich gesunkenen Inzidenzzahlen und der Öffnungen von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen wird nun auch der Nacht-Shuttle-Service angeboten.

Wer mit einer VRS-Chipkarte unterwegs ist, zahlt für die nächtliche „Isi“-Fahrt einen verringerten Zuschlag von 3,10 Euro. Alle anderen Fahrgäste zahlen neben dem Ticket (2,70 Euro in der App, sonst die Preisstufe 1b) einen Nachtzuschlag von 4,10 Euro. Die Mitnahmeregelung bleibt bei „Isi“ ausgesetzt. Das bedeutet, dass Abonnenten – anders als im sonstigen Bus- und Bahnverkehr – nach 19 Uhr und an Wochenenden keine weiteren Personen kostenlos mitnehmen können.

Quelle: KVB

Senat beschließt gesetzliche Grundlage zur Regulierung gewerblich angebotener Mietfahrzeuge

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Berliner Senat in zweiter Lesung den Entwurf für eine Novellierung des Berliner Straßengesetzes beschlossen.

Der Gesetzentwurf sieht einen neuen Paragrafen im Berliner Straßengesetz vor: Dieser schafft für die Sondernutzung öffentlicher Straßen den Rechtsrahmen zur Regulierung des gewerblichen Anbietens von Mietfahrzeugen, die selbstständig reserviert und genutzt werden können. Die genaue Ausgestaltung dieser Regulierung wird durch das Gesetz selbst nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern erfolgt über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen mit Nebenbestimmungen. Um entsprechende Ausführungsvorschriften zu erarbeiten, werden zunächst nähere verkehrsplanerische Untersuchungen durchgeführt, in die auch die gewerblichen Anbieter von Mietfahrzeugflotten eingebunden werden. Die Vorschriften werden sich am Ziel eines stadtverträglichen Verkehrs im Sinne der Mobilitätswende ausrichten und, wie das Gesetz selbst, erst nach einer Übergangsfrist in Kraft treten.

„Wir wollen die Mobilitätswende voranbringen – dafür brauchen wir auch Sharingangebote wie Leihräder oder E-Scooter. Sie sollen aber nicht anderen im Weg stehen, sondern klimaschonende Mobilität für alle ermöglichen. Daher schaffen wir ein wirksames Instrument zur Regulierung und erarbeiten gemeinsam mit den Anbietern ein Konzept, das stadtverträgliche Mikromobilität in Berlin sichert und das Potenzial von Fahrzeugsharing hebt.“

Senatorin Regine Günther

Notwendig wurde die Novelle des Straßengesetzes aufgrund des stark gestiegenen gewerblichen Angebots von Mietfahrzeugflotten in Berlin, seien es Fahrräder, Elektroroller, E-Scooter oder Carsharing-Fahrzeuge. Sharing-Angebote haben anerkanntermaßen das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten: Die neue Rechtsgrundlage will dieses Potenzial integrieren, gleichzeitig sollen Nutzungskonflikte im öffentlichen Straßenraum reduziert werden. Die Bestimmungen zur Ausweisung von Flächen für stationsgebundene Mietfahrzeugangebote knüpfen dabei an die entsprechenden Bestimmungen des (nur für das Carsharing auf Bundesfernstraßen geltenden) Carsharinggesetzes des Bundes an.

Über die Neuregelung des gewerblichen Angebots von Mietfahrzeugen hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere, überwiegend redaktionelle und klarstellende Anpassungen der straßenrechtlichen Bestimmungen.

Quelle: Senatskanzlei Berlin

Wiederaufnahme ZVV-Nachtnetz per 2. Juli

Sämtliche Nacht-S-Bahnen und Nachtbusse verkehren ab dem ersten Wochenende im Juli wieder gemäß Fahrplan. Die Fahrgäste profitieren somit wieder vom kompletten Angebot im Personenverkehr, das wegen der Corona-Pandemie reduziert werden musste. Neu können die Nachtschwärmer in der Region Zürich ohne Nachtzuschlag mit dem öffentlichen Verkehr nach Hause fahren.

Im Kanton Zürich ist das Nachtnetz seit Beginn der Pandemie im März 2020 eingestellt. Die Systemführerinnen des öffentlichen Verkehrs, SBB und PostAuto, haben in Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) entschieden, dass das Nachtangebot schweizweit koordiniert am ersten Wochenende im Juli wieder in Betrieb genommen wird. Aufgrund der anspruchsvollen betrieblichen Planung ist ein früherer Start der Nachtnetze nicht möglich. Das ZVV-Nachtnetz folgt diesem Zeitplan und nimmt den Betrieb in der Nacht vom Freitag, 2. Juli, auf den Samstag, 3. Juli, wieder auf. Der Online-Fahrplan ist entsprechend aktualisiert.

Im Gegensatz zu früher müssen Fahrgäste im ZVV-Nachtnetz keinen Nachtzuschlag mehr lösen. Bereits im vergangenen Sommer wurde beschlossen, per Dezember 2020 auf den Nachtzuschlag von 5 Franken zu verzichten. Weil das Nachtnetz aber in jenem Zeitpunkt eingestellt war, kamen die Fahrgäste bisher noch nicht in den Genuss dieser Vergünstigung und Vereinfachung. Künftig reicht für die Benützung des Nachtnetzes in der Grossregion Zürich ein gültiges öV-Ticket.

Das Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr gilt auch im Nachtnetz. Insbesondere gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Haltestellen, Bahnhöfen und auf Perrons bis auf Weiteres eine Maskenpflicht. Die Schutzmassnahmen gelten für alle Passagiere im ZVV-Gebiet.

Inhaber eines ZKB young- oder ZKB student-Pakets fahren Freitag- und Samstagnacht ab 19 Uhr gratis im ganzen ZVV-Netz. Gleiches gilt für alle weiteren Nächte, in denen das ZVV-Nachtnetz angeboten wird. Der «ZKB Nachtschwärmer» kann ausschließlich über die App «eBanking Mobile» der Zürcher Kantonalbank gelöst werden. Der gelöste ZKB Nachtschwärmer wird umgehend als E-Ticket in der App angezeigt. Das ZVV-Nachtnetz wird seit Beginn von der Zürcher Kantonalbank als Hauptsponsorin unterstützt.

Quelle: ZVV

Bereits über 900.000 autofreie Haushalte in Österreich

In Österreich gibt es bereits rund 918.000 autofreie Haushalte. Damit hat jeder vierte Haushalt in Österreich kein Auto, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis der Daten der Statistik Austria zeigt. Fast die Hälfte der autofreien Haushalte befindet sich in Wien. Der VCÖ betont, dass noch deutlich mehr Haushalten die Kosten des Autobesitzes erspart werden kann. Nötig dafür ist ein verstärktes Carsharing-Angebot, insbesondere außerhalb der großen Städte. Zudem ist das Öffi-Angebot in den Regionen zu verbessern und die Rad-Infrastruktur stark auszubauen.

In Wien sind bereits 47 Prozent der Haushalte autofrei, das ist mit Abstand der höchste Anteil im Bundesländer-Vergleich. Am zweithöchsten ist der Anteil autofreier Haushalte in Tirol mit 21 Prozent, am dritthöchsten in Vorarlberg und der Steiermark mit jeweils 19 Prozent. Am niedrigsten ist der Anteil autofreier Haushalte in Niederösterreich und Oberösterreich mit jeweils 13 Prozent. Die Zahl der autofreien Haushalte in Österreich ist seit dem Jahr 2010 um fast 100.000 auf rund 918.000 gestiegen.

Tirol zeigt, wie auch in den Bundesländern ein attraktives Carsharing-Angebot umgesetzt werden kann. Mit einem Aufpreis von nur 100 Euro auf die Öffi-Jahreskarte steht ein Carsharing-Angebot mit Standorten in bereits 24 Orten in Tirol zur Verfügung. 20 Stunden sind gratis, eine weitere Stunde kostet vier Euro. Auch das Rail & Drive Angebot, das es mittlerweile mit 360 Fahrzeugen an Bahnhöfen von 31 Städten gibt, unterstützt Haushalte dabei, sich die Kosten eines eigenen Autos ersparen zu können.

Gerade in Großstädten spielt das Auto für die Mobilität in der Stadt eine geringe Rolle. So hat die Wiener Bevölkerung im Vorjahr 73 Prozent ihrer Alltagswege in Wien im Umweltverbund von Öffis, Gehen und Radfahren zurückgelegt. Dort, wo jetzt noch Autos abgestellt sind, könnten zukünftig vermehrt schattenspendende Bäume gepflanzt werden und kühlende Grünflächen entstehen, um Straßen abzukühlen und damit die in der Klimakrise steigende Hitze erträglicher zu machen.

Wesentlich ist darüber hinaus die Verbesserung des öffentlichen Verkehrsangebots in den Regionen, um die Mobilitätskosten auch für die Bevölkerung zu reduzieren. Dass es auch in dünner besiedelten Regionen ein sehr gutes Busangebot geben kann, ist im Bregenzerwald zu sehen, wo Busse im Stunden- oder sogar Halbstunden-Takt verkehren und auch am späteren Abend und am Wochenende regelmäßige Bus-Verbindungen angeboten werden.

Quelle: VCÖ

Auf dem Weg zu nach­hal­ti­ger Mo­bi­li­tät in Nie­der­sach­sen

Wo steht das Land Niedersachsen hinsichtlich der Energie- und Mobilitätswende? Wieweit ist das Land, wenn es darum geht, Mobilität klimaneutral zu gestalten? Was kann getan werden, um die klimapolitischen Ziele des Landes zu erreichen? Mit der Beantwortung dieser Fragen haben sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und des Ecologic Institutes im Rahmen eines Projekts beschäftigt, welches vom niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz initiiert wurde. Das Ergebnis des Projekts ist das Gutachten “NeueWege – Wege zur nachhaltigen Mobilität in Niedersachsen“.

Von 2002 bis 2017 stieg die Verkehrsleistung in Niedersachsen um 18 Prozent, was auch in etwa der Entwicklung im Bundesdurchschnitt entspricht. Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrrädern (Umweltverbund) hat zwar im Vergleich zum Pkw überproportional zugenommen, dennoch ist der Anteil des motorisierten Individualverkehrs und der damit zurückgelegten Kilometer wesentlich höher. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern besitzen die Niedersachsen zudem viel häufiger einen Pkw. Mehr noch: Der Anteil an Haushalten, die im Besitz von mehreren Fahrzeugen sind, ist deutlich angestiegen.

Eine Kehrtwende kann unter anderem durch einen konsequenten Umstieg auf Elektrofahrzeuge gelingen. Neben dem Ausbau der Elektromobilität gilt die Förderung des öffentlichen Verkehrs als Rückgrat der Mobilitätswende: Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel muss gefördert und attraktiver gestaltet werden.

Um zukünftig auch im ländlichen Raum eine Alternative zur Pkw-Nutzung zu schaffen, sind ganztätige ÖPNV-Angebote mit einer ausreichenden Taktfrequenz der Schlüssel. “Angebote wie Carsharing, Ridesharing und Ridepooling sind derzeit überwiegend in Städten zu finden, könnten aber im ländlichen Raum als ÖPNV-Zubringer entscheidend helfen, Lücken zu schließen”, sagt Verkehrsforscher Anderson.

Die zunehmende Fahrradnutzung ist derzeit ist ein positiver Trend in Städten, der auf dem Weg in eine nachhaltige Mobilität weiter unterstützt werden kann. Maßnahmen wie neue Radwege, fahrradfreundliche Ampelschaltungen, Radschnellwege oder der Bau von Abstellmöglichkeiten für das Fahrrad sind hierbei vergleichsweise kostengünstig und schnell umsetzbar.

Darüber hinaus könnte die positive Entwicklung bei der Fahrradnutzung auch im ländlichen Raum zukünftig die Mobilität bestimmen. Neben einer besseren Fahrradinfrastruktur spielt hier vor allem eine Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur eine Rolle, damit Wege im Nahbereich zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigt werden können.

Das vollständige Gutachten “NeueWege – Wege zur nachhaltigen Mobilität in Niedersachsen” finden Sie hier.

Quelle: DLR

100 Mio. Euro jährlich für regionale Klimatickets

„Die Bundesregierung stellt mit dem heutigen Beschluss künftig dauerhaft jedes Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung, um die Bundesländer bei der Umsetzung der regionalen Klimatickets zu unterstützen“, freut sich der Verkehrssprecher der Grünen, Hermann Weratschnig.

„Das Geld wird nach dem Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt und kann sowohl für die Einführung der Tickets wie auch für die Ausweitung des Angebots verwendet werden, denn in den Bundesländern gibt es sehr unterschiedliche Startbedingungen, auf die im Sinne der Öffi-Nutzer bestmöglich eingegangen werden muss“, erklärt Weratschnig. Zur Auszahlung komme die Finanzierungsunterstützung allerdings nur, wenn im Bundesland auch tatsächlich ein Ticket umgesetzt werde, betont der Abgeordnete.

Der Nationalrat hat im vergangenen Jahr die stufenweise Einführung des 1-2-3-Klimatickets beschlossen. Die dritte Stufe, das österreichweite Klimaticket für alle Öffis um 1095 Euro im Jahr, wird noch heuer umgesetzt. Parallel dazu arbeitet das Klimaschutzministerium gemeinsam mit den Bundesländern und den Verkehrsverbünden an der Umsetzung der regionalen Stufen. „In den kommenden Wochen sollen die nächsten Verträge unterzeichnet werden, um die Ticketumsetzung rasch voranzubringen, damit die Österreicher möglichst bald vom Klimaticket profitieren können“, sagt Weratschnig.

„Das Klimaticket wird eine klare Entlastung für die Haushalte und eine klare Aufwertung der Öffis mit sich bringen. Eine Jahreskarte zwischen Oberpullendorf und Eisenstadt kostet aktuell noch 1.159 Euro, zwischen Tulln und Krems 1.259 Euro. Pendler zwischen Mattersburg und Wien bezahlen derzeit noch über 1.700 Euro, wer zwischen Krems und Wien pendelt bezahlt über 1.800 Euro. Solche Preise gehören jetzt bald der Vergangenheit an“, freut sich Weratschnig.

Quelle: Grüner Klub im Parlament

21. Talent-3-Fahrzeug macht vlexx-Flotte im Saarland komplett

Die Flotte ist komplett: vlexx hat jetzt alle 21 Talent-3-Fahrzeuge im Betrieb. Der letzte der bestellten Triebwagen ist Ende April nach Saarbrücken überführt worden. Das regionale Eisenbahnverkehrsunternehmen bringt damit jetzt noch mehr modernen Fahrkomfort auf die Schienen im Elektro-Netz Saar.

Die modernen Züge sollen durch ihren hohen Komfort mehr Menschen zum Zugfahren einladen: Die schwebende Aufhängung der Sitze bietet den Fahrgästen mehr Beinfreiheit. Darüber hinaus stehen an den Plätzen kostenloses WLAN, Steckdosen und klappbare Tischflächen zur Verfügung. Geräumige Mehrzweckbereiche, Panoramafenster sowie ein modernes Fahrgastinformationssystem runden das Angebot ab. Die Züge sind mit 160 Sitzplätzen ausgestattet und erfüllen die neuesten europäischen Normen in puncto Sicherheit, Barrierefreiheit und Umweltschutz. Die Fahrzeuge sind barrierefrei eingerichtet und bieten an den meisten Bahnhöfen einen ebenerdigen Ein- und Ausstieg.

Alle Züge sind mit einer Videoüberwachung ausgestattet. Damit sorgt vlexx neben der hundertprozentigen Begleitquote durch Fahrgastbetreuer ab 19 Uhr für zusätzliche Sicherheit für Fahrgäste in den Zügen.

Zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 und damit zum Betriebsstart im Elektro-Netz Saar war geplant, dass vlexx mit 21 neuen Fahrzeugen startet. Aufgrund des Lieferverzugs durch den Fahrzeughersteller Bombardier Transportation (jetzt Teil der Alstom Gruppe) standen zum Betriebsstart zunächst keine Neufahrzeuge zur Verfügung, weshalb vlexx gezwungen war, den Betrieb im Saarland mit Leihfahrzeugen aufzunehmen.

„Wir möchten uns noch einmal für die Verzögerung in der Auslieferung entschuldigen und freuen uns, dass nun alle Züge zur Verfügung stehen. vlexx und ihren Fahrgästen wünschen wir allzeit gute Fahrt“, sagt François Muller, Leiter des Geschäftsbereichs Service für die Region Deutschland, Österreich und Schweiz bei Alstom. Ursache für den Lieferverzug sei neben Lieferschwierigkeiten von einzelnen Bauteilen die umfangreiche Fahrzeugsoftware gewesen.

vlexx setzt die Elektrotriebwagen auf den Linien RB 73 (Saarbrücken – Neunkirchen – Neubrücke), RB 74 (Homburg – Neunkirchen – Illingen) und RB 76 (Saarbrücken – Neunkirchen – Homburg) ein. Auf der Linie RB 72 (Saarbrücken – Illingen – Lebach-Jabach) fahren wie geplant weiterhin Fahrzeuge des Typs Desiro.

Der mit vlexx geschlossene Verkehrsvertrag hat am 13. Dezember 2019 begonnen und läuft über 15 Jahre bis zum Jahr 2034. Das Leistungsvolumen im Elektro-Netz Saar umfasst rund 2,3 Millionen Zugkilometer pro Jahr.

Quelle: vlexx