Vossloh mit sehr gutem Start in das Geschäftsjahr 2021

Vossloh ist überaus erfolgreich in das Geschäftsjahr 2021 gestartet. In den ersten drei Monaten des laufenden Geschäftsjahres stieg der Konzernumsatz trotz andauernder Herausforderungen durch Covid-19 um 13,2 % auf 207,1 Mio.€ (Vorjahr: 182,9 Mio.€). Ausschlaggebend dafür waren vor allem höhere Umsatzbeiträge im Geschäft mit Schienenbefestigungssystemen in China, die in weiten Teilen auf pandemiebedingte Verschiebungen von Auslieferungen in das Jahr 2021 zurückzuführen waren. Der Auftragseingang entwickelte sich in den ersten drei Monaten 2021 wie im Vorjahr positiv und lag bei 260,0 Mio.€ (Vorjahr: 291,9 Mio.€). Das Verhältnis neuer Aufträge zum Umsatz (Book-to-Bill) lag dementsprechend mit einem Wert von 1,26 erneut auf erfreulich hohem Niveau. Das EBIT verbesserte sich deutlich auf 12,1 Mio.€, nach vergleichbaren 0,9 Mio.€ im ersten Quartal 2020. Das berichtete EBIT des Vorjahres betrug 16,5 Mio.€, war allerdings durch einen positiven Bucheffekt in Höhe von 15,6 Mio.€ im Rahmen der Übergangskonsolidierung eines chinesischen Joint Ventures geprägt. Die operative EBIT-Marge stieg von 0,5 % im Vorjahr auf 5,8 % im ersten Quartal 2021. Entsprechend verbesserte sich im Jahresvergleich auch das operative EBITDA deutlich von 13,2 Mio.€ auf 25,6 Mio.€ und die operative EBITDA-Marge von 7,2 % auf 12,4 %.

In Bezug auf die Vermögens- und Finanzlage konnten ebenfalls signifikante Verbesserungen erzielt werden. Die Eigenkapitalquote stieg auf 43,9 % (Vorjahr: 28,6 %). Die Nettofinanzschuld (ohne Leasingverbindlichkeiten) sank deutlich auf 202,1 Mio.€ (31. März 2020: 386,4 Mio.€). Maßgeblich hierfür war neben dem positiven Free Cashflow im Kerngeschäft in den letzten zwölf Monaten die erfolgreiche Platzierung der Hybridanleihe in Höhe von rund 150 Mio.€ im Februar, die gemäß IFRS-Rechnungslegungsstandards dem Eigenkapital zugerechnet wird.

„Wir sind äußerst erfolgreich in das Geschäftsjahr 2021 gestartet. Nach Jahren der Neuausrichtung und Restrukturierung wird das Ertragspotenzial von Vossloh mit Blick auf unser bestes operatives Ergebnis in einem ersten Quartal seit zehn Jahren deutlich sichtbar“, erläutert Oliver Schuster, Vorstandsvorsitzender der Vossloh AG. „Wir sind bestens aufgestellt und auf einem sehr guten Weg, unsere ambitionierten Ziele zu erreichen. Mit unserem integrierten Produkt- und Serviceportfolio sowie unserer finanziellen Flexibilität sind die Weichen für nachhaltiges profitables Wachstum gestellt.“

Quelle: Vossloh

Deutschland wird Fahrradland

Am 27. und 28. April 2021 wurde Hamburg zum Zentrum für den Radverkehr. Mehr als 2.700 Teilnehmer – und damit mehr als je zuvor – diskutierten online mit 120 Experten aus aller Welt auf dem 7. Nationalen Radverkehrskongress (NRVK), wie Deutschland zum Fahrradland wird. Bundesminister Andreas Scheuer stellte der Fahrradcommunity den neuen Nationalen Radverkehrsplan 3.0 vor – die Radverkehrsstrategie des Bundes bis 2030.

“Das Rad boomt und Geld dafür ist da: Bis 2023 fördert allein das Verkehrsministerium bessere und sichere Radinfrastruktur mit der Rekordsumme von 1,46 Milliarden Euro. Jetzt müssen diese Mittel abgerufen und vor Ort eingesetzt werden. Beim Nationalen Radverkehrskongress zeigen wir, welche Möglichkeiten, Angebote und gute Vorbilder es dafür gibt – national und international. Wir zeigen zudem, wie wir uns die Zukunft des Radverkehrs in Deutschland vorstellen – mit unserem Nationalen Radverkehrsplan 3.0. Erstmals haben wir dafür auch die Bürgerinnen und Bürger befragt. So eine umfassende Strategie für ein sicheres und gutes Miteinander gab es noch nie. Ich fordere alle auf, den NRVP 3.0 mit Leben zu füllen und die Maßnahmen umzusetzen. Ich freue mich, wenn der NRVK genutzt wird, um voneinander zu lernen, sich auszutauschen, Ideen mit nach Hause zu nehmen und sie dort schnell auch anzupacken.”

Bundesminister Andreas Scheuer

“Über Jahrzehnte war die Verkehrspolitik in Großstädten auf das Auto ausgerichtet. 2011 haben wir in Hamburg eine neue, systematische Radverkehrspolitik begonnen, mit der wir den Radverkehr bis heute mehr als verdoppelt haben. Das Fahrrad ist ein fester Bestandteil der modernen urbanen Mobilität und zusammen mit dem Öffentlichen Nahverkehr der Schlüssel für die Mobilitätswende und die Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Radfahren ist auf den neuen Hamburger Radwegen, Fahrradstraßen und Velorouten schnell, komfortabel und sicher möglich. Der Nationale Radverkehrskongress in Hamburg verzeichnet einen Teilnehmerrekord, das zeigt die große Bedeutung des Radverkehrs für die zukünftige Entwicklung der Mobilität in Deutschland.”

Dr. Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg

Der NRVK ist der wichtigste und größte Fachkongress zum Radverkehr in Deutschland. Der Kongress wurde vom Bundesverkehrsministerium im Jahr 2009 ins Leben gerufen. Er findet alle zwei Jahre an wechselnden Standorten statt.

Quelle: BMVI

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.

Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus.

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

Quelle: Bundesverfassungsgericht 

Solaris unter potenziellen Lieferanten von bis zu 550 Überlandbussen für Italien

Solaris hat es auf die Shortlist potenzieller Lieferanten von bis zu 550 Überlandbussen für Italien geschafft. Mitte April unterzeichnete der Busbauer einen Rahmenvertrag mit der Aktiengesellschaft Consip, die sich im Eigentum des italienischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (MEF) befindet. Aufgrund des Vertrags werden italienische ÖPNV-Betreiber (TPL, Trasporti Pubblici Locali) Fahrzeuge direkt bestellen oder Ausschreibungen unter Beteiligung ausgewählter Lieferanten durchführen können. Die von Solaris unterschriebenen Rahmenverträge sehen eine Lieferung von bis zu 300 Solaris InterUrbino 12 und von bis zu 250 Solaris Urbino 12 LE an verschiedene Regionen in Italien vor. Die Fahrzeuge werden durch die TPL im Wege von Ausschreibungen im beschleunigten und verkürzten Verfahren im Laufe der nächsten zwei Jahre angeschafft.

Beide Solaris-Modelle werden von Dieselmotoren angetrieben, die die strenge Euro-6-Norm erfüllen. Sowohl die Urbino 12 LE als auch die InterUrbino sind für die Beförderung von Fahrgästen auf Strecken auch außerhalb der Stadt bestimmt.

Die Low-Entry-Busse Urbino 12 sind Nahverkehrsbusse, die sich durch einen höchst komfortabel eingerichteten und ergonomisch gestalteten Innenraum kennzeichnen. Eine innovative Konstruktion sorgt für die Leichtigkeit der Fahrzeuge und bietet zugleich einen größeren Raum, breitere und höhere Türen und einen bequemen Durchgang vom niederflurigen zum hinteren Teil des Urbino-Busses. Im hinteren, geräumigen Teil des Fahrzeugs befinden sich sechs Reihen bequemer Sitze, die insbesondere für längere Strecken geeignet sind. 

Die InterUrbino sind wiederum hochmoderne Überlandbusse, die auf eine sichere und bequeme Beförderung von Passagieren auf Langstrecken ausgelegt sind. In den 12 Meter langen Bussen gibt es Gepäckablagen für Handgepäck im Fahrzeuginnenraum (über den Sitzen), wie auch Gepäckräume für Reisegepäck (Unterflur-Kofferraum).

Auf italienischen Straßen sind fast 350 Urbino-Busse bereits im Einsatz. Der Solaris InterUrbino erfreut sich hingegen auf diesem Markt einer besonderen Beliebtheit. Bisher lieferte der Busbauer nach Italien über 600 Fahrzeuge dieses Typs aus. Insgesamt sind in Italien über 1300 Solaris-Fahrzeuge, darunter auch E- und O-Busse, unterwegs.

Quelle: Solaris

e-troFit und Paul Nutzfahrzeuge schließen Kooperationsvereinbarung

Die e-troFit GmbH und die Paul Nutzfahrzeuge GmbH haben sich zu einer sogenannten Preferred Partnerschaft zusammengeschlossen. Der Kooperationsvertrag wurde im April 2021 von den beiden Geschäftsführern Andreas Hager, e-troFit GmbH, und Walter Pötzinger, Paul Nutzfahrzeuge GmbH, unterschrieben.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, im Bereich der Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen verstärkt Synergien zu nutzen und von den Wertschöpfungsketten des Partners zu profitieren – ob bei der Umrüstung von Fahrzeugen oder bei der Fertigung von Neufahrzeugen. Für noch effizientere Prozesse verzahnen sich die beiden Unternehmen für die Zukunft enger bei Entwicklung, Produktion und dem anschließenden Vertrieb ihrer Lösungen und Produkte im DACH-Raum.

Als Pionier und Trendsetter bei der Umrüstung von Nutzfahrzeugen verfügt e-troFit über umfassende Erfahrung im Bereich Technologieentwicklung und der kontinuierlichen Optimierung emissionsfreier elektrischer Antriebssysteme. Innovatives Herzstück und Alleinstellungsmerkmal der Entwicklung des Fahrzeugherstellers ist die Vehicle Control Unit (VCU), eine komplexe Software zur Steuerung des gesamten Fahrzeugsystems unter Gewährleistung der funktionalen Sicherheit nach dem höchsten Standard der Automobilindustrie ISO 26262. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Green Mobility as a Service Lösungen an. Diese erstrecken sich über die Finanzierung bis hin zur Projektierung und Implementierung von Lade- und H2-Tankinfrastrukturlösungen für Fuhrparkbetreiber.

Als erfahrener Fahrzeugbauer übernimmt Paul Nutzfahrzeuge die Produktion bzw. Umrüstung der Fahrzeuge und die damit verbundene Integration und Konstruktion der Antriebssysteme. Das Unternehmen zählt zu den europäischen Marktführern im Bereich Sonderfahrzeugbau und führt pro Jahr Chassisumbauten, Achsmodifikationen, Rahmenverlängerungen sowie Spezialkonfigurationen an bis zu 1.000 Nutzfahrzeugen durch.

Bereits zwei Stadtbusse der e-troFit GmbH wurden durch Paul Nutzfahrzeuge produziert und als Vorführfahrzeuge eingesetzt. Zwei weitere Fahrzeuge befinden sich derzeit in der Fertigung. Bis Ende des Jahres 2021 sollen gemeinsam bis zu 50 Nutzfahrzeuge elektrifiziert werden, sowohl Stadtbusse als auch LKW (bis 23t).

Für das Jahr 2022 ist für die Kooperation eine Elektrifizierung von bis zu 300 Nutzfahrzeugen geplant. Außerdem haben die Partner die gemeinsame Entwicklung und Produktion von Neufahrzeugen sowie Umrüstungslösungen auf Brennstoffzellenantrieb vereinbart. Bis 2030 sollen deutlich mehr als 5.000 Stadtbusse und LKW gemeinsam elektrifiziert und in den Markt gebracht werden.

Quelle: e-troFit

Mehr Platz für Carsharing

Carsharingstationen sollen nicht nur auf privat angemieteten Flächen, sondern auch im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen Straßengesetzes um eine Sondernutzungsregelung für stationsbasiertes Carsharing ist in den Landtag eingebracht worden, wie Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte.

„Carsharing ist ein weiterer Baustein der Verkehrswende, um das Verkehrsaufkommen in den Städten und Gemeinden und die damit einhergehenden Emissionen zu verringern“, sagte der hessische Verkehrsminister. „Carsharing bietet einen Anreiz, auf das eigene Auto zu verzichten und dadurch zwar Autos nutzen zu können, aber vor jedem Nutzen wirklich zu prüfen, ob eine Autonutzung wirklich nötig ist. Das verbessert die Mobilität auch ohne eigenes Auto und leistet gleichzeitig einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz. Da Carsharing auch ein Anreiz zum Verzicht auf das eigene Auto ist, kann es auch ein Beitrag dazu sein, in den Gemeinden unter dem Strich weniger Parkraum zur Verfügung stellen zu müssen“, so der Minister.  

Die neue Vorschrift ermöglicht den Gemeinden, einem Carsharinganbieter durch die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis Flächen in Ortsdurchfahrten einer Landes- oder Kreisstraße sowie Flächen einer Gemeindestraße als Stellflächen für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Dabei bleibt die Ausgestaltung des Inhalts der Sondernutzungserlaubnis, insbesondere die Dauer der Befristung und die Entscheidung, ob und in welchem Umfang inhaltliche Anforderungen an das Angebot des Carsharing-Anbieters gestellt werden, in der Gestaltungskompetenz der Gemeinden.

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Das zweite Leben für die Batterie des Mercedes-Benz eCitaro

Mit dem vollelektrisch angetriebenen, lokal emissionsfreien und leisen Stadtbus Mercedes-Benz eCitaro werden Städte und Ballungsgebiete lebenswerter. Umweltschonung ist bei Daimler Buses zwingend mit Ressourcenschonung verbunden. Daher ist Daimler Buses assoziierter Partner des Modellprojekts GUW+: In einem neuen Gleichrichter-Unterwerk der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG entsteht ein stationärer Energiespeicher auf Basis von Batteriesystemen, die zuvor in vollelektrisch angetriebenen eCitaro Stadtbussen zur Anwendung kamen. Die Entwicklung und Umsetzung der 2nd-Life-Anwendung übernimmt die Mercedes-Benz Energy GmbH in Kamenz/Sachsen. 

Batterien übernehmen in der Umweltbilanz von E-Fahrzeugen eine Schlüsselrolle. Jeder Nutzer eines Smartphones kennt das Phänomen: Ständiges Laden und Entladen stresst den Akku, früher oder später lässt seine Kapazität spürbar nach. Nicht anders bei vollelektrisch angetriebenen Stadtbussen. So endet die Einsatzzeit der Batterien mit NMC-Technologie im vollelektrisch angetriebenen Mercedes-Benz eCitaro nach rund fünf bis sechs Jahren bei einer Kapazität von etwa 80 Prozent. Danach ist die notwendige Reichweite der Stadtbusse nicht mehr gewährleistet. 

Der Lebenszyklus einer Batterie endet jedoch nicht zwangsläufig nach dem Betrieb in einem Fahrzeug. Im stationären Betrieb ist sie in der Regel noch voll einsatzfähig – Kapazitätsverluste spielen hier nur eine untergeordnete Rolle. Nach bestimmungsgemäßer Nutzung der Batterien im Fahrzeug ist ein Betrieb im stationären Bereich für mehrere weitere Jahre möglich und erweitert damit deren wirtschaftlichen Nutzen.  

Ab dem 4. Quartal 2021 soll das neue Gleichrichter-Unterwerk in Hannover zur Versorgung der Stadtbahnen und Elektrobusse der ÜSTRA beitragen. Der Energiespeicher dient dabei als Puffer zur effizienten Nutzung der anfallenden Rekuperationsenergie im Rahmen des Stadtbahnbetriebs und ermöglicht dabei den Ausgleich von Lastspitzen, einen Weiterbetrieb bei Netzausfällen sowie die Versorgung der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Der Pilotspeicher verfügt über eine Kapazität von rund 500 kWh und besteht aus rund 20 Batteriesystemen, die zuvor über tausende Kilometer im eCitaro für Erprobungsfahrten eingesetzt wurden. 

Die Erweiterung eines klassischen Gleichrichter-Unterwerks um intelligente Funktionen wird im Rahmen des vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) geförderten Verbundprojekts GUW+ entwickelt und demonstriert. Neben dem Konsortialführer ALSTOM Transport Deutschland GmbH, Salzgitter, gehören dem Konsortium die Firmen Elpro GmbH, Berlin, und Motion Control and Power Electronics GmbH, Dresden, das Fraunhofer IVI in Dresden und die TU Dresden an. Daimler Buses unterstützt das Projekt als assoziierter Partner. Die ÜSTRA AG ist als Demonstrationspartnerin an GUW+ beteiligt. Das 2019 gestartete Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren.

Weitere Informationen zum Projekt GUW+

Quelle: Daimler

Verschärfte Maskenpflicht in Bussen und Bahnen in der Region Braunschweig

Seit dem 24. April gilt für Fahrgäste im ÖPNV: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Tagen von über 100 gilt entsprechend des Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung die Corona-Notbremse und es muss eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) in Bussen und Bahnen sowie an den Stationen und Haltestellen des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) getragen werden. Eine OP-Maske (= medizinische Maske) reicht dann nicht mehr aus.

Sollte die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (wobei Sonn-/Feiertage nicht zählen) unter 100 sinken, kann entweder eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske getragen werden kann.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet sind. Letztere müssen gegebenenfalls ein entsprechendes Attest vorzeigen.

Im Gebiet des VRB sind die Inzidenzwerte sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund empfiehlt der VRB allen Fahrgästen, grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. Informationen, ob in der Region die Corona-Notbremse Anwendung findet und somit verpflichtend eine FFP2-Maske im ÖPNV zu tragen ist, geben die kreisfreien Städte und Landkreise. Bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen erixx und metronom (enno) gilt eine dauerhafte Tragepflicht von FFP2-Masken.

Quelle: VRB

FAIRTIQ wird 5: Ein Schweizer Start-up revolutioniert den ÖV

Ein Ticket, das einfach, flexibel, fair und für ÖV-Anbieter günstig umzusetzen ist: Mit dieser Idee ging im April 2016 das sechsköpfige Gründerteam in Bern an den Start. Am 28. April 2016 wurde das System in Fribourg/Freiburg der Öffentlichkeit vorstellt. Das Konzept ging auf, denn die Technologie funktionierte: Mit FAIRTIQ entstand eine neuartige Lösung, bei der Kunden nicht vorher über die Strecke und das nötige Ticket nachzudenken brauchen. Stattdessen genügen je ein Wisch auf dem Smartphone beim Ein- und Aussteigen. Die App ermittelt über GPS-Daten, welche Strecke zurückgelegt wurde und rechnet automatisch das preisoptimale Ticket über die hinterlegten Zahlungsdaten ab.

Kurz nach der Gründung überzeugte FAIRTIQ die Schweizer ÖV-Anbieter; bereits Ende Februar 2018 deckte die App verbundübergreifend die gesamte Schweiz ab. Einen wichtigen Meilenstein erreichte das Team, als es die SBB als Partner gewann und Ende September 2018 mit Easy Ride live ging. FAIRTIQ erhielt für seine innovative Technologie zahlreiche Preise, darunter den UITP Award und den Europäischen Start-up-Preis für Mobilität.

Bis heute wurden rund 335 Millionen Kilometer mit FAIRTIQ zurückgelegt. Längst ist die gebührenfreie App auch für den gesamten öffentlichen Verkehr in Liechtenstein sowie in wachsenden Teilen Deutschlands und Österreichs nutzbar. Auch in Großstädten wie Köln, Frankfurt und Wien laufen groß angelegte Pilotbetriebe. Zudem verwenden große Anbieter wie SBB und in Zukunft auch ÖBB die FAIRTIQ-Technologie in ihren eigenen Apps.

Auch die Corona-Pandemie, von der die ÖV-Branche schwer getroffen wurde, stoppte das Wachstum nicht – im Gegenteil. Weil der Ticketkauf mit FAIRTIQ berührungslos funktioniert und viele Menschen digitaler werden, gewann das Start-up gegen den Trend Kunden. So liefen zum Beispiel 2020 über 8% aller ÖV-Tickets in der Schweiz über die FAIRTIQ-Systeme – das sind mehr als am Schalter oder übers Internet abgesetzt werden.

In Kürze lassen sich auch in Frankreich, Belgien und Großbritannien erste öffentliche Verkehrsmitteln mit der App nutzen. Diese wiederum wird, genau wie es sich die Gründer einst gewünscht hatten, immer einfacher: Sollte das Auschecken beim Fahrtende vergessen gehen, so interveniert das System mit der brandneuen Funktion namens Smart Stop. Diese wird demnächst für alle User verfügbar sein.

Vorher aber wird kräftig gefeiert: FAIRTIQ zelebriert seinen 5. Geburtstag mit diversen Aktivitäten zwischen 28. April und 31. Mai. Weitere Infos hier.

Quelle: FAIRTIQ

Jahresbilanz der Bahnindustrie 2020: Resilienz und Umsatzrekord, aber starker Auftragseinbruch im Export

Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V. zieht eine ambivalente Bilanz für das Geschäftsjahr 2020. Mit 12,5 Milliarden Euro Umsatz erzielt die Bahnindustrie 2020 einen Höchstwert. „Das Plus von knapp 7 Prozent reflektiert die hohen Auftragseingänge der letzten beiden Jahre und die Resilienz der Bahnindustrie in Deutschland”, sagte VDB-Präsident Andre Rodenbeck. Das Inlandsgeschäft steigt um über 5 Prozent. Der Exportumsatz wächst um knapp 10 Prozent. Am stärksten bleibt das Fahrzeuggeschäft mit 9,2 Milliarden Euro Umsatz und einem Plus von 21 Prozent. Die Beschäftigungszahl bleibt stabil bei 53.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Dem gegenüber stehe aber ein starker, zu großen Teilen Pandemie-bedingter Einbruch der Auftragseingänge aus dem Ausland. Der Gesamtauftragseingang liegt 2020 bei 14 Milliarden Euro. Während die Auftragslage auf dem Heimatmarkt um 23,5 Prozent steigt, bricht sie im Export mit 3,5 Milliarden Euro massiv um 37,5 Prozent ein. Die Aufträge aus dem Ausland im Fahrzeugbereich schrumpfen sogar um 42 Prozent.

„Die Unternehmen der Bahnindustrie in Deutschland wissen um ihre Verantwortung und leisten seit über einem Jahr einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, durch betriebliche Hygienekonzepte, strikte Testangebote und, wo immer möglich, mobiles Arbeiten,“ sagte Rodenbeck.

Investitionen müssten jetzt dynamisch Schub geben für die Mobilitätsrevolution 4.0. Das 70-Prozent-Elektrifizierungsziel bis 2025 könne und müsse Deutschland erreichen. Elektrifizierung durch Oberleitung brauche hinreichende Finanzmittel, weniger komplexe Planungsverfahren und optimierte Prozesse. Technologieoffene Förderanreize müssten darüber hinaus den Markthochlauf für neue Antriebe auf der Schiene aktivieren und bisher nicht geförderte Dual-Mode Lokomotiven einschließen, um eine maximale Klimawirkung zu erzielen.

Für einen Flächenrollout von ETCS sind Schienenfahrzeuge digital nachzurüsten mit sogenannten On-Board-Units (OBUs). ETCS mache streckenseitige Signalmasten künftig überflüssig. Trotz Unterstützung der EU und der Bundesländer fehle in Deutschland bislang eine klare Perspektive zur Förderung der digitalen Fahrzeugumrüstung.

Innovationen „Made in Germany“ würden bei heutigen Ausschreibungsmodellen noch zu oft durch den Rost fallen. Wo Vergaben starr auf den Anschaffungspreis fixiert seien, verlören oft Bestangebote für Kunden und Klimaschutz. Bestehende Ansätze im europäischen und deutschen Recht müssten konsequent angewendet werden, um innovative Technologien und europäische Wertschöpfung in disruptiv neue Mobilität zu übersetzen.

Quelle: Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.