Neues Projekt fördert grenzüberschreitenden Bahnverkehr

Die Europäische Union fördert sechs neue grenzüberschreitende Projekte am Oberrhein mit rheinland-pfälzischer Beteiligung. Rund 3 Millionen Euro fließen in den grenzüberschreitenden Bahnverkehr. Das hat Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fiel am 19. Januar 2021 in der Sitzung des Begleitausschusses des Programms Interreg A „Oberrhein“.

„Wir haben wichtige grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Mobilität, Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft auf den Weg gebracht“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. „Dank der guten Zusammenarbeit mit den Partnern am Oberrhein wird der grenzüberschreitende Bahnverkehr in den nächsten Jahren erhebliche Fortschritte machen. Gute Zugverbindungen sind wichtig für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt, für Bildung, Kultur, Tourismus und Umwelt. An solchen Projekten wird der europäische Mehrwert deutlich“, so Wissing.

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und Süd sind Partner des Projekts, bei dem es um die Entwicklung einer grenzüberschreitenden Version des französischen Zuges „Coradia polyvalent“ geht, der ab 2024 grenzüberschreitend eingesetzt werden soll. Dazu müssen die Züge über die notwendigen Zulassungen verfügen und technisch in der Lage sein, in Deutschland und Frankreich zu fahren. Im Rahmen des Projekts werden die Entwicklungsphasen der Züge bis zu ihrer Freigabe für die Tests durchgeführt, die für die Erteilung der Verkehrszulassung erforderlich sind.

Nach Fertigstellung und Test der Fahrzeug-Prototypen auf dem französischen und deutschen Schienennetz ist die Produktion von 28 weiteren Fahrzeugen vorgesehen, die dann ab Dezember 2024 den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg sowie einem Streckenbereich im Saarland aufgenommen werden sollen. Auch ein ab Dezember 2024 geltender grenzüberschreitender Regiotarif soll erarbeitet werden. Das hatte der Begleitausschuss bereits im September 2020 beschlossen.

Projektträger zur Entwicklung der Züge ist die Région Grand Est. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland unterstützen das Projekt. Die neuen Fahrzeuge sollen auf sieben grenzüberschreitenden Strecken eingesetzt werden:

  • Strasbourg – Wissembourg – Winden
  • Strasbourg – Lauterbourg – Wörth
  • Strasbourg – Offenbourg
  • Mulhouse – Müllheim
  • Metz – Thionville – Trier
  • Metz – Forbach – Saarbrücken
  • Strasbourg – Sarreguemines – Saarbrücken.

Quelle: Rheinland-pfälzisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Rheinbahn startet ins Jubiläumsjahr

Die Busse und Bahnen der Rheinbahn sind aus dem Straßenbild Düsseldorfs und der Region nicht wegzudenken. Am 25. März 1896 gegründet, hält die Rheinbahn seitdem den Großraum Düsseldorf mobil, bringt die Menschen seit Generationen verlässlich und sicher zur Arbeit, in die Schule, zum Einkaufen oder zu ihren Freizeitaktivitäten. Sechs besonders gestaltete Fahrzeuge weisen seit Mittwoch auf die Unternehmensgründung vor 125 Jahren hin. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, der Vorsitzende des Rheinbahn-Aufsichtsrats, Andreas Hartnigk, die Vorstände Klaus Klar, Michael Richarz und Susanne Momberg sowie der Vorsitzende des Betriebsrates, Michael Pink, schickten die Fahrzeuge auf Strecke und läuteten damit das Jubiläumsjahr offiziell ein.

„Mobilität ist ein Grundbedürfnis aller Bürgerinnen und Bürger und ein wichtiges Rückgrat unserer Gesellschaft – heute genauso wie vor 125 Jahren. Ich freue mich, dass die Rheinbahn in ihrem Jubiläumsjahr auf diese stolze Geschichte zurückblicken kann. Der Auftrag der Rheinbahn für unsere gesamte Region hat sich seit ihrer Gründung 1896 nicht verändert, dafür ist ihre Bedeutung für das öffentliche Leben über die Jahrzehnte immer weiter gewachsen. Heute ist der öffentliche Nahverkehr die zentrale Säule für das Gelingen der Verkehrswende. Und diese werden wir gemeinsam schaffen“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller bei der Vorstellung der Fahrzeuge.

„Seit 125 Jahren ist die Rheinbahn Lebensader Düsseldorfs und der Region“, ergänzte der Vorstandsvorsitzende und Arbeitsdirektor, Klaus Klar. „Unser Unternehmen hat in dieser Zeit mehrere Milliarden Fahrgäste befördert, ist unzählige Male von der Erde bis zur Sonne und zurück gefahren, war selbst in schwierigen Phasen wie der aktuellen Corona-Pandemie immer für die Menschen da und hat die Region im wahrsten Sinne des Wortes als zuverlässiger Partner mit am Laufen gehalten. Mein Dank gilt den vielen Generationen Rheinbahnerinnen und Rheinbahnern, die diese Leistung und Verlässlichkeit ermöglicht haben. Auch an sie denken wir in diesem besonderen Jahr. Unsere Geschichte macht Freude auf die Zukunft, an der wir jeden Tag arbeiten und in der wir viel vorhaben.“

Die vier Bahnen und zwei Busse werden ab sofort im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet und in der Region fahren und auf die Gründung vor 125 Jahren hinweisen. Auf dem komplett in gut sichtbarem Rheinbahn-Rot gehaltenen Design zeichnen sich die Silhouetten bekannter Gebäude im Bedienungsgebiet ab, so zum Beispiel der Düsseldorfer Rheinturm, der Quirinus Münster in Neuss, das Neanderthal-Museum im Kreis Mettmann oder die Teloy-Mühle in Meerbusch.

Quelle: Rheinbahn

Umsetzung der Clean Vehicles Directive beschlossen

Das Kabinett hat am Mittwoch, 20. Januar 2021, den von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere für Busse im ÖPNV, für die Beschaffung vorgegeben. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 2. August 2021 und verpflichten die öffentliche Hand sowie eine Auswahl bestimmter privatrechtlich organisierter Akteure (z.B. Post- und Paketdienste) dazu, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein muss.

Die Richtlinie gilt für folgende Aufträge (u.a. durch Ausschreibungen oder Vergabeverfahren) nach dem 2. August 2021:

  • für Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen
  • für öffentliche Dienstleistungsaufträge (u.a. ÖPNV-Busse)
  • für Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postdienste)

Ausgenommen sind u.a. Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Katastrophenschutz, Baustellen, Häfen, Flughäfen, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Reisebusse ohne Stehplätze aufgrund der geringen Marktreife von sauberen Fahrzeugen in diesem Segment.

Was sind die Mindestziele?

  • Es gibt für zwei Referenzzeiträume (2.08.2021 bis 31.12.2025; 1.01.2026 bis 31.12.2030) feste Quoten für die Beschaffung sauberer Pkw sowie leichter und schwerer Nutzfahrzeuge durch die öffentliche Auftragsvergabe. Zu den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gehören v.a. der öffentliche Verkehr (Straße), die Personensonderbeförderung (Straße), die Bedarfspersonenbeförderung sowie bestimmte Post- und Paketdienste und die Abholung von Siedlungsabfällen.
  • Die Mindestziele für emissionsarme und -freie Busse im ÖPNV liegen für den ersten Referenzzeitraum bis Ende 2025 bei 45% und für den zweiten Zeitraum bis Ende 2030 bei 65%. Eine Abfrage an die Länder im Juni 2020 ergab, dass besonders in den Stadtstaaten und im urbanen Raum die Umstellung auf emissionsarme und -freie Busse im ÖPNV bereits erfolgreich verläuft und damit zum Erreichen der CVD-Mindestziele beiträgt. 
  • Der Anteil von Elektro-Pkw ist in den letzten Monaten stark gestiegen. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Im zweiten Halbjahr 2020 gab es fast 300.000 Neuzulassungen bei den Pkw mit Elektroantrieb, die sich je zu Hälfte auf Batterie- und Plug-in-Hybrid Fahrzeuge aufteilen. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die die Grenzwerte zu CO2– und Luftschadstoffemissionen gemäß CVD einhalten,  können den CVD-Mindestzielen von 38,5% an den Neubeschaffungen ab August 2021 angerechnet werden.
  • In der Bundesverwaltung erfolgt die Umstellung der Fuhrparke auf Dienstfahrzeuge mit alternativen Antrieben bereits seit einigen Jahren erfolgreich. Das Ziel der klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030 umfasst auch den Einsatz von emissionsarmen und -freien Fahrzeugen.
  • Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden über Grenzwerte zu CO2– und Luftschadstoffemissionen als „saubere Fahrzeuge“ definiert, während schwere Nutzfahrzeuge und Busse aufgrund der Nutzung alternativer Kraftstoffe (Strom, Wasserstoff, Erdgas, Biokraftstoffe, synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen vermischt werden) unter diese Definition fallen. Demnach werden beispielsweise Plug-In Hybridbusse den Beschaffungsquoten für saubere Fahrzeuge angerechnet, moderne EURO-VI-Dieselbusse jedoch nicht.
  • Mindestens die Hälfte der Mindestziele für Busse im ÖPNV (mit Stehplätzen) muss durch emissionsfreie Fahrzeuge (Elektrobusse mit Batterie oder Brennstoffzellen-Antrieb sowie Oberleitungsbusse) erfüllt werden.
Bild: BMVI
Bild: BMVI

Quelle: BMVI

Aufbau des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft geht voran

Auf Einladung des Bundesministers für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, kommt heute der Gründungsbeirat des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft (DZM) unter der Leitung von Professor Dr. Wolfgang A. Herrmann, Präsident Emeritus der Technischen Universität München, virtuell zur konstituierenden Sitzung zusammen. Der mit Vertretern aus Industrie, Wissenschaft und Politik besetzte Beirat begleitet beratend den Aufbau des DZM und gibt Impulse insbesondere zur thematischen Ausgestaltung.

Das Zentrum soll dazu beitragen, Deutschland zum international führenden Ort nachhaltiger und in die Zukunft gerichteter Mobilität zu etablieren und dabei gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Ziele gleichermaßen in den Blick nehmen.

Bundesminister Scheuer: „Wir wollen kluge Köpfe und neue Ideen zusammenbringen, um Deutschland zum führenden Standort für die Mobilität der Zukunft zu machen – Wohlstand morgen gibt es nur mit Innovation jetzt.”

Professor Herrmann, Vorsitzender des Beirats: „Für den Gründungsbeirat konnten exzellente Persönlichkeiten aus den unterschiedlichsten Erfahrungsbereichen gewonnen werden, um dem Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft Impulse zu versetzen und Richtung zu geben.“

Mit dem Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft (DZM) schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Ort, an dem die Mobilität von Morgen neu gedacht und entwickelt wird. Das Zentrum soll auf Basis neuer technologischer Möglichkeiten Antworten darauf finden, wie sich Menschen fortbewegen und Waren transportiert werden können. Dazu soll der notwendige Freiraum geschaffen werden, um kreativ, interdisziplinär und innovativ zukunftsweisende Mobilitätskonzepte zu erdenken (Thinktank), zu entwickeln (Entwicklungszentren) und in der Praxis unmittelbar zu erproben (Praxiscampus). Vorgesehen ist, durch Zusammenarbeit mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Industrie Wirtschaft und Wissenschaft eng miteinander zu verknüpfen. Hier sollen Einrichtungen und Institutionen an Standorten in ganz Deutschland künftig Teil einer breiten Kooperation sein. Als mögliche Entwicklungsschwerpunkte sind unter anderem Wasserstofftechnologien, synthetische Kraftstoffe, innovative Logistikkonzepte und digitale, plattformbasierte Mobilitätskonzepte geplant. Zudem soll es Möglichkeiten geben, einem breiten Publikum neue Mobilitätsansätze und Technologien zugänglich und erlebbar zu machen.

Für die Jahre 2021 bis 2024 stehen insgesamt 322,55 Millionen Euro für das Vorhaben bereit.

Quelle: BMVI

Anna Westerberg ist neue Präsidentin & Vorstandsmitglied bei Volvo

Anna Westerberg ist zur neuen Präsidentin der Volvo Bus Corporation und zum Mitglied des Vorstands der Volvo Group ernannt worden.

Anna Westerberg, geboren 1975, ist derzeit Leiterin der Volvo Group Connected Solutions und verantwortet die vernetzten Systemlösungen des Konzerns. Ihre Karriere bei der Volvo Group begann sie im Jahr 2009. In der Folgezeit übernahm sie zahlreiche Führungspositionen im Unternehmen, unter anderem als Leiterin von Volvo Group Venture Capital.

Anna Westerberg wird ihre neue Position am 1. Februar 2021 antreten.

Quelle: Volvo Group

ÖPNV-Unternehmen können nicht die finanziellen Lasten der neuen Corona-Beschlüsse schultern

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat als Reaktion auf die Beschlüsse des Corona-Gipfels von Bund und Ländern zusätzliche finanzielle und strukturelle Hilfsmaßnahmen für die Verkehrsunternehmen in Deutschland gefordert. Die neuen Beschlüsse bringen weitere massive Einschränkungen und zielen konkret auf die Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV ab. Die Busunternehmen werden trotz der damit verbundenen Einnahmeausfälle weiterhin ihrer Verantwortung für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger nachkommen. Sie müssen dafür aber fair entschädigt werden – vor allem auch, um Schäden im Gesamtsystem des öffentlichen Personenverkehrs zu verhindern. Der bereits aufgelegte ÖPNV-Rettungsschirm ist nicht darauf ausgelegt, eine so lang anhaltende und derart massive Unterbindung von Kontakten und Mobilität auszugleichen und muss daher auch in 2021 effektiv weitergeführt werden.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte zu den Beschlüssen: „Die Busbranche unterstützt den Kampf gegen die Pandemie weiterhin ausdrücklich. Erst wenn das dramatische Infektionsgeschehen überwunden wird, kann es jene Rückkehr zur Normalität geben, die wir uns alle wünschen. Die Verkehrsunternehmen können aber die besondere Last der neuen Beschlüsse im öffentlichen Interesse nicht alleine tragen, sondern verdienen eine faire finanzielle Kompensation. Der bisherige ÖPNV-Rettungsschirm wurde nur bis August 2020 beihilferechtlich notifiziert. Private Unternehmen, die keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag haben, bekommen daher nur bis zu einer Grenze von 800.000 Euro insgesamt Hilfen. Da unsere Mitglieder zumeist ÖPNV und Reiseverkehre gleichermaßen anbieten, sind sie aufgrund der Corona-bedingten Schließungen ihrer Reiseverkehre auf weitere Hilfen angewiesen. Die 800.000 Euro sind daher nach fast einem Jahr Pandemie bei diesen Betrieben ausgeschöpft. Die absolut notwendige Erhöhung des Kleinbeihilfenrahmens wurde von der EU-Kommission bislang abgelehnt. Diese hat dafür die Möglichkeit einer Fixkostenregelung eingeräumt, die parallel zu den Kleinbeihilfen angesetzt werden kann. Solange der Kleinbeihilfenrahmen nicht durch die EU erhöht wird, muss diese Fixkostenregelung Grundlage des ÖPNV Rettungsschirmes werden. Sonst kommen die wichtigen Hilfen nicht bei den mittelständischen Busunternehmen an.“

Mit Blick auf die Überbrückungshilfen der Bundesregierung plädiert der bdo für Verbesserungen, die unter anderem der Rolle der sogenannten Mischbetriebe in der Busbranche besser gerecht werden. Bislang greifen die Hilfsprogramme nur unzureichend bei Unternehmen, die sowohl im Gelegenheitsverkehr wie auch im ÖPNV tätig sind. Ohne solche Anpassungen an die Praxis gefährdet die Corona-Krise die Busbranche als Ganzes. 

Mit Blick auf die Zukunft rufen die privaten Busunternehmen nach konkreten Plänen und Strukturen für einen effizienten Ausstieg aus den umfassenden öffentlichen Einschränkungen. Gebraucht werden klare Szenarien und Mechanismen für die Zeit, wenn dank Impfungen und sinkender Infektionszahlen wieder Lockerungen möglich sind. Busunternehmen brauchen frühzeitig klare Perspektiven – bis hin zu gemeinsamen europäischen Regeln für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr – für den Neustart.

Zur aktuellen Situation mit neuen Regeln für den ÖPNV stellt der bdo fest, dass die Verantwortung für die Durchsetzung der erweiterten Maskenpflicht nicht den Verkehrsunternehmen und ihren Beschäftigten aufgebürdet werden darf.

Quelle: bdo

Wortmann: „Wir müssen sicherstellen, dass jeder, der den ÖPNV nutzen muss, ihn auch nutzen kann!“

Ingo Wortmann, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), zu den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung und der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie:

1. zur aktuellen Situation im ÖPNV:
„Die Verkehrsunternehmen sind auch während der Pandemie zentraler Bestandteil einer funktionierenden Daseinsvorsorge und Mobilität in Deutschland. Wir fahren seit März letzten Jahres trotz verschiedener Einschränkungen nahezu 100 % unseres üblichen Angebots, obwohl wir erhebliche Rückgänge bei der Nachfrage verzeichnen. Im aktuellen Lockdown nutzen nur noch 30 bis 40 % der sonst üblichen Fahrgäste den ÖPNV. Ich betone an dieser Stelle nochmal, dass wir im Sinne unseres öffentlichen Auftrags alle Maßnahmen, die für eine erfolgreiche Corona-Eindämmung notwendig sind, auch unterstützen. Allerdings darf der für viele Fahrgäste nach wie vor notwendige ÖPNV-Betrieb nicht zu stark eingegrenzt werden. Es braucht klare und umsetzbare Regelungen, so dass auch während der Pandemie und des Lockdowns sichergestellt ist, dass jeder der den ÖPNV nutzen muss, ihn auch nutzen kann.“

2. zur verschärften Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr (medizinische Masken statt Alltagsmasken):
„Zahlreiche nationale und internationale wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV gibt. Dies wird bestätigt, wenn man zum Beispiel auf die aktuellen Inzidenzwerte in Deutschland blickt. In einigen Landkreisen, in denen durch Schulschließungen, etc. nur noch sehr wenige Menschen den ÖPNV nutzen, sind die Werte zum Teil deutlich höher als ins Großstädten und Ballungsräumen, wo täglich noch relativ viele Personen Bus und Bahn nutzen, um zur Arbeit zu gelangen. Die Verkehrsunternehmen setzen seit Beginn der Pandemie auf erhöhte Reinigung der Fahrzeuge und auf Lüftungskonzepte, die in kurzen Intervallen einen regelmäßigen Luftaustausch gewährleisten. Daher halten wir eine verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV grundsätzlich für nicht notwendig, werden diesen Beschluss aber selbstverständlich unterstützen und stehen den zuständigen örtlichen Behörden bei der Durchsetzung begleitend zur Verfügung. So, wie dies auch schon vielfach im Rahmen der erfolgreichen Maskenkontrolltage umgesetzt wurde. Unklar ist in diesem Zusammenhang jedoch die Frage, wie allein aufgrund einer Sichtkontrolle die richtigen von den falschen Masken unterschieden werden sollen.“

3. Kontaktreduzierungen, auch im öffentlichen Personenverkehr:
„Kontaktreduzierungen jeglicher Art, auch im Personenverkehr, unterstützen wir voll und ganz. Die Vermeidung von Kontakten ist das sicherste Mittel, um die Virusausbreitung einzudämmen. Allerdings verweisen wir in diesem Zusammenhang nochmals auf das mehrfach wissenschaftlich nachgewiesene nicht erhöhte Infektionsrisiko im ÖPNV, so dass aus unserer Sicht die Kontaktreduzierungen nicht in erster Linie in den Fahrzeugen umgesetzt werden müssen, sondern dort, wo die Infektionen stattfinden, wie z.B. im privaten Umfeld oder auf der Arbeit. Eine Ausweitung von Homeoffice-Regelungen erscheint dabei eine wirksame Maßnahme.“

4. Kapazitätsausweitung im öffentlichen Personenverkehr (zusätzliche Fahrzeuge):
„Zusätzliche Kapazitäten über mehr Fahrzeuge und Personal sind gerade in den Hauptverkehrszeiten nur noch sehr eingeschränkt verfügbar, denn wir fahren dort ja bereits das volle Angebot. Wir appellieren daher nochmal nachdrücklich an die Sensibilität und Solidarität unserer Fahrgäste: Wenn das Fahrzeug zu voll erscheint, nehmen Sie den nächsten Bus oder die nächste Bahn, damit schützen Sie sich und andere.“

Quelle: VDV

MyShuttle bedient bald weitere Ettlinger Höhenstadtteile

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und der Landkreis Karlsruhe weiten das gemeinsame Angebot MyShuttle aus: Ab dem 1. Februar fahren die beliebten Shuttles auch in den Ettlinger Höhenstadtteilen Schluttenbach und Schöllbronn. On Demand – also auf Bestellung – können sich die Fahrgäste dann bequem von den Stadtbahn-Haltestellen in Ettlingen bis nahezu direkt vor die Haustür fahren lassen oder von dort MyShuttle nutzen, um etwas in der Kreisstadt zu erledigen. Die Bedienzeiten sind analog zum Angebot in Ettlingen, Ettlingenweier und Spessart: Montag bis Samstag von 19 bis 01 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 24 Uhr.

72 neue virtuelle Haltestellen kommen durch die Ausweitung hinzu. Darunter sind unter anderem alle regulären bekannten Bushaltestellen in den Ettlinger Stadtteilen. Diese werden mit der bekannten Flotte der drei schwarzen Elektro-Fahrzeuge im London-Taxi-Stil bedient. Es gilt der KVV-Tarif. Wer also im Besitz einer Abo-Karte oder einer bereits gelösten Fahrkarte bis Ettlingen ist, zahlt keinen Cent extra. Für alle anderen kostet die einfache Fahrt ein Ein-Waben-Ticket: 2,10 Euro.

Zur Bestellung von MyShuttle in Ettlingen und seinen Stadtteilen sowie in Marxzell benötigen die KVV-Kunden ab dem 1. Februar die App kvv.easy. Diese vom Anbieter ioki konzipierte App wird bereits seit Einführung des Angebots im My-Shuttle-Bediengebiet Dettenheim / Graben-Neudorf genutzt.

Der Vorteil von kvv.easy im Vergleich zur jetzigen Nutzung über kvv.mobil ist, dass Kunden sich bereits bis zu 24 Stunden vorher ihr Shuttle bestellen können, was zum Beispiel für Menschen im Schichtbetrieb eine attraktive Möglichkeit ist, sich bereits vor Arbeitsbeginn für die Heimfahrt einzubuchen. Bislang war eine Vorbestellung nur 40 Minuten vor der Fahrt möglich. Eine Buchung ist nach wie vor auch über ein Callcenter möglich – allerdings muss dann bereits ein gültiges Ticket für die Fahrt vorliegen.    

Aufgrund der Corona-Pandemie findet in den Fahrzeugen aktuell kein Pooling statt. Es werden also nicht mehrere Anfragen miteinander verknüpft. Maximal zwei gemeinsam gebuchte Personen fahren somit sicher alleine bis zu ihrem Ziel. Es gilt wie bei allen anderen ÖPNV-Angeboten auch eine Maskenpflicht im MyShuttle.

Quelle: KVV

Bayerische Eisenbahngesellschaft schreibt Regionalverkehr auf nicht-elektrifizierten Strecken in Oberfranken aus

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, hat das Wettbewerbsverfahren für den Regionalzugverkehr auf nicht-elektrifizierten Strecken in Oberfranken einschließlich zweier nach Unterfranken bzw. in die Oberpfalz führender Strecken eröffnet.

Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren: Der Nettovertrag startet im Dezember 2023 und endet im Dezember 2035. Interessierte Verkehrsunternehmen können ihre Angebote bis Juli 2021 abgeben. Den Zuschlag im Vergabeverfahren Regionalverkehr Oberfranken wird die BEG voraussichtlich im Oktober 2021 erteilen. Aktuell werden die Strecken überwiegend von Agilis betrieben. Das künftige Netz integriert auch den bayerischen Teil der bisher von der Länderbahn betriebenen grenzüberschreitenden Verbindung Hof – Selb-Plößberg – Aš/Asch – Cheb/Eger sowie die Regionalbahnen Hof – Gutenfürst, die aktuell die Erfurter Bahn fährt.

Die BEG bestellt bei dem künftigen Betreiber rund 5,4 Millionen Zugkilometer pro Jahr an Verkehrsleistungen, das entspricht einer Steigerung um rund acht Prozent gegenüber heute (2020: rund 5 Millionen Zugkilometer).

In der Ausschreibung sind barrierefreie, klimatisierte Gebrauchtfahrzeuge zugelassen. Das anspruchsvolle Betriebskonzept erfordert spurtstarke Fahrzeuge mit relativ kleiner Gefäßgröße. Wünschenswert wäre, auch in diesem Netz Fahrzeuge mit alternativen Antriebskonzepten zum Einsatz zu bringen. Bislang kann die Industrie aber noch keine Fahrzeuge mit alternativen Antriebskonzepten, welche die hohen fahrdynamischen und betrieblichen Anforderungen erfüllen, anbieten. Mit Umsetzung der vom Bund geplanten Streckenelektrifizierungen im östlichen Oberfranken ergeben sich voraussichtlich für die Folgeausschreibung in den dreißiger Jahren betrieblich und wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen für innovative Antriebe.

In den Fahrzeugen muss den Fahrgästen kostenloser WLAN-Empfang zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der branchenweiten Personalknappheit, insbesondere bei Triebfahrzeugführern, erweitert die BEG die Anforderungen an das Personalkonzept der Bieter. Insbesondere muss der künftige Betreiber dokumentieren, wie er einen ausreichenden Personalbestand zum Betriebsstart als auch während der Vertragslaufzeit sicherstellen kann. Zusätzlich fordert die BEG eine Mindestausbildungsquote für Triebfahrzeugführer.

Die BEG stellt detaillierte Anforderungen in Sachen Qualität (Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Sitzplatzanzahl, Sauberkeit etc.). Unterschreitet ein Verkehrsunternehmen die von der BEG vorgegebenen Zielwerte, muss es Strafzahlungen leisten, übertrifft es die Mindestanforderungen, erhält es einen finanziellen Bonus.

Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren Regionalverkehr Oberfranken unter www.beg.bahnland-bayern.de/oberfranken

Quelle: BEG

19 neue Setra Omnibusse für Geldhauser

Die Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH & Co. KG setzt mit sechs S 531 DT eine neue Idee um. Die Setra Omnibusse sind die allerersten Doppelstockbusse, die auf Strecken des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) zum Einsatz kommen. Die Schnellbusse, die auf der Autobahn A8 zwischen den Orten Dasing und Pasing pendeln, verknüpfen erstmals den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund AVV mit dem MVV und damit erstmals die beiden Regionen miteinander. 

Neben den S 531 DT übernahm der bayerische Familienbetrieb aus Hofolding bei München zehn Setra Low Entry Busse der MultiClass. Die S 418 LE business werden auf der ebenfalls neuen Expresslinie Ostbahnhof – Ottobrunn eingesetzt.

Bereits vorher holte Martin Geldhauser, der das Traditionsunternehmen in der dritten Generation führt, drei Busse der Setra ComfortClass im Neu-Ulmer Kundencenter ab. Die S 516 HD in 5-Sterne-Ausführung werden 2021 für das exklusive Reiseprogramm des Unternehmens unterwegs sein.

Die Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH & Co. KG beschäftigt aktuell über 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hat über 550 Fahrzeuge im Fuhrpark – von behindertengerecht ausgestatteten Klein- bis zu luxuriösen Doppelstockbussen für das eigene Reisebusprogramm. Die Linienbusse sind in den Landkreisen München, Starnberg, Bad Tölz/Wolfratshausen, Fürstenfeldbruck und Dachau im Linien-, Schüler- und Berufsverkehr im Einsatz. Neben dem MVV gehören auch viele Gemeinden, Unternehmen, Vereine und Schulen zu den Auftraggebern des 1962 gegründeten Betriebes.

Quelle: Daimler AG