13 HESS-Doppelgelenktrolleybusse für BERNMOBIL

BERNMOBIL hat der Carrosserie HESS AG den Zuschlag für die Lieferung von 13 Doppelgelenktrolleybussen (DGTB) erteilt. Die Fahrzeuge werden voraussichtlich ab Sommer 2026 auf der Linie 10 Bern – Köniz/Schliern eingesetzt. Sie sind rund 6 Meter länger als ein normaler Gelenktrolleybus und weisen rund 30 Prozent mehr Kapazität auf.

BERNMOBIL hat im Herbst 2023 die Lieferung von 13 Doppelgelenktrolleybussen für den Einsatz auf der Linie 10 zwischen Bern und Köniz/Schliern ausgeschrieben. Die Vergabe fiel auf die Carrosserie HESS AG. Das Unternehmen mit Hauptsitz im schweizerischen Bellach gehört zu den wenigen möglichen Lieferanten in diesem Segment und hat mit dem lighTram® 25 DC das wirtschaftlich beste Angebot eingereicht. Der Zuschlag für die Beschaffung der 13 Doppelgelenktrolleybusse ist noch nicht rechtskräftig.

Analog der bereits auf der Linie 20 im Einsatz stehenden Doppelgelenktrolleybusse ist auch das lighTram® 25 DC der neusten Generation mit der so genannten Dynamic-Charging-Technologie ausgestattet. Sie ermöglicht die Aufladung der Batterien an der Oberleitung. Dank eines leistungsfähigen Ladesystems (350 kW) kann dieses Fahrzeug in kürzerer Zeit mehr Energie speichern – was auf Fahrstrecken mit teilweiser Oberleitung mehr Flexibilität mit sich bringt. Die im Vergleich zum bestehenden Fahrzeug deutlich größere Batterie bedeutet außerdem eine größere Autonomie ohne Fahrleitung. Damit erfüllen diese Fahrzeuge die speziellen Anforderungen der Linie Bern-Köniz/Schliern, die nur mit gut 40% Fahrleitung ausgerüstet werden wird. Im Störungsfall kann die Linie zeitweise auch mit einem Fahrleitungsanteil von unter 30% betrieben werden.

Der Doppelgelenktrolleybus des Typs lighTram® 25 DC verfügt über 48 Sitzplätze. Die Klimaanlage weist eine Wärmepumpe und CO2 als Kältemittel auf und ist damit besonders umweltfreundlich. Der Preis pro Fahrzeug liegt bei rund CHF 1’700’000.

Speziell zu den Hauptverkehrszeiten ist die Transportkapazität der Buslinie 10 nach Köniz/Schliern ausgeschöpft. BERNMOBIL, der Kanton und die Stadt Bern sowie die Gemeinde Köniz planen daher, den Ast der Linie 10 von Bern Bahnhof nach Köniz/Schliern Mitte 2026 auf Doppelgelenktrolleybusse (DGTB) umzustellen. Damit kann die Kapazität auf dieser Strecke erhöht und der Fahrplan durch ein weniger enges Taktintervall stabilisiert werden. Die Busse werden zwischen den Haltestellen Monbijou und Brühlplatz via Oberleitung mit Strom versorgt. Die übrige Strecke werden sie im Batteriemodus zurücklegen. Zurzeit laufen die verschiedenen Bewilligungsverfahren für den Bau der Infrastruktur sowie die Anpassung der Haltestellen. Die ersten Bauarbeiten sind gegen Ende dieses Jahres geplant.

Quelle: BERNMOBIL

3. Förderrunde des BMDV für saubere Busse beendet

Das Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) investiert weitere 53,4 Millionen Euro in die Beschaffung von Bussen mit klimafreundlichen Antrieben und der dazugehörigen Infrastruktur. Die Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Kluckert überreichte am 29.02.2024 Förderurkunden an 11 Busunternehmen und 2 Landkreise aus ganz Deutschland.

„Der Umstieg auf alternative Antriebe ist für Busunternehmen eine enorme Herausforderung. Ich freue mich daher, dass wir heute 13 weitere Betriebe und Landkreise finanziell bei dem Wechsel auf saubere Busse unterstützen können. Denn damit sorgen sie dafür, dass der ÖPNV die Menschen klimaschonender, schadstoffärmer und leiser an ihr Ziel bringt.“

Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr

Mit den Förderzusagen kommen weitere 186 neue klimafreundliche Busse auf die Straße. Insgesamt werden über die Richtlinie aktuell rund 4.000 Busse und über 140 Machbarkeitsstudien gefördert – und damit über 250 Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger beim Umstieg auf einen klimafreundlichen ÖPNV unterstützt. Die Fahrzeuge kommen jetzt verstärkt auf Deutschlands Straßen und werden zu einem merklichen Markthochlauf von E-Bussen beitragen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“. Der Fokus der Förderung liegt auf den elektrischen Antriebsvarianten. Zudem werden die zum Betrieb erforderliche Infrastruktur und die Erstellung von Machbarkeitsstudien gefördert. Das Programm ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 und des Zukunftspakets des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Fördermittel dieser Maßnahme werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Aufbauinstrument Next Generation EU bereitgestellt.

Quelle: BMDV

HanseCom gehört erneut zur Top-Liga unter Hamburgs Arbeitgebern

Zum dritten Mal in Folge wurde HanseCom 2024 mit der jährlichen Auszeichnung „Hamburgs beste Arbeitgeber“ von Roos Consult prämiert. Der Anbieter von Softwarelösungen für den ÖPNV schnitt in allen Kategorien nochmals besser ab als im Vorjahr.

Im renommierten Wettbewerb „Hamburgs beste Arbeitgeber“ von Roos Consult können Mitarbeitende ihr Unternehmen jährlich in acht Themenbereichen evaluieren. So wird die Arbeitgeber-Qualität nach wissenschaftlichen Standards analysiert und öffentlich kommuniziert. Zu den relevanten Kategorien zählen unter anderem die Führungskultur, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder der Stand der Digitalisierung.

Lösungsorientiert, kompetent, erfolgsorientiert und flexibel: Mit diesen Attributen beschrieben Führungskräfte und Mitarbeitende die Unternehmenskultur von HanseCom am häufigsten. Sie lobten die agile Arbeitsweise, den unbürokratischen Entscheidungsstil und die große Offenheit des Unternehmens gegenüber Neuerungen. So bewerteten 80 Prozent der Mitarbeitenden die interne Zusammenarbeit als sehr kooperativ und 93 Prozent die Teamorientierung als sehr hoch (76 Prozent) beziehungsweise hoch (17 Prozent). Dabei waren die Einschätzungen der Führungskräfte und Mitarbeitenden fast identisch.

Besondere Anerkennung erhielt HanseCom für den modernen und fairen Führungsstil. 83 Prozent der Mitarbeitenden bestätigten, Unterstützung für ihre Anliegen bei Führungskräften zu bekommen. Hervorgehoben wurden auch das flexible Arbeitszeitmodell, die digitalen Arbeitsprozesse und die proaktive Förderung von Remote Work. Sie bilden den Kern der guten Work-Life-Balance bei HanseCom – dem stimmten 100 Prozent der Führungskräfte und 95 Prozent der Mitarbeitenden zu.

Im Gesamtergebnis hat HanseCom auch bei der dritten Teilnahme am Wettbewerb erneut ein sehr positives Ergebnis erzielt, das in allen Kategorien deutlich über dem Durchschnitt aller bewerteten Unternehmen liegt. Im Vergleich zum Vorjahr konnte HanseCom bei den Ergebnissen sogar noch einmal zulegen und deutlich machen, dass das Unternehmen Vorreiter beim Thema Vereinbarkeit von Familie/Privatleben und Beruf ist.

„Die erneute Auszeichnung als ‚Hamburgs beste Arbeitgeber‘ zeigt uns, wie groß die Identifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit HanseCom ist. Wir sind stolz darauf, dass sich das, was wir tagtäglich miteinander leben, auch in dieser Auszeichnung widerspiegelt und wir das sehr gute Ergebnis des letzten Jahres noch einmal übertreffen konnten. Bei HanseCom steht der Mensch im Mittelpunkt und wir setzen alles daran, ein Umfeld zu schaffen, in dem jeder sein volles Potenzial entfalten kann.“

HanseCom-Geschäftsführer Martin Timmann

Quelle: HanseCom

Ungewöhnlicher Oberleitungsschaden in Frankfurt am Main

Ein in Art und Auswirkung ungewöhnlicher Oberleitungsschaden hat von Mittwochnachmittag, 28. Februar 2024, an bis zum frühen Donnerstagmorgen, 29. Februar 2024, den Betrieb auf der „A“-Strecke zwischen Heddernheim und Südbahnhof behindert. „Ungewöhnlich“, weil die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) einerseits den eigentlichen Schaden nicht sofort lokalisieren konnte und weil andererseits der Betrieb der Linien U1, U2 und U8 bis zum nächsten Morgen beeinträchtigt war.

Erstes Anzeichen für eine Betriebsbehinderung am Mittwoch, 13 Uhr 45: ein Ausfall des Fahrstroms im unterirdischen Bereich Südbahnhof / Schweizer Platz. Involviert: ein Zug der Linie U1, der seinerseits einen abgerissenen Stromabnehmer meldete und in der Wendeanlage Südbahnhof stand. Die VGF ließ die U8 in Heddernheim enden, U1 und U2 fuhren bis Hauptwache und von da wieder zurück, der Oberleitungsbau begann mit der Schadenssuche. Danach meldeten weitere drei Züge Stromabnehmer mit leichteren Schäden, so daß die VGF die Sperrung ausweitete: Ab 14 Uhr 12 fuhren U1 und U2 nur noch bis Hügelstraße, ein Ersatzverkehr aus Taxen und Bussen, die von ihren Linien abgezogen wurden, wurde bis Südbahnhof eingesetzt. Während die Schadenssuche am Oberflächenabschnitt der Strecke zügig und negativ verlief, gestaltete sich die Arbeit im Tunnel zeitaufwendiger, denn insgesamt sechs Züge standen noch im Abschnitt Dornbusch – Südbahnhof, inklusive des beschädigten Fahrzeugs in der Wendeanlage. Gegen 23 Uhr 42 gab die VGF den Tunnelabschnitt bis zur Station „Willy-Brandt-Platz“ frei, den Ersatzverkehr passte die VGF entsprechend an.

Um 4 Uhr 25 konnte die VGF den Betrieb wieder regulär aufnehmen, nachdem der Oberleitungsbau den Schaden gefunden und behoben hatte. Auf Höhe des nördlichen Wehrtors, Fahrtrichtung Südbahnhof, war ein Elastischer Stützpunkt (ELA) gebrochen. Mit diesen Stützpunkten ist der Fahrdraht an der Tunneldecke befestigt. Der Oberleitungsbau, der die Strecke mit Turmwagen abgefahren war und dabei die Fahrdraht-Anlage eingehend kontrolliert hatte, tauschte den ELA aus und überprüfte zur Sicherheit weitere Stützpunkte.

Quelle: VGF

LVB reichen einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht ein

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat den Gesellschaften der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) für die Gesellschaften LVB, LeoBus, LAB und LSVB GmbH kurzfristig Warnstreiks vom 1. März 2024 von 3 Uhr früh bis 3. März 2024 bis 6 Uhr früh angekündigt. Hintergrund der Warnstreiks sind die von ver.di unter der Kampagne “Wir fahren zusammen” mit der Klimabewegung “Fridays for Future” angestrebten Klimastreikaktionen und vordergründig die im Zuge der Tarifverhandlungen erhobenen erheblichen Forderungen. Die aus 17 verschiedenen Punkten bestehenden Tarifforderungen würden zu einer wirtschaftlichen Mehrbelastung der Leipziger Verkehrsbetriebe in Höhe von ca. 12 Mio. EUR im Jahr führen. Würde man diese Kostenmehrbelastung auf Tickets und Abos umlegen, würde dies Kunden zusätzlich belasten.

Tatsächlich richtet sich der vorliegende Streik nicht gegen die Leipziger Verkehrsbetriebe, sondern die Verkehrspolitik. Dies wird bereits seit mehr als einer Woche in den Medien bundesweit angekündigt und berichtet. Darüber hinaus hat das politische Bündnis bereits seit mehreren Wochen für den 01.3.2024 einen sog. bundesweiten Klimastreiktag angekündigt.

Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) hat vor dem Hintergrund der offenkundig fehlenden tatsächlichen Verhandlungsbereitschaft der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Verhandlungen für den 28. Februar 2024 daher absagen müssen. Die LVB bedauern dies sehr und würden eine konstruktive Fortführung der Verhandlungen begrüßen. Die Tarifverhandlungen wurden aber nicht für gescheitert erklärt. Ein erneuter Verhandlungstermin ist für Mitte März angeboten.

Nachdem die Gewerkschaft bereits seit den letzten Tagen und Wochen einen sog. Klimastreik im Rahmen einer politischen Veranstaltung am 01. März 2024 angekündigt hat, haben sich die Leipziger Verkehrsbetriebe entschlossen, juristisch gegen die angekündigten Warnstreikaktionen vom 01. bis 03. März 2024 vorzugehen. Mit einer einstweiligen Verfügung am Arbeitsgericht Leipzig versucht das Unternehmen den Streik zu untersagen.

Die Leipziger Verkehrsbetriebe respektieren die grundgesetzlich geschützte hohe Tarifautonomie und das Recht auf Streik zur Durchsetzung tarifpolitischer Ziele. Die Durchführung politischer Streiks ist in Deutschland jedoch unzulässig. Das respektable Ziel einer Klima- und Verkehrswende ist ein politisches Ziel. Dies wird auch offen von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Fridays for Future in verschiedenen Pressemitteilungen bestätigt. Adressat der Streiks ist die Politik. Leidtragende des Streiks sind primär die betroffenen Kunden. Beschäftigte, die nicht an ihren Arbeitsplatz gelangen können, Auszubildende und Schüler, welche nicht ihre Schule und ihre Ausbildungsplätze erreichen können sowie Benutzer des Deutschland-Tickets und der Abo-Angebote, die bereits bezahlte Karten nicht effektiv nutzen können. Hauptleidtragende sind aber die Natur und der Umweltschutz – aufgrund des Streiks werden unsere Fahrgäste gezwungen, auf die Nutzung von Pkw auszuweichen. Staus und eine höhere CO2-Belastung werden die Folge sein. Das wollen die LVB nicht.

Die Leipziger Verkehrsbetriebe sehen die vorliegenden Grenzen zu einem solchen politischen Streik überschritten und gehen nun im Interesse aller LVB-Kunden und im Sinne des Umweltschutzes gegen die angekündigten Streiks vor.

Update 01.03.2024: Das Arbeitsgericht Leipzig hat die einstweilige Verfügung gegen den 51-stündigen Streik der Gewerkschaft abgelehnt. Für Kunden bedeutet dies, wie angekündigt, erhebliche Einschränkungen. Die Gewerkschaft hat den Streik vom 1. März, 3 Uhr bis zum 3. März, 6 Uhr früh angekündigt. In der Gesamtprüfung des Arbeitsgerichtes im einstweiligen Verfügungsverfahren wurde der Streik nicht untersagt. Nach Auffassung des Gerichts ist der angekündigte Streik kein politischer Streik – obgleich eine Verbindung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Quelle: LVB

KAV: Verdi soll die Forderungen offenlegen und in der Öffentlichkeit begründen

Vier Punkte, warum der Tarifkonflikt im Nahverkehr so außergewöhnlich ist: Gastbeitrag von Sylvana Donath, Hauptgeschäftsführerin des KAV Baden-Württemberg, über die Warnstreiks von Verdi.

Der Tarifkonflikt in den kommunalen Nahverkehrsunternehmen im Land unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen Tarifkonflikten. Die Gewerkschaft Verdi nutzt ihre Streikmacht – unabhängig vom Verhandlungsstand im jeweiligen Bundesland – bundesweit mit großer Wucht. Bis zum Beginn der dritten Verhandlungsrunde um den Manteltarifvertrag werden Pendlerinnen und Pendler in einzelnen Städten Baden-Württembergs schon wieder ohne Bus oder Straßenbahn zur Arbeit kommen müssen; diesmal am 29. Februar und 1. März. Diese erneuten Streiks sind unnötig, da die Arbeitgeberseite mehrfach Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat.

Neben den massiven, bundesweiten Streikwellen von Verdi ist das Bündnis mit der Klimaschutzbewegung Fridays for Future (FFF) der zweite außergewöhnliche Punkt. Ein Schulterschluss einer Gewerkschaft mit einer sozialen Bewegung ist nicht das Besondere. Dass diese Zusammenarbeit zu gemeinsamen Streik-Aktionen führt, hingegen schon. In diesem Fall treten beide Organisationen vordergründig für Klimaschutz und die Verkehrswende ein. Es ist natürlich richtig, dass die Verkehrswende mehr Ressourcen in den Nahverkehrsunternehmen erfordert. Ohne einen besseren Takt gerade in ländlichen Regionen ist keine Mobilitätswende zu erreichen. Dennoch drängt sich mit dem Streikbündnis aus ver.di und FFF der Eindruck eines politischen Streiks auf, um die Politik zu Änderungen in der Finanzierung des ÖPNV zu zwingen.

Der dritte Punkt ist, dass Ver.di in den Tarifverhandlungen für Baden-Württemberg – entgegen den offiziellen Bekundungen – den Schwerpunkt auf finanzielle Aspekte legt. Außergewöhnlich ist hierbei auch die Größenordnung der Verdi-Forderungen. Denn die Beschäftigten in den kommunalen Nahverkehrsunternehmen profitieren schon jetzt vom Tarifabschluss der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, der durchschnittliche Gehaltssteigerungen von zwölf Prozent umfasst. Nun fordert Verdi nochmals einen massiven Nachschlag. In sogenannten Manteltarifverhandlungen ist es üblich, dass es um die Rahmenbedingungen der Arbeit geht – also etwa um maximale Schichtlängen. In diesen Verhandlungen geht es Verdi augenscheinlich vor allem um mehr Geld. Um sehr viel mehr Geld.

Drei Beispiele: Verdi fordert eine monatliche Nahverkehrszulage in Höhe von 450 Euro für alle Beschäftigten, ein 14. Monatsgehalt (aktuell sind es 13,2 Monatsgehälter) sowie die Reduzierung der Arbeitszeit von 39 auf 35 Stunden. Dazu kommt die Forderung, Gewerkschaftsmitgliedern fünf zusätzliche Urlaubstage einzuräumen. All diese Forderungen summieren sich auf ein gefordertes Gehaltsplus von 30 Prozent. Das ist nicht finanzierbar. Eine Branche, die innerhalb weniger Monate einen Zuschlag um insgesamt mehr als 40 Prozent erhält – das wäre rekordverdächtig. Würde Verdi die Forderungen durchsetzen, läge der Durchschnittsverdienst im Fahrdienst statt bei 4.000 Euro mit einem Mal bei 5200 Euro im Monat.

Der vierte außergewöhnliche Punkt ist, dass Verdi die massiven finanziellen Forderungen in der Öffentlichkeit gar nicht darlegt. In den Flugblättern und Medieninformationen nennt Verdi als zentrale Forderungen eine volle Anrechnung der Arbeitszeiten bei Verspätungen oder bisher unbezahlten Wegezeiten. In den Verhandlungen sind dies allenfalls Randaspekte. Aber vermutlich würde Verdi auf wenig Verständnis stoßen, wenn sie die Forderung nach einem Gehaltsplus von weiteren 30 Prozent, das die Steuerzahler bezahlen müssten, auch offenlegt. Die betroffenen Fahrgäste hätten für solch maßloses Verhalten sicher wenig Verständnis. Ehrlich allerdings wäre dies.

Zur Person: Sylvana Donath ist Hauptgeschäftsführerin des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg (KAV). Sie ist seitmehr als 23 Jahren in kommunalen Arbeitgeberverbänden tätig und führt seit 2006 Tarifverhandlungen für Beschäftigte im Bereich des Nahverkehrs auf Landesebene. Seit mehr als 18 Jahren begleitet sie die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene.

Brand- und Explosionsrisiko bei Akkus von E-Tretrollern

Die Betriebsverantwortlichen zahlreicher Verkehrsunternehmen, die sich regelmäßig im Betriebsausschuss des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) austauschen, empfehlen, E-Tretroller von der Beförderung in Bussen und Bahnen auszuschließen. Grund dafür ist der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung. Ausgangspunkt dafür, dass der Ausschuss im VDV sich mit dem Thema intensiv beschäftigt hat, waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid.

Sicherheit genießt die höchste Priorität bei der Beförderung im ÖPNV. Wesentliche Grundlagen für die jetzt ausgesprochene Empfehlung bilden zwei brandschutztechnische Bewertungen durch den unabhängigen Gutachter STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH). Der Gutachter stellt fest, dass es für die in Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards gibt.

„Bei der Beurteilung von betrieblichen Sicherheitsrisiken im ÖPNV steht der Schutz aller Personen in den Fahrzeugen an erster Stelle. Von daher müssen wir als Verantwortliche handeln, wenn das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Fahrgäste und der Mitarbeitenden besteht. Dadurch, dass die in Elektrokleinstfahrzeugen verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard unterliegen, besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, die in der Regel explosionsartig ablaufen. Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren. Daher sehen wir uns aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen. Mindestens so lange, bis die dort verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheitsstandard erfüllen. Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.“

Ronald Juhrs, Geschäftsführer Technik und Betrieb bei den Leipziger Verkehrsbetrieben und Vorsitzender des VDV-Betriebsausschusses

Mit Blick auf einen möglichen Brand in U-Bahn-Fahrzeugen kommt der Gutachter zu folgender Einschätzung:

„Der bei sicherheitstechnischen Betrachtungen mit höchster Priorität belegte Personenschutz und die hierfür erforderliche Möglichkeit zur Selbstrettung ist bei einem Brand eines Elektrokleinstfahrzeugs (entsprechend der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)) in einem im Tunnel fahrenden vollbesetzten Zug praktisch nicht gegeben. Für die Fahrgäste besteht im Fahrzeug keine Ausweichmöglichkeit, da, anders als im Fernverkehr, ein Wechsel in einen angrenzenden nicht betroffenen Wagen bauartbedingt nicht möglich ist. Die sehr schnelle Rauchentwicklung innerhalb eines geschlossenen Raums kann daher auch innerhalb einer möglicherweise nur kurzen Restfahrzeit bis zur nächsten Haltestelle zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fahrgäste führen.“

Unter Berücksichtigung der aktuellen Daten und Fakten könne daher eine Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in U-Bahnen nicht empfohlen werden, so die finale Bewertung des Gutachters. Darüber hinaus stellt die STUVAtec im zweiten Gutachten fest, dass E-Tretroller mit Lithium-Ionen-Akkus im Falle eines Brandereignisses auch in den übrigen Fahrzeugen des ÖPNV (Bussen und Straßenbahnen) zu einer Gefährdung von Fahrgästen führen können. In Abwägung der Gefährdungen mit dem zu akzeptierenden Restrisiko ist der VDV-Betriebsausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Mitnahme von E-Tretrollern auch in Bussen und Straßenbahnen grundsätzlich nicht empfohlen werden kann.

Wie in mehreren anderen Städten ist die Mitnahme von E-Tretrollern auch in Dortmund in den Bussen und Stadtbahnen von DSW21 ab dem 1. März 2024 verboten.

„Wir haben uns diese Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht. Denn wir wissen natürlich, dass einige Fahrgäste die E-Tretroller in unseren Fahrzeugen mitnehmen, um damit im Anschluss ihre restliche Wegstrecke zurückzulegen. Das ist im Sinne der Verkehrswende grundsätzlich auch eine sinnvolle Kombination klimafreundlicher Verkehrsmittel. Wenn es aber um eklatante Sicherheitsrisiken geht, die von allen Fachleuten einheitlich bewertet werden, müssen wir im Sinne der Fahrgäste eine konsequente Regelung treffen. Dafür bitten wir um Verständnis.“

DSW21-Betriebsleiter Ralf Habbes

Quelle: VDV, DSW21

Gemeinsam in die Zukunft der Mobilität

Nach 18 Monaten hat Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter das Amt des Sprechers der Allianz „Mobile Zukunft München“ weitergeben: „Ich habe die Gründungsphase von MZM gern begleitet und freue mich, dass die Allianz unter meiner Leitung inhaltlich und organisatorisch auf ein solides Fundament gestellt wurde. Nun übergebe ich das Amt in engagierte Hände!“ Als Nachfolger hat er Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter vorgeschlagen, der nun gewählt wurde: „Die Mobilität in einer wachsenden Region ist wirtschaftlich wie sozial von herausragender Bedeutung. Als neuer Sprecher der MZM-Allianz werde ich mich daher dafür einsetzen, dass es möglichst bald sichtbare Ergebnisse dieser Zusammenarbeit geben wird.”

Bei der feierlichen Übergabe symbolisierte Bernreiter die Verantwortung mit einer besonderen Geste. Er überreichte Oberbürgermeister Dieter Reiter eine großformatige Streifenkarte als Zeichen für die fortlaufende Entwicklung und Vernetzung im Bereich der Mobilität im Großraum München.

„MZM – Mobile Zukunft München und Region“ ist eine strategische Allianz für Mobilität und Logistik im Großraum München. Partner sind alle Landkreise und Städte im MVV-Raum sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern, BMW AG, MAN Truck & Bus SE, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV), Siemens AG, die Landeshauptstadt München, die Technische Universität München und die Deutsche Bahn. Mehr Informationen zu MZM finden Sie unter www.mzm-allianz.net.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

EU-Parlament baut Hemmnisse beim Führerscheinerwerb ab

Das Europäische Parlament hat sich in seiner Plenum-Sitzung vom 28.02.2024 zur Novellierung der europäischen Führerscheinrichtlinie für grundlegende Reformen des Führerscheinwesens ausgesprochen. Das Parlament folgt damit den durch den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) und die IRU eingebrachten Branchenvorschlägen zur Entbürokratisierung und Erleichterung des Berufszugangs.

Das EU-Parlament sprach sich unter anderem für eine Anpassung des Mindestalters von Busfahrern auf 21 Jahre aus, wodurch in Zukunft besser junge Nachwuchskräfte für den Beruf gewonnen werden können. Zudem sollen künftig Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen leichter in der Europäischen Union anerkannt werden.

„Die heutige Abstimmung im EU-Parlament ist ein weiterer Meilenstein in den Bemühungen des bdo, den gravierenden Fahrpersonalmangel im Omnibusgewerbe durch bedarfsgerechte Rahmenbedingungen zu entschärfen. Der Richtlinienentwurf sah zunächst keinerlei Verbesserungen für die Busbranche vor. Der nachfolgende Bericht der zuständigen Berichterstatterin enthielt sogar weitere Hürden für den Erwerb des Busführerscheins. Nach intensiven Gesprächen in Berlin und Brüssel konnte nun eine Umkehr hin zu einer praxisgerechten Regelung erzielt werden.“

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard

Die neue Führerscheinrichtlinie muss nun noch das Trilogverfahren durchlaufen. Auch wenn dieses nach neustem Kenntnisstand erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen soll, sieht der bdo dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens optimistisch entgegen. Christiane Leonard: „Der heutige Beschluss aus Brüssel bestärkt uns weiter in unseren Reformvorschlägen, auch auf nationaler Ebene gegen den Busfahrpersonalmangel. Hier ist noch viel zu tun, so z. B. die notwendige Einführung einer „2 in 1“-Ausbildung. Andernfalls verfallen die angekündigte Verkehrswende und die anstehenden Schienenersatzverkehre zur Utopie.“

Quelle: bdo

Auszeichnung für exzellentes Digitales Lernen im ÖV

Die VDV-Akademie vergibt 2024 zum dritten Mal die „Auszeichnung für exzellentes Digitales Lernen im ÖV“.

„Endlich geht es wieder los! Wenn es diesen Wettbewerb noch nicht gäbe, müsste man ihn jetzt erfinden. Die Arbeitswelt wandelt sich dynamisch, wird immer digitaler – und viele innovative Formate haben eine branchenweite Ausstrahlung, laden zum Nachahmen ein. Wir freuen uns auf neue Ansätze, Konzepte, Ideen und Umsetzungen.“

Harald Kraus, Vorsitzender des VDV-Personalausschusses und Vorstandsvorsitzender des VDV-Akademie e. V.

Teilnehmen können Unternehmen, die im öffentlichen Verkehr tätig sind, die Einsendefrist endet am 15. Mai. Eingereicht werden können Projekte, Produkte oder Konzepte des Digitalen Lernens. Die Preisvergabe erfolgt im Rahmen der 3. VDV-Bildungskonferenz vom 17. bis 18. September 2024.

Digitale Lernangebote und Online-Veranstaltungen etablieren sich nachhaltig als relevante Weiterbildungsformen. Die VDV-Akademie bietet Verkehrsunternehmen umfangreiche Lösungen an, die sich gut mit den verschiedenen Arbeitsorten und Arbeitszeitmodellen der Beschäftigten in der Branche vereinbaren lassen. „Wir brauchen neben neuen Lösungsansätzen in der Beruflichen Weiterbildung auch eine neue, inklusive Lernkultur, damit alle Lerntypen und Beschäftigtengruppen Lerninhalte verstehen und in der Praxis anwenden können“, so Harald Kraus. Eine Fachjury, bestehend aus den Gewinnerinnen und Gewinnern des Vorjahres und Mitarbeitenden der VDV-Akademie bewertet die Einreichungen. Die Kategorien:

  • Pflichtschulung (z. B. DSGVO, Sicherheitsunterweisung, Brandschutz etc.)
  • Lerneinheit mit Branchenbezug (z. B. neue Fahrzeuge, Weichenbefahrungen)
  • (Lern-)Innovation (offene Kategorie)

Die Preisverleihung erfolgt auf der 3. VDV-Bildungskonferenz, die vom 17. bis 18. September 2024 im Phantasialand Brühl stattfindet und bei der erheiternde Aspekte nicht zu kurz kommen werden.

Informationen zur Ausschreibung

Quelle: VDV