31,4 Millionen Euro Bundesmittel für Ausbau des Jenaer Nahverkehrs

Die Staatssekretärin Prof. Dr. Barbara Schönig vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat dem Jenaer Nahverkehr einen Förderbescheid in Höhe von 31,4 Millionen Euro überreicht.

„Die Landesregierung steht zu ihrem Bekenntnis, die Stadt Jena bei der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der Beschaffung neuer Straßenbahnfahrzeuge zu unterstützen. Ich freue mich, dass uns die Förderung dieses wichtigen Infrastrukturprojekts über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gelungen ist. Damit können wir Klimaschutzziele, Verkehrswende und Lebensqualität in Jena einen großen Schritt voranbringen.“

Staatssekretärin Prof. Dr. Barbara Schönig

Die Fördermittel werden für ein lang ersehntes Infrastrukturprojekt in Jena eingesetzt: den Neu- und Ausbau der Straßenbahnverbindung zum Wohngebiet Himmelreich. Dadurch wird eine effiziente und nachhaltige Anbindung des Nordens an den öffentlichen Nahverkehr gewährleistet, was sowohl den Menschen in Jena als auch der Umwelt zugutekommt.

Ein weiteres Vorhaben ist der vollständige barrierefreie Ausbau der Straßenbahn-Haltestellen entlang der zukünftigen Linie 1. Ziel ist, dass die Straßenbahnen von allen Fahrgästen ohne fremde Hilfe uneingeschränkt genutzt werden können. Dies trägt dazu bei, die Mobilität von Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit zu verbessern und stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft dar.

Des Weiteren werden die Fördermittel für weitere Infrastrukturmaßnahmen im Norden der Stadt verwendet, die die Stadt Jena auf ihrem Weg innerhalb der Verkehrswende unterstützen.

„Es freut mich über alle Maßen, dass wir nach mittlerweile zwei Jahrzehnten Planungen und Diskussion zur Nordverlängerung der Jenaer Straßenbahn nun mit einer gesicherten Finanzierung in die tatsächliche Umsetzung gehen können. Fast zwei Jahre haben wir im Jenaer Nahverkehr und dem Dezernat für Stadtentwicklung gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen für eine Aufnahme in das Nahverkehr-Förderprogramm des Bundes geworben und können nun endlich den Förderbescheid für die Nordverlängerung der Linie 1 entgegennehmen.“

Christian Gerlitz, Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender des Jenaer Nahverkehrs

„Damit sich Jena als Leuchtturm des Ostens weiter so gut entwickeln kann, brauchen wir eine Verkehrsinfrastruktur, die dieses Wachstum auch möglich macht. Ich möchte allen Beteiligten meinen Dank dafür aussprechen, die Nordverlängerung der Straßenbahn hartnäckig weiter verfolgt zu haben. Insbesondere danke ich Bürgermeister Gerlitz und seinem Team dafür, dass auch mit neuen Radwegen sowie Osttangente und Wiesenstraße weiterhin der Ausbau aller Verkehrsarten in Jena vorangetrieben wird.”

Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche

Quelle: Stadtwerke Jena GmbH

ÖBB: Drohnengaragen ersparen künftig tausende Minuten Verspätung

Die ÖBB setzen künftig auf Drohnengaragen auf ihrem Streckennetz, um bei Ereignissen wie Steinschlag und Sturmschäden auf schwer zugänglichen Bahnstrecken schnell Hilfe zu leisten. Im Fall von Unwetterschäden müssen Bahnstrecken aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Bisher war es so, dass sich dann Experten der ÖBB-Infrastruktur AG auf den Weg gemacht haben, um die Gleise abzugehen. Dann wird die Betriebsführungszentrale benachrichtigt und die weiteren notwendigen Maßnahmen beschlossen.

Künftig werden Drohnengaragen über das Streckennetz der ÖBB verteilt, die hier unterstützen: Als erstes Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Europa hat die ÖBB-Infrastruktur AG die Bewilligung erhalten, Drohnen einzusetzen, die auch ohne direkten Sichtkontakt mit den Piloten gesteuert werden können. In enger Zusammenarbeit mit Frequentis und mit Unterstützung von Austro Control wurde das innovative Projekt umgesetzt. Statt Mitarbeiter zu Fuß in unwegsames Gelände oder verschneite Hänge zu schicken, werden künftig Drohnen aus einer nahen gelegenen Drohnen-Garage auf die Reise geschickt. Sie fliegen die definierte Strecke ab und senden in Echtzeit Bilder über den Zustand der Strecke. Dann können sofort die nötigen Entscheidungen getroffen werden. Je nach Fall können die Zeiteinsparungen durch die Drohnen Stunden betragen und Streckensperren minimiert werden. Fahrgäste und Eisenbahnverkehrsunternehmen können sich durch rasche Informationsentwicklung schneller auf die neue Situation einstellen.

„Der Einsatz von Drohnen zur Streckeninspektion ist ein wichtiger Baustein für die digitale Bahn von morgen. Vor allem in schwer zugänglichem Gelände können wir uns hier zeitsparend einen genauen Überblick über Lage und notwendige Maßnahmen verschaffen. Davon profitieren unsere Kunden.“

Johann Pluy, Vorstandsmitglied der ÖBB-Infrastruktur AG

„Die hangarbasierten Drohnenflüge sind die technologische Antwort auf das stark im Wachsen begriffene Drohnen-Ökosystem. Frequentis hat eine hochautomatisierte Lösung entwickelt, die in Leitzentralen und Arbeitsplätzen großer Infrastrukturbetriebe voll integrierbar und für die Mitarbeiter:innen unserer Kunden einfach anwendbar ist. Wir sind stolz darauf, gemeinsam mit den ÖBB Pionierarbeit zu leisten und in Europa die erste Genehmigung dieser Art für unseren Partner mitermöglicht zu haben.“

Norbert Haslacher, CEO Frequentis

„Das Innovationspotential von Drohnen ist enorm und es ist unser erklärtes Ziel, als Luftfahrtbehörde neue vielversprechende Anwendungen von der Entwicklung bis zur Umsetzung zu unterstützen. Daher freut es uns ganz besonders, dass wir dieses Projekt begleiten und genehmigen konnten. Automatisierte Drohnenflüge ohne Sichtverbindung zur Überwachung von Infrastruktur sind ein neuer und innovativer Ansatz, der uns zeigt, was mit dieser noch jungen Technologie bereits heute möglich ist.“

Valerie Hackl, Geschäftsführerin von Austro Control

Wie das in der Realität dann aussehen kann, zeigt ein Video: 

Quelle: ÖBB

Trassenpreise 2025 ohne Bundeshilfe nicht tragbar

„Eisenbahn bedeutet in erster Linie Eisenbahninfrastruktur. Ist sie nicht intakt oder reicht ihre Kapazität nicht aus, können die drei für den Klimaschutz in Deutschland unabdingbaren Schienenverkehre – Güterverkehr, Personennah- und Fernverkehr – nicht bestehen. Wenn jetzt für 2025 Trassenpreissteigerungen im zweistelligen Prozentbereich angekündigt werden, ist dies nicht annähernd zu verkraften. Wenn wir in Deutschland keinen Kahlschlag erleben wollen, muss der Bund seiner finanziellen Verantwortung gerecht werden.“

VDV-Präsident Ingo Wortmann

Für die Netzfahrplanperiode 2024/2025 ist infolge der Teuerungsraten bei den Personal- und Instandhaltungskosten eine durchschnittliche Entgelterhöhung in Höhe von sechs Prozent vorgesehen. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen dürften zunächst höchstens drei Prozent der Entgelterhöhung auf den Schienenpersonennahverkehr umgelegt werden. Die Deckelung im SPNV führt zu überproportionalen Steigerungsraten von 9,9 Prozent bei den Güterbahnen und 14,3 Prozent beim Schienenpersonenfernverkehr. Verschärft wird diese Perspektive durch eine Vorgabe der Bundesnetzagentur, wonach die Steigerungen im SPNV maximal 0,6 Prozent betragen dürfen.

„Dies führt zu einer Verteilung, die wiederum den Güterverkehr mit rund 12 Prozent und den Fernverkehr mit rund 17 Prozent belastet. Diese Zahlen sprechen für sich. Als Branchenverband sehen wir hier nur noch die Möglichkeit, dass der Bund mit einer entschlossenen Haltung eine finanzielle Unterstützung bei den Trassenpreisen in Aussicht stellt“, so Wortmann abschließend.

Quelle: VDV

Kartellamt fordert ebenfalls Aufspaltung der Bahn

Wie die Tagesschau berichtet, hat sich das Bundeskartellamt der Forderung nach einer Aufspaltung der Deutschen Bahn in eine Gesellschaft für das Bahnnetz und eine für den Bahnbetrieb angeschlossen.

“Mehr Wettbewerb auf der Schiene ist gut”, sagte der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt, der “Süddeutschen Zeitung”. “Die Deutsche Bahn hat viele subtile Möglichkeiten, Wettbewerb zu behindern. Das sollte man ändern.”

Eine Trennung von Netz und Betrieb sei das richtige Model, führte Mundt aus. Die von der Bundesregierung beschlossene Umstrukturierung und Schaffung einer gemeinwohlorientierten Gesellschaft für Infrastruktur innerhalb des Bahnkonzerns könne nur der erste Schritt sein.

Die Monopolkommission, welche die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, empfiehlt ebenfalls eine Zerschlagung des Bahn-Konzerns. In seinem Sektorgutachten hatte das Gremium im Juli für die Bahninfrastruktursparte eine “weitgehende wirtschaftliche und organisatorische Unabhängigkeit von den anderen Gesellschaften des DB-Konzerns” gefordert. Das Reformpaket der Bundesregierung sei “sinnvoll”, gehe aber nicht weit genug.

Das Kartellamt streitet mit der Bahn bereits über Wettbewerbsfragen. Dabei geht etwa um Verkehrsdaten zu Verspätungen und Zugausfällen, welche die Bahn Drittanbietern vorenthalte, oder den Umgang mit Mobilitätsplattformen, die Fahrscheine für die Bahn verkaufen. Die Verhandlungen seien “zäh”, sagte Mundt der “SZ”. Die Bahn solle die Wettbewerbsbeschränkungen abstellen.

Quelle: Tagesschau

Akkuzüge auf ganzer Linie: Ruth Niehaus erhält Innovationspreis

In Schleswig-Holstein wurde im Oktober der Auftakt einer Weltpremiere gefeiert: mit dem Einsatz eines neuartigen Akkuzugs im Personennahverkehr zwischen Kiel und Oppendorf. Dem Zug, der seine Batterien während der Fahrt auf Streckenabschnitten mit Oberleitung aufladen kann, folgt schon bald eine ganze Flotte baugleicher Fahrzeuge. Der Start in das neue Zeitalter der Akkuzüge ist in diesem Ausmaß einzigartig. Ruth Niehaus war als Projektleiterin Wegbereiterin dieses Meilensteins in Schleswig-Holstein. Dafür erhält sie von der Allianz pro Schiene den Clara Jaschke Innovationspreis. Mit ihm werden Frauen aus der Bahnbranche ausgezeichnet, die die Schiene mit ihren Ideen und ihrem Engagement voranbringen.

Die Schiene umweltfreundlicher machen, auch wenn an vielen Stellen Oberleitungen fehlen: Vor dieser Herausforderung stand Ruth Niehaus, als sie 2019 zur Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) kam. Es ging darum, die gängigen Dieselfahrzeuge durch Batteriezüge zu ersetzen. Die Akkus brauchen in dem Flächenland richtig Durchhaltevermögen: So musste nicht nur der Elektrotriebzug vom Hersteller so weiterentwickelt werden, dass er auch mit einem Akku fahren kann. Es musste auch überlegt werden, wo er nachgeladen werden kann. Hier galt es für die Projektleiterin, Züge und Streckeninfrastruktur zusammenzudenken, Hürden zu beseitigen, alle Fäden in der Hand zu behalten und einen kühlen Kopf zu bewahren.

„Es gab viele Herausforderungen in diesem Projekt: Nicht nur die Pandemie, die uns in den wichtigen Phasen ausgebremst hat“, sagt Preisträgerin Ruth Niehaus. Auch die DB-Regelwerke mussten den Bedürfnissen eines Akkutriebzuges genügen und einen sicheren Betrieb möglich machen. „Dass wir jetzt so weit sind, dass unser Akkuzug mehrmals täglich zwischen Kiel und Lüneburg zuverlässig Menschen an ihr Ziel bringt und wir voraussichtlich schon in wenigen Monaten eine Flotte von 55 Zügen auf allen Akkunetz-Strecken im Einsatz haben werden, macht mich total stolz.“

„Was Ruth Niehaus und ihr Team mit dem Auftakt zu dieser Weltpremiere geleistet haben, ist von unschätzbarem Wert für die gesamte Branche und strahlt weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Ruth Niehaus zeigt, dass es möglich ist, binnen weniger Jahre den Nahverkehr auf noch nicht elektrifizierten Schienenstrecken komplett unabhängig vom Dieselantrieb zu machen.“

Dirk Flege, Jurymitglied und Geschäftsführer der Allianz pro Schiene

Preisträgerin Ruth Niehaus ist 45 Jahre alt. Sie ist studierte Elektrotechnik- und Wirtschaftsingenieurin. Seit 2019 ist sie bei NAH.SH in Schleswig-Holstein Projektleiterin für die Umstellung des Linienbetriebs auf Akkuzüge.

Quelle: Allianz pro Schiene

Trans Regio stellt erstes modernisiertes Fahrzeug für die MittelrheinBahn vor

Fahrgäste, die mit der MittelrheinBahn unterwegs sind, erwartet künftig mehr Komfort auf ihren Reisen. Die Fahrzeuge, die auf der RB26 zwischen Köln, Koblenz und Mainz eingesetzt werden, werden sukzessive einem Re-Design unterzogen. Im Rahmen dieser Modernisierung erhalten die Züge des Typs „Desiro Mainline“ („Desiro ML“) des Herstellers Siemens Mobility WLAN, weitere Steckdosen an vielen Sitzplätzen und größere Sitzabstände sowie zum Teil angepasste Sitzlandschaften.

Basis der Fahrzeug-Modernisierung ist der zum 10. Dezember 2023 startende neue Verkehrsvertrag, den die beteiligten SPNV-Aufgabenträger Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord), Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZÖPNV Süd) und Zweckverband go.Rheinland ausgeschrieben hatten. Nach dem entsprechenden Vergabeverfahren wird der bisherige Betreiber der MittelrheinBahn, Trans Regio, auch weiterhin den Betrieb auf der linksrheinischen Strecke Köln – Mainz verantworten.

Nach der Präsentation wird alle sechs Wochen jeweils ein weiteres „Desiro ML“-Fahrzeug einem Re-Design unterzogen. Nach und nach werden die Fahrgäste so von einer vollständig runderneuerten Flotte profitieren. Darüber hinaus verkehren auf der MittelrheinBahn weiterhin die erst 2019 eingeführten „Mireo“-Neufahrzeuge. Deren Einsatz erfolgt auch weiterhin schwerpunktmäßig zwischen Bingen und Mainz, mit einzelnen Fahrten erreichen sie Koblenz und auch Andernach. Leasinggeber der „Desiro ML“ und der „Mireo“-Neufahrzeuge ist Alpha Trains. Siemens Mobility modernisiert die Bestandsfahrzeuge im Auftrag von Alpha Trains im Siemens-Werk Wildenrath.

„Das neue Fahrzeug bietet unseren Kundinnen und Kunden mehr Aufenthaltsqualität. Das Re-Design macht aus dem 15 Jahre alte Desiro Mainline vor allem in Innenbereich ein nahezu neuwertiges Fahrzeug, das sich auch optisch weiterentwickelt hat.“

Michael Heilmann, Geschäftsführer des für den Abschnitt Bacharach – Mainz verantwortlichen Aufgabenträgers ZÖPNV Süd

„Eine starke und vertrauensvolle Partnerschaft zwischen allen Beteiligten ist ein entscheidender Vorteil für ein solches Projekt. Deshalb freuen wir uns, dass wir Trans Regio, die beteiligten Aufgabenträger und Siemens für den Umbau an unserer Seite haben. Die Modernisierung der Fahrzeuge bietet einen echten Mehrwert für die Fahrgäste und zeigt – ganz im Sinne der Nachhaltigkeit – dass es nicht immer Neubaufahrzeuge sein müssen.“

Bernhard Holzer, Geschäftsführer der Alpha Trains Europa GmbH

Quelle: go.Rheinland

Paraffinische Dieselkraftstoffe in Reinform zugelassen

Das Bundeskabinett hat beschlossen, paraffinische Dieselkraftstoffe in Reinform – wie zum Beispiel HVO 100 – zuzulassen. Zu diesem Zweck wird die entsprechende DIN EN 15940 in die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung aufgenommen.

„Durch die Änderung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung werden paraffinische Dieselkraftstoffe in Reinform zugelassen. Damit ist etwa auch die Betankung von HVO, das zu 100 Prozent aus Altspeiseöl hergestellt wurde, möglich. Das ist ein bedeutender Erfolg, die Umweltfreundlichkeit unserer motorisierten Fahrzeuge erheblich zu verbessern und die Dekarbonisierung im Straßenverkehr voranzubringen. Es steht außer Frage, dass auch nach dem Jahr 2035 weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren im Einsatz sein werden. Wir sind daher darauf angewiesen, die Entwicklung erneuerbarer Kraftstoffe voranzutreiben, um unsere ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.“

Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr

Paraffinische Dieselkraftstoffe wie HVO 100 sind ein vielversprechender Hebel für die Bestandsflotte und können schnell einen wichtigen Beitrag zu einem klimafreundlicheren Straßenverkehr leisten. Wenn HVO aus Abfall- und Reststoffen hergestellt wird, beträgt die CO2-Minderung bis zu 95 Prozent gegenüber fossilem Diesel. Moderne Dieselmotoren sind grundsätzlich für HVO geeignet. Die Verbrennung verläuft besonders effizient. Aufgrund von europarechtlichen Bestimmungen und der Bezugnahme auf die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung wird die Zulassung von HVO 100 im Frühjahr 2024 erfolgen.

Quelle: BMDV

VDV fordert Weitblick und Ausgewogenheit bei den Haushaltsberatungen

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) appelliert an die politischen Verantwortlichen, das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds als Chance zu begreifen, um die Zukunft Deutschlands mit Weitsicht und Verantwortungsbewusstsein zu gestalten. In einer Zeit, in der politische Verlässlichkeit und Integrität mehr denn je gefordert sind, stehen Staat und Gesellschaft vor bedeutenden Entscheidungen, die weit über die Haushaltsgestaltung hinausgehen.

„Wir müssen die Realität nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts akzeptieren und damit umgehen. Aber die dringend notwendigen Investitionen in die Verkehrswege, die wir heute tätigen, wirken sich langfristig aus. Insbesondere die Sanierung der Infrastrukturen im öffentlichen Verkehr, einschließlich des Netzes der Deutschen Bahn, ist dabei von zentraler Bedeutung, auch zur Erreichung der Klimaziele. Wir dürfen dabei auch nicht vergessen, dass Mobilität ein umfassendes System von zentraler Bedeutung für unsere Volkswirtschaft ist, in dem jeder Verkehrsträger eine wichtige Rolle spielt.“

Ingo Wortmann, Präsident des VDV

„Das Urteil aus Karlsruhe darf nicht dazu führen, dass man am ursprünglichen Haushalt festhält und damit die gesamten konsumtiven Ausgaben durchsetzt! Die Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts war die Nichtigkeit des Fonds für die dringend notwendigen Investitionen. Das muss auch Auswirkungen auf den normalen Haushalt haben. Denn dieser konnte nur deshalb so voluminös und massiv konsumtiv sein, weil die Investitionen in einen nun nichtigen Fond verschoben wurden. Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, beide Bausteine ausgewogen zu entwickeln. Jeder Minister, der jetzt darauf pocht, dass sein Haushalt vollumfänglich umgesetzt werden müsse, handelt nicht verantwortungsbewusst!“

VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff

Der VDV unterstützt daher die Aussage des Bundesverkehrsministers, dass Sanierungsaufgaben mit langfristiger Wirkung nicht von der Tagesordnung gestrichen werden dürfen. Zudem muss sichergestellt werden, dass die damit verbundenen Kapitaldienste im aktuellen Haushalt Berücksichtigung finden. Der VDV ruft alle politischen Entscheidungsträger im Bund dazu auf, bei der weiteren Haushaltsplanung Weitblick und Ausgewogenheit walten zu lassen. Nur so kann eine nachhaltige und gerechte Zukunft für alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands geschaffen werden.

Quelle: VDV

Reaktivierung der Staudenbahn nimmt Fahrt auf

Die Bahnstrecke zwischen Gessertshausen über Fischach bis nach Langenneufnach wird in den nächsten Jahren durch die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) für den Personenverkehr reaktiviert. Das Vorhaben wird nun mit dem Beginn erster Baugrunduntersuchungen konkret. Um Gleise, Bahnsteige und Fahrleitungsmasten planen zu können, muss die Beschaffenheit des Bahndamms und des Untergrunds untersucht werden. Dazu finden ab dem 11.12.2023 Untersuchungsarbeiten zwischen Gessertshausen und Langenneufnach statt.

„Wir freuen uns, dass wir nun die ersten sichtbaren Schritte im Rahmen der Bahnreaktivierung unternehmen können. Wir arbeiten mit einem qualifizierten Geotechnikunternehmen zusammen, welches für uns die Baugrunduntersuchungen durchführen wird.“

Ralf Gummersbach, Geschäftsführer der SWU Verkehr GmbH

An über 200 Stellen entlang der Bahnstrecke wird bis zu acht Meter tief geschürft, gebohrt und sondiert. Während der insgesamt gut fünf Wochen dauernden Untersuchung wird ein Zweiwegebagger mit Anhänger die notwendigen Gerätschaften zu den jeweiligen Einsatzorten transportieren. Einige Einsatzorte werden mit speziellen Straßenfahrzeugen angefahren. Die somit gewonnenen Proben des Gleisschotters und des Bodens werden in einem Labor ausgewertet. Schlussendlich münden die gewonnenen Erkenntnisse in einem Gutachten, welches Aufschluss über die vorherrschenden Bodeneigenschaften gibt. Daraus leiten sich notwendige Maßnahmen ab, die für den Bau einer soliden Bahnanlage erforderlich sind.

Die SWU haben zum 1. September 2023 den Betrieb des Staudenbahnteils zwischen Gessertshausen und Markt Wald übernommen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den Landratsamt Augsburg sowie eine Übernahmevereinbarung der vorhandenen Infrastruktur wurden bereits im August unterzeichnet. Der 13,5 Kilometer lange nördliche Streckenabschnitt soll wieder für den regelmäßigen Personenverkehr in Betrieb genommen und dazu auch elektrifiziert werden. Laut der aktuellen Planung könnten die Züge bereits ab Dezember 2027 zwischen Gessertshausen und Langenneufnach im Stundentakt fahren.

Quelle: SWU

Smarter Busfahren: Die einfachste Fahrkarte für die Region Schweinfurt

Alle Fragen über Tarifzonen und Tickets können sich Bürger künftig sparen, wenn sie die FAIRTIQ-App für Busfahrten mit den Stadtwerken Schweinfurt durch die Stadt und Teile des Landkreises nutzen. Mit nur einer Wischbewegung auf dem Smartphone beim Einsteigen haben Fahrgäste eine gültige Fahrkarte – und profitieren von einem fairen Entfernungstarif samt eingebautem Preisdeckel.

„Dank der innovativen Technologie von FAIRTIQ wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der Region Schweinfurt noch einfacher und damit attraktiver“,

betonen Oberbürgermeister Sebastian Remelé und der Geschäftsführer der Stadtwerke Schweinfurt GmbH Thomas Kästner mit Blick auf die Zusammenarbeit von Nahverkehr Mainfranken (NVM) GmbH, Stadtwerken, Stadt und Landkreis Schweinfurt mit dem vielfach ausgezeichneten Schweizer Ticketing-Anbieter FAIRTIQ.

Die FAIRTIQ-App erweitert das bestehende Ticketangebot um eine bequeme, digitale Möglichkeit: Mit der Smartphone-App ist es künftig nicht mehr notwendig, vorab zu überlegen, in welchen Tarifzonen man als Fahrgast unterwegs ist oder ob sich eine Tageskarte lohnt. Nachdem sich ein Fahrgast einmalig registriert und die Zahlungsinformationen hinterlegt hat, laufen alle Fahrten komplett bargeldlos ab. Beim Einsteigen genügt eine Wischbewegung in der FAIRTIQ-App für den Fahrtantritt. Ein weiterer Swipe beim Aussteigen beendet die Streckenerfassung. Sollte der Check-Out vergessen werden, kann die App diesen dank der Funktion „Smart Stop“ auch automatisch vornehmen.

Das System erkennt die gefahrene Strecke mittels Standortermittlung und rechnet fair nach der in und um Schweinfurt zurückgelegten Distanz ab:

  • Pro Kilometer Luftlinie fallen für Erwachsene 0,27 Euro an, für Kinder 0,15 Euro.
  • Hinzu kommt ein Grundpreis von 1,35 bzw. 0,74 Euro pro Fahrt.
  • Unabhängig von der Zahl der Fahrten und den zurückgelegten Entfernungen ist der Tagespreis automatisch auf 5 Euro (bzw. 2,75 Euro für Kinder) begrenzt.

Über die integrierte Mitnahmefunktion können FAIRTIQ-Nutzende mit ihrer App zudem die Fahrkarte für eine Reisebegleitung erwerben. Einzige Voraussetzung: Die Person muss am gleichen Ort ein- und aussteigen.

Die Technologie kommt in vielen Regionen Deutschlands zum Einsatz, wovon FAIRTIQ-Nutzende aus und um Schweinfurt ebenfalls profitieren: Sie können mit ihrer App beispielsweise auch Busse und Bahnen in ganz Nordrhein-Westfalen, in Würzburg oder im Verkehrsverbund Mittelthüringen rund um Erfurt nutzen.

Ab 2025 soll der flächenmäßig drittgrößte Verkehrsverbund Bayerns entstehen: zusammengesetzt aus den Städten Würzburg und Schweinfurt sowie den Landkreisen Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Rhön-Grabfeld, Würzburg und Schweinfurt. Die Einführung des Smartphone-Tickets FAIRTIQ ist ein gemeinsames Pilotprojekt im Rahmen des zukünftigen neuen Verbunds für Mainfranken.

Quelle: Stadtwerke Schweinfurt