bdo: Recht auf unternehmerisches Handeln einklagen

Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), der thüringische Busunternehmer Wolfgang Steinbrück, hat in der vergangenen Woche Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen mehrere Beschlüsse thüringischer Gerichte erhoben. Hintergrund ist die monatelange Auseinandersetzung zwischen dem Landkreis Gotha und der Steinbrück Reisen GmbH. Wolfgang Steinbrück kämpft um den Fortbestand seines Unternehmens. Es geht um den Erhalt eines Familienunternehmens mit über 100jähriger Tradition und 80 Arbeitsplätze.
„Für ihre Fahrgäste tagtäglich bestmögliche Leistungen zu erbringen, steht im Mittelpunkt des Handelns jedes mittelständischen Busunternehmens, so  Anja Ludwig, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des bdo, am Rande der gestrigen Pressekonferenz in Gotha.
„Leider müssen sich zahlreiche Mitglieder unserer Landesverbände derzeit verstärkt rechtlicher Angriffe erwehren, die das Ziel haben, sie vom Markt zu drängen. Wir beobachten dies aktuell vielerorts in Deutschland, besonders ausgeprägt in den ostdeutschen Bundesländern. Der monatelange Rechtsstreit in Gotha steht insofern exemplarisch für die Notlage vieler mittelständischer Unternehmen. Es bleibt die Hoffnung auf Klärung durch höchste Gerichte; dies kann allerdings viel Zeit in Anspruch nehmen. Unser Appell gilt daher vor allem der Politik vor Ort, endlich wieder den Fahrgast in den Mittelpunkt zu stellen. Machtspiele wie in Gotha gilt es umgehend zu beenden: sie gehen zulasten der Fahrgäste und Steuerzahler und schädigen das Ansehen des ÖPNV.“
In Gotha, aber auch im gesamten Bundesgebiet, ist nach Auffassung des bdo die Politik aufgerufen, eigenverantwortliches Unternehmertum im ÖPNV auch in Zukunft noch zu ermöglichen. Der Busmittelstand sei der Garant für wirtschaftliche und kundenorientierte Mobilität. Dieses Erfolgsmodell gelte es zu erhalten.

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