Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) hat seine Broschüre „Arbeitszeitvorschriften für Fahrpersonal von Kraftomnibussen beim Einsatz im Gelegenheits- und Linienverkehr“ umfassend überarbeitet und neu aufgelegt. Die mittlerweile achte überarbeitete Auflage bringt die aktuellen Regelungen zu Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten sowie zu den zahlreichen Nachweis- und Dokumentationspflichten übersichtlich und praxisnah zusammen.
Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr gehören zu den zentralen, zugleich aber auch besonders komplexen Regelungsbereichen für Busunternehmen. Europäische und nationale Vorschriften greifen ineinander, neue Vorgaben kommen hinzu und bestehende Regelungen werden fortlaufend weiterentwickelt. Die neue bdo-Broschüre soll den Unternehmen deshalb eine verlässliche Orientierung für die tägliche betriebliche Praxis geben.
Berücksichtigt werden unter anderem die aktuellen Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtunterbrechungen und Arbeitszeiten, die Besonderheiten des Gelegenheitsverkehrs und des Linienverkehrs bis 50 Kilometer, die Anforderungen an Fahrtenschreiber sowie Mitführungs-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die neuen Flexibilisierungsmöglichkeiten im Personengelegenheitsverkehr, die mit der Verordnung (EU) 2024/1258 eingeführt wurden.
Zahlreiche Übersichten, Beispiele und neu entwickelte Grafiken übersetzen die gesetzlichen Vorgaben in konkrete Anwendungssituationen und machen auch komplexe Regelungszusammenhänge leichter nachvollziehbar. Damit versteht sich die Broschüre nicht nur als Zusammenstellung der maßgeblichen Vorschriften, sondern vor allem als praktisches Nachschlagewerk für den betrieblichen Alltag.
Die Neuauflage ist das Ergebnis einer intensiven fachlichen Zusammenarbeit innerhalb der bdo-Organisation. An Redaktion und Überarbeitung waren neben der Projektleitung beim bdo, Martin Burkart (WBO), Christian Gladasch (NWO), Michael Kaiser (GVN), Monika Steffen (LBO) und Volker Tuchan (LHO) beteiligt. Die Broschüre ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen der bdo-Landesverbände bestimmt. Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich für den Bezug direkt an ihren jeweiligen Landesverband wenden.
Mit der neuen Auflage steht den Mitgliedsunternehmen damit wieder ein aktueller und umfassender Begleiter für einen Rechtsbereich zur Verfügung, der für die tägliche Einsatzplanung und Organisation des Busverkehrs von zentraler Bedeutung ist.









