Baden-Württemberg tritt der bundesweiten Branchenvereinbarung zur Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes bei. Die Vereinbarung legt einen Mindestanteil emissionsfreier und sauberer Antriebe bei der Beschaffung neuer Busse fest. Verkehrsminister Winfried Hermann und Franz Schweizer, Präsident des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e. V. (WBO), haben die Vereinbarung gemeinsam in Stuttgart unterzeichnet.
Verkehrsminister Hermann betonte bei der Unterzeichnung: „Mit dem Beitritt setzen wir ein starkes Signal für die Verkehrswende in Baden-Württemberg. Die Vereinbarung steckt den Weg zum emissionsfreien Busverkehr klar ab. Wir sind den Wünschen der Branche bei der Umsetzung des Beschaffungsgesetzes gefolgt. Ich erwarte, dass unsere Partner sich jetzt engagiert dafür einsetzen, dass die Zielvorgaben in Baden-Württemberg erfüllt werden. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass der Straßenverkehr in Zukunft sauberer, leiser und klimafreundlicher wird.“
WBO-Präsident Franz Schweizer sagte anlässlich der Unterzeichnung: „Der Beitritt zur Branchenvereinbarung ist richtig und wichtig, weil so im Schulterschluss mit den anderen Bundesländern ein effizienter Klimaschutz ermöglicht wird. In Zeiten knapper Kassen der öffentlichen Hand und vor dem Hintergrund, dass die Antriebstransformation hohe Investitionskosten in Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur verursacht, ist zur Erreichung der Klimaziele die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg zwingend erforderlich.“
Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Baden-Württemberg und die Land- und Stadtkreise als Aufgabenträger für den Busverkehr sind bereits durch ihre Bundesorganisationen in der Vereinbarung vertreten. Die Busverbände und die Stadt- und Landkreise übernehmen mit dem Beitritt zur Branchenvereinbarung die Verantwortung dafür, dass die Mindestanteile des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes bei den Verkehrsunternehmen erfüllt werden. Die Verbände haben eine solche Branchenlösung gegenüber der alternativ erwogenen Regelung im Landesmobilitätsgesetz bevorzugt.
Ziel: Saubere Antriebe im Linienbusverkehr gemeinsam voranbringen
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz, welches aus Vorgaben der Europäischen Union entstanden ist, verpflichtet öffentliche Auftraggeber und Verkehrsunternehmen bei der Beschaffung von Bussen zur Einhaltung verbindlicher Anteile für saubere und emissionsfreier Fahrzeugantriebe. Saubere Fahrzeuge sind in einer EU-Richtlinie (2014/94/EU) als solche Fahrzeuge geregelt, die mit alternativen Kraftstoffen oder anderen umweltfreundlicheren Antriebsarten betrieben werden. Darunter fallen zum Beispiel Fahrzeuge, die mit Biokraftstoffen betrieben werden, oder Plug-In-Hybride. Emissionsfrei sind Busse, die weniger als ein Gramm Kohlenstoffdioxid (CO2) pro Kilometer ausstoßen. Für das Jahr 2025 müssen bei der Beschaffung neuer Busse mindestens 45 Prozent sauber angetrieben werden. Die Hälfte davon (22,5 Prozent) muss emissionsfrei sein.
Die Branchenvereinbarung ermöglicht es, diese Quoten flexibel und gemeinsam umzusetzen, indem der Erfüllungsgrad der einzelnen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger aufgerechnet werden kann. Über ein abgestimmtes Melde- und Auswertungsverfahren werden Daten zu Fahrzeugbeschaffungen transparent erhoben und die Einhaltung der Quoten abgesichert. Die Vereinbarung wurde zwischen zahlreichen Bundesländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie Branchen- und Unternehmensverbänden des öffentlichen Personennahverkehrs geschlossen.