Chemnitzer Modell: Zulassung für Citylink-Fahrzeuge wird für Straßenbahnbereich nicht rechtzeitig vorliegen

Gegenwärtig läuft die Zulassung der Citya-Fahrzeuge. Für den Bereich der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) wird das Zulassungsverfahren unter Federführung des Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) nach jetzigem Kenntnisstand pünktlich abgeschlossen werden. Der Landesbevollmächtigte begleitet das Verfahren von Beginn an zielführend und sehr engagiert.
Leider trifft dies nicht für die Zulassung im Bereich Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) zu. Bei dem vom Freistaat Sachsen beauftragten Unternehmen TÜV-Süd gibt es Verzögerungen im Verfahren. Die Zulassung für den Straßenbahnbereich wird nicht wie geplant vorliegen.
Daher wurde die Entscheidung getroffen, keine feierliche Inbetriebnahme der Stufe 1 zum Fahrplanwechsel durchzuführen. Eine angemessene Würdigung dieses für Sachsen sehr wichtigen Verkehrsprojektes wird auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt verschoben.
Im Eisenbahnbereich werden die neuen Bahnen ab 13. Dezember 2015 planmäßig eingesetzt und ohne Durchfahrt zur Zentralhaltestelle mit dem vorgesehenen Fahrplan starten.
Quelle: Verkehrsverbund Mittelsachsen
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