eScooter-Mitnahmeverbot in ÖPNV-Fahrzeugen

Wie in mehreren anderen Städten ist die Mitnahme von E-Tretrollern auch in den Bussen und Stadtbahnen von DSW21 ab dem 1. März 2024 verboten. Darauf weist das Dortmunder Verkehrsunternehmen seine Fahrgäste nachdrücklich hin. Hintergrund sind aktuelle Erkenntnisse des Fachausschusses der Betriebsleiter im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu den möglichen Gefahren durch Akku-Brände bei E-Tretrollern. Die dabei entstehende Rauchgas-Entwicklung stellt in den Nahverkehrs-Fahrzeugen ein ernstzunehmendes Risiko dar.

DSW21-Betriebsleiter Ralf Habbes dazu: „Wir haben uns diese Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht. Denn wir wissen natürlich, dass einige Fahrgäste die E-Tretroller in unseren Fahrzeugen mitnehmen, um damit im Anschluss ihre restliche Wegstrecke zurückzulegen. Das ist im Sinne der Verkehrswende grundsätzlich auch eine sinnvolle Kombination klimafreundlicher Verkehrsmittel. Wenn es aber um eklatante Sicherheitsrisiken geht, die von allen Fachleuten einheitlich bewertet werden, müssen wir im Sinne der Fahrgäste eine konsequente Regelung treffen. Dafür bitten wir um Verständnis.“

Ausgenommen vom neuen Verbot sind hingegen Pedelecs, da deren Akkus deutlich höhere Sicherheitsstandards aufweisen. Anders als die E-Tretroller unterliegen sie der verpflichtenden Norm DIN EN 50604-1, die zahlreiche Prüfungen im Hinblick auf die Akku-Sicherheit vorschreibt. Bei einer entsprechenden Entwicklung der Sicherheitsstandards im Bereich der E-Tretroller ist eine Mitnahme in Bussen und Stadtbahnen zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich denkbar.

Quelle: DSW21

Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrgäste vom 1. März an keine E-Tretroller mehr in den Zügen, Bussen und Bahnen der Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) mitnehmen. Mit der Entscheidung setzt der VRS eine Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um. Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen, nachdem es im In- und Ausland mehrere Vorfälle mit in Brand geratenen Akkus von E-Tretrollern gegeben hat. Derzeit sind die Sicherheitsanforderungen für die E-Tretroller deutlich niedriger als für andere Elektrofahrzeuge. Daher besteht eine erhöhte Gefahr eines Akkubrandes. Ein solcher Brand birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftige Rauch- oder Flammbildung.
Pedelecs sowie Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen sind von dem Verbot nicht betroffen, da deren Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

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