GDL muss ehemaligen stellvertreten Bundesvorsitzenden Weske weiterbeschäftigen

Am 6. März 2015 hat das Landgericht Frankfurt am Main über die Klage des ehemaligen stellvertretenden GDL-Bundesvorsitzenden Thorsten Weske gegen die Beendigung seines Dienstverhältnisses entschieden .Das Landgericht Frankfurt hat in seiner erstinstanzlichen Entscheidung die Beendigung des Dienstverhältnisses von Weske für ungültig erklärt. GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky kommentierte scharf: "Wenn Herr Weske sich daraufhin wieder als stellvertretender Bundesvorsitzender sieht, handelt es sich um reines Wunschdenken, denn Gerichte wählen weder den Bundesvorsitzenden der GDL noch seine Stellvertreter".
Die GDL will in Revision gehen.
Quelle: GDL

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