GDL-Streik ist zulässig

Aktualisierung: Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main bereits am 11.3.2024 zugunsten der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) entschieden hatte, bestätigte am 12.3.2024 auch das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit der Streiks.

Quelle: GDL

Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, die Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vor Gericht verbieten zu lassen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies einen entsprechenden Antrag der DB am Abend des 11. März 2024 zurück.

„Das Gericht hat es zum wiederholten Male bestätigt: Die Streiks der GDL sind verhältnismäßig, zulässig, rechtmäßig und somit geeignet, die berechtigten Forderungen der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner mittels Arbeitskampf weiter zu verfolgen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Wir hoffen insofern, dass das Landesarbeitsgericht Hessen die Rechtmäßigkeit unserer Arbeitskampfmaßnahmen bestätigt.“

Quelle: GDL

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