Hamburger Gericht schränkt MOIA-Dienst ein

Nachdem es bereits zum Betriebsstart von Volkswagens Ridesharing-Dienst

MOIA

ein juristisches Tauziehen um die Daseinsberechtigung des Angebots gab, hat das

Hamburger Verwaltungsgericht

am 24. April entschieden, dass

MOIA vorerst maximal bis zu 200 Fahrzeuge einsetzen darf

. Hamburg hat den Betrieb von MOIA bereits im April 2018 offiziell genehmigt. Doch der Betriebsstart stieß vor eineinhalb Wochen auf Widerstand. Wie die „Hamburger Morgenpost“ berichtete, entschied das Hamburger Verwaltungsgericht drei Tage vor dem geplanten Startschuss, dass der Fahrdienst seinen Betrieb nicht aufnehmen dürfe. Ein vom Hansa-Taxi-Unternehmer Ivica Krijan eingereichter Widerspruch gegen die städtische Genehmigung habe aufschiebende Wirkung, hieß es. Gegen diesen Beschluss legte wiederum die Verkehrsgewerbeaufsicht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Außerdem ordnete sie die „sofortige Vollziehung der Genehmigung“ an. Mit Erfolg, deshalb fahren jetzt seit elf Tagen die elektrischen MOIA-Shuttles.
Gestern (24. April) urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht, dass der Eilantrag des Taxi-Unternehmers in Teilen berechtigt sei und sein Widerspruch gegen die zuvor erteilte Genehmigung per Sofortvollzug aufschiebende Wirkung behält. Konsequenz: MOIA darf vorläufig nur bis zu 200 Fahrzeuge einsetzen. Der Start erfolgte zwar sowieso nur mit 100 Kleinbussen, doch der Ausbau auf 500 Fahrzeuge binnen zwölf Monaten ist bei der Volkswagen-Tochter fest eingeplant. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell fußt im Wesentlichen darauf, dass die Shuttles schnell und überall verfügbar sind. MOIA will deshalb schon Ende des Jahres 1.000 Fahrer beschäftigen, zurzeit sind es 400. Gegenüber dem „Spiegel“ äußerte ein Sprecher von MOIA denn auch: Mit 200 Fahrzeugen sei kein stadtweiter Service möglich.
Quelle: electrive.net

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