Klare Zuständigkeiten bei der digitalen Fahrzeugumrüstung gefragt

Der Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V. begrüßt eine sich abzeichnende Einigung zwischen Bund und Ländern zum Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG). Insbesondere, dass sich der Bund bei der Digitalisierung des Eisenbahnsystems an Kosten sowohl für die infrastruktur- als auch die fahrzeugseitige Ausrüstung auf dem übergeordneten Netz beteiligen können soll, wertet der Verband als positives Signal. Doch die aktuellen Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses lassen so noch zu viel Spielraum für potenzielle Folgeverhandlungen:

„Mit dem Bundesschienenwegeausbaugesetz besteht jetzt die Chance eine klare Regelung der Zuständigkeiten für die Förderung der Fahrzeugausrüstung mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik zu vereinbaren. Der Vermittlungsausschuss muss in dieser Förderung eine ‚Soll‘ statt einer ‚Kann‘-Bestimmung festschreiben. Anderenfalls werden die bereits langwierigen Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Schienenbranche auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.“

VDB-Hauptgeschäftsführerin Sarah Stark

Die Digitalisierung des Bestandsnetzes stabilisiert die Fahrpläne und ermöglicht eine Erweiterung des Angebots. Deutschland ist verpflichtet, die europäischen Korridore mit europäischer Leit- und Sicherungstechnik, dem European Train Control System (ETCS), auszurüsten und hat sich national selbst noch höhere Ziele gesteckt: das gesamte deutsche Schienennetz soll digitalisiert werden. „Wenn die Vorteile der Digitalisierung des Netzes von Anfang an genutzt werden sollen, müssen die Fahrzeuge parallel zum Schienennetz mit entsprechenden Bordcomputern, sogenannten On-Board-Units, ausgerüstet werden. Erfolgt die Digitalisierung des Schienensystems jetzt nicht koordiniert, synchron und flächendeckend, muss der Bund die Infrastruktur weiterhin auch mit Bestandstechnologie ausstatten, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Diese Doppelausrüstung wird teuer und reduziert die Kapazitäten des Netzes.“, so Stark.

Die Bahnindustrie will die Umrüstung anpacken und steht bereit. Voraussetzung für eine schnelle digitale Umrüstung von Bestandsfahrzeugen ist die kurzfristige Veröffentlichung einer entsprechenden Förderrichtlinie. Aus dieser muss hervorgehen, welche Fahrzeugtypen bevorzugt umzurüsten sind und welche Stelle Anträge annimmt, bewertet und die Förderung ausreicht. Ebenso ist die Höhe der Förderung bekannt zu geben. Für eine abgestimmte Strecken- und Fahrzeugausrüstung ist eine Förderrichtlinie aus einem Guss für die Typen- und Serienausrüstung zu erstellen und durch den Bund zu steuern. Nur so kann sich die Industrie auf die Anforderungen einstellen, Personal vorhalten und Werkstätten bereitstellen.

Quelle: Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V.

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