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Kritik des Bundesrechnungshofes an DB und BMVI

Der Bundesrechnungshof hat dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung seine Bemerkungen 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zugeleitet. Die Bemerkungen benennen systemische Schwachstellen, bei denen der Bund Haushaltsmittel zielgerichteter, effizienter und wirksamer einsetzen sollte oder in denen er die Mittel, die ihm zustehen, nicht einzieht. 

Bemerkungen zur Deutschen Bahn AG: Abgeordnete des Deutschen Bundestages und verschiedene Bundesbedienstete sind oder waren zugleich Aufsichtsratsmitglieder der Deutschen Bahn AG (DB AG). Durch diese Doppel- oder Mehrfachfunktionen nimmt das BMVI in Kauf, dass gegenläufige Konzern- und Bundesinteressen von derselben Person vertreten werden. Das BMVI darf die Grundsätze guter Unternehmensführung nicht weiter missachten. Es muss bestehende Interessenkollisionen auflösen und derartige Fälle künftig ausschließen.

Bemerkungen zur Schieneninfrastruktur: Der Bund investiert jedes Jahr Milliarden Euro in den Erhalt und die Verbesserung des Schienennetzes: In den Jahren 2020 bis 2029 werden es insgesamt bis zu 58 Mrd. Euro sein. Die Mittel fließen an die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, welche die Schienenwege des Bundes bauen, unterhalten und betreiben. Dieses Finanzierungssystem hat schwerwiegende Mängel, auf die der Bundesrechnungshof in der Vergangenheit mehrfach hinwies und die sich in mehreren Bemerkungen wiederfinden. Es geht um mangelhafte Steuerung und Kontrolle durch das BMVI, Fehlanreize und Unwirtschaftlichkeit:

  • Die Gewinne ihrer Eisenbahninfrastrukturunternehmen zahlte die DB AG dem Eigentümer Bund nicht in jedem Jahr vollständig als Dividende aus. Dazu ist sie allerdings vertraglich verpflichtet. Da dieses Geld eigentlich für Ersatzinvestitionen vorgesehen ist, fehlt der hohe Millionenbetrag für den Ausbau und den Erhalt des Schienennetzes. 
  • Für ursprünglich 495 Mio. Euro sollten in Rangierbahnhöfen u. a. Steuerungstechnik, Weichen und Rangiergleise ergänzt, geändert oder erneuert werden. Das BMVI überwachte die Umsetzung dieses Maßnahmenpakets nur unzureichend und griff bei Fehlentwicklungen nicht steuernd ein: So hat sich die Laufzeit des Programms um elf Jahre verlängert, weil sich Maßnahmen verzögerten. Die Ausgaben sind bisher um fast 150 Mio. Euro höher als geplant, mit einem zusätzlichen dreistelligen Millionenbetrag ist zu rechnen. 
  • Das BMVI unterlässt seit Jahren, stichprobenartig die wirtschaftliche Verwendung der Bundesmittel für den Erhalt des Schienennetzes zu kontrollieren. Damit verzichtet es von vorneherein auf mögliche Rückforderungen, sodass ein unwirtschaftlicher Einsatz dieser Mittel ohne Folgen bleibt.

Quelle: Bundesrechnungshof

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