In ihrer Sitzung am 14. Dezember 2023 haben die Stadtverordneten der Stadt Frankfurt am Main den Beschluss gefasst, der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) erneut den Betrieb der U-Bahnen und Straßenbahn direkt zu übertragen. Der Beschluss tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

VGF weiter für U- und Straßenbahnbetrieb in Frankfurt a.M. zuständig

In ihrer Sitzung am 14. Dezember 2023 haben die Stadtverordneten der Stadt Frankfurt am Main den Beschluss gefasst, der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) erneut den Betrieb der U-Bahnen und Straßenbahn direkt zu übertragen. Der Beschluss tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

„Mit der Direktvergabe sichert sich die Stadt bis zum Jahr 2046 den lokalen U-Bahn- und Straßenbahnverkehr durch ihr eigenes kommunales Unternehmen“, zeigt sich Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert zufrieden. „Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VGF bedeutet der Vertrag ein hohes Maß an Arbeitsplatzsicherheit für mehr als zwanzig Jahre. Zusätzlich werden erhebliche Mittel in die Arbeitsplatzqualität investiert, um die VGF auch weiterhin als attraktiven Arbeitgeber zu erhalten“.

„Nun bekommt die VGF die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung, die sanierungsbedürftigen unterirdischen Anlagen instand zu halten. Das bringt Synergien: Schnittstellen entfallen, wie etwa die Abrechnung der Bauvorhaben gegenüber der Stadt. Zugleich schaffen wir eine Basis, um große Stadtbahnstationen wie die Hauptwache aus einer Hand entwickeln, betreuen, in Stand halten oder umbauen zu können“, führt Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff aus.

Finanziell muss die Stadt dafür aufkommen: Die sich aus dem Übergang des Tunnelvermögens ergebenden Unterhaltung und weitere Aufwendungen führen dazu, dass im städtischen Haushalt bis zum Jahr 2046 insgesamt rund 451 Millionen Euro an Investitionskostenzuschüssen anfallen. Hinzu kommen konsumtive Aufwendungen von rund 178 Millionen Euro, die zu einem zusätzlichen Verlust von rund 8 Millionen Euro pro Jahr bei der Stadtwerke Frankfurt Holding führen. Weiter verursacht die Übertragung der Vermögenswerte eine außerordentliche Abschreibung sowie eine ertragswirksame Auflösung der bestehenden Sonderposten, die unterm Strich das außerordentliche Ergebnis der Kernverwaltung mit rund 84 Millionen Euro belasten. „Die mit der Vergabe einhergehenden Belastungen werden uns natürlich beschäftigen. Sie wären aber auch ohne die nun beschlossene Beordnung auf die eine oder andere Art und Weise auf uns zugekommen. Die Beordnung ist also auch ein Akt der Transparenz und von verantwortungsvollem Handeln von Politik“, sagt Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff.

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag, mit dem die Stadt der VGF den städtischen Schienennahverkehr im Jahr 2011 direkt übertragen hatte, bedurfte der Aktualisierung. „Hintergrund sind neue europarechtliche Anforderungen, vor allem aber die Übertragung der U-Bahn-Tunnelanlagen von der Stadt auf die VGF,“ erklärt Prof. Dr.-Ing. Tom Reinhold, Geschäftsführer der städtischen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ. „Die Zuordnung der unterirdischen Bauwerke zur VGF wurde in intensiver Kooperation zwischen den städtischen Ämtern, traffiQ und der VGF vorbereitet. Sie vereinfacht Unterhalts- und Erneuerungsmaßnahmen an den Tunnelstrecken und Stationen erheblich.“

„Die Stadt bringt der VGF mit der erneuten Direktvergabe großes Vertrauen entgegen. Vertrauen, das sich das Unternehmen und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Jahren redlich verdient haben. Gleichzeitig ist das natürlich Ansporn für die Zukunft. Die Direktvergabe bedeutet aber auch, dass wir für viele große Vorhaben, die in den kommenden Jahren anstehen, um den öffentlichen Verkehr in Frankfurt modern, sicher, innovativ und nachhaltig zu gestalten, die notwendige Planungssicherheit haben. Das ist ein gutes Zeichen für die VGF, ihre Belegschaft, die Fahrgäste und die Stadt Frankfurt“, sagt Geschäftsführer Michael Rüffer im Namen der Geschäftsführung der VGF zu der neuen Direktvergabe.

Die Nahverkehrsgesellschaft traffiQ wird von der Stadt mit der Umsetzung des Vertrages beauftragt und die Aufgaben der „Zuständigen örtlichen Behörde“, wie es in der entsprechenden EU-Verordnung (VO (EG) Nr.1370/2007) heißt, im Namen der Stadt wahrnehmen.

Quelle: traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main

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