WBO: Kein Fahrverbot bei Feinstaubalarm in Stuttgart ohne Ausnahmen für Busse

In der Diskussion um Fahrverbote bei Feinstaubalarm in Stuttgart für Dieselfahrzeuge (ausgenommen solche mit Euro VI-Schadstoffnorm) ist nur allgemein von weiteren „Ausnahmen für den Wirtschaftsverkehr“ die Rede. Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. (WBO) zählt hier ausdrücklich auch den Busverkehr. Linienbusse im ÖPNV und Reisebusse bilden eine Mobilitätsalternative für Pendler bzw. Touristen und tragen dazu bei, Individualverkehr zu verringern. Ein Fahrverbot für EURO-V/EEV-Busse würde das Feinstaub- und NO2-Problem sogar verschärfen: Busfahrgäste müssten vermehrt auf den eigenen Pkw umsteigen und so den Individualverkehr weiter erhöhen. Umgekehrt sind Busse durch moderne Filtertechnik und mit einem verschwindend geringen Anteil am Verkehrsaufkommen an der Entstehung von Feinstaub und NO2 vernachlässigbar gering beteiligt.
„Generelle Fahrverbote für Dieselbusse ohne Ausnahmen für Euro-V/EEV-Busse sind ökologisch unsinnig und betriebswirtschaftlich unzumutbar“, so WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber. Als Nutzfahrzeuge halten Busse die strengen Abgasgrenzwerte „ohne Tricks“ auf dem Prüfstand und auch im Realbetrieb ein, was Messungen in Stuttgart bestätigt haben.
Busse sind kostspielige Wirtschaftsgüter, die nicht beliebig ersetzt werden können. Sie werden von Firmen im Zuge von Investitionsplänen beschafft, genutzt und steuerlich abgeschrieben. „Die Euro-VI-Norm ist für Busse erst 2014 verbindlich geworden. Fahrzeuge der Euro-V/EEV-Norm wurden noch bis 2013 hergestellt und ausgeliefert“, so der WBO-Geschäftsführer. „Von den Unternehmen kann unmöglich verlangt werden, die Hälfte des Fuhrparks bis Ende dieses Jahres auszutauschen“.

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