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e.GO Mobile stellt Antrag auf Schutzschirmverfahren

Der Aachener Elektroautohersteller e.GO Mobile hat beim Amtsgericht Aachen einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt – eine Sonderform der Insolvenz in Eigenverwaltung. Wegen der Corona-Krise ist offenbar der chinesische Investor doch nicht eingestiegen.
Dem Antrag habe das Gericht bereits stattgegeben und Biner Bähr von White & Case zum vorläufigen Sachwalter bestellt, wie das Unternehmen in einer Mitteilung schreibt. Zudem soll Paul Fink aus der auf Restrukturierung und Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei FRH den Vorstand als Generalbevollmächtigter ergänzen. Bei einem Schutzschirmverfahren handelt es sich um eine Sonderform der Insolvenz in Eigenverwaltung: Ziel des Verfahrens ist die Vorlage eines Insolvenzplans. Während des Verfahrens behält das Unternehmen als Schuldner die Verfügungsgewalt und kann weiterhin selbst handeln. Es liegen also lediglich Insolvenzgründe vor, das Unternehmen ist aber noch nicht zahlungsunfähig.
Quelle: electrive.net

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