Schutzmaßnahmen im ÖPNV: Was gilt wo?

Der ÖPNV kann stark zur Verbreitung eines Virus beitragen – wie eine Studie des MIT zur Verbreitung des Coronavirus in New York zeigt. Eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken im ÖPNV in Deutschland gibt es derzeit nicht – Bund und Länder hatten sich jedoch auf eine dringende Empfehlung geeinigt. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfiehlt ebenfalls allen Fahrgästen, die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten und zudem einen Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen zu tragen.

Durch die diversen Bestimmungen einzelner Städte und Bundesländer herrscht derzeit ein Durcheinander an unterschiedlichen Regelungen. Inzwischen haben sich jedoch alle Bundesländer zur Einführung einer Maskenpflicht im ÖPNV entschlossen. In den meisten Ländern gilt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase ab kommendem Montag (27.04.). In manchen Bundesländern ist dies bereits jetzt verpflichtend – in Sachsen beispielsweise bereits seit Montag. Ale letztes Bundesland wird die Maskenpflicht in Schleswig-Holstein am Mittwoch, 29.04. eingeführt.

„Ab kommenden Montag müssen alle Fahrgäste im ÖPNV, also in den Fahrzeugen, in den Bahnhöfen, Reise- und Kundencentern, auf den Bahnsteigen und auch an überdachten Haltestellen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dabei kann es sich etwa um eine Schutzmaske, eine selbstgenähte Stoffmaske oder auch einen Schal handeln, der Mund und Nase bedeckt. Solch einen Schutz kann jede Bürgerin und jeder Bürger selbst organisieren.“

Kerstin Schreyer, Verkehrsministerin Bayern

Im Zusammenhang mit dem schrittweisen Hochfahren des öffentlichen Lebens (u.a. Öffnung von Geschäften und Schulen) verstärken auch die Verkehrsunternehmen wieder ihre Fahrpläne. So gilt bei der Rheinbahn ab Montag wieder der Normalfahrplan. Zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes ab 23. April hat Nordrhein-Westfalen spezielle Hinweise für das Verhalten im Schülerverkehr veröffentlicht.

Dichtere Takte und die Maskenpflicht sollen, zusammen mit den weiteren bereits bekannten Schutzmaßnahmen, eine möglichst sichere Nutzung des ÖPNV ermöglichen.

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