S-Bahn München (Bild: MVV GmbH)

Verhandlungen über 2. S-Bahn-Stammstrecke vor Abschluss

Die Verhandlungen zwischen Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn über den 5. Nachtrag zum Bau- und Finanzierungsvertrag über die 2. Münchner S-Bahn-Stammstrecke sind weit gediehen. Der Ministerrat hat die bisherigen Ergebnisse nun gebilligt.

„Die 2. S-Bahn-Stammstrecke ist ein zentrales Element einer zukunftsfähigen Schieneninfrastruktur der Münchner S-Bahn. Unser Bekenntnis dazu steht! Dabei setzen wir auf ein effektives Baucontrolling. Der Vertrag soll die Deutsche Bahn als verantwortliche Bauherrin in Zukunft wirkungsvoll dazu anhalten, Transparenz zu gewährleisten und Kosten und Termine einzuhalten.“

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter

Bereits im Herbst 2023 wurde der Planfeststellungsbeschluss für dritten und letzten Bauabschnitt Ost erlassen und Ende Dezember 2023 öffentlich bekanntgemacht. Ebenfalls schon im vergangenen Jahr wurde das Projekt in die Kategorie A des Bundesprogramms zur Förderung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) aufgenommen, die Bundesförderung ist damit gesichert. Im jetzigen Vertragsentwurf sagt nun auch die Deutsche Bahn eine deutlich höhere Beteiligung an der Finanzierung aus Eigenmitteln zu.

Hauptziel der Verhandlungen ist ein effektives Baucontrolling. Die im Vertragsentwurf verankerten Regelungen sind vorbildlich und bisher bundesweit einzigartig. Dazu gehören unter anderem eine halbjährliche detaillierte Berichtspflicht über Kosten und Termine sowie ein Zustimmungsvorbehalt des Freistaats bei Termin- und Kostenänderungen. Verantwortlich für die Umsetzung des Projekts ist weiterhin die Deutsche Bahn. Gegenwärtig laufen noch die Verhandlungen zu den Details in den Anlagen des Vertragsentwurfs. Der Freistaat ist zuversichtlich, die Texte bald fertigstellen und den Vertrag noch im Frühjahr dieses Jahres unterzeichnen zu können.

Die Deutsche Bahn verfolgt nach wie vor das Ziel, die 2. S-Bahn-Stammstrecke bis 2035 in Betrieb zu nehmen. Sie geht dabei aber von einem zweijährigen Risikopuffer aus.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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