Ab heute gilt das bundesweite Abo-Upgrade: Alle Fahrgäste, die ein gültiges ÖPNV-Abo besitzen, können damit den Nahverkehr in ganz Deutschland bis einschließlich 26. September ohne Zusatzkosten nutzen.

Europäische Union muss öffentlicher Verkehrsinfrastruktur Priorität einräumen

Das Bundesverkehrsministerium hat mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz zur Beschleunigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten einen wichtigen Meilenstein für die öffentliche Mobilität erreicht. Mit der Beschlussfassung dieses Gesetzes werden die nationalen Möglichkeiten der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung ausgeschöpft sein. Der Branchenverband VDV sieht nun die nächsten notwendigen Schritte auf europäischer Ebene. Die Bundesregierung kann und sollte aus VDV-Sicht dabei treibende Kraft sein.

„Die Bundesregierung sollte sich jetzt für entscheidende Änderungen im europäischen Recht, vor allem im europäischen Umweltrecht, einsetzen. Eine bessere öffentliche Mobilität ist der beste Garant für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor. Hier kann Deutschland Treiber sein, damit auch die EU öffentlicher Infrastruktur höhere Priorität einräumt”, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. Verbesserungen seien möglich, ohne dabei die wichtigen Schutzbedürfnisse von Natur und Umwelt zu gefährden und dringend notwendig, um gleichzeitig die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Für den VDV stehen vor allem Vereinfachungen im europäischen Natur- und Artenschutzrecht und eine sachgerechte Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an Infrastrukturprojekten im Mittelpunkt. Bereits weit fortgeschrittene Verfahren werden durch neu geltend gemachte Sachverhalte massiv verzögert, diese führen zu unverhältnismäßigem Aufwand oder Neuplanungen.

Um Schnelligkeit und Rechtssicherheit bei Planung und Genehmigung von Schieneninfrastrukturen im europäischen Rechtsrahmen zu erreichen, schlägt der VDV unter anderem vor, dass Projekte für Schienenverkehrswege und Projekte für Anlagen des kombinierten Verkehrs nach denselben Vorschriften wie sogenannte Beschleunigungsgebiete nach der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie behandelt werden. Dies sollte automatisch auch für Strecken im Gebiet des TEN-V Gesamtnetzes gelten.

„Wer in Europa Schieneninfrastruktur bauen möchte, muss zahlreiche Dokumente vorlegen, die in der Erstellung sehr aufwändig und komplex sind, weil dabei zahlreiche Verordnungen zu berücksichtigen sind. Dies könnte gut durch eine vorhandene nationale Bewertung, in Deutschland also zum Beispiel auf Basis des Bundesverkehrswegeplans, ersetzt werden“, so Wortmann.

Der VDV schlägt weiter vor, dass Baumaßnahmen zur Verbesserung bestehender Strecken von Eisenbahnen, städtischen Schienenbahnen und Trolleybussen von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und Vorprüfung ausgenommen werden. „Wir nehmen Beteiligungsrechte sehr ernst”, so Ingo Wortmann. „Gleichwohl braucht es im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit verlässliche Grenzen für Rechtsbehelfe gegen Schieneninfrastrukturprojekte.“ Insbesondere eine interessengerechte Stichtagsregelung für die maßgebliche Sach- und Rechtslage sollten deshalb dringend europarechtlich verankert werden.

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