bdo warnt vor Einschränkungen durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen in Hessen

In Hessen könnte die Änderung und Durchsetzung von Luftreinhalteplänen zu Verkehrsschwierigkeiten führen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Umweltministerium des Landes Hessen ein Zwangsgeld von 10.000 EUR angedroht, falls es nicht innerhalb von neun Monaten für Wiesbaden und innerhalb von zwölf Monaten für Darmstadt die jeweiligen Luftreinhaltepläne so ändert, dass der geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich eingehalten wird (Az:. 4 N 1726/15.WI(2) und 4 N 1727/15.WI(2)). 

Anträgen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben

Mit den Entscheidungen vom 11. Januar 2016 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden erneut Anträgen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Das Gericht hat durchblicken lassen, dass es für eine vollständige Einhaltung der Grenzwerte spätestens in drei Jahren verkehrsbeschränkende Maßnahmen in beiden Städten wie Duchfahrtsverbote für Dieselfahrzeuge, eine City-Maut oder die Einführung eines Bürgertickets für erforderlich hält. Das hessische Umweltministerium hatte für eine vollständige Einhaltung der Grenzwerte einen zeitlichen Rahmen bis nach 2020 veranschlagt.

bdo: Undifferenziertes Einfahrverbot für Dieselfahrzuege kritisch

Der bdo bewertet ein nicht nach Fahrzeugart differenzierendes Einfahrtsverbot für Dieselfahrzeuge sehr kritisch. Nach unserer Auffassung dürfen die für die Erstellung von Luftreinhalteplänen zuständigen Institutionen nicht dazu verpflichtet werden, Bussen die Einfahrt in Städte zu verwehren. Gerade der Bus spielt für die Gewährleistung der Mobilität der Menschen eine unverzichtbare Rolle und trägt maßgeblich zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und somit sauberer Luft bei.

Alternative Antriebstechniken noch in der Probephase

Es ist daher zwingend erforderlich, dass der bdo und seine Landesverbände diesen Aspekt besonders betonen. Zudem muss klargestellt werden, dass Alternativen zum Dieselantrieb nach derzeitigem Stand der Technik noch nicht im Praxisbetrieb eingesetzt werden können. Alternative Antriebstechniken befinden sich derzeit noch in der Erprobungsphase und benötigen weitere Entwicklungszeit.
Quelle: bdo

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