P+R-Parkhaus in Hamburg-Harburg mit 200 neuen Stellplätzen

Mit 900 Stellplätzen war es bisher schon das größte P+R-Parkhaus in Hamburg. Und auch die Auslastung war rekordverdächtig. 2019 lag sie im Jahresdurchschnitt bei über 90 Prozent, zeitweise sogar bei 99 Prozent, und damit definitiv an der Kapazitätsgrenze. Puffer für Bedarfsspitzen war aufgrund der hohen Nachfrage nicht vorhanden. Deshalb wurde bei dem P+R-Parkhaus Harburg „draufgesattelt“: Ein neues Stockwerk mit zwei Ebenen bietet 200 zusätzliche Stellplätze für Pendlerinnen und Pendler, die hier auf den ÖPNV umsteigen können, um bequem und umweltfreundlich von der äußeren in die innere Stadt zu gelangen. Die Erweiterungsmaßnahme ist Bestandteil des P+R-Entwicklungskonzeptes der Freien und Hansestadt Hamburg zur Schaffung von ausreichend und qualitativ hochwertigen Stellplätzen für hvv-Fahrgäste.

Quelle: Hamburger Hochbahn AG

Nachfolge des 9-Euro-Tickets

Statement der Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin und Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau in Bremen:

„Ich stehe hierzu mit Bundesverkehrsminister Wissing in direktem Austausch. Wir haben vereinbart, dass der Bund bei der kommenden Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz am 19. September zu dem Thema teilnimmt. Bis dahin benötigt es Abstimmungen unter den Ländern, insbesondere darüber, wie hoch der finanzielle Anteil der Länder bei welchem Ticket sein müsste. Ich persönlich halte 69 Euro als Nachfolgeticket für zu hoch, auch wenn es überregional für ganz Deutschland gelten sollte, denn viele Abos gerade auch für Pendler liegen deutlich darunter. Das schafft zu wenig Anreize für eine Verkehrswende. Zudem ist es mir wichtig, dass wir uns bei einer solchen Ticketstruktur auch über soziale Vergünstigungen unterhalten. Zu der Co-Finanzierung durch die Länder bedarf es auch einer Zusage des Bundes, endlich wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Regionalisierungsmittel anzuheben. Dies wird dringend benötigt, um die steigenden Kosten insbesondere im Energiesektor abzufangen und um den ÖPNV sowie SPNV auszubauen. Ohne diesen Ausbau hilft das beste 9-Euro-Nachfolgeticket nichts.“

Quelle: Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Für die Menschen und das Klima: Weichen stellen für eine Mobilität von morgen

Welchen Beitrag kann die Mobilitätsbranche in NRW leisten, um den Klimaschutz voranzutreiben? Welche Innovationen können hierbei helfen? Wie lässt sich ein auch in der Fläche attraktiver Nahverkehr auskömmlich finanzieren? Diese und mehr Fragen möchten Nahverkehr Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr beim 3. NRW-Mobilitätsforum am 26. Oktober in Köln stellen und bestmöglich beantworten. Die drei SPNV-Aufgabenträger in NRW setzen hierbei auf fachlich fundierte und durch prominente Impulse belebte Diskussion. Beststellerautor Frank Schätzing etwa bringt sich in einem Impuls mit der Frage „Was, wenn wir einfach die Welt retten?“ ein.

Verkehrsministerkonferenz warnt vor Finanzlücke im ÖPNV

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat heute (26.8.2022) einstimmig mehr Geld des Bundes für die öffentlichen Busse und Bahnen gefordert und sich zu Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung des 9-Euro-Ticket bereit erklärt. Dazu erklärte der Hessische Verkehrs- und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir:

„Ohne einen leistungsfähigen ÖPNV kann es keine klimafreundliche Mobilität geben. Die finanziellen Mittel des Bundes reichen dafür aber nicht mehr aus. Die massiven Energiekostensteigerungen nach dem russischen Überfall auf die Ukraine verschärfen die Probleme zusätzlich. Wir benötigen daher dringend eine kurzfristige und zusätzliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel des Bundes für den ÖPNV, um massive Ticketpreiserhöhungen und Einstellungen von Verkehrsleistungen zu verhindern. Das ist die Voraussetzung, um eine Nachfolgeregelung des 9-Euro-Tickets zu entwickeln, die ebenfalls nötig ist. Die Länder sind auch da verhandlungsbereit, wenn der Bund einen tragfähigen Vorschlag unterbreitet.“ 

Die Länder hatten bereits im Mai für das laufende Jahr zusätzliche Mittel für den Nahverkehr gefordert. Der jetzt durch die Energiepreissteigerungen gestiegene Bedarf führt dazu, dass die Länder je 1,65 Mrd. Euro mehr in den Jahren 2022 und 2023 für nötig halten.   
Al-Wazir bezeichnete den Beschluss der Länderminister als klares Signal nach Berlin: „Die Länder sind selbstverständlich bereit, ihren Beitrag zum Ausbau und zur Modernisierung der Infrastruktur zu leisten. Sie erwarten im Gegenzug, dass der Bund sich klar zu seiner Finanzierungsverantwortung bekennt und diese absichert.“

Quelle: Hessisches Verkehrsministerium

Greift Beirat für Radverkehr zu kurz?

Zum gestern (25.8.2022) von Verkehrsminister Wissing berufenen Beirat für Radverkehr erklärt Fuss e.V.:  Ein Beirat für Radverkehr ist gut, aber reicht nicht. Drei Viertel der Wege des klimaschonenden umweltschonenden Verkehrs in Deutschland werden mit Bahn, Bus und zu Fuß zurückgelegt. Wenn im Ministerium nur der traditionell starke Autoverkehr und jetzt der Radverkehr mit Expertenstimme vertreten sind, droht eine verkehrspolitische Schlagseite zu Individualfahrern mit und ohne Motor.
Flächen und Rechte müssen aber dringend zugunsten der großen Mehrheiten im Umweltverbund neu verteilt werden: Nur Bahn und Bus können längere Autofahrten ersetzen. Nur das Gehen ist in Einkaufsstraßen, kurzen Alltagswegen, als Massenzubringer zu Haltestellen und Bahnhöfen praktikabel. Nicht zuletzt sind nur Öffentlicher Verkehr und Fußverkehr fast allen Menschen physisch möglich, gerade auch den sehr jungen, sehr alten und denen mit Behinderungen.
Ausgewogene Verkehrspolitik braucht Expertise und Interessenvertretung aller Verkehrsmittel. Für Fußverkehr hat Wissings Ministerium zwar jetzt erstmals einen Haushaltsposten geschaffen, aber weiterhin kein Personal für die Entwicklung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Nationalen Fußverkehrsstrategie. Dem Beirat für Radverkehr wünschen wir Erfolg. Aber wir appellieren an Volker Wissing: Geben Sie den noch größeren Playern unter den nachhaltigen Verkehrsmitteln mindestens ein ebenso großes Gewicht!

Quelle: FussS e.V.

ADL plant mehr eigene E-Bus-Modelle

Der britische Bushersteller Alexander Dennis Limited (ADL) hat angekündigt, sein Angebot um neue E-Busse zu erweitern, die vollständig im eigenen Haus entwickelt werden. Damit will ADL neben Bussen, die auf Fahrgestellen von Partnern aufgebaut sind, künftig auch eigene, vollständig integrierte Fahrzeuge anbieten.
Geplant sind zunächst ein neuer Kleinbus und ein neuer Doppeldecker, die ab Ende 2023 an Kunden ausgeliefert werden sollen, wie Alexander Dennis mitteilt. Details will ADL in den kommenden Monaten veröffentlichen. Mit den neuen Modellen will das Unternehmen nach eigenen Angaben sicherstellen, „dass den Kunden die breiteste Palette an Lösungen zur Verfügung steht, um ihre individuellen Anforderungen zu erfüllen“.
Die Elektrobus-Partnerschaft von Alexander Dennis mit dem chinesischen Hersteller BYD wird aber fortgeführt. Zusammen bieten BYD-ADL den Enviro200EV als Eindecker und den Envrio400EV als Doppeldecker an. Letztgenanntes Modell ist viel in Großbritannien unterwegs, auch als ikonischer roter Doppeldecker in London. Auch die Brennstoffzellen-Version des Doppeldeckers, den Envrio400FCEV, will das Unternehmen weiter anbieten.

Quelle: electrive.net

Ohne Kostenausgleich drohen Einschnitte bei ÖPNV und Schülerverkehren

Anlässlich der heute (26.8.2022) stattfindenden Verkehrsministerkonferenz der Länder fordert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) für Busunternehmen einen finanziellen Ausgleich für die dramatisch gestiegenen Dieselkosten. Nach dem Auslaufen des Tank-Rabatts werden die Dieselkosten in Kürze die 2-Euro-Marke reißen. Eine Einigung zwischen Bund und Ländern, die Energiekosten im ÖPNV auszugleichen, ist nicht in Sicht. Für den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) kommt diese Beratung viel zu spät, denn der derzeitige Kostendruck ist für die Busbetriebe existenzbedrohend.
Die vorläufigen Ergebnisse einer aktuell laufenden Umfrage unter den deutschen Busunternehmen zeigen die Dramatik der Situation: Über 50 Prozent der Unternehmen müssen 2022 über 50 Prozent höhere Energiekosten als im Vorjahreszeitraum schultern. Fast 25 Prozent der Unternehmen müssen sogar mehr als 70 Prozent höhere Energiekosten als 2021 verkraften.

„In einigen Bundesländern sehen sich die Unternehmen bereits gezwungen, Busverkehre stillzulegen, um auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Noch nie war die Situation so dramatisch. Insbesondere im Schülerverkehr drohen massive Einschnitte. Die Politik kann nicht noch länger die Augen verschließen, wenn in ganz Deutschland immer mehr Linienverkehre ausgedünnt oder ganz gestrichen werden, weil sich Busunternehmen durch die Dieselpreisentwicklung von Leistungen entbinden lassen oder den Verkehr einstellen müssen“, sagte dazu bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard.

Bei den über 100 ÖPNV-Unternehmen, die bisher an der Umfrage teilgenommen haben, gaben 43 Prozent an, überhaupt keinen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten zu erhalten. Lediglich 3 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, die gestiegenen Energiekosten vom Aufgabenträger vollständig ausgeglichen zu bekommen. Nur 13 Prozent der Unternehmen bekommen den Großteil der gestiegenen Energiekosten ausgeglichen. Dieser Umstand hat dramatische Auswirkungen auf die ÖPNV-Unternehmen, da diese ihre Fahrpreise – anders als andere Branchen – aufgrund politischer Vorgaben wie dem 9-Euro-Ticket nicht anheben können.
Der bdo fordert daher dringend, die bislang von den Unternehmen größtenteils allein geschulterten hohen Kosten endlich auszugleichen. „Nach den coronabedingten Liquiditätsengpässen sowie den massiv gestiegenen Personal- und Energiepreisen ist jetzt eine schnelle und nachhaltige Entlastung und Stärkung der Busbranche durch die Politik gefordert. Nur so können die Busunternehmen nach dem Auslaufen des 9-Euro-Tickets ihren notwendigen Beitrag zum Erhalt der klimafreundlichen Mobilität in Stadt und Land erbringen“, sagte Leonard heute im Vorfeld der Sonder-VKM. Wenn nicht bald eine Lösung für den dringend notwendigen Energiekostenausgleich gefunden wird, werden die ÖPNV-Unternehmen Leistungen reduzieren oder den Verkehr ganz einstellen müssen.

Quelle: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo)

Energietransporte erhalten auf der Schiene Vorrang vor Personenverkehr

Um die Energieversorgung zu sichern, sollen Energietransporte vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben. Das legte die Bundesregierung am 24.8.2022 in einer Rechtsverordnung fest, die vom Wirtschafts- und vom Verkehrsministerium erarbeitet wurde. Ziel soll es sein, den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherzustellen. „Wir wollen uns so schnell wie möglich aus der Klammer der russischen Energieimporte befreien”, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Vorübergehend bedeute das, dass man russisches Gas im Stromsektor auch durch Kraftwerkskohle und Mineralöl ersetzen müsse. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müsse man dafür auch die Lieferwege umstellen. „Das verlangt eine sehr anspruchsvolle Logistik, die es notwendig macht, Energietransporte auf der Schiene zu priorisieren.”
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) fügte hinzu, dass die Binnenschifffahrt bedingt durch das derzeitige Niedrigwasser nur reduzierte Lasten transportieren könne. Die wichtigen Bahntrassen seien zudem auch ohne zusätzliche Energietransporte teilweise bereits über-, zumindest aber stark ausgelastet. „Wir müssen deshalb überlegt und in sorgfältiger Abwägung Transporte priorisieren”, so Wissing.
Im Zweifel bedeute das, dass eventuell andere Züge warten müssen. Die DB Netz AG soll kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Schienennetzes anpassen, um Mineralöl- und Kohletransporte auf der Ebene der Disposition, also bei der betrieblichen Abwicklung der Züge, zu priorisieren. Mit der Rechtsverordnung kann künftig dann auch die Bevorzugung von Mineralöl- und Kohletransporten auf Ebene der Trassenzuweisung priorisiert werden.
Die Rechtsverordnung basiert auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes und wird auf sechs Monate befristet. Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollen laut Regierung “so gering wie möglich” gehalten werden. Die Priorisierung erfolge deshalb innerhalb eines “klar definierten Energiekorridor-Netzes”. Diesem liegen die Transportbedarfe der Energie- und Mineralölwirtschaft zugrunde. Sollte eine Beschränkung anderer Schienenverkehre nötig sein, soll es ein abgestuftes Priorisierungsverfahren geben, um den betrieblichen Vorrang von Energieträgertransporten und Großtransformatoren zu gewährleisten. Etwaige Entschädigungen richten sich nach dem Energiesicherungsgesetz. Durch die Verordnung könnte es auf der Schiene auch lauter werden: Es könne erforderlich sein, auch solche Güterwagen einzusetzen, “die nicht mehr den geltenden Lärmschutzstandards entsprechen”, hieß es von der Bundesregierung. Die Vorschriften des Schienenlärmschutzgesetzes werden daher in diesem Fall von der Anwendung ausgeschlossen. Regulierungsbehörde für die Maßnahme ist die Bundesnetzagentur. Sie soll überprüfen, ob die Priorisierung rechtmäßig ist. Um eine Verzögerung des Zuweisungsverfahrens und damit der Transporte auszuschließen, geschieht die Prüfung aber erst nachträglich.

Quelle: umwelt-panorama.de

Expertenrat für Klimafragen kritisiert Klimaschutz-Sofortprogramm

In Bezug auf das vorgeschlagene Sofortprogramm für den Verkehrssektor stellt der Expertenrat für Klimafragen fest, dass dieses zwar eine emissionsmindernde Wirkung entfaltet, aber nicht die Anforderung an ein Sofortprogramm gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 8 Abs. 1 KSG) erfüllt. „Das Sofortprogramm für den Verkehrssektor spart nach Angaben des Verkehrsministeriums nur 14 Megatonnen an Treibhausgas-Emissionen ein, so dass sich rechnerisch immer noch eine Erfüllungslücke von 261 Megatonnen bis 2030 ergibt“, so Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats.
Das zuständige Ministerium BMDV hat in diesem Zusammenhang auf das für die nahe Zukunft angekündigte deutlich umfassendere Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung verwiesen, zu welchem der Expertenrat gemäß § 12 Abs. 3 KSG dann eine Stellungnahme abgeben wird. Von einer vertiefenden Prüfung der Annahmen des Sofortprogramms für den Verkehrssektor hat der Expertenrat für Klimafragen daher zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. „Im Verkehrssektor wird das übergreifende Klimaschutz-Sofortprogramm erheblich über das vorgelegte sektorale Sofortprogramm hinausgehen müssen“, sagt Knopf und ergänzt: „Anderenfalls könnte das sektorale Klimaziel zum Jahr 2030 deutlich verfehlt werden. Daraus könnten sich kritische Herausforderungen auch in Bezug auf die europäischen Vorgaben ergeben.“

Quelle: Expertenrat für Klimafragen

Uber integriert ÖPNV-Echtzeitdaten für die Routenplanung

Uber hat am 25. August 2022 mit der Einführung einer neuen App-Funktion einen wichtigen Schritt zur Integration des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angekündigt. Ab sofort steht Uber-Nutzern in Berlin die neue Option „Public Transport” zur Verfügung. Damit werden für jede Fahrtanfrage neben den bereits bekannten Uber-Vermittlungsoptionen auch die schnellsten ÖPNV-Verbindungen, Fußwege und Umsteigeinformationen angezeigt. Die neue Option zur Routenplanung verwendet dafür Echtzeit-Informationen zu den Berliner Tram-, Bus- sowie S- und U-Bahn-Linien und zu Zügen im Raum Berlin. Die Funktion ergänzt das bestehende Angebot von Services wie UberX, Uber Green oder der Buchung von Lime e-Scootern und Pedelecs. Uber bietet damit in Berlin eine Vielzahl von Mobilitätsoptionen für unterschiedliche Bedürfnisse der Nutzer und berücksichtigt deren Präferenzen in Bezug auf Geschwindigkeit, Komfort, Preis und Nachhaltigkeit. Nach London, Paris, Brüssel, Lissabon und Zürich gehört Berlin zu den ersten Städten in Europa, in denen Uber die Routenplanung mit dem ÖPNV über die eigene App anbietet. Eine Ticket-Buchung ist zwar im ersten Schritt noch nicht möglich, wird aber langfristig angestrebt.  

Quelle: Uber Deutschland