IT-TRANS 2022 vereint Mobilitätsbranche in Karlsruhe

Vom 10. bis 12. Mai 2022 findet in den Hallen der Messe Karlsruhe zum achten Mal die IT-TRANS 2022, die weltweit führende Konferenz und Fachmesse zu intelligenten Lösungen im öffentlichen Personenverkehr, statt. Mit rund 275 Ausstellenden aus 33 Ländern und ca. 180 internationalen Referierenden setzen sich die klügsten Köpfe der Branche mit der digital vernetzten urbanen Mobilität auseinander. „Voller Vorfreude blicken wir auf die kommende Woche, in der wir wieder Gäste aus aller Welt hier in Karlsruhe begrüßen dürfen, um uns auszutauschen, gemeinsam zu diskutieren und über Innovationen zu staunen“, sagt Projektleiter Jochen Georg. „Nichtsdestotrotz haben wir die vergangenen vier Jahre, in denen die IT-TRANS pandemiebedingt nicht als Vor-Ort-Event stattfinden konnte, genutzt, um innovative digitale Formate zu entwickeln. So haben wir 2020 mit einer rein digitalen Ausgabe überzeugt und ergänzen die IT-TRANS 2022 mit hybriden Formaten, wie etwa Live-Übertragungen einzelner Vortragsreihen unseres Konferenz- und Messeprogramms.“ Wem die persönliche Teilnahme nicht möglich ist, kann sich online über das digitale Angebot der IT-TRANS informieren und anmelden: https://www.it-trans.org/de/tickets/
Eines der Highlights der diesjährigen IT-TRANS ist das Karlsruhe Mobility Lab der TechnologieRegion Karlsruhe, das sich als Zusammenschluss aus Wissenschaft, Industrie, öffentlicher Hand und innovativer Verkehrsunternehmen der Entwicklung und Umsetzung von intelligenten Konzepten der urbanen und regionalen Mobilität der Zukunft widmet und erstmals auf der IT-TRANS präsentiert wird. Mit 33 Partnern gilt das Lab als ein weltweit anerkanntes Zentrum, das einen großen Beitrag zur Mobilitätswende leistet. Britta Wirtz, Geschäftsführerin der Messe Karlsruhe, ist von der Bedeutung des Projekts überzeugt: „Das Karlsruhe Mobility Lab leistet einen wesentlichen Beitrag zur Positionierung Karlsruhes als Mobilitätsstandort, in dem vor allem das Thema `smart mobility` prägend ist”, sagt sie. In diesem Umfeld ist die Fächerstadt natürlich prädestiniert als Veranstaltungsort für Kongresse und Ausstellungen zu Mobilitätsthemen, wie etwa die IT-TRANS, die seit 2008 hier beheimatet ist.“

Quelle: Messe Karlsruhe GmbH

Bereits zum dritten Mal verleihen die Messe Karlsruhe, das aen (automotive. engineering. network e.V.) und die Nahverkehrs-praxis den Future Mobility Award. Auch in diesem Jahr sind zahlreiche Bewerbungen von Start-ups eingegangen, die innovative und nachhaltige Mobilitätslösungen präsentieren. Fünf Finalisten dürfen am 11. Mai 2022 auf der IT-TRANS in Karlsruhe dem Messepublikum und den Juroren ihre Ideen in einem 20-minütigen Pitch präsentieren. 
Die neuesten Informationen über die IT-TRANS und den Future Mobility Award finden Sie im IT-TRANS Special der aktuellen Maiausgabe der Nahverkehrs-praxis.

Deutsche Umwelthilfe fordert 365-Euro-Klimaticket

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert ein bundesweit gültiges 365-Euro-Klimaticket für Bus, Tram und regionale Bahn, das sich nahtlos ab 1. September an das bereits geplante 9-Euro-Ticket anschließt. Das unterstreicht der Umwelt- und Verbraucherschutzverband anlässlich der Übergabe einer Klimaticket-Petition an die Stadt Köln. Gemeinsam mit der Petitionsstarterin Claudia Levent hat die DUH dort knapp 6.900 Unterschriften für ein 365-Euro-Ticket vor Ort überreicht. Um angesichts der Klima- und Energiekrise einfach vom Auto auf klimafreundliche Verkehrsmittel umsteigen zu können, sei ein solches, finanziell attraktives Ticket zwingend notwendig, so die DUH. Daneben brauche es auch ein verbessertes Angebot bei Bus, Tram und Bahn. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte das 365-Euro-Ticket in ihrem Wahlkampf versprochen, aber bislang nicht eingelöst.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert: „Derzeit kostet ein Jahresticket für den Nahverkehr im Kölner Stadtgebiet deutlich über 1.000 Euro. Bei solchen Preisen können die Verantwortlichen in Köln nicht ernsthaft erwarten, dass viele Menschen vom stark subventionierten Pkw auf Bus und Bahn umsteigen. Ein 365-Euro-Klimaticket und ein verbessertes Angebot bei Bus und Bahn sind zwingend notwendig, um eine klimafreundliche Mobilitätswende endlich in Gang zu setzen. Die Städte und Gemeinden müssen deshalb die Anwohnerparkgebühren auf mindestens 360 Euro erhöhen und die Mehreinnahmen dafür nutzen, das Angebot im öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu gestalten. Ausreichende Hilfe dafür brauchen sie vom Bund, der auch ein national gültiges Klimaticket ermöglichen muss. Ich fordere Verkehrsminister Wissing auf, bereits jetzt ein bundesweit gültiges Klimaticket für den Nahverkehr auf den Weg zu bringen, das nahtlos an das 9-Euro-Ticket ab September anschließt.“

Ascan Egerer, Beigeordneter für Mobilität der Stadt Köln, nahm die Petition in Vertretung der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker entgegen. „Die Verwaltung arbeitet an dem Auftrag der Oberbürgermeisterin, ein 365-Euro-Ticket zu ermöglichen. Dazu bedarf es aber geeigneter Finanzierungsmöglichkeiten von Bund und Land. Die Petition bestätigt diesen Wunsch der Menschen, für ein umweltfreundliches Verkehrsmittel auch einen ‚freundlichen Tarif‘ zu haben, um seine Nutzung noch attraktiver zu machen.“

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

Der E-Bus-Sound für Deutschland

„Während die Hersteller erste Fahrzeuggeräusch-Generatoren – AVAS – für Elektrofahrzeuge anbieten, gehen VDV, Branche und Industrie einen aktiven Schritt weiter und setzen einen akustischen Industriestandard, der von den Menschen im verkehrlichen Umfeld als angenehm, modern und funktional empfunden wird. Uns war dabei wichtig, möglichst viele Interessengruppen, wie Fahrgast-, Verkehrs-, Sehbehinderten- und Umweltverbände sowie Bundes- und Landesverkehrsministerien von Anfang an mit einzubeziehen. Sie definierten nicht nur die Gestaltungsideen des künftigen Standards, sondern kürten auch die Siegeridee beim anschließenden Wettbewerb unter Audio- und Akustik-Studierenden“, so VDV-Vizepräsident Werner Overkamp. E‑Busse sind bei geringer Geschwindigkeit an sich zu leise, um im Außenbereich rechtzeitig wahrgenommen zu werden und müssen aus Sicherheitsgründen nach EU-Norm daher hörbar auf sich aufmerksam machen. „Der Branchenverband entwickelte daher mit Partnern einen charakteristischer E‑Bus-Sound ‚Made in Germany‘, der unverkennbar außerhalb der Fahrzeuge – also zum Beispiel bei der Haltestellen-An- und Abfahrt – gehört werden kann“, so Overkamp. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband des öffentlichen Personen- und des Eisenbahnverkehrs mit über 600 Mitgliedsunternehmen – hatte in Zusammenarbeit mit dem FOAM Institute Berlin einen Studierenden-Wettbewerb ausgerufen, um Ideen für Deutschlands E‑Bus-Sound der Zukunft einzureichen.

„Die Siegeridee von Lukas Esser von der Universität der Künste Berlin entwickeln wir nun mit ihm zusammen professionell weiter. Zusammen mit den Partnern aus der Industrie werden im Anschluss die nächsten Entwicklungsschritte gegangen“, so Professor Sebastian Waschulewski vom FOAM Institute: „Es gibt bislang keinen Standardsound: Die E-Bus-Hersteller sind beim Sound Design noch nicht intensiv tätig geworden, um eine branchenspezifischen, verkehrssicheren sowie angenehmen Sound zu entwickeln. Zusammen mit dem Branchenverband VDV haben wir in diesem ambitionierte Sound Engineering Projekt die Interessen und Anforderungen analysiert, um einen neuen Sound mit und für die relevanten Anspruchsgruppen zu kreieren und diesen letztlich zu standardisieren. Der Siegersound steht erstklassig für die anvisierte akustische Identität für den E-Bus, die durch Attribute wie einzigartig, umweltfreundlich und modern gekennzeichnet ist. Der Gewinner des Wettbewerbs hat die anvisierte Identität für den E-Bus optimal getroffen!“

Die EU hatte für alle Elektrofahrzeuge mit einer Typgenehmigung ab September 2019 und Neufahrzeuge ab Juli 2021 ein AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) vorgeschrieben. Diese Vorgabe wurde im Laufe der Folgejahre weiterentwickelt. Die so genannte ECE 138 leistet dabei eine detailliertere Ausgestaltung der geforderten Fahrzeuggeräusche. Diese Anforderungen gelten auch für den neuen E-Bus-Sound. Rudi Kuchta vom VDV-Industrieforum und Senior Vice President MAN Truck & Bus: „Es geht um unsere Stadtgesundheit, es geht um Sicherheit und ein zeitgemäßes Fahrerlebnis. Die Arbeit geht nun richtig los: Neben den akustischen Feinarbeiten muss nun auch die Fahrzeug-Hardware geprüft und abgeglichen werden. Für die Hersteller und Entwickler bleibt noch einiger Spielraum, wie sie den Sound im Alltag optimal einsetzen, in Abhängigkeit von Ort, Region, Geschwindigkeit und Betriebssituation. Wir setzen nun alles daran, den neuen E‑Bus-Sound auf der VDV-Elektrobuskonferenz und der Messe Elekbu am 12. und 13. Juli 2022 in Berlin präsentieren zu können.“

Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)

Das Neun-Euro-Ticket kommt

Die Länderministerinnen und -minister haben heute (5. Mai 2022) Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing deutlich aufgefordert, die Regionalisierungsmittel für den Betrieb des ÖPNV aufzustocken. Bisher ist eine Aufstockung für den Corona-Rettungsschirm (1,2 Milliarden Euro) und das Neun-Euro-Ticket (2,5 Milliarden Euro) vorgesehen. Aus Sicht der Länder ist das nicht genug. Sie hatten zusätzlich für dieses Jahr 1,5 Milliarden Euro gefordert. Die Befürchtung steht im Raum, dass der ÖPNV durch fehlende Mittel im weiteren Verlauf des Jahres nicht erweitert und ausgebaut werden kann, sondern stattdessen im schlimmsten Fall sogar zurückgefahren werden müsste. Dann würde das Neun-Euro-Ticket als Strohfeuer enden, so der Tenor der Bundesländer.
Das Neun-Euro-Ticket soll dennoch zum 1. Juni 2022 kommen. Darauf haben sich die Verkehrsministerinnen und -minister der Bundesländer mit Bundesverkehrsminister Wissing verständigt. Bund und Bundesländer werden dazu das sogenannte Regionalisierungsgesetz bis zum 20. Mai in einer neuen Fassung verabschieden. Enthalten sind darin die zusätzlichen Regionalisierungsmittel in Höhe von insgesamt 3,7 Milliarden Euro für das Neun-Euro-Ticket (2,5 Milliarden Euro) und die Fortschreibung des Corona-Rettungsschirms (1,2 Milliarden Euro). Die 1,2 Milliarden Euro des Bundes für Erlösausfälle im ÖPNV durch Corona werden von den Bundesländern mit der gleichen Summe aufgestockt. Die Kosten für das Neun-Euro-Ticket trägt der Bund in vollem Umfang. Die Verkehrsministerkonferenz weist darauf hin, dass die Bundesmittel für das 9-Euro-Ticket den Ländern mehrere Tage vor Inkrafttreten des Tarifs zur Verfügung stehen müssen, um die Liquidität auf Seiten der Verkehrsunternehmen sicher zu stellen. Zum weiteren Verfahren über die Aufstockung der Regionalisierungsmittel wurde vereinbart, unmittelbar Gespräche mit den Bundestagsfraktionen aufzunehmen.

Quelle: Die Bremer Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Deutsche Bahn modernisiert Busflotte

Die Deutsche Bahn (DB) modernisiert für rund 400 Millionen Euro ihre Busflotte: Von 2023 bis 2026 sollen rund 1.200 Fahrzeuge geliefert werden, darunter 260 Elektrobusse. Einen entsprechenden Rahmenvertrag hat die DB jetzt mit den Herstellern MAN und Ebusco abgeschlossen und kann daraus die benötigten Fahrzeuge abrufen. MAN liefert die Busse mit Verbrennungsmotor, von Ebusco kommen die Busse mit Elektroantrieb.

„Mit diesen neuen Bussen erhöhen wir stark den Anteil der Fahrzeuge mit elektrischem und Hybridantrieb in unserer Flotte. Damit senken wir signifikant unseren CO₂-Ausstoß und gehen einen weiteren großen Schritt in Richtung klimaneutraler Nahverkehr auch auf der Straße“, sagt DB Regio Bus-Chef Frank Klingenhöfer.

Alle Fahrzeuge erfüllen die höchsten Umweltstandards: Ein hoher Anteil der Dieselbusse verfügt über einen spritsparenden Hybridantrieb: Die Motoren nach modernster Euro6e-Norm können auch mit alternativen Kraftstoffen wie HVO betankt werden. Dieser Biokraftstoff wird aus biologischen Abfall- und Reststoffen hergestellt. Die Elektrobusse wiederum sind besonders leise und lokal emissionsfrei unterwegs und kommen standardmäßig ohne fossile Zusatzheizungen aus. Hier kauft die DB erstmalig auch batterieelektrische Gelenkbusse.
Die Busse bieten den Fahrgästen hohen Komfort etwa durch eine Klimaanlage, gepolsterte Fahrgastsitze und moderne LED-Innenbeleuchtung. Optional sind auch USB-Ladeanschlüsse an den Sitzen und WLAN möglich. Eine extra große Fläche für Rollstühle, Kinderwagen und E-Scooter bedeutet eine bessere Barrierefreiheit. Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen Abbiegeassistent (warnt vor Personen im toten Winkel), Rückfahrkamera, LED-Scheinwerfer sowie eine Feuerlöschanlage im Motorraum.
Um die Versorgungssicherheit zu verbessern, hat die DB auch Rahmenverträge mit Zweitlieferanten abgeschlossen. Diese kommen zum Zuge, wenn der Erstlieferant die vorgesehenen Fahrzeuge nicht liefern können sollte, etwa weil bestimmte Teile nicht verfügbar sind. Für die Dieselbusse wurde dafür Scania und für die Elektrobusse MAN ausgewählt.
Bei der Vergabe standen unter anderem die Lebenszykluskosten und damit Fahrzeuge mit geringem Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch im Fokus. Außerdem hat die DB strenge Maßstäbe an die ökologische, ökonomische und soziale Verantwortung (CSR) ihrer Partner angelegt und vertraglich verankert.

Quelle: Deutsche Bahn

Quelle: MAN Truck & Bus

Streit um das Neun-Euro-Ticket

In Bremen verhandeln die Verkehrsminister der Länder sowie des Bundes – wohl vor allem über das geplante Neun-Euro-Monatsticket sowie dessen Finanzierung. Die Länder wollen dabei mehr Geld vom Bund. Der Bund hat bislang zugesagt, den Ländern wegen Einnahmeausfällen durch das Ticket 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen, dazu sollen 1,2 Milliarden Euro kommen für coronabedingte Ausfälle. Die Länder wollen aber, dass der Bund Regionalisierungsmittel deutlich erhöht – das sind Gelder, die der Bund den Ländern jährlich zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zur Verfügung stellt.
Der Hintergrund: Durch das für ab Anfang Juni bis Ende August geplante Neun-Euro-Monatsticket drohen große Einbußen. Für nur neun Euro pro Monat sollen Bürgerinnen und Bürger damit im Nah- und Regionalverkehr bundesweit fahren können. Auch unter Arbeitnehmervertretern der Bahn gibt es Bedenken, Urlaubsregionen fürchten einen Ansturm, dem sie nicht gewachsen sind.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wiederum würde das Ticket zur Ferienzeit gerne verschieden. »Es wäre fatal«, wenn diese Maßnahmen im Oktober auslaufen und gleichzeitig der Beginn des Embargos die Preise in die Höhe treibt, sagte am Mittwoch die Mobilitätsexpertin Marion Jungbluth von der Organisation mit Blick auf den geplanten Ölboykott der EU gegenüber Russland. Sollten die Preise deshalb steigen, müsse die Bundesregierung wirksam gegensteuern können.
Ziel der Rabattaktion der Bundesregierung ist es, die Menschen kostengünstig in Bus und Bahn zu locken – und so einen Ausgleich für die stark gestiegenen Verbraucherpreise zu schaffen. Besonders Benzin und Diesel haben sich in den vergangenen Monaten enorm verteuert. Ebenfalls geplant ist deshalb ein Tankrabatt – auch der sollte laut vzbv angesichts der Boykottpläne zum Jahresende verschoben werden.
Gleichzeitig müsse die Bundesregierung die Preisentwicklung an den Zapfsäulen kritisch beobachten und einschreiten, wenn sich Mineralölkonzerne und Raffinerien in der Krise bereichern wollten.
Über die Ergebnisse ihrer Beratungen wollen die Verkehrsminister von Bund und Ländern, darunter Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und die Bremer Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) als Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, am Donnerstagmittag auf einer Pressekonferenz berichten.

Quelle: Der Spiegel

hyperspace als Lösung für die Hamburger Hochbahn

Intuitiv und verlässlich – das waren die Anforderungen des U-Bahn Betriebs der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) an ein modernes System zur Bereitstellung betrieblicher Anweisungen. Nun ist hyperspace Dimensions in den letzten Zügen der Inbetriebnahme.
Für die Einführung des neuen Dokumentenmanagements für den U-Bahn-Betrieb gab es zwei wesentliche Treiber. Zum einen konnte die bestehende Lösung mit IBM (Lotus) Notes aufgrund der unternehmensweiten Migration zu Microsoft 365 nicht mehr weiter betrieben werden, zum anderen waren neue Funktionalitäten erforderlich. Dazu gehören insbesondere Lesebestätigungen für Dokumente, verbesserte Nutzungsmöglichkeiten auf mobilen Endgeräten sowie Revisionssicherheit.
Weitere globale Zielsetzungen des Projekts waren:
-die Umsetzung möglichst als reine Cloud-Lösung in Verantwortung des Softwareanbieters (Software as a Service, SaaS) zu realisieren
-eine hohe Systemverfügbarkeit zu gewährleisten
-ein angemessener Kostenrahmen

Auf der Suche nach der perfekten Lösung

Im Rahmen eines Lastenheftes wurde Anforderungen für das System definiert, jedoch noch keine konkreten Funktio-nalitäten. In der Prüfung bestehender Software-Lösungen bei der HOCHBAHN wurde deutlich: Es braucht ein neues System. Die im Rahmen der Ausschreibung durchgeführte brancheninterne Anbieterrecherche fand nur einen Anbieter. Trotz Ausweitung der Suche war schnell klar, dass einige Anbieter wesentliche Anforderungen per se nicht erfüllen konnten, andere zwar ein gutes Produkt aber kein Interesse an der Nahverkehrsbranche hatten.
Der Anbieter hyperspace GmbH wurde bei einer Recherche im Krankenhaussektor gefunden. Nach der Ausschreibung erfolgten Anbieterworkshops sowie Bewertungen auf Basis einer einheitlichen Matrix. Im Ergebnis wurde bei hyperspace zunächst die Erstellung eines Pflichtenhefts und nach erfolgreicher Abnahme die Komplettlösung beauftragt.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 5-2022.

Autonomes Fahren im ÖPNV

Interview mit Dr. Rasmus Adler, Programm-Manager Autonome Systeme am Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE in Kaiserslautern.

Nahverkehrs-praxis: Herr Dr. Adler, Sie sind seit 2006 am Fraunhofer IESE tätig. Seit wann beschäftigt sich das Institut mit dem Thema „Autonomes Fahren“, wann sind Sie zum ersten Mal damit in Kontakt gekommen und was ist Ihre Aufgabe als Programm-Manager?

Adler: Das Fraunhofer IESE beschäftigt sich schon seit über zehn Jahren mit zentralen Forschungsfragen in dem Themengebiet. Ich persönlich habe mich mit relevanten Forschungsfragen zum ersten Mal während meiner Promotion auseinandergesetzt. Seit 2014 bin ich verstärkt in Projekten mit Kunden aus der Automobilindustrie in das Thema eingestiegen. Heute bin ich als Programm-Manager für die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen rund um autonome Systeme zuständig und widme mich dabei insbesondere dem Risikomanagement.

Nahverkehrs-praxis: Viele Fachleute gehen davon aus, dass autonomes Fahren mit Level 5, also ohne Fahrer, noch längere Zeit nicht realisierbar ist. Sehen Sie das auch so und wenn ja, welche Gründe hat das?

Adler: Für mich steht völlig außer Frage, dass voll-autonomes Fahren auf Level 5 ohne eine Einschränkung der entsprechenden Verkehrssituation im Individualverkehr auf aktuellem Stand der Technik nicht möglich sein wird. Je komplexer die Einsatzumgebung, desto mehr teure Sensorik ist notwendig. Außerdem ist man auf Methoden aus dem Bereich des maschinellen Lernens angewiesen und die Anwendung dieser Methoden im sicherheitskritischen Kontext ist noch nicht ausreichend erforscht. Die Komplexität der Einsatzumgebung spielt also eine entscheidende Rolle. Dies spiegelt sich aber nicht in den Autonomiestufen der Society of Automotive Engineers wider. Die ALFUS Taxonomie für unbemannte Systeme vom amerikanischen Institut für Standards und Technologie ist da klarer, denn die Komplexität der Einsatzumgebung wird als orthogonaler Aspekt zur Unabhängigkeit vom Menschen dargestellt. 

Nahverkehrs-praxis: Bei den Entwicklungsschritten hin zum autonomen Fahren wird oft die Prognose gemacht, dass ein erster Schritt das sogenannte „Platooning“ bei LKWs auf der Autobahn sein wird und sich auch die Weiterentwicklung eher im außerstädtischen Bereich abspielen soll. Autonomes Fahren im ÖPNV käme als letzter Schritt. Wie beurteilen Sie das?

Adler: Tatsächlich bietet das Platooning viele Anreize, die es lukrativ machen, das autonome Fahren intensiv voranzutreiben. Schließlich lassen sich dadurch nicht nur die Fahrer entlasten, sondern es lässt sich vor allem Sprit – und damit bares Geld – sparen. Beim Platooning fahren Fahrzeuge automatisch eng hintereinander im Windschatten. Es ist also eher als eine Art „virtuelle Deichsel“ anzusehen und nicht als Autobahnpilot. Beim ÖPNV ist die Sache völlig anders gelagert. Es geht nicht nur um eine virtuelle Deichsel, sondern um automatisiertes Fahren in einer sehr komplexen Umgebung. Perspektivisch wird also noch wesentlich mehr Zeit vergehen, bis wir von einem flächendeckenden autonomen ÖPNV sprechen können.

Das komplette Interview lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 5-2022.

Bürgerbegehren gegen neue Infrastrukturmaßnahmen

Öffentliche Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr, Energie und Stadtentwicklung stehen im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit und werden von den Bürgern kritisch begleitet. Die Bereitschaft zur Positionierung und Durchsetzung eigener Positionen hat sich verstärkt. Nicht selten resultiert hieraus ein Bürgerbegehren – ein bedeutendes Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene – mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid zu erzwingen und das jeweilige Vorhaben zu verhindern. Eine rechtzeitige und kontinuierliche Kommunikation kann die Akzeptanz für das Projekt steigern und die Wahrscheinlichkeit von ablehnenden Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden reduzieren.

Funktion eines Bürgerbegehrens – Korrektiv zum Gemeinderat

Ein Bürgerbegehren ist ein verbindlicher Antrag an den Gemeinderat, einen Bürgerentscheid über eine bestimmte Sachfrage durchzuführen, ggf. auch um einen bereits gefassten Ratsbeschluss wieder aufzuheben. Erfüllt der Antrag die Vorgaben der Gemeindeordnung des betroffenen Bundeslandes, ist der Rat verpflichtet, das Anliegen freiwillig zu übernehmen oder einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid steht einem Ratsbeschluss gleich. Der Rat darf während eines bestimmten Zeitraums nichts mehr beschließen, was im Widerspruch zum Ergebnis des Bürgerentscheids steht.

Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Bürgerbegehrens


Ein Bürgerbegehren muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Insbesondere ist eine Mindestanzahl von Unterschriften aller stimmberechtigten Einwohner der Gemeinde erforderlich. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, besteht ein abgestuftes Unterschriftenquorum: Je größer die Kommune ist, umso weniger Unterschriften sind für einen Antrag erforderlich. Hintergrund ist, dass die Sammlung in sozial heterogenen größeren Städten schwieriger ist als in kleineren Kommunen. In vielen Bundesländern ist ein Anteil von bis zu 10 % notwendig. Im Saarland bedarf es sogar eines Unterschriftenanteils von bis zu 15 %. 
Zumindest Bürgerbegehren, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten, sind in der Regel fristgebunden.  Bei komplexen Großprojekten besteht die Besonderheit, dass von der Idee bis zur Realisierung des Projekts grundsätzlich mehrere Beschlüsse des Rates notwendig sind. Ist die grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben gefasst, kann sich ein Bürgerbegehren – nachdem das Einreichungsfenster verpasst wurde – nicht mehr auf einer späteren Planungsstufe „grundsätzlich“ gegen das Projekt wenden. Allein die konkrete Ausgestaltung des Projektes kann dann noch zum Inhalt eines Bürgerbegehrens gemacht werden.
Unzulässig ist das Bürgerbegehren zudem, wenn es ein rechtswidriges Ziel verfolgt. Denn auch Bürgerentscheide können sich nur innerhalb des allgemeinen Rechtsrahmens bewegen. Vor allem darf sich das Bürgerbegehren nicht gegen einen rechtsgültigen Vertrag der Gemeinde – z.B. mit einem Investor – richten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Gemeinde durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht von den vertraglichen Bindungen lösen kann.

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Grüne Perspektiven im Nahverkehr

Der städtische Personennahverkehr ist unmittelbar mit dem Begriff der Nachhaltigkeit verbunden. Folgerichtig sollte auch die Schieneninfrastruktur mit nachhaltigen Komponenten ausgestattet sein. Hierfür bietet Vossloh Produkte und Dienstleistungen an, die eine zusätzliche Auslastung des umweltfreundlichen Verkehrsträgers unterstützen. Auf der iaf 2022 in Münster stehen Infrastrukturlösungen im Mittelpunkt, die dazu beitragen, die Streckenverfügbarkeit im Nahverkehr zu optimieren und CO2-Emissionen über den gesamten Produktlebenszyklus zu reduzieren.
Dies beginnt mit der weitsichtigen Auswahl der Rohstoffe und setzt sich über deren ressourcenschonenden Einsatz fort. Nur die richtigen Rohstoffe gewährleisten in der richtigen Qualität konstante Produkteigenschaften über eine sehr lange Lebensdauer. In der Fabrik der Zukunft in Werdohl – dem weltweit modernsten Werk für Schienenbefestigungssysteme – verbindet Vossloh signifikante Materialfluss- und Prozessoptimierungen mit einer gesteigerten Energieeffizienz. Das Projektgeschäft profitiert darüber hinaus vom Ausbau der Wertschöpfungstiefe; zum einen durch die neue Beschichtungsanlage und zum anderen durch die produktionsseitige Einbeziehung von Kunststoff-Komponenten mit eigener Spritzgusstechnologie sowie cellentic-Komponenten.

Nachhaltige Schienenbefestigungssysteme

Heutzutage ist die Feste Fahrbahn der ideale Oberbau für Nahverkehrs- und Metrolinien, denn ihr Betonbett garantiert eine stabile Schienenlage und verursacht geringe Instandhaltungskosten. Dank modularem Systemaufbau bietet Vossloh für sämtliche Oberbaugegebenheiten sowie Einbaubedingungen und vor allem für erschütterungsschutztechnisch besonders kritische Streckenabschnitte passende Befestigungssysteme mit vielfältigen Regulierungsmöglichkeiten. Ein Beispiel für eine hochdämpfende Befestigungslösung ist das System 336 V, das beim Metro-Tunnel-Projekt in Melbourne zum Einsatz kommt.
Entscheidend für ein komfortables Fahren bei hoher Betriebssicherheit sind die hochelastischen cellentic-Komponenten. Deren Material arbeitet unter Belastung innerhalb der eigenen Struktur, ohne sich zu verformen. Somit ermöglicht es die notwendige Schieneneinsenkung und sorgt für eine optimale Verteilung der vertikalen Kräfte.
Das innovative fin-Design der cellentic-Zwischenlagen erhöht nochmals die Flexibilität bei der Gleismontage, wenn es beispielsweise infolge von hohen Temperatur-schwankungen zu starken Schienenlängsverschiebungen kommt.

Den kompletten Artikel lesen Sie in der Nahverkehrs-praxis 5-2022.