eurobahn erhält erstmals einheitliche europäische Sicherheitsbescheinigung

In einem sechsmonatigen Prüfungsverfahren, bei dem das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) des Eisenbahnverkehrsunternehmens bis ins kleinste Detail untersucht wurde, bestätigen die ERA und die beteiligten nationalen Aufsichtsbehörden EBA für Deutschland und ILT für die Niederlande, dass alle Sicherheitsstandards bei der eurobahn erfüllt werden. Erstmals wurde die einheitliche Sicherheitsbescheinigung durch EBA, ILT und ERA beantragt, da die eurobahn mit den Linien RE 13 und RB 61 nach Venlo und Hengelo in den Niederlanden fährt und so internationalen Bahnbetrieb durchführt. Darüber hinaus wird der eurobahn bescheinigt, dass sie die Berechtigung hat als Ausbildungsunternehmen Triebfahrzeugführer auszubilden.
Die Sicherheitsbescheinigung wird in einem Turnus von fünf Jahren vergeben. Dabei stehen alle Prozesse des Unternehmens genauestens auf dem Prüfstand: Es werden beispielsweise die Qualität und Sicherheitsfragen in der Ausbildung untersucht, die Risiken der Digitalisierung und in der Kommunikation, aber auch Themen der Fahrzeugbeschaffung, da sichergestellt werden muss, dass geeignete und sichere Fahrzeuge am Bahnbetrieb teilnehmen. Bei der diesjährigen Prüfung lag der Schwerpunkt auf dem Aspekt der „Menschlichen und Organisatorischen Faktoren“. Hier werden individuelle Merkmale, wie medizinische und persönliche Faktoren eingeschätzt und eingestuft. Zu den organisatorischen Faktoren gehören z.B. die Personalplanung, Arbeitsbelastung und das Leistungsmanagement. Die Sicherheitsbescheinigung zertifiziert, dass das Sicherheitsmanagementsystem der eurobahn alle Anforderungen für einen sicheren Bahnbetrieb erfüllt.
Im Bewertungsbericht heißt es: „Der Antragsteller hat eine insgesamt überzeugende Umsetzung der Anforderungen vorgelegt und zeigt Engagement und Motivation die Prozesse weiter zu verbessern, zu vertiefen und an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens auszurichten.“

Quelle: eurobahn GmbH & Co. KG

Faire und wirtschaftliche Verträge für Bus-Subunternehmen

Die Verkehrsgesellschaft der Stadtwerke Bielefeld (moBiel) hat es vorgemacht, weitere öffentliche Verkehrsunternehmen könnten folgen: Ausschreibungen von Subunternehmerleistungen im ÖPNV und Schülerspezialverkehr, die den Einsatz von emissionsfreien Omnibussen fordern. Wie solche Verträge jedoch – für beide Seiten – fair, wirtschaftlich und verlässlich gestaltet werden können, ist aber noch in vielen Punkten ungeklärt. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) mit Unterstützung der Wendlandt Unternehmensberatung ein Positionspapier erarbeitet, das sich an die VDV-Mitgliedsunternehmen mit Bus-Auftragsverkehren richtet, und Eckpunkte für die Ausschreibung von Subunternehmerleistungen im ÖPNV, die den Einsatz von Elektro- oder Wasserstoffbrennstoffzellenbussen vorsehen, definiert. „Nur so können die mittelständischen Busunternehmen in NRW auch in der Welt der alternativen Antriebe ihrer Bedeutung für die ÖPNV-Infrastruktur in NRW gerecht werden“, erklärt NWO-Geschäftsführer Christian Gladasch.
Eine wichtige Forderung dabei: Die Beschaffung von emissionsfreien Bussen und Infrastruktur bleibt in Verantwortung des Busmittelstands. „Die nordrhein-westfälischen Busunternehmen werden den Weg der weiteren Reduzierung der Emissionen im Nahverkehr mitgehen und diesen Transformationsprozess aktiv mitgestalten“, betont Gladasch. In seinem Positionspapier schlägt der NWO vor, die wettbewerbliche Vergabe über ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren vorzunehmen, wodurch öffentliche Mittel effizient eingesetzt werden können. Ferner müssen einzelne Vertragsklauseln sinnvoll angepasst werden. So sollte den Auftragsunternehmen überlassen sein, welche Art des emissionsfreien Antriebs sie einsetzen und auf welchen Linien sie genau emissionsfreie Busse fahren lassen. Leistungsänderungen sollten besonders beim Einsatz von Elektrobussen so gering wie möglich ausfallen.
Der NWO plädiert wegen der hohen Investitionskosten in Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur für Verträge mit langen Laufzeiten. Sämtliche Kostenblöcke sollten der Preisfortschreibung unterliegen. Da die Energiekosten hierbei einen wesentlichen Teil ausmachen, muss ein funktionaler Preisgleitindex angewandt werden, der die großen Marktschwankungen beim Stromeinkauf berücksichtigt. Ein falscher Index führe zu „erheblichen Abweichungen der Kostenfortschreibung zu den Bezugskonditionen, die die Existenz des Unternehmens gefährden können“, schreibt die Wendlandt Unternehmensberatung in ihrer vom NWO beauftragten Stellungnahme zur Funktionalität von Preisgleitungen für den Einsatz emissionsfreier Antriebe. Gladasch: „Es gibt in diesem Thema noch eine Menge zu tun, und wir wollen nichts unversucht lassen, die richtigen Weichen zu stellen, damit die privaten Busunternehmen auch weiterhin ihre Leistungen für die öffentlichen Verkehrsunternehmen auskömmlich erbringen können.“ Das NWO-Positionspapier geht allen VDV-Mitgliedsunternehmen zu.

Quelle: Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. (NWO)

Wer hat die Finanzierungsverantwortung für Stuttgart 21?

Die Deutsche Bahn (DB) ist weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten im Vorhaben Stuttgart 21 beteiligen müssen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute die Klage der DB dazu abgewiesen. Die DB wird jetzt die schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig prüfen und danach entscheiden, ob sie gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel einlegt.
Ausgangspunkt der Klage der DB war die sogenannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 im Jahr 2009. Demnach sind die Bahn und das Land Baden-Württemberg für den Fall einer Erhöhung der Kosten von Stuttgart 21 auf mehr als 4,526 Milliarden Euro zur Aufnahme von Verhandlungen über die Finanzierung der Mehrkosten verpflichtet.
Die DB hat deshalb im Jahr 2014 Gespräche mit dem Land Baden-Württemberg aufgenommen. Ziel der DB war dabei, zusätzliche Finanzierungsbeiträge sowohl der DB als auch der Projektpartner zur Finanzierung der Mehrkosten zu vereinbaren. Die Gespräche führten jedoch zu keinem Ergebnis, da das Land Baden-Württemberg ebenso wie die weiteren Projektpartner Landeshauptstadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart und Flughafen Stuttgart jedwede Beteiligung an der Finanzierung der Mehrkosten kategorisch abgelehnt haben. Deshalb sah sich die DB gezwungen, Ende 2016 Klage gegen die Projektpartner zu erheben.
Dabei geht die DB aufgrund der Entstehungsgeschichte des Projektes, den Finanzierungsverhandlungen sowie den vertraglichen Regelungen zu einer gemeinsamen Projektverantwortung davon aus, dass auch eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung besteht. Die Sprechklausel begründet einen Anspruch auf eine weitere Finanzierungsbeteiligung der Projektpartner oberhalb des Betrags von 4,562 Milliarden Euro.

Quelle: Deutsche Bahn

Einigung im ÖPNV-Tarifstreit in Sicht

Im Tarifkonflikt über die Arbeitsbedingungen der etwa 30.000 Beschäftigten in den kommunalen Verkehrsbetrieben von Nordrhein-Westfalen ist eine Einigung in Sicht. Die Tarifkommission der Gewerkschaft Verdi NRW hat am Montag einem Schlichtungsvorschlag zugestimmt.
Im Kern sehe er vier Entlastungstage für breite Teile der Beschäftigten vor, teilte Verdi NRW mit. Ab der kommenden Woche sollen die Mitglieder in einer Urabstimmung über den Vorschlag befinden. Von der Arbeitgeberseite war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Arbeitszeitverlängerungen, die die Arbeitgeberseite im Laufe der Verhandlungen ins Spiel gebracht habe, wären mit der Schlichtungsvereinbarung abgewendet, betonte Verdi-Verhandlungsführer Heinz Rech. „Heute ist ein guter Tag für die Beschäftigten im Nahverkehr NRW“, heißt es in der Gewerkschaftsmitteilung. „Die Beschäftigten im ÖPNV haben in der Tarifrunde deutlich gemacht, dass sie die aktuelle Belastung so nicht weiter schultern können.“ Deshalb sei es wichtig gewesen, Entlastung über zusätzliche freie Tage zu steuern. Die Eckpunkte sehen den Angaben zufolge außerdem eine stufenweise Anhebung der Jahressonderzahlung auf 100 Prozent vor.
Zweimal hatte Verdi NRW in der Tarifrunde über einen sogenannten Manteltarifvertrag im Februar und März den öffentlichen Nahverkehr im bevölkerungsreichsten Bundesland mit Warnstreiks über jeweils einen Tag oder zwei Tage weitgehend lahmgelegt. Rund 30 kommunale Verkehrsbetriebe wie KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund) oder die Stadtwerke Münster waren betroffen. Eine Ausnahme ist das Aachener Verkehrsunternehmen ASEAG, für das ein Haustarifvertrag gilt.

Quelle: sueddeutsche.de

Noch ein eTarif-Projekt?

1.146 Tage, über 6 Mio. Kilometer Strecke in über 731.000 Fahrten: Das war der Münchener eTarif-Pilot zwischen Oktober 2020 und Dezember 2023. Mit einem damals neuartigen Luftlinientarif begab sich der MVV schon im Jahr 2018 auf eine spannende Reise in eine neue Tarifwelt.
Das Projekt war auf zwei Jahre ausgelegt, lief aufgrund der pandemiebedingten Anlaufschwierigkeiten letztlich sogar über drei Jahre. Nach dem Start der Pilotgruppe „Luftlinie“ im Oktober 2020 folgte Anfang 2022 die Pilotgruppe „geglättete Strecke“, die parallel eine Tarifierung nach gefahrener Strecke, anstelle der Luftlinie zwischen Start- und Zielhalstestelle, testete. Zusätzlich wurden im Laufe der Zeit drei verschiedene Bonus- und Rabattsysteme untersucht, die zur Mehrnutzung des Systems anregen sollten.
Neu ist die Erkenntnis nicht, dass Inseldenken in jedweder Form den Nahverkehr nicht voranbringen wird. Und wenn durch eine Kooperation zweier Verkehrsverbünde, die bislang eher kaum Berührungspunkte hatten, Kosten und Aufwand gespart werden können, liegt es auf der Hand, dass das vom Freistaat Bayern geförderte Projekt im letzten Jahr der Projektlaufzeit nicht mehr an den an den MVV-Verbundgrenzen enden sollte. Wie viele andere auch, wollte der RVV erstmals einen eTarif testen und entschied sich, auf das laufende Projekt des MVV aufzuspringen. Unter Einbeziehung der Eisenbahnverkehrsunternehmen und dem Deutschlandtarifverbund (DTV) konnte nicht nur in den Regionen München und Regensburg der eTarif getestet werden, sondern erstmals auch zwischen beiden Verbundräumen – sogar über verbundfreie Räume hinweg.

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Dienstwagen war gestern

Der Dienstwagen war in Deutschland lange eine Art heilige Kuh. Doch die Zeiten haben sich geändert. Ohne eine erfolgreiche Verkehrswende ist die Klimakrise nicht zu bewältigen, und Unternehmen können dazu einen entscheidenden Beitrag leisten, denn ihre Verkehrsströme machen einen großen Teil des motorisierten Individualverkehrs aus. Deshalb betreiben immer mehr von ihnen ein betriebliches Mobilitätsmanagement und ergreifen gezielte Maßnahmen, um ihren Verkehr effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Dabei machen sie auch vor der Abschaffung des Dienstwagens nicht halt – und rennen damit bei vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offene Türen ein. Bei den jungen, umweltbewussten Nachwuchskräften hat der Dienstwagen als Statussymbol ausgedient, und völlig unabhängig vom Alter betrachten immer mehr Menschen vor allem im urbanen Raum ein Auto generell als nicht mehr zeitgemäß.

Mobilitätsguthaben für Dienstreisen, Pendeln und Privatleben

Als Alternative bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deshalb inzwischen Mobilitätsbudgets an. Sie stellen ihnen monatliche Guthaben in Euro, CO2-Emissionen oder Streckenkilometern zur Verfügung, die sie flexibel für geteilte Mobilität wie Busse, Bahnen, Taxi, Car-Sharing, E-Scooter oder Leihfahrräder verwenden können. Dabei handelt es sich um Angebote des öffentlichen Verkehrs sowie von privaten Mobilitätsdienstleistern, einige Unternehmen bauen aber zusätzlich auch noch eigene Sharing-Pools aus Elektroautos oder Dienstfahrrädern auf.
Damit Mobilitätsbudgets eine echte Alternative zum Dienstwagen darstellen können, decken Unternehmen damit neben Geschäftsreisen und dem Berufspendeln idealerweise auch das Privatleben ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Diese sollten die Möglichkeit haben, ihre Budgets auch für private Fahrten am Wochenende und die Mitnahme von Familienmitgliedern zu nutzen. Das können sie derzeit aus gesetzlichen Gründen noch nicht ohne weiteres tun, es ist aber zu erwarten, dass die erforderlichen rechtlichen Grundlagen dafür bald geschaffen werden.

Mitarbeitende und Arbeitgebende profitieren an vielen Stellen

So oder so ermöglichen Mobilitätsbudgets den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine nachhaltige und bedarfsgerechte Mobilität. Sie können geteilte, umweltfreundliche Verkehrsmittel je nach Bedürfnissen, Vorlieben, Anlass und konkreter Situation in Anspruch nehmen und miteinander kombinieren. Dabei profitieren sie auch noch von steuerlichen Vorteilen. Einen Dienstwagen müssen sie nach der 1-Prozent-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode versteuern, Fahrten mit dem ÖPNV sind dagegen steuerfrei. Unternehmen können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dienstfahrrädern etwa im Rahmen eines Fahrradleasings steuerfrei oder steuer-begünstigt überlassen, und ein Guthaben, das für Mobilitätsdienste genutzt wird, ist bis zu einem Betrag von 50 Euro monatlich ebenfalls steuerfrei.
Unternehmen wiederum präsentieren sich mit Mobilitätsbudgets als attraktiver Arbeitgeber, der die Erwartungen seiner Belegschaft und nicht zuletzt auch von potenziellen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfüllt. Damit stärken sie ihre Position im Wettbewerb um die begehrten Nachwuchskräfte deutlich. Aber auch in der Öffentlichkeit, bei Kunden und Investoren können sie punkten. So sind Mobilitätsbudgets beispielsweise für die umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSDR) der Europäischen Union gefordert wird. Diese Direktive ist seit Anfang 2023 offiziell in Kraft und wird nun von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt.
Darüber hinaus können Unternehmen mit Mobilitäts-budgets erhebliche Kosten sparen. Sie haben die Möglichkeit, ihren Fuhrpark zu reduzieren und benötigen weniger Parkfläche. Die frei gewordenen Grundstücke können sie verkaufen, für neue Bürogebäude, Fertigungsstätten und Grünanlagen nutzen, oder in Flächen für Fahrradständer und Radboxen umwandeln.

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IT-TRANS 2024 in Karlsruhe

Die IT-TRANS ist die führende Veranstaltung rund um die Digitalisierung des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV). Am 14. Mai eröffnet die Messe Karlsruhe drei Tage lang ihre Tore für die internationale Fachmesse und Konferenz, die erneut zum Branchentreffpunkt und Marktplatz für Vordenkerinnen und Vordenker im ÖPV. Mehr als 250 Ausstellende informieren in zwei Hallen über ihre Neuheiten und 70 Speaker teilen ihre Expertise im Rahmen der Konferenz. Neben dem Thema Ticketing, das durch die Einführung des Deutschlandtickets und der Nachfrage ähnlicher Modelle in Europa deutlich Schub erhalten hat, stehen unter anderem auch Experten-Insights zu Künstlicher Intelligenz (KI), Konnektivität und 5G, Data Security oder Mobility-as-a-Service (MaaS) auf der Agenda.
Wichtige Aufgabe im Bereich MaaS ist, den ÖPV multimodal zu denken und öffentliche wie private Anbietende zusammen zu bringen. Letzteres bedient goFLUX (dm-arena, W10) mit seiner gleichnamigen App: Diese vernetzt ÖPNV-Angebote mit privaten Fahrgemeinschaften und kann so Bus- und Straßenbahnnetze ergänzen und insbesondere den ländlichen mit dem städtischen Raum besser verknüpfen. Erfolgreiche urbane Anwendungen stellt das spanische Startup meep (Halle 1, Z112) vor, das das Backend für den Verkehrsverbund EMT Madrid liefert. Die App integriert ein multimodales Reiseplanungstool inklusive Bus, U-Bahn, Zügen und Shared Mobility Diensten, und ermöglicht die Zahlungsabwicklung und Infos zur Busauslastung in Echtzeit.

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Future Mobility Award 2024

Der Future Mobility Award geht in die nächste Runde. Start-ups aus ganz Europa sind dem Aufruf gefolgt und reichten ihre Bewerbungen um den mit 5.000 Euro dotierten Preis ein. Gefragt sind auch in diesem Jahr nachhaltige Mobilitätslösungen.
Die besten fünf Start-ups sind eingeladen, ihre Ideen am 15. Mai von 10 bis 12:30 Uhr auf der IT-TRANS vor der hochkarätigen Jury und den Messebesuchern zu präsentieren. Die Verleihung des Future Mobility Awards findet am 4. Juni bei der Regionalkonferenz Mobilitätswende statt.

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Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die digitale Transformation der Mobilität. Der Verkehr wird effizienter, öffentliche Angebote werden attraktiver. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag zu Klima- und Gesundheitsschutz in deutschen Städten und Gemeinden. Der 2023 durchgeführte Förderaufruf ist mit über 150 eingereichten Projektskizzen wieder auf großes Interesse gestoßen. Seit dem 6.5.2024 können wieder Fördermittel beantragt werden.

Mit diesem Aufruf zur Skizzeneinreichung im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ unterstützt das BMDV die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung einer emissionsarmen nachhaltigen Mobilität in ländlichen und städtischen Räumen.

Die grundsätzlichen Förderbedingungen des Programms auf einen Blick:

  • Die Antragsberechtigung besteht für alle deutschen Städte und Gemeinden sowie Landkreise. Darüber hinaus sind alle kommunalen Unternehmen und Zweckverbände, an denen eine deutsche Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis beteiligt sind, sowie Verkehrsverbünde antragsberechtigt.
  • Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2026 gefördert werden.
  • Der Basisfördersatz beträgt 65 %. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 % angehobenen werden.
  • Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze einzureichen.

Unterstützt werden breitenwirksame und übertragbare Digitalisierungsvorhaben zur Stärkung der kommunalen Mobilität. Ziel der Vorhaben ist eine fortschreitende Digitalisierung, die beispielsweise eine effiziente Verkehrslenkung, innovatives Mobilitätsmanagement oder attraktive, bedarfsorientierte, geteilte oder intermodale Mobilitätsangebote ermöglichen oder verbessern.

Die finanzielle Unterstützung gliedert sich in zwei Förderlinien:

Förderlinie I: Ländliche Räume: Die Förderlinie richtet sich an Vorhaben, die in ländlichen Regionen umgesetzt werden oder maßgeblich der Anbindung der Bevölkerung im ländlichen Raum an urbane Verkehrssysteme dienen. Maßgeblich ist dafür der Ort, an dem die zur Förderung vorgeschlagenen Mobilitätsdienstleistungen angeboten bzw. an dem die Maßnahme zu Digitalisierung des Verkehrssystems vorrangig umgesetzt werden.

Förderlinie II: Städtische Räume: Die Förderlinie richtet sich an Vorhaben, die in städtischen Regionen umgesetzt werden. Maßgeblich ist dafür der Ort, an dem die zur Förderung vorgeschlagenen Mobilitätsdienstleistungen angeboten bzw. an dem die Maßnahme zu Digitalisierung des Verkehrssystems vorrangig umgesetzt werden.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Highspeed-Mobilfunk für alle in der Berliner U-Bahn

Surfen, streamen, chatten – über ein Highspeed-Mobilfunknetz unter der Erde. Das ist jetzt für alle Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) möglich. Die Berliner U-Bahn, mit weit mehr als einer Million Fahrgästen täglich das Rückgrat des Berliner Nahverkehrs, verfügt ab sofort auch auf sämtlichen unterirdischen Strecken über ein schnelles und leistungsfähiges 4G/LTE-Mobilfunknetz aller großen Mobilfunkanbieter. Das teilten die BVG und O2 Telefónica als Projektführer mit. Somit profitieren nicht nur Kunden von O2 Telefónica, sondern auch die Kunden von Deutsche Telekom und Vodafone in der Berliner U-Bahn von schnellem Mobilfunk.

Quelle: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)