Stadler baut ein neues Inbetriebsetzungszentrum für Züge

Stadler hat in Hennigsdorf, Landkreis Oberhavel in Brandenburg, ein rund 46.000 Quadratmeter großes Grundstück erworben. Am neuen Standort des Schweizer Schienenfahrzeugherstellers werden in Zukunft die Züge in Betrieb genommen, die im Werk in Berlin-Pankow produziert werden. Am bisherigen Inbetriebsetzungsstandort in Velten werden künftig Arbeiten der Service Division von Deutschland wie Modernisierungen, Revisionen und Unfallreparaturen durchgeführt.

Im Realisierungszeitraum 2024 bis voraussichtlich 2027 werden am Standort Hennigsdorf die Bestandshallen saniert, erweitert und ein neues Zentrum für Kundenabnahmen errichtet. Am Standort werden zukünftig 128 Mitarbeitende tätig sein. Insgesamt plant das Unternehmen 1.314 Hallengleismeter mit einer neuen und modernen Infrastruktur, die Kran- und Grubenanlagen sowie feste Dacharbeitsstände umfasst.
Für dynamische Tests wird im Außenbereich eine 744 Meter lange Gleisanlage entstehen, die neben Oberleitungsanlagen für Regionalzüge auch über Stromschienen für U- und S-Bahnen verfügen wird. Die elektrische Versorgung des Hochspannungsbereichs im neuen Kundenzentrum, sowie der dynamischen Prüfgleise im Außenbereich erfolgt durch eine eigene, hochmoderne Mehrspannungsversorgungsanlage.

Quelle: Stadler

Neuer Vertriebs- und Servicestandort von Daimler Truck

Knapp eineinhalb Jahre nach der Grundsteinlegung hat Daimler Truck am 1. März 2024 das Nutzfahrzeugzentrum Mercedes-Benz Stuttgart offiziell in Betrieb genommen. Der Standort ist von Beginn an auf Nutzfahrzeuge, die von Batterie- und Brennstoffzellen-Technologie angetrieben werden, ausgelegt.

Auf einer Fläche von rund 22.000 Quadratmetern werden in Stuttgart-Feuerbach ab sofort Vertrieb und Service von Lkw der Marken Mercedes-Benz und FUSO sowie Service von Bussen der Marken Mercedes-Benz und Setra angeboten. Der Standort an der Wernerstraße wird zudem als Mietstützpunkt für CharterWay Fahrzeuge fungieren.

Quelle: Daimler Truck AG

GDL ruft ihre Mitglieder bei der DB zum Streik auf

Insgesamt vier Wochen wollten Deutsche Bahn (DB) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hinter verschlossenen Türen verhandeln, um einen Abschluss in dieser Tarifrunde zu erzielen. Die Verhandlungen wurden nach Ansicht der Gewerkschaft vonseiten der DB allerdings zu keinem Zeitpunkt lösungsorientiert geführt. Die vermeintlich „enormen Zugeständnisse“ des Arbeitgebers seien wieder einmal mehr Schein als Sein und bedeuteten bei näherer Betrachtung oftmals sogar eine Verschlechterung des Status quo. Da es der DB am Willen fehle, die Verhandlungen mit guten Kompromissen zum Erfolg zu führen, hat die GDL die Verhandlungen vorzeitig beendet und ruft ihre Mitglieder bei der Deutschen Bahn von Donnerstag, 7. März 2024, 2:00 Uhr, bis Freitag, 8. März 2024, 13:00 Uhr, zu einem Streik auf. Der Streik im Güterverkehr wird bereits am Mittwoch, den 6. März 2024, um 18:00 Uhr beginnen und bereits am Freitag, den 8. März 2024, um 5:00 Uhr enden. Zu weiteren Streiks wird die GDL zunächst keine Informationen abgeben. Die GDL weist aber schon jetzt darauf hin, dass sie bei künftigen Streiks eine rechtzeitige Information der Reisenden nicht mehr gewährleisten kann.

National Express erneut nicht an Streik beteiligt
National Express informiert darüber, dass sich das Personal erneut nicht an den von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) angekündigten Streiks beteiligen wird. Die National Express Linien RE 1 (RRX), RE 5 (RRX), RE 6 (RRX), RE 11 (RRX), RE 4 sowie RB 48 und RE 7 verkehren zwar planmäßig, jedoch muss aufgrund des Streikgeschehens mit hohen Auslastungen gerechnet werden. Da sich auch Mitarbeitende des Infrastrukturbetreibers DB InfraGo dem Streikaufruf anschließen könnten, kann es zudem zu vereinzelten Nichtbesetzung von Stellwerken kommen, die auch bei den National Express-Linien zu Verspätungen und betrieblichen Einschränkungen führen können.

Quellen: GDL, National Express Rail GmbH

Semesterticket wird zu hvv Deutschlandticket

Das Semesterticket wird jetzt für die Studenten an Hamburgs Hochschulen noch attraktiver: Zum Sommersemester, das je nach Hochschule ab dem 1. März oder 1. April beginnt, wird das Semesterticket an den teilnehmenden Hochschulen zum hvv Deutschlandticket. Für monatlich 29,40 Euro kann dann bundesweit der Nah- und Regionalverkehr genutzt werden – und damit zu einem deutlich reduzierten Preis, der 60% des regulären Deutschlandtickets beträgt.
Neben den günstigen Angeboten für Schüler und Auszubildende ermöglicht Hamburg damit als eine der ersten deutschen Großstädte auch knapp 85.000 Studenten an 25 Hochschulen eine preiswerte bundesweite Mobilität. Besonders in Großstädten wie Berlin, Hamburg und München aber auch in Essen und Bochum nutzen gemäß einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung jeweils über 80 Prozent der Studenten Bus und Bahn für den Weg zu ihrer wissenschaftlichen Einrichtung. 
Bisher kostete das Semesterticket beispielsweise bei der Universität Hamburg 194 Euro (32,33 Euro monatlich), es galt nur im hvv-Gebiet. Wer es auch deutschlandweit nutzen wollte, musste ein kostenpflichtiges Upgrade erwerben. Ab dem Sommersemester 2024 zahlen Studenten der teilnehmenden Hochschulen für das hvv Deutschlandsemesterticket mit bundesweiter Gültigkeit nur noch 176,40 Euro pro Semester (29,40 Euro monatlich). Studenten der Universität Hamburg profitieren somit gegenüber dem bisherigen Semesterticket mit Upgrade von einer Ersparnis in Höhe von 117,60 € pro Semester. 
Das digitale Semesterticket wird, wie schon das Jobticket im hvv, ausschließlich per Web-Applikation bzw. Wallet ausgegeben.

Quelle: hvv

mofair: Bund bei Generalsanierung der Schienenstrecken finanziell in der Pflicht

Der Bundestagsbeschluss zum Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) erweitert die Finanzierungsoptionen des Bundes in die Schieneninfrastruktur erheblich. Nach monatelangen Verhandlungen wurden allerdings wesentliche Forderungen des Sektors nicht aufgenommen: Weder gibt es eine Klarstellung, dass On-Board-Units des europäischen Leit- und Sicherungssystems ETCS gefördert werden dürfen, noch stellt der Bund in Aussicht, für die Folgekosten einzutreten, die aufgrund der Generalsanierungen bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträgern im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auftreten.

„Während der Generalsanierungen sollen Strecken für mindestens fünf Monate voll gesperrt werden. Unsere Mitgliedsunternehmen haben während dieser Zeit keine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Ausfallende Fahrten werden nicht bezahlt. Die Kosten für Fahrzeuge und Personal aber bleiben.
Der Bund darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen: Über Jahrzehnte hinweg hat er es zugelassen, dass die Infrastruktur in einen so schlechten Zustand hinabgeglitten ist, dass jetzt nur noch Vollsperrungen helfen, und so versucht zu sparen. Er hat lediglich seinen Haushalt, aber nicht das Schienennetz saniert. Nun ist er in der Pflicht, die Folgekosten aus seinen Versäumnissen zu tragen. Dass er nun keine Mittel für die notwendigen Schienenersatzverkehre zur Verfügung stellen will, geht gar nicht. Die Bundesländer dürfen sich damit nicht zufriedengeben und müssen den Vermittlungsausschuss anrufen.“

mofair-Präsident Martin Becker-Rethmann

Quelle: mofair

eScooter-Mitnahmeverbot in ÖPNV-Fahrzeugen

Wie in mehreren anderen Städten ist die Mitnahme von E-Tretrollern auch in den Bussen und Stadtbahnen von DSW21 ab dem 1. März 2024 verboten. Darauf weist das Dortmunder Verkehrsunternehmen seine Fahrgäste nachdrücklich hin. Hintergrund sind aktuelle Erkenntnisse des Fachausschusses der Betriebsleiter im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu den möglichen Gefahren durch Akku-Brände bei E-Tretrollern. Die dabei entstehende Rauchgas-Entwicklung stellt in den Nahverkehrs-Fahrzeugen ein ernstzunehmendes Risiko dar.

DSW21-Betriebsleiter Ralf Habbes dazu: „Wir haben uns diese Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht. Denn wir wissen natürlich, dass einige Fahrgäste die E-Tretroller in unseren Fahrzeugen mitnehmen, um damit im Anschluss ihre restliche Wegstrecke zurückzulegen. Das ist im Sinne der Verkehrswende grundsätzlich auch eine sinnvolle Kombination klimafreundlicher Verkehrsmittel. Wenn es aber um eklatante Sicherheitsrisiken geht, die von allen Fachleuten einheitlich bewertet werden, müssen wir im Sinne der Fahrgäste eine konsequente Regelung treffen. Dafür bitten wir um Verständnis.“

Ausgenommen vom neuen Verbot sind hingegen Pedelecs, da deren Akkus deutlich höhere Sicherheitsstandards aufweisen. Anders als die E-Tretroller unterliegen sie der verpflichtenden Norm DIN EN 50604-1, die zahlreiche Prüfungen im Hinblick auf die Akku-Sicherheit vorschreibt. Bei einer entsprechenden Entwicklung der Sicherheitsstandards im Bereich der E-Tretroller ist eine Mitnahme in Bussen und Stadtbahnen zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich denkbar.

Quelle: DSW21

Aus Sicherheitsgründen dürfen Fahrgäste vom 1. März an keine E-Tretroller mehr in den Zügen, Bussen und Bahnen der Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) mitnehmen. Mit der Entscheidung setzt der VRS eine Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um. Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen, nachdem es im In- und Ausland mehrere Vorfälle mit in Brand geratenen Akkus von E-Tretrollern gegeben hat. Derzeit sind die Sicherheitsanforderungen für die E-Tretroller deutlich niedriger als für andere Elektrofahrzeuge. Daher besteht eine erhöhte Gefahr eines Akkubrandes. Ein solcher Brand birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftige Rauch- oder Flammbildung.
Pedelecs sowie Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen sind von dem Verbot nicht betroffen, da deren Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Quelle: Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

KAV wirft Ver.di unehrliche Begründung der Streiks vor

Der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV) hat Tarifforderungen von Ver.di für die Beschäftigten im ÖPNV erneut als „völlig illusorisch“ zurückgewiesen und der Gewerkschaft „Unehrlichkeit“ in der öffentlichen Begründung der Streiks vorgeworfen.
„Ver.di erweckt in der Öffentlichkeit den Eindruck, als gehe es in dem Tarifkonflikt um bessere Arbeitsbedingungen wie kürzere Schichtzeiten oder eine bessere Anrechnung der Arbeitszeiten bei Verspätungen. Stattdessen werden in den Verhandlungen knallharte finanzielle Forderungen auf den Tisch gelegt, die ein weiteres Gehaltsplus für alle Beschäftigten von durchschnittlich 30 Prozent bedeuten würden“, betonte KAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvana Donath zu der ab dieser Woche angekündigten Warnstreik-Welle.
„Ver.di kann nicht ernsthaft erwarten, dass die Kommunen oder der Bund einen monatlichen Nahverkehrszuschlag von 450 Euro für alle und ein 14. Monatsgehalt überweisen – und dass dazu noch die Arbeitszeit von 39 auf 35 Wochen reduziert wird.“ Die Gewerkschaft solle den Streik gegenüber der Öffentlichkeit endlich ehrlich begründen und dabei auch die „maßlosen“ Forderungen nennen, die auf dem Tisch liegen und dazusagen, dass Bitte die Steuerzahler für diese zig zusätzlichen Millionen aufkommen sollen.
Nach KAV-Angaben steigt das Durchschnittsgehalt der Beschäftigten kommunaler Nahverkehrsunternehmen aufgrund der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst im März bereits um 12 Prozent, was im Schnitt 440 Euro entspricht.
„Neben den historisch hohen finanziellen Forderungen zählten bei den Verhandlungen fünf zusätzliche Urlaubstage für Gewerkschaftsmitglieder zu den wichtigsten Forderungen von Ver.di. Das sagt eigentlich schon alles“, kritisierte Donath.
Die KAV-Hauptgeschäftsführerin forderte für die dritte Verhandlungsrunde am 5. und 6. März in Stuttgart endlich „lösungsorientierte“ Verhandlungen. „Wir haben konkrete Vorschläge für verbesserte Arbeitsbedingungen auf den Tisch gelegt. Ver.di hat darauf gar nicht reagiert.“

Für Mitarbeiter im Fahrdienst steige das durchschnittliche Bruttogehalt im März bereits auf mehr als 4000 Euro. Damit sei der finanzielle Spielraum der Kommunen ausgeschöpft. Jetzt müsse es darum gehen, gemeinsam Möglichkeiten für verbesserte Rahmenbedingungen bei der Arbeit zu suchen. „Das ist der Kern eines Manteltarifvertrags, über den wir mit Ver.di verhandeln möchten. Und wir haben in den Verhandlungen entsprechende Angebote gemacht“, erklärte Donath weiter.

Quelle: Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e.V.

Carsharing beschleunigt sich

Die deutsche Carsharing-Branche verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr einen bedeutenden Anstieg bei den Fahrtberechtigten, den bereitgestellten Fahrzeugen und den Orten mit einem Carsharing-Angebot. Das zeigt die neue Carsharing-Statistik des Bundesverband Carsharing e.V. (bcs).
Zum Stichtag 1. Januar 2024 waren in Deutschland 5.506.040 Fahrberechtigte für Carsharing registriert. Das ist einem Zuwachs von 23,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der bereitgestellten Carsharing-Fahrzeuge erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 27,1 Prozent auf nunmehr 43.110 Fahrzeuge. Alle Carsharing-Marktsegmente konnten im vergangenen Jahr deutlich wachsen, besonders dynamisch entwickelte sich das free-floating Carsharing.
Das Carsharing setzt auch seinen Wachstumstrend in der Fläche fort. Mit Beginn des neuen Jahres waren in Deutschland 1.285 Städte und Gemeinden mit einem Carsharing ausgestattet, ein Zuwachs von 203 Orten im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere in kleinen Städten im ländlichen Raum sind neue Angebote hinzugekommen. Aktuell existieren in Deutschland 1.127 Orte mit weniger als 50.000 Einwohner*innen, die über ein Carsharing-Angebot verfügen.

bcs-Geschäftsführer Gunnar Nehrke erklärt:
„Carsharing ist ein wichtiges Werkzeug, um den Flächenverbrauch des Pkw-Verkehrs zu reduzieren und die Attraktivität des Umweltverbunds zu stärken. Das Wachstum der Branche zeigt: die Carsharing-Anbieter sind starke Partner der Kommunen bei der Umsetzung der Verkehrswende.“

Die deutschen Carsharing-Anbieter bleiben weiterhin führend bei der Umstellung auf E-Antriebe. Zum Stichtag 1. Januar 2024 waren insgesamt 17,8 Prozent der Carsharing-Fahrzeuge in Deutschland batterieelektrisch angetrieben. Im Vergleich dazu betrug laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) der Anteil aller batterieelektrischen Fahrzeuge an der nationalen Pkw-Flotte zum 1. Oktober 2023 lediglich 2,7 Prozent. Allerdings hielt der E-Anteil im Carsharing nicht mit dem Wachstum der gesamten Carsharing-Flotte schritt: Die Zahl der batterieelektrischen Fahrzeuge stieg im vergangenen Jahr zwar um rund 10 Prozent an, die gesamte Carsharing-Flotte wuchs jedoch deutlich stärker. Als Folge ist der prozentuale Anteil batterieelektrischer Fahrzeuge am Gesamtbestand gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozentpunkte zurückgegangen.

Dazu erläutert bcs-Geschäftsführer Gunnar Nehrke:
„Carsharing bleibt Vorreiter bei der Umstellung auf klimafreundliche Antriebe. Aber die Bemühungen der Carsharing-Anbieter stoßen zunehmend an Grenzen. Die Förderung des Bundes für Ladeinfrastruktur ist einseitig auf private Pkw ausgerichtet. Die Ladeinfrastruktur für geteilte Pkw müssen die Carsharing-Anbieter selbst aufbauen. Dadurch entstehen enorme zusätzliche Kosten. In einigen Bereichen bremsen fehlende gesetzliche Grundlagen und langwierige Genehmigungsverfahren die Anbieter zusätzlich aus. Die Bundesregierung kennt das Problem schon lange. Sie muss mit einem Förderkonzept für die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglicher Sharing-Angebote endlich Abhilfe schaffen.“

Quelle: Bundesverband Carsharing e.V. (bcs)

Wiener Linien stellen 2025 Linie 39A auf Wasserstoffbusse um

Die Wiener Linien arbeiten mit Hochdruck an der Dekarbonisierung ihrer Busflotte. Vorige Woche haben sie das neue Kompetenzzentrum für Elektromobilität eröffnet und die ersten beiden Linien komplett auf große E-Busse umgestellt, nun steht das Ergebnis der europaweiten H2-Bus-Ausschreibung fest. Der portugiesische Hersteller CaetanoBus ging gemeinsam mit Toyota als Bestbieter des mehrstufigen Prozesses hervor. Die Wiener Linien werden im Laufe des Jahres 2025 zehn Busse des Typs „H2.City Gold“ erhalten, die mit Brennstoffzellentechnik von Toyota betrieben werden. Die zwölf Meter langen, barrierefreien Busse werden künftig an der Wasserstoff-Tankstelle von Wien Energie und Wiener Netzen am Gelände der Busgarage Leopoldau betankt. Der Öffibetrieb nützt somit die H2-Infrastruktur des Wiener-Stadtwerke-Konzerns, die vorausschauend errichtet wurde. 
Die Wiener Linien stellen 2025 die Linie 39A zwischen Heiligenstadt und Sievering vollständig auf Wasserstoffbusse um. Aufgrund von Steigungen, kurzen Haltestellenabständen und hohem Fahrgastaufkommen ist dies eine der anspruchsvollsten Linien der Stadt, weshalb sich für diese Strecken Wasserstoffbusse besonders gut eignen.

Quelle: Wiener Linien