Schon 70.000 Fahrgäste im LOOPmünster

Seit 1. September 2020 fahren Kleinbusse als Ergänzung des Nahverkehrsangebots für alle Münsteranerinnen und Münster durch den Süden der Stadt. Die Bilanz der ersten vier Monate ist sehr positiv: Bis Ende Januar haben die Fahrgäste LOOPmünster bereits 70.000 Mal genutzt. Durch den zweiten Lockdown sind die Nutzungszahlen von LOOP gegenüber den ersten Monaten gesunken, von durchschnittlich 560 Fahrten pro Tag im Oktober auf etwa 400 im Dezember und Januar.

Genau wie auch die Busse der Stadtwerke ist LOOP aber trotz Corona-Lockdown weiterhin unterwegs. „Insbesondere im Berufsverkehr sichern wir so die Mobilität von allen, die nicht ins Homeoffice ausweichen können“, sagt Frank Gäfgen, Geschäftsführer Mobilität der Stadtwerke.

LOOP bietet Mobilität für alle: Immer mehr Menschen nutzen die kleinen Busse auch mit Rollstuhl. Bereits bei Bestellung kann angegeben werden, dass ein Rollstuhlplatz benötigt wird. Dann lässt das intelligente Hintergrundsystem, das die Fahrtstrecken berechnet, automatisch genug Platz im Auto. In den als „London-Taxi“ bekannten Autos vom Typ LEVC TX ist Platz für bis zu sechs Personen – unter Corona-Bedingungen reduziert auf vier. Alternativ passt aber auch ein Rollstuhl mit seinem Nutzer und Begleitperson in das Fahrzeug. 

Nicht nur die Nutzerzahlen, auch die Zufriedenheit der LOOP-Fahrgäste mit dem innovativen Angebot ist hoch: Im Schnitt bewerten die Fahrgäste ihre Fahrt mit 4,6 von 5 Sternen.

Sofern der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zustimmt, ersetzt LOOP ab April die Taxibuslinien T5 zum Friedhof Hohe Ward, T9 in die Herdesiedlung, T341 zum Haus Heidhorn und T85 zwischen Hiltrup und Angelmodde Waldsiedlung. Insbesondere in der bisher nicht durch einen Linienbus angebunden Herdesiedlung zwischen Kanal und Ringstraße hat LOOP bereits heute für steigende Fahrgastzahlen gesorgt – das Angebot ist die Basis dafür, dass Anwohner ihr Auto häufiger stehen lassen können.

LOOP ist unterwegs im Süden von Münster, in dem rund 40 km² großen Gebiet wohnen über 55.000 Menschen. Die Kleinbusse fahren rund 700 festgelegte Ein- und Ausstiegspunkte an. Clou des Systems ist, dass Fahrtwünsche verschiedener Fahrgäste gebündelt werden. So werden Fahrten eingespart. Gefördert wird das Pilotprojekt LOOPmünster im Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ vom Land Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Münster erhält dadurch eine Förderung von bis zu fünf Millionen Euro vom NRW-Verkehrsministerium und unterstützt LOOP mit bis zu drei Millionen Euro aus eigenen Mitteln.

Quelle: Stadtwerke Münster

Saarbahn testet Bus mit Wasserstoffantrieb

Das Saarbrücker Verkehrsunternehmen Saarbahn setzt künftig auf die Brennstoffzelle als alternative Antriebsform ihrer Busflotte. Vier Wasserstoffbusse sollen angeschafft werden. Testweise hat die Saarbahn den ersten mit Wasserstoff betriebenen Bus am 8./9. Februar 2021 im Einsatz. Das Testfahrzeug stammt von dem belgischen Hersteller Van Hool. Derzeit gibt es nur drei europäische Hersteller, die mit Wasserstoff betriebene Busse serienmäßig produzieren.

Im Gegensatz zu Batteriebussen haben Wasserstoffbusse eine Brennstoffzelle an Bord, in der Wasserstoff in Strom für die Fahrmotoren umgewandelt wird. Die Reichweite eines wasserstoffbetriebenen Busses beträgt rund 350 Kilometer. „Die Wasserstoffbusse erfüllen das Kriterium einer großen Reichweite und kurzen Betankungszeiten. Diese können wir anders als Elektrobusse in unserem Kurssystem der Linienbusse, die bis zu 300 Kilometer am Tag nonstop im Einsatz sind, problemlos einsetzen“, informiert Saarbahn Geschäftsführer Peter Edlinger. Wasserstoffbusse haben in etwa die gleiche Reichweite wie Dieselfahrzeuge. Allerdings strömt aus dem Auspuff nur harmloser Wasserdampf.

„Emissionsfreie Antriebe bei Bussen sind ein wichtiger Baustein für die umweltfreundliche Mobilität in Saarbrücken“, so Oberbürgermeister Uwe Conradt. „Wasserstofftechnologie ist daher eine große Chance für unsere Stadt.“

Ein Wasserstoffbus kostet in der Anschaffung je nach Hersteller zurzeit zwischen 625.000 und 700.000 Euro. Das ist mehr als das Zweifache eines Dieselbusses. Die Saarbahn will daher die bevorstehenden Fördermöglichkeiten des Bundes nutzen, die bis 80 Prozent der Fahrzeugmehrkosten bei der Anschaffung abdecken sollen.
„Aktuell rechnen wir mit der Lieferung der ersten Wasserstoffbusse frühestens in 2023. Wir werden die Fördermittel beantragen, dann folgt die europaweite Ausschreibung. Hinzu kommen die Lieferzeiten von voraussichtlich anderthalb Jahren“, so der leitende Ingenieur in Sachen alternative Antriebe bei der Saarbahn, Torsten Burgardt.

Bis der erste Wasserstoffbus rollt, verjüngt die Saarbahn noch in diesem Monat ihre Busflotte von 138 Fahrzeugen mit 20 Diesel-Bussen, welche die strenge Schadstoffklasse für Nutzfahrzeuge EURO VI erfüllen. Damit will die Saarbahn jährlich 23 Tonnen CO2 einsparen und investiert hierfür rund 5,2 Millionen Euro.

Quelle: Saarbahn

Martin Becker-Rethmann neuer Transdev-Vorstand für Deutschland

Der Vorstand der internationalen Transdev-Gruppe in Paris wird umstrukturiert: Zukünftig sind direkte Vertreter für Frankreich, USA und Deutschland – den drei größten Ländern, in denen Transdev aktiv ist – Mitglieder im internationalen Executive Committee und berichten direkt an den CEO der Gruppe, Thierry Mallet. Für Deutschland wird mit Wirkung zum 15. Februar 2021 Martin Becker-Rethmann (52) in den internationalen Transdev-Vorstand berufen. Dort wird er als CEO Germany die Verantwortung für das Deutschlandgeschäft im internationalen Vorstand der Transdev-Gruppe übernehmen.

Noch im Februar soll Martin Becker-Rethmann auch den Vorsitz im Aufsichtsrat der deutschen Transdev GmbH übernehmen und in dieser Funktion eng mit der Geschäftsführung die Weiterentwicklung des Geschäfts in Deutschland vorantreiben.

Die Funktionen der drei Geschäftsführer der Transdev GmbH bleiben von den Änderungen unberührt:

  • Tobias Heinemann (Sprecher der Geschäftsführung, Geschäftsführer Bahn und Arbeitsdirektor)
  • Henrik Behrens (Geschäftsführer Bus)
  • Younès Rouissi (CFO/Geschäftsführer Finanzen)

Martin Becker-Rethmann verfügt als Betriebswirt über langjährige Führungserfahrung in verschiedenen Unternehmensgruppen. So hatte er mehr als 20 Jahre verschiedene Managementfunktionen bei der ALBA Group in Berlin inne, die ihn 2009 schließlich in die Position des Chief Operating Officer für Asien & Zentraleuropa und Mitglied der Geschäftsführung führte. Im Dezember 2016 wurde er Geschäftsführer und Leiter der MVV Umwelt, einer Tochtergesellschaft der MVV Energie AG, einem europaweit tätigen Energieversorger mit Sitz in Mannheim. Im Mai 2019 übernahm er die Position des Geschäftsführers bei REMONDIS Energy & Services.

Martin Becker-Rethmann äußert sich zu seiner neuen Position im internationalen Vorstand der Transdev-Gruppe wie folgt:

„Mit dem Einstieg in die Transdev-Gruppe beginnt ein neues Kapitel meiner Karriere. Transdev liefert mit ihren umfangreichen und erprobten Mobilitätskonzepten einen wesentlichen Beitrag zum Megatrend „Mobility“ – zusammen mit dem deutschen Führungsteam möchte ich die Positionierung von Transdev als DER Mobility-Provider in Deutschland stärken und ausbauen. Dabei werden wir insbesondere die Dezentralisierungsstrategie der Group zügig umsetzen, eine intensive Zusammenarbeit mit den Kommunen und Aufgabenträgern in den Regionen forcieren und bestehende Netzwerke aller Stakeholder zum Wohle des Unternehmens nutzen.“

Quelle: Transdev

Ende der Notvergabe: Reduktion des Zugverkehrs zwischen Wien und Salzburg

Um den Bahnverkehr zwischen Wien und Salzburg auch während der COVID-19 Pandemie umfassend aufrecht zu erhalten, gab es bis 7. Februar 2021 auf der Weststrecke im Rahmen einer Notvergabe Zugverbindungen, die bei den ÖBB und der WESTbahn bestellt und finanziert wurden.

Auf dem Streckenabschnitt, der unter normalen Bedingungen eigenwirtschaftlich befahren wird, wurde durch die Notvergabe in den letzten Monaten ein gemeinsamer Stundentakt der beiden Unternehmen WESTbahn und ÖBB angeboten. Kurzfristig wurde bekannt, dass diese Notvergabe nicht mehr weiter verlängert wird. Damit endet auch die gegenseitige Ticketanerkennung zwischen ÖBB und WESTbahn.

Mit dem Auslaufen der Notvergabe werden die ÖBB ihr Verbindungsangebot zwischen Wien und Salzburg nach dem 8. Februar schrittweise um bis zu 50% reduzieren. Die ÖBB können laut eigenen Angaben ihr bisheriges, umfassendes Verkehrsangebot aufgrund der sehr schwachen Auslastung eigenwirtschaftlich nicht weiter aufrechterhalten. Mit dem reduzierten Angebot ab 8. Februar soll die aktuelle Kundennachfrage auf der Weststrecke gedeckt und weiterhin sicheres Reisen mit der Bahn ermöglicht werden. Entsprechend den weiteren Lockerungsschritten in der COVID-Prävention kündigen die ÖBB an, ihr Verkehrsangebot in den nächsten Wochen und Monaten schrittweise wieder hochzufahren.

Die private WESTbahn kündigte ebenfalls eine deutliche Reduktion der Verbindungen an und warnt vor möglichen Folgen: Die Absage der Verlängerung sei gesundheitspolitisch kritisch, da mit der Öffnung des Handels ab 8. Februar und dem Vor-Ort-Unterricht der Schulen nach den Semesterferien mit einer steigenden Nachfrage in den Taktzügen der Weststrecke zu rechnen sei. Die Gewerkschaft vida warnt in diesem Zusammenhang sogar vor einem möglichen “Pendler-Cluster” durch volle Züge.

Quelle: APA-OTS

Neues Projekt fördert grenzüberschreitenden Bahnverkehr

Die Europäische Union fördert sechs neue grenzüberschreitende Projekte am Oberrhein mit rheinland-pfälzischer Beteiligung. Rund 3 Millionen Euro fließen in den grenzüberschreitenden Bahnverkehr. Das hat Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Volker Wissing mitgeteilt. Die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fiel am 19. Januar 2021 in der Sitzung des Begleitausschusses des Programms Interreg A „Oberrhein“.

„Wir haben wichtige grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Mobilität, Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft auf den Weg gebracht“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. „Dank der guten Zusammenarbeit mit den Partnern am Oberrhein wird der grenzüberschreitende Bahnverkehr in den nächsten Jahren erhebliche Fortschritte machen. Gute Zugverbindungen sind wichtig für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt, für Bildung, Kultur, Tourismus und Umwelt. An solchen Projekten wird der europäische Mehrwert deutlich“, so Wissing.

Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und Süd sind Partner des Projekts, bei dem es um die Entwicklung einer grenzüberschreitenden Version des französischen Zuges „Coradia polyvalent“ geht, der ab 2024 grenzüberschreitend eingesetzt werden soll. Dazu müssen die Züge über die notwendigen Zulassungen verfügen und technisch in der Lage sein, in Deutschland und Frankreich zu fahren. Im Rahmen des Projekts werden die Entwicklungsphasen der Züge bis zu ihrer Freigabe für die Tests durchgeführt, die für die Erteilung der Verkehrszulassung erforderlich sind.

Nach Fertigstellung und Test der Fahrzeug-Prototypen auf dem französischen und deutschen Schienennetz ist die Produktion von 28 weiteren Fahrzeugen vorgesehen, die dann ab Dezember 2024 den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg sowie einem Streckenbereich im Saarland aufgenommen werden sollen. Auch ein ab Dezember 2024 geltender grenzüberschreitender Regiotarif soll erarbeitet werden. Das hatte der Begleitausschuss bereits im September 2020 beschlossen.

Projektträger zur Entwicklung der Züge ist die Région Grand Est. Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland unterstützen das Projekt. Die neuen Fahrzeuge sollen auf sieben grenzüberschreitenden Strecken eingesetzt werden:

  • Strasbourg – Wissembourg – Winden
  • Strasbourg – Lauterbourg – Wörth
  • Strasbourg – Offenbourg
  • Mulhouse – Müllheim
  • Metz – Thionville – Trier
  • Metz – Forbach – Saarbrücken
  • Strasbourg – Sarreguemines – Saarbrücken.

Quelle: Rheinland-pfälzisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Rheinbahn startet ins Jubiläumsjahr

Die Busse und Bahnen der Rheinbahn sind aus dem Straßenbild Düsseldorfs und der Region nicht wegzudenken. Am 25. März 1896 gegründet, hält die Rheinbahn seitdem den Großraum Düsseldorf mobil, bringt die Menschen seit Generationen verlässlich und sicher zur Arbeit, in die Schule, zum Einkaufen oder zu ihren Freizeitaktivitäten. Sechs besonders gestaltete Fahrzeuge weisen seit Mittwoch auf die Unternehmensgründung vor 125 Jahren hin. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, der Vorsitzende des Rheinbahn-Aufsichtsrats, Andreas Hartnigk, die Vorstände Klaus Klar, Michael Richarz und Susanne Momberg sowie der Vorsitzende des Betriebsrates, Michael Pink, schickten die Fahrzeuge auf Strecke und läuteten damit das Jubiläumsjahr offiziell ein.

„Mobilität ist ein Grundbedürfnis aller Bürgerinnen und Bürger und ein wichtiges Rückgrat unserer Gesellschaft – heute genauso wie vor 125 Jahren. Ich freue mich, dass die Rheinbahn in ihrem Jubiläumsjahr auf diese stolze Geschichte zurückblicken kann. Der Auftrag der Rheinbahn für unsere gesamte Region hat sich seit ihrer Gründung 1896 nicht verändert, dafür ist ihre Bedeutung für das öffentliche Leben über die Jahrzehnte immer weiter gewachsen. Heute ist der öffentliche Nahverkehr die zentrale Säule für das Gelingen der Verkehrswende. Und diese werden wir gemeinsam schaffen“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller bei der Vorstellung der Fahrzeuge.

„Seit 125 Jahren ist die Rheinbahn Lebensader Düsseldorfs und der Region“, ergänzte der Vorstandsvorsitzende und Arbeitsdirektor, Klaus Klar. „Unser Unternehmen hat in dieser Zeit mehrere Milliarden Fahrgäste befördert, ist unzählige Male von der Erde bis zur Sonne und zurück gefahren, war selbst in schwierigen Phasen wie der aktuellen Corona-Pandemie immer für die Menschen da und hat die Region im wahrsten Sinne des Wortes als zuverlässiger Partner mit am Laufen gehalten. Mein Dank gilt den vielen Generationen Rheinbahnerinnen und Rheinbahnern, die diese Leistung und Verlässlichkeit ermöglicht haben. Auch an sie denken wir in diesem besonderen Jahr. Unsere Geschichte macht Freude auf die Zukunft, an der wir jeden Tag arbeiten und in der wir viel vorhaben.“

Die vier Bahnen und zwei Busse werden ab sofort im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet und in der Region fahren und auf die Gründung vor 125 Jahren hinweisen. Auf dem komplett in gut sichtbarem Rheinbahn-Rot gehaltenen Design zeichnen sich die Silhouetten bekannter Gebäude im Bedienungsgebiet ab, so zum Beispiel der Düsseldorfer Rheinturm, der Quirinus Münster in Neuss, das Neanderthal-Museum im Kreis Mettmann oder die Teloy-Mühle in Meerbusch.

Quelle: Rheinbahn

Umsetzung der Clean Vehicles Directive beschlossen

Das Kabinett hat am Mittwoch, 20. Januar 2021, den von Bundesminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere für Busse im ÖPNV, für die Beschaffung vorgegeben. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 2. August 2021 und verpflichten die öffentliche Hand sowie eine Auswahl bestimmter privatrechtlich organisierter Akteure (z.B. Post- und Paketdienste) dazu, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein muss.

Die Richtlinie gilt für folgende Aufträge (u.a. durch Ausschreibungen oder Vergabeverfahren) nach dem 2. August 2021:

  • für Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen
  • für öffentliche Dienstleistungsaufträge (u.a. ÖPNV-Busse)
  • für Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postdienste)

Ausgenommen sind u.a. Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, Katastrophenschutz, Baustellen, Häfen, Flughäfen, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Reisebusse ohne Stehplätze aufgrund der geringen Marktreife von sauberen Fahrzeugen in diesem Segment.

Was sind die Mindestziele?

  • Es gibt für zwei Referenzzeiträume (2.08.2021 bis 31.12.2025; 1.01.2026 bis 31.12.2030) feste Quoten für die Beschaffung sauberer Pkw sowie leichter und schwerer Nutzfahrzeuge durch die öffentliche Auftragsvergabe. Zu den öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gehören v.a. der öffentliche Verkehr (Straße), die Personensonderbeförderung (Straße), die Bedarfspersonenbeförderung sowie bestimmte Post- und Paketdienste und die Abholung von Siedlungsabfällen.
  • Die Mindestziele für emissionsarme und -freie Busse im ÖPNV liegen für den ersten Referenzzeitraum bis Ende 2025 bei 45% und für den zweiten Zeitraum bis Ende 2030 bei 65%. Eine Abfrage an die Länder im Juni 2020 ergab, dass besonders in den Stadtstaaten und im urbanen Raum die Umstellung auf emissionsarme und -freie Busse im ÖPNV bereits erfolgreich verläuft und damit zum Erreichen der CVD-Mindestziele beiträgt. 
  • Der Anteil von Elektro-Pkw ist in den letzten Monaten stark gestiegen. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Im zweiten Halbjahr 2020 gab es fast 300.000 Neuzulassungen bei den Pkw mit Elektroantrieb, die sich je zu Hälfte auf Batterie- und Plug-in-Hybrid Fahrzeuge aufteilen. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die die Grenzwerte zu CO2– und Luftschadstoffemissionen gemäß CVD einhalten,  können den CVD-Mindestzielen von 38,5% an den Neubeschaffungen ab August 2021 angerechnet werden.
  • In der Bundesverwaltung erfolgt die Umstellung der Fuhrparke auf Dienstfahrzeuge mit alternativen Antrieben bereits seit einigen Jahren erfolgreich. Das Ziel der klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030 umfasst auch den Einsatz von emissionsarmen und -freien Fahrzeugen.
  • Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden über Grenzwerte zu CO2– und Luftschadstoffemissionen als „saubere Fahrzeuge“ definiert, während schwere Nutzfahrzeuge und Busse aufgrund der Nutzung alternativer Kraftstoffe (Strom, Wasserstoff, Erdgas, Biokraftstoffe, synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen vermischt werden) unter diese Definition fallen. Demnach werden beispielsweise Plug-In Hybridbusse den Beschaffungsquoten für saubere Fahrzeuge angerechnet, moderne EURO-VI-Dieselbusse jedoch nicht.
  • Mindestens die Hälfte der Mindestziele für Busse im ÖPNV (mit Stehplätzen) muss durch emissionsfreie Fahrzeuge (Elektrobusse mit Batterie oder Brennstoffzellen-Antrieb sowie Oberleitungsbusse) erfüllt werden.
Bild: BMVI
Bild: BMVI

Quelle: BMVI

Aufbau des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft geht voran

Auf Einladung des Bundesministers für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, kommt heute der Gründungsbeirat des Deutschen Zentrums Mobilität der Zukunft (DZM) unter der Leitung von Professor Dr. Wolfgang A. Herrmann, Präsident Emeritus der Technischen Universität München, virtuell zur konstituierenden Sitzung zusammen. Der mit Vertretern aus Industrie, Wissenschaft und Politik besetzte Beirat begleitet beratend den Aufbau des DZM und gibt Impulse insbesondere zur thematischen Ausgestaltung.

Das Zentrum soll dazu beitragen, Deutschland zum international führenden Ort nachhaltiger und in die Zukunft gerichteter Mobilität zu etablieren und dabei gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Ziele gleichermaßen in den Blick nehmen.

Bundesminister Scheuer: „Wir wollen kluge Köpfe und neue Ideen zusammenbringen, um Deutschland zum führenden Standort für die Mobilität der Zukunft zu machen – Wohlstand morgen gibt es nur mit Innovation jetzt.”

Professor Herrmann, Vorsitzender des Beirats: „Für den Gründungsbeirat konnten exzellente Persönlichkeiten aus den unterschiedlichsten Erfahrungsbereichen gewonnen werden, um dem Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft Impulse zu versetzen und Richtung zu geben.“

Mit dem Deutschen Zentrum Mobilität der Zukunft (DZM) schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Ort, an dem die Mobilität von Morgen neu gedacht und entwickelt wird. Das Zentrum soll auf Basis neuer technologischer Möglichkeiten Antworten darauf finden, wie sich Menschen fortbewegen und Waren transportiert werden können. Dazu soll der notwendige Freiraum geschaffen werden, um kreativ, interdisziplinär und innovativ zukunftsweisende Mobilitätskonzepte zu erdenken (Thinktank), zu entwickeln (Entwicklungszentren) und in der Praxis unmittelbar zu erproben (Praxiscampus). Vorgesehen ist, durch Zusammenarbeit mit Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Industrie Wirtschaft und Wissenschaft eng miteinander zu verknüpfen. Hier sollen Einrichtungen und Institutionen an Standorten in ganz Deutschland künftig Teil einer breiten Kooperation sein. Als mögliche Entwicklungsschwerpunkte sind unter anderem Wasserstofftechnologien, synthetische Kraftstoffe, innovative Logistikkonzepte und digitale, plattformbasierte Mobilitätskonzepte geplant. Zudem soll es Möglichkeiten geben, einem breiten Publikum neue Mobilitätsansätze und Technologien zugänglich und erlebbar zu machen.

Für die Jahre 2021 bis 2024 stehen insgesamt 322,55 Millionen Euro für das Vorhaben bereit.

Quelle: BMVI

Anna Westerberg ist neue Präsidentin & Vorstandsmitglied bei Volvo

Anna Westerberg ist zur neuen Präsidentin der Volvo Bus Corporation und zum Mitglied des Vorstands der Volvo Group ernannt worden.

Anna Westerberg, geboren 1975, ist derzeit Leiterin der Volvo Group Connected Solutions und verantwortet die vernetzten Systemlösungen des Konzerns. Ihre Karriere bei der Volvo Group begann sie im Jahr 2009. In der Folgezeit übernahm sie zahlreiche Führungspositionen im Unternehmen, unter anderem als Leiterin von Volvo Group Venture Capital.

Anna Westerberg wird ihre neue Position am 1. Februar 2021 antreten.

Quelle: Volvo Group

ÖPNV-Unternehmen können nicht die finanziellen Lasten der neuen Corona-Beschlüsse schultern

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat als Reaktion auf die Beschlüsse des Corona-Gipfels von Bund und Ländern zusätzliche finanzielle und strukturelle Hilfsmaßnahmen für die Verkehrsunternehmen in Deutschland gefordert. Die neuen Beschlüsse bringen weitere massive Einschränkungen und zielen konkret auf die Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV ab. Die Busunternehmen werden trotz der damit verbundenen Einnahmeausfälle weiterhin ihrer Verantwortung für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger nachkommen. Sie müssen dafür aber fair entschädigt werden – vor allem auch, um Schäden im Gesamtsystem des öffentlichen Personenverkehrs zu verhindern. Der bereits aufgelegte ÖPNV-Rettungsschirm ist nicht darauf ausgelegt, eine so lang anhaltende und derart massive Unterbindung von Kontakten und Mobilität auszugleichen und muss daher auch in 2021 effektiv weitergeführt werden.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard sagte zu den Beschlüssen: „Die Busbranche unterstützt den Kampf gegen die Pandemie weiterhin ausdrücklich. Erst wenn das dramatische Infektionsgeschehen überwunden wird, kann es jene Rückkehr zur Normalität geben, die wir uns alle wünschen. Die Verkehrsunternehmen können aber die besondere Last der neuen Beschlüsse im öffentlichen Interesse nicht alleine tragen, sondern verdienen eine faire finanzielle Kompensation. Der bisherige ÖPNV-Rettungsschirm wurde nur bis August 2020 beihilferechtlich notifiziert. Private Unternehmen, die keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag haben, bekommen daher nur bis zu einer Grenze von 800.000 Euro insgesamt Hilfen. Da unsere Mitglieder zumeist ÖPNV und Reiseverkehre gleichermaßen anbieten, sind sie aufgrund der Corona-bedingten Schließungen ihrer Reiseverkehre auf weitere Hilfen angewiesen. Die 800.000 Euro sind daher nach fast einem Jahr Pandemie bei diesen Betrieben ausgeschöpft. Die absolut notwendige Erhöhung des Kleinbeihilfenrahmens wurde von der EU-Kommission bislang abgelehnt. Diese hat dafür die Möglichkeit einer Fixkostenregelung eingeräumt, die parallel zu den Kleinbeihilfen angesetzt werden kann. Solange der Kleinbeihilfenrahmen nicht durch die EU erhöht wird, muss diese Fixkostenregelung Grundlage des ÖPNV Rettungsschirmes werden. Sonst kommen die wichtigen Hilfen nicht bei den mittelständischen Busunternehmen an.“

Mit Blick auf die Überbrückungshilfen der Bundesregierung plädiert der bdo für Verbesserungen, die unter anderem der Rolle der sogenannten Mischbetriebe in der Busbranche besser gerecht werden. Bislang greifen die Hilfsprogramme nur unzureichend bei Unternehmen, die sowohl im Gelegenheitsverkehr wie auch im ÖPNV tätig sind. Ohne solche Anpassungen an die Praxis gefährdet die Corona-Krise die Busbranche als Ganzes. 

Mit Blick auf die Zukunft rufen die privaten Busunternehmen nach konkreten Plänen und Strukturen für einen effizienten Ausstieg aus den umfassenden öffentlichen Einschränkungen. Gebraucht werden klare Szenarien und Mechanismen für die Zeit, wenn dank Impfungen und sinkender Infektionszahlen wieder Lockerungen möglich sind. Busunternehmen brauchen frühzeitig klare Perspektiven – bis hin zu gemeinsamen europäischen Regeln für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr – für den Neustart.

Zur aktuellen Situation mit neuen Regeln für den ÖPNV stellt der bdo fest, dass die Verantwortung für die Durchsetzung der erweiterten Maskenpflicht nicht den Verkehrsunternehmen und ihren Beschäftigten aufgebürdet werden darf.

Quelle: bdo