VAG bekommt auch 2024 und 2025 neue eBusse

Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg bekommt für die Jahre 2024 und 2025 insgesamt 52 neue eBusse. Im Jahr 2024 liefert die Daimler Buses GmbH 31 Elektro-Gelenkbusse. Für 2025 sind 21 Elektro-Gelenkbusse bei der MAN Truck & Bus Deutschland GmbH bestellt.

Das Auftragsvolumen für die beiden Bestellungen beträgt rund 42 Millionen Euro. Noch immer ist ein eBus – ob nun Solo- oder Gelenkbus – mehr als doppelt so teuer wie ein moderner Dieselbus. Dank Zuschüssen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Höhe von 18,4 Millionen Euro und insgesamt etwas über sechs Millionen Euro vom Freistaat Bayern aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sinkt der Eigenanteil der VAG auf etwa 19 Millionen Euro. Bezuschusst werden zum einen die Fahrzeuge, die Mehrkosten für den Elektroantrieb, aber auch die Beschaffung der Ladeinfrastruktur.

„Die pauschalen Kürzungen im Bundeshaushalt und insbesondere bei der zukünftigen eBus-Förderung lassen leider keine Priorisierung des Klimaschutzes und der Verkehrswende erkennen. Der am Gemeinwohl orientierte öffentliche Personenverkehr braucht dringend eine breite finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern.“

Tim Dahlmann-Resing, Vorstandssprecher der VAG

Die 31 eBusse von Mercedes entsprechen der Modellreihe, die die VAG auch vergangenes Jahr schon bekommen hat. MAN wird ein neues Modell liefern, das nochmals eine Steigerung der Reichweite durch ein effizienteres Wärmepumpensystem, einen optimierten Antrieb sowie weiterentwickelte Batterietechnologie ermöglicht.

Die 52 neuen eBusse kommen als Ersatz für 52 Diesel- und Erdgasbusse, die in den nächsten Jahren nach rund zwölf Betriebsjahren ausgemustert werden. Die Innenausstattung der neuen Niederflurgelenkbusse wird gemäß dem Corporate Design der VAG ausgeführt. Wie mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Nürnberg vereinbart, werden die Fahrzeuge jeweils zwei Rollstuhlplätze haben. Die Gelenkbusse werden weiterhin in viertüriger Ausführung beschafft. Die Busse sind zudem mit Vollklimatisierung und mit einer Videoüberwachung zugunsten der Sicherheit von Fahrgästen und Fahrpersonal ausgerüstet.

Die große Abstellhalle der VAG im Betriebshof Schweinau wird seit vergangenem Jahr modernisiert. Künftig können darin rund 170 eBusse abgestellt und geladen werden. In der Halle werden sukzessive an allen Stellplätzen Ladepunkte montiert; die von der Decke abhängenden Kabel werden von den Fahrern am Ende des Einsatzes gesteckt, so dass die eBusse geladen werden. Für den Um- und Ausbau der bestehenden Abstellhalle investiert die VAG über fünf Millionen Euro. Auch für diese Maßnahme erwartet die VAG Zuschüsse der Bezirksregierung in Höhe von rund 800.000 Euro. Voraussichtlich Ende 2024 wird die Modernisierung der Abstellhalle abgeschlossen.

Quelle: VAG

Eisenbahner/in mit Herz: Wer wird Publikumsliebling?

Zugpersonal gut, alles gut. Ob verlorener Koffer, verpasster Zug, gesperrte Toilette oder kaputter Fahrstuhl – es gibt viele Gründe, die einem die Stimmung auf einer Zugfahrt verhageln können. Doch in vielen Fällen nimmt die Reise dank engagierter Mitarbeiter auf der Schiene doch noch eine erfreuliche Wendung. Die schönsten Erlebnisse von Bahnreisenden aus dem vergangenen Jahr hat die Allianz pro Schiene für ihren Wettbewerb „Eisenbahner/in mit Herz“ auf ihrer Website veröffentlicht. Hier können Bahnreisende bis zum 31. März die Geschichten nachlesen und für ihre Lieblingseisenbahner abstimmen.

„Auch in diesem Jahr hatten wir fast 150 Einsendungen von Reisenden, die richtig begeistert waren von ihren Erlebnissen mit motiviertem und engagiertem Zugpersonal. Bei allem, worüber wir uns auf Reisen auch ärgern – wir wollen unbedingt das herausragende persönliche Engagement der Beschäftigten würdigen. Viele machen weit mehr als nur ihren Job. Und das ist so wichtig dafür, dass viele Reisende nach wie vor gerne Bahn fahren.“

Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene

Der Wettbewerb „Eisenbahner/in mit Herz“ besteht aus zwei Teilen: In einem ersten Schritt dürfen Fahrgäste bis Ende März aus allen Nominierten für einen Publikumsliebling abstimmen. Das Abstimmungsergebnis wird voraussichtlich Anfang April veröffentlicht. In einem zweiten Schritt kürt eine Fachjury aus der Bahnbranche die Gold-, Silber- und Bronze-Gewinner. Sie werden am 29. Mai 2024 bekannt gegeben und zusammen mit dem Publikumsliebling bei einer feierlichen Gala im Kaiserbahnhof in Potsdam ausgezeichnet.

Bahnfahrer können das ganze Jahr über ihre positiven Reiseerlebnisse bei der Allianz pro Schiene einreichen. Einsendungen, die nach dem 31. Januar eingehen, werden für die Preisverleihung im darauf folgenden Jahr berücksichtigt.

Quelle: Allianz pro Schiene

Volocopter erhält grünes Licht für Pilotenausbildung und Serienproduktion

Volocopter, Pionier der Urban Air Mobility (UAM), ist über seine Tochtergesellschaft Volocopter Air Services vom Luftfahrtbundesamt (LBA) als Ausbildungsorganisation (ATO) zugelassen worden. Damit kann Volocopter selbst auf seinen Fluggeräten Piloten ausbilden. Das Unternehmen ist damit der erste Entwickler von elektrisch startenden und landenden Flugzeugen (eVTOL) mit einer Zulassung als ATO.

Die Zertifizierung als Approved Training Organisation (ATO) erlaubt es Volocopter, Piloten auszubilden. Die Zulassung wurde nach Abschluss des Zulassungsaudits ohne Beanstandungen erteilt. Über das gesamte vergangene Jahr hatte das Luftfahrtbundesamt überprüft, ob das Unternehmen in der Lage ist die erforderlichen Regulierungen umzusetzen und einzuhalten, die für die Erstellung und Ausführung von Schulungsprogrammen für die entsprechenden Fluggeräte erforderlich sind.

Auf Basis dieser Zulassung kann das Unternehmen nun in enger Zusammenarbeit mit dem Luftfahrtbundesamt das spezifische Trainingsprogramm für den VoloCity fertigstellen. Ziel ist, noch in diesem Jahr die kommerzielle Einführung von elektrischen Flugtaxis mit der Ausbildung von Piloten vorzubereiten, und dabei die gerade erst von der EASA veröffentlichten neuen Vorschriften für Betrieb von und Pilotenlizenzierung für eVTOL Flugzeuge umzusetzen.

Außerdem hat das Unternehmen vom Luftfahrtbundesamt (LBA) die Erweiterung der Genehmigung als Herstellungsbetrieb (Production Organisation Approval, POA) erhalten, die die Serienproduktion des VoloCity ermöglicht. Diese POA-Erweiterung gilt für beiden Volocopter Produktionsstandort sowie den Hangar in Bruchsal, der im April 2023 offiziell eröffnet wurde.

Volocopter ist damit das erste und einzige eVTOL-Unternehmen weltweit, das sowohl die Zulassung als Entwicklungsbetrieb (DOA), als auch die Zulassung als Herstellungsbetrieb (POA), besitzt. Volocopter erhielt die Genehmigung als DOA durch die EASA im Jahr 2019, gefolgt von der ersten Anerkennung als POA im Jahr 2021, letzteres mit der Übernahme der DG Flugzeugbau.

Die Erweiterung der Genehmigung des Herstellungsbetriebs ist ein Novum in der Branche, da sie namentlich die Produktion eines eVTOL in den Arbeitsumfang der POA aufnimmt; vom Prototyping bis zur Serienfertigung. Volocopter ist damit in die Vorserienphase der Fertigung eingetreten.

Im Rahmen der EASA-Zulassungskategorie SC-VTOL (Special Condition VTOL) Enhanced wird der VoloCity das erste kommerzielle eVTOL mit den weltweit höchsten Sicherheitsstandards in der Luftfahrt sein. Das Erreichen dieses Sicherheitsstandards ermöglicht es dem VoloCity, leise und emissionsfrei über dichtbesiedeltes Gebiet zu fliegen und damit den heutigen urbanen Verkehrsmix mit einer attraktiven Variante in der 3. Dimension zu erweitern.

Quelle: Volocopter

13 HESS-Doppelgelenktrolleybusse für BERNMOBIL

BERNMOBIL hat der Carrosserie HESS AG den Zuschlag für die Lieferung von 13 Doppelgelenktrolleybussen (DGTB) erteilt. Die Fahrzeuge werden voraussichtlich ab Sommer 2026 auf der Linie 10 Bern – Köniz/Schliern eingesetzt. Sie sind rund 6 Meter länger als ein normaler Gelenktrolleybus und weisen rund 30 Prozent mehr Kapazität auf.

BERNMOBIL hat im Herbst 2023 die Lieferung von 13 Doppelgelenktrolleybussen für den Einsatz auf der Linie 10 zwischen Bern und Köniz/Schliern ausgeschrieben. Die Vergabe fiel auf die Carrosserie HESS AG. Das Unternehmen mit Hauptsitz im schweizerischen Bellach gehört zu den wenigen möglichen Lieferanten in diesem Segment und hat mit dem lighTram® 25 DC das wirtschaftlich beste Angebot eingereicht. Der Zuschlag für die Beschaffung der 13 Doppelgelenktrolleybusse ist noch nicht rechtskräftig.

Analog der bereits auf der Linie 20 im Einsatz stehenden Doppelgelenktrolleybusse ist auch das lighTram® 25 DC der neusten Generation mit der so genannten Dynamic-Charging-Technologie ausgestattet. Sie ermöglicht die Aufladung der Batterien an der Oberleitung. Dank eines leistungsfähigen Ladesystems (350 kW) kann dieses Fahrzeug in kürzerer Zeit mehr Energie speichern – was auf Fahrstrecken mit teilweiser Oberleitung mehr Flexibilität mit sich bringt. Die im Vergleich zum bestehenden Fahrzeug deutlich größere Batterie bedeutet außerdem eine größere Autonomie ohne Fahrleitung. Damit erfüllen diese Fahrzeuge die speziellen Anforderungen der Linie Bern-Köniz/Schliern, die nur mit gut 40% Fahrleitung ausgerüstet werden wird. Im Störungsfall kann die Linie zeitweise auch mit einem Fahrleitungsanteil von unter 30% betrieben werden.

Der Doppelgelenktrolleybus des Typs lighTram® 25 DC verfügt über 48 Sitzplätze. Die Klimaanlage weist eine Wärmepumpe und CO2 als Kältemittel auf und ist damit besonders umweltfreundlich. Der Preis pro Fahrzeug liegt bei rund CHF 1’700’000.

Speziell zu den Hauptverkehrszeiten ist die Transportkapazität der Buslinie 10 nach Köniz/Schliern ausgeschöpft. BERNMOBIL, der Kanton und die Stadt Bern sowie die Gemeinde Köniz planen daher, den Ast der Linie 10 von Bern Bahnhof nach Köniz/Schliern Mitte 2026 auf Doppelgelenktrolleybusse (DGTB) umzustellen. Damit kann die Kapazität auf dieser Strecke erhöht und der Fahrplan durch ein weniger enges Taktintervall stabilisiert werden. Die Busse werden zwischen den Haltestellen Monbijou und Brühlplatz via Oberleitung mit Strom versorgt. Die übrige Strecke werden sie im Batteriemodus zurücklegen. Zurzeit laufen die verschiedenen Bewilligungsverfahren für den Bau der Infrastruktur sowie die Anpassung der Haltestellen. Die ersten Bauarbeiten sind gegen Ende dieses Jahres geplant.

Quelle: BERNMOBIL

3. Förderrunde des BMDV für saubere Busse beendet

Das Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) investiert weitere 53,4 Millionen Euro in die Beschaffung von Bussen mit klimafreundlichen Antrieben und der dazugehörigen Infrastruktur. Die Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Kluckert überreichte am 29.02.2024 Förderurkunden an 11 Busunternehmen und 2 Landkreise aus ganz Deutschland.

„Der Umstieg auf alternative Antriebe ist für Busunternehmen eine enorme Herausforderung. Ich freue mich daher, dass wir heute 13 weitere Betriebe und Landkreise finanziell bei dem Wechsel auf saubere Busse unterstützen können. Denn damit sorgen sie dafür, dass der ÖPNV die Menschen klimaschonender, schadstoffärmer und leiser an ihr Ziel bringt.“

Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr

Mit den Förderzusagen kommen weitere 186 neue klimafreundliche Busse auf die Straße. Insgesamt werden über die Richtlinie aktuell rund 4.000 Busse und über 140 Machbarkeitsstudien gefördert – und damit über 250 Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger beim Umstieg auf einen klimafreundlichen ÖPNV unterstützt. Die Fahrzeuge kommen jetzt verstärkt auf Deutschlands Straßen und werden zu einem merklichen Markthochlauf von E-Bussen beitragen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“. Der Fokus der Förderung liegt auf den elektrischen Antriebsvarianten. Zudem werden die zum Betrieb erforderliche Infrastruktur und die Erstellung von Machbarkeitsstudien gefördert. Das Programm ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 und des Zukunftspakets des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Fördermittel dieser Maßnahme werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Aufbauinstrument Next Generation EU bereitgestellt.

Quelle: BMDV

HanseCom gehört erneut zur Top-Liga unter Hamburgs Arbeitgebern

Zum dritten Mal in Folge wurde HanseCom 2024 mit der jährlichen Auszeichnung „Hamburgs beste Arbeitgeber“ von Roos Consult prämiert. Der Anbieter von Softwarelösungen für den ÖPNV schnitt in allen Kategorien nochmals besser ab als im Vorjahr.

Im renommierten Wettbewerb „Hamburgs beste Arbeitgeber“ von Roos Consult können Mitarbeitende ihr Unternehmen jährlich in acht Themenbereichen evaluieren. So wird die Arbeitgeber-Qualität nach wissenschaftlichen Standards analysiert und öffentlich kommuniziert. Zu den relevanten Kategorien zählen unter anderem die Führungskultur, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder der Stand der Digitalisierung.

Lösungsorientiert, kompetent, erfolgsorientiert und flexibel: Mit diesen Attributen beschrieben Führungskräfte und Mitarbeitende die Unternehmenskultur von HanseCom am häufigsten. Sie lobten die agile Arbeitsweise, den unbürokratischen Entscheidungsstil und die große Offenheit des Unternehmens gegenüber Neuerungen. So bewerteten 80 Prozent der Mitarbeitenden die interne Zusammenarbeit als sehr kooperativ und 93 Prozent die Teamorientierung als sehr hoch (76 Prozent) beziehungsweise hoch (17 Prozent). Dabei waren die Einschätzungen der Führungskräfte und Mitarbeitenden fast identisch.

Besondere Anerkennung erhielt HanseCom für den modernen und fairen Führungsstil. 83 Prozent der Mitarbeitenden bestätigten, Unterstützung für ihre Anliegen bei Führungskräften zu bekommen. Hervorgehoben wurden auch das flexible Arbeitszeitmodell, die digitalen Arbeitsprozesse und die proaktive Förderung von Remote Work. Sie bilden den Kern der guten Work-Life-Balance bei HanseCom – dem stimmten 100 Prozent der Führungskräfte und 95 Prozent der Mitarbeitenden zu.

Im Gesamtergebnis hat HanseCom auch bei der dritten Teilnahme am Wettbewerb erneut ein sehr positives Ergebnis erzielt, das in allen Kategorien deutlich über dem Durchschnitt aller bewerteten Unternehmen liegt. Im Vergleich zum Vorjahr konnte HanseCom bei den Ergebnissen sogar noch einmal zulegen und deutlich machen, dass das Unternehmen Vorreiter beim Thema Vereinbarkeit von Familie/Privatleben und Beruf ist.

„Die erneute Auszeichnung als ‚Hamburgs beste Arbeitgeber‘ zeigt uns, wie groß die Identifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit HanseCom ist. Wir sind stolz darauf, dass sich das, was wir tagtäglich miteinander leben, auch in dieser Auszeichnung widerspiegelt und wir das sehr gute Ergebnis des letzten Jahres noch einmal übertreffen konnten. Bei HanseCom steht der Mensch im Mittelpunkt und wir setzen alles daran, ein Umfeld zu schaffen, in dem jeder sein volles Potenzial entfalten kann.“

HanseCom-Geschäftsführer Martin Timmann

Quelle: HanseCom

Ungewöhnlicher Oberleitungsschaden in Frankfurt am Main

Ein in Art und Auswirkung ungewöhnlicher Oberleitungsschaden hat von Mittwochnachmittag, 28. Februar 2024, an bis zum frühen Donnerstagmorgen, 29. Februar 2024, den Betrieb auf der „A“-Strecke zwischen Heddernheim und Südbahnhof behindert. „Ungewöhnlich“, weil die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) einerseits den eigentlichen Schaden nicht sofort lokalisieren konnte und weil andererseits der Betrieb der Linien U1, U2 und U8 bis zum nächsten Morgen beeinträchtigt war.

Erstes Anzeichen für eine Betriebsbehinderung am Mittwoch, 13 Uhr 45: ein Ausfall des Fahrstroms im unterirdischen Bereich Südbahnhof / Schweizer Platz. Involviert: ein Zug der Linie U1, der seinerseits einen abgerissenen Stromabnehmer meldete und in der Wendeanlage Südbahnhof stand. Die VGF ließ die U8 in Heddernheim enden, U1 und U2 fuhren bis Hauptwache und von da wieder zurück, der Oberleitungsbau begann mit der Schadenssuche. Danach meldeten weitere drei Züge Stromabnehmer mit leichteren Schäden, so daß die VGF die Sperrung ausweitete: Ab 14 Uhr 12 fuhren U1 und U2 nur noch bis Hügelstraße, ein Ersatzverkehr aus Taxen und Bussen, die von ihren Linien abgezogen wurden, wurde bis Südbahnhof eingesetzt. Während die Schadenssuche am Oberflächenabschnitt der Strecke zügig und negativ verlief, gestaltete sich die Arbeit im Tunnel zeitaufwendiger, denn insgesamt sechs Züge standen noch im Abschnitt Dornbusch – Südbahnhof, inklusive des beschädigten Fahrzeugs in der Wendeanlage. Gegen 23 Uhr 42 gab die VGF den Tunnelabschnitt bis zur Station „Willy-Brandt-Platz“ frei, den Ersatzverkehr passte die VGF entsprechend an.

Um 4 Uhr 25 konnte die VGF den Betrieb wieder regulär aufnehmen, nachdem der Oberleitungsbau den Schaden gefunden und behoben hatte. Auf Höhe des nördlichen Wehrtors, Fahrtrichtung Südbahnhof, war ein Elastischer Stützpunkt (ELA) gebrochen. Mit diesen Stützpunkten ist der Fahrdraht an der Tunneldecke befestigt. Der Oberleitungsbau, der die Strecke mit Turmwagen abgefahren war und dabei die Fahrdraht-Anlage eingehend kontrolliert hatte, tauschte den ELA aus und überprüfte zur Sicherheit weitere Stützpunkte.

Quelle: VGF

LVB reichen einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht ein

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat den Gesellschaften der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) für die Gesellschaften LVB, LeoBus, LAB und LSVB GmbH kurzfristig Warnstreiks vom 1. März 2024 von 3 Uhr früh bis 3. März 2024 bis 6 Uhr früh angekündigt. Hintergrund der Warnstreiks sind die von ver.di unter der Kampagne “Wir fahren zusammen” mit der Klimabewegung “Fridays for Future” angestrebten Klimastreikaktionen und vordergründig die im Zuge der Tarifverhandlungen erhobenen erheblichen Forderungen. Die aus 17 verschiedenen Punkten bestehenden Tarifforderungen würden zu einer wirtschaftlichen Mehrbelastung der Leipziger Verkehrsbetriebe in Höhe von ca. 12 Mio. EUR im Jahr führen. Würde man diese Kostenmehrbelastung auf Tickets und Abos umlegen, würde dies Kunden zusätzlich belasten.

Tatsächlich richtet sich der vorliegende Streik nicht gegen die Leipziger Verkehrsbetriebe, sondern die Verkehrspolitik. Dies wird bereits seit mehr als einer Woche in den Medien bundesweit angekündigt und berichtet. Darüber hinaus hat das politische Bündnis bereits seit mehreren Wochen für den 01.3.2024 einen sog. bundesweiten Klimastreiktag angekündigt.

Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) hat vor dem Hintergrund der offenkundig fehlenden tatsächlichen Verhandlungsbereitschaft der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Verhandlungen für den 28. Februar 2024 daher absagen müssen. Die LVB bedauern dies sehr und würden eine konstruktive Fortführung der Verhandlungen begrüßen. Die Tarifverhandlungen wurden aber nicht für gescheitert erklärt. Ein erneuter Verhandlungstermin ist für Mitte März angeboten.

Nachdem die Gewerkschaft bereits seit den letzten Tagen und Wochen einen sog. Klimastreik im Rahmen einer politischen Veranstaltung am 01. März 2024 angekündigt hat, haben sich die Leipziger Verkehrsbetriebe entschlossen, juristisch gegen die angekündigten Warnstreikaktionen vom 01. bis 03. März 2024 vorzugehen. Mit einer einstweiligen Verfügung am Arbeitsgericht Leipzig versucht das Unternehmen den Streik zu untersagen.

Die Leipziger Verkehrsbetriebe respektieren die grundgesetzlich geschützte hohe Tarifautonomie und das Recht auf Streik zur Durchsetzung tarifpolitischer Ziele. Die Durchführung politischer Streiks ist in Deutschland jedoch unzulässig. Das respektable Ziel einer Klima- und Verkehrswende ist ein politisches Ziel. Dies wird auch offen von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Fridays for Future in verschiedenen Pressemitteilungen bestätigt. Adressat der Streiks ist die Politik. Leidtragende des Streiks sind primär die betroffenen Kunden. Beschäftigte, die nicht an ihren Arbeitsplatz gelangen können, Auszubildende und Schüler, welche nicht ihre Schule und ihre Ausbildungsplätze erreichen können sowie Benutzer des Deutschland-Tickets und der Abo-Angebote, die bereits bezahlte Karten nicht effektiv nutzen können. Hauptleidtragende sind aber die Natur und der Umweltschutz – aufgrund des Streiks werden unsere Fahrgäste gezwungen, auf die Nutzung von Pkw auszuweichen. Staus und eine höhere CO2-Belastung werden die Folge sein. Das wollen die LVB nicht.

Die Leipziger Verkehrsbetriebe sehen die vorliegenden Grenzen zu einem solchen politischen Streik überschritten und gehen nun im Interesse aller LVB-Kunden und im Sinne des Umweltschutzes gegen die angekündigten Streiks vor.

Update 01.03.2024: Das Arbeitsgericht Leipzig hat die einstweilige Verfügung gegen den 51-stündigen Streik der Gewerkschaft abgelehnt. Für Kunden bedeutet dies, wie angekündigt, erhebliche Einschränkungen. Die Gewerkschaft hat den Streik vom 1. März, 3 Uhr bis zum 3. März, 6 Uhr früh angekündigt. In der Gesamtprüfung des Arbeitsgerichtes im einstweiligen Verfügungsverfahren wurde der Streik nicht untersagt. Nach Auffassung des Gerichts ist der angekündigte Streik kein politischer Streik – obgleich eine Verbindung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Quelle: LVB

KAV: Verdi soll die Forderungen offenlegen und in der Öffentlichkeit begründen

Vier Punkte, warum der Tarifkonflikt im Nahverkehr so außergewöhnlich ist: Gastbeitrag von Sylvana Donath, Hauptgeschäftsführerin des KAV Baden-Württemberg, über die Warnstreiks von Verdi.

Der Tarifkonflikt in den kommunalen Nahverkehrsunternehmen im Land unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen Tarifkonflikten. Die Gewerkschaft Verdi nutzt ihre Streikmacht – unabhängig vom Verhandlungsstand im jeweiligen Bundesland – bundesweit mit großer Wucht. Bis zum Beginn der dritten Verhandlungsrunde um den Manteltarifvertrag werden Pendlerinnen und Pendler in einzelnen Städten Baden-Württembergs schon wieder ohne Bus oder Straßenbahn zur Arbeit kommen müssen; diesmal am 29. Februar und 1. März. Diese erneuten Streiks sind unnötig, da die Arbeitgeberseite mehrfach Verhandlungsbereitschaft signalisiert hat.

Neben den massiven, bundesweiten Streikwellen von Verdi ist das Bündnis mit der Klimaschutzbewegung Fridays for Future (FFF) der zweite außergewöhnliche Punkt. Ein Schulterschluss einer Gewerkschaft mit einer sozialen Bewegung ist nicht das Besondere. Dass diese Zusammenarbeit zu gemeinsamen Streik-Aktionen führt, hingegen schon. In diesem Fall treten beide Organisationen vordergründig für Klimaschutz und die Verkehrswende ein. Es ist natürlich richtig, dass die Verkehrswende mehr Ressourcen in den Nahverkehrsunternehmen erfordert. Ohne einen besseren Takt gerade in ländlichen Regionen ist keine Mobilitätswende zu erreichen. Dennoch drängt sich mit dem Streikbündnis aus ver.di und FFF der Eindruck eines politischen Streiks auf, um die Politik zu Änderungen in der Finanzierung des ÖPNV zu zwingen.

Der dritte Punkt ist, dass Ver.di in den Tarifverhandlungen für Baden-Württemberg – entgegen den offiziellen Bekundungen – den Schwerpunkt auf finanzielle Aspekte legt. Außergewöhnlich ist hierbei auch die Größenordnung der Verdi-Forderungen. Denn die Beschäftigten in den kommunalen Nahverkehrsunternehmen profitieren schon jetzt vom Tarifabschluss der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst, der durchschnittliche Gehaltssteigerungen von zwölf Prozent umfasst. Nun fordert Verdi nochmals einen massiven Nachschlag. In sogenannten Manteltarifverhandlungen ist es üblich, dass es um die Rahmenbedingungen der Arbeit geht – also etwa um maximale Schichtlängen. In diesen Verhandlungen geht es Verdi augenscheinlich vor allem um mehr Geld. Um sehr viel mehr Geld.

Drei Beispiele: Verdi fordert eine monatliche Nahverkehrszulage in Höhe von 450 Euro für alle Beschäftigten, ein 14. Monatsgehalt (aktuell sind es 13,2 Monatsgehälter) sowie die Reduzierung der Arbeitszeit von 39 auf 35 Stunden. Dazu kommt die Forderung, Gewerkschaftsmitgliedern fünf zusätzliche Urlaubstage einzuräumen. All diese Forderungen summieren sich auf ein gefordertes Gehaltsplus von 30 Prozent. Das ist nicht finanzierbar. Eine Branche, die innerhalb weniger Monate einen Zuschlag um insgesamt mehr als 40 Prozent erhält – das wäre rekordverdächtig. Würde Verdi die Forderungen durchsetzen, läge der Durchschnittsverdienst im Fahrdienst statt bei 4.000 Euro mit einem Mal bei 5200 Euro im Monat.

Der vierte außergewöhnliche Punkt ist, dass Verdi die massiven finanziellen Forderungen in der Öffentlichkeit gar nicht darlegt. In den Flugblättern und Medieninformationen nennt Verdi als zentrale Forderungen eine volle Anrechnung der Arbeitszeiten bei Verspätungen oder bisher unbezahlten Wegezeiten. In den Verhandlungen sind dies allenfalls Randaspekte. Aber vermutlich würde Verdi auf wenig Verständnis stoßen, wenn sie die Forderung nach einem Gehaltsplus von weiteren 30 Prozent, das die Steuerzahler bezahlen müssten, auch offenlegt. Die betroffenen Fahrgäste hätten für solch maßloses Verhalten sicher wenig Verständnis. Ehrlich allerdings wäre dies.

Zur Person: Sylvana Donath ist Hauptgeschäftsführerin des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg (KAV). Sie ist seitmehr als 23 Jahren in kommunalen Arbeitgeberverbänden tätig und führt seit 2006 Tarifverhandlungen für Beschäftigte im Bereich des Nahverkehrs auf Landesebene. Seit mehr als 18 Jahren begleitet sie die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene.

Brand- und Explosionsrisiko bei Akkus von E-Tretrollern

Die Betriebsverantwortlichen zahlreicher Verkehrsunternehmen, die sich regelmäßig im Betriebsausschuss des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) austauschen, empfehlen, E-Tretroller von der Beförderung in Bussen und Bahnen auszuschließen. Grund dafür ist der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung. Ausgangspunkt dafür, dass der Ausschuss im VDV sich mit dem Thema intensiv beschäftigt hat, waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen unter anderem in London, Barcelona und Madrid.

Sicherheit genießt die höchste Priorität bei der Beförderung im ÖPNV. Wesentliche Grundlagen für die jetzt ausgesprochene Empfehlung bilden zwei brandschutztechnische Bewertungen durch den unabhängigen Gutachter STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH). Der Gutachter stellt fest, dass es für die in Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards gibt.

„Bei der Beurteilung von betrieblichen Sicherheitsrisiken im ÖPNV steht der Schutz aller Personen in den Fahrzeugen an erster Stelle. Von daher müssen wir als Verantwortliche handeln, wenn das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung der Fahrgäste und der Mitarbeitenden besteht. Dadurch, dass die in Elektrokleinstfahrzeugen verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard unterliegen, besteht bei diesen Fahrzeugen ein erhöhtes und unkalkulierbares Risiko von Akku-Bränden, die in der Regel explosionsartig ablaufen. Das, was in den Fahrzeugen in Madrid, Barcelona oder London passiert ist, kann auch in Deutschland jederzeit passieren. Daher sehen wir uns aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen. Mindestens so lange, bis die dort verbauten Akkus einen ausreichenden Sicherheitsstandard erfüllen. Nicht betroffen sind gemäß der Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie bereits deutlich höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.“

Ronald Juhrs, Geschäftsführer Technik und Betrieb bei den Leipziger Verkehrsbetrieben und Vorsitzender des VDV-Betriebsausschusses

Mit Blick auf einen möglichen Brand in U-Bahn-Fahrzeugen kommt der Gutachter zu folgender Einschätzung:

„Der bei sicherheitstechnischen Betrachtungen mit höchster Priorität belegte Personenschutz und die hierfür erforderliche Möglichkeit zur Selbstrettung ist bei einem Brand eines Elektrokleinstfahrzeugs (entsprechend der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)) in einem im Tunnel fahrenden vollbesetzten Zug praktisch nicht gegeben. Für die Fahrgäste besteht im Fahrzeug keine Ausweichmöglichkeit, da, anders als im Fernverkehr, ein Wechsel in einen angrenzenden nicht betroffenen Wagen bauartbedingt nicht möglich ist. Die sehr schnelle Rauchentwicklung innerhalb eines geschlossenen Raums kann daher auch innerhalb einer möglicherweise nur kurzen Restfahrzeit bis zur nächsten Haltestelle zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fahrgäste führen.“

Unter Berücksichtigung der aktuellen Daten und Fakten könne daher eine Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in U-Bahnen nicht empfohlen werden, so die finale Bewertung des Gutachters. Darüber hinaus stellt die STUVAtec im zweiten Gutachten fest, dass E-Tretroller mit Lithium-Ionen-Akkus im Falle eines Brandereignisses auch in den übrigen Fahrzeugen des ÖPNV (Bussen und Straßenbahnen) zu einer Gefährdung von Fahrgästen führen können. In Abwägung der Gefährdungen mit dem zu akzeptierenden Restrisiko ist der VDV-Betriebsausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Mitnahme von E-Tretrollern auch in Bussen und Straßenbahnen grundsätzlich nicht empfohlen werden kann.

Wie in mehreren anderen Städten ist die Mitnahme von E-Tretrollern auch in Dortmund in den Bussen und Stadtbahnen von DSW21 ab dem 1. März 2024 verboten.

„Wir haben uns diese Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht. Denn wir wissen natürlich, dass einige Fahrgäste die E-Tretroller in unseren Fahrzeugen mitnehmen, um damit im Anschluss ihre restliche Wegstrecke zurückzulegen. Das ist im Sinne der Verkehrswende grundsätzlich auch eine sinnvolle Kombination klimafreundlicher Verkehrsmittel. Wenn es aber um eklatante Sicherheitsrisiken geht, die von allen Fachleuten einheitlich bewertet werden, müssen wir im Sinne der Fahrgäste eine konsequente Regelung treffen. Dafür bitten wir um Verständnis.“

DSW21-Betriebsleiter Ralf Habbes

Quelle: VDV, DSW21