Absichtserklärung stellt Weichen für die Erweiterung des KVV um das VPE-Gebiet

Die Gesellschafter des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV), die Stadt Pforzheim und der Enzkreis haben in Karlsruhe gemeinsam mit dem baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann einen Letter of Intent (LOI) unterzeichnet. Damit wird der Beitrittsprozess der Stadt Pforzheim, des Enzkreises und des Landes Baden-Württemberg in den Gesellschafterkreis des KVV offiziell eingeleitet. Im Ergebnis soll neben weiteren tariflichen Verbesserungen das KVV-Verkehrsgebiet um das Gebiet des Verkehrsverbundes Pforzheim-Enzkreis (VPE) erweitert werden.

Durch die Verbindung entsteht ein größerer, einheitlicher Verkehrsraum, der die Mobilität in der Region verbessert und den öffentlichen Nahverkehr zukunftssicher macht. Ziel ist es, bis Ende 2025 die rechtlichen Grundlagen für den Beitritt zu schaffen und dann schrittweise die Umsetzung in den Bereichen Digitalisierung, Tarif sowie Vertrieb und Kundenservice anzugehen. 

„Die Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg stehen vor großen Herausforderungen: Fachkräftemangel, Digitalisierung sowie die Umsetzung des Deutschland-Tickets und des D-Ticket JugendBW. Gleichzeitig sollen und wollen sie ihr Angebot mit neuen Mobilitätsdiensten ausbauen. Kleine Verbünde können das kaum schaffen. Größere Verbundstrukturen können bei der Realisierung helfen. Der VPE und der KVV wollen diesen Schritt gehen und arbeiten aktiv hin auf einen leistungsstärkeren, gemeinsamen Verbund.“ 

Landesverkehrsminister Winfried Hermann

Der Beitritt der Stadt Pforzheim und des Enzkreises in den Gesellschafterkreis und die Erweiterung des KVV um das VPE-Gebiete bringen zahlreiche Vorteile mit sich: 

  • Für die Fahrgäste: Einheitliche Tarife und Angebotsstrukturen im gesamten Verbundgebiet. Der KVV hat immer das Wohlbefinden der Kunden im Blick und arbeitet fortwährend an der Verbesserung seiner Dienstleistungen. Durch die Erweiterung des VPE-Gebiets entsteht ein zentraler Abonnement-Vertrieb. So werden die Fahrgäste in Pforzheim und im Enzkreis etwa von einem direkten Kundenkontakt durch das KVV-Call-Center profitieren.
  • Für die Gesellschafter: Synergien reduzieren finanzielle Belastungen und schaffen eine Basis für künftige Investitionen in den Nahverkehr.
  • Für die Region: Ein nachhaltiger und attraktiver Nahverkehr treibt die Verkehrswende voran, stärkt die Mobilität und sorgt für mehr Lebensqualität. 

Nach der Unterzeichnung folgen detaillierte Abstimmungen der Gesellschafter insbesondere hinsichtlich der Ausarbeitung eines neuen Gesellschaftsvertrags, der die rechtlichen und finanziellen Grundlagen für den Beitritt festlegt. Der Abschluss des Vertrags ist für Ende 2025 geplant. Parallel wird die praktische Umsetzung und fachliche Integration auf allen technischen Ebenen vorbereitet.

Quelle: KVV

U5: Inbetriebnahme von Teilstrecken im Westen Hamburgs

Bis zur Gesamtfertigstellung 2040 soll Hamburgs neue U-Bahn-Linie U5 abschnittsweise realisiert werden. Die HOCHBAHN U5 Projekt GmbH gibt einen Einblick, wie das abschnittsweise Vorgehen nach aktuellem Planungsstand aussehen kann. Die U5 soll parallel von beiden Seiten der Alster kommen. Außerdem ist geplant, die insgesamt 25 Kilometer lange Strecke etappenweise in Betrieb zu nehmen.

„Die U5 ist Hamburgs größtes Schieneninfrastrukturprojekt. Sie wird nach Fertigstellung täglich 315.000 Menschen befördern und befindet sich nach wie vor im Zeit- und Kostenplan. 2033 sollen erste Fahrgäste im Osten zwischen Bramfeld und Borgweg mit ihr fahren können. Bei Planung und Bau der U5 haben wir aber die ganze Stadt im Blick. Das Ziel: es soll so früh wie möglich ein größtmöglicher Nutzen für die Fahrgäste sowohl im Osten als auch im Westen Hamburgs entstehen.“

Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende

Welchen großen Nutzen die U5 für Hamburger Fahrgäste schon vor 2040 bringen kann, zeigt der rund sieben Kilometer lange Streckenabschnitt der U5 von Bramfeld bis zum Borgweg, der 2033 in Betrieb geht: Mit den Haltestellen an der Sengelmannstraße und am Borgweg werden Umsteigemöglichkeiten zwischen der neuen, vollautomatischen U5 und den Bestandslinien U1 und U3 geschaffen. Damit werden Stadtteile wie Bramfeld, Steilshoop und City Nord bereits früh an das stadtweite Schnellbahnnetz angebunden.

Die aktuelle Planung zeigt, dass die U5 zuerst dort kommen soll, wo der Bedarf und damit der Nutzen für die Fahrgäste am größten ist. Beispielsweise hat das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) bis heute keinen Schnellbahnanschluss. Durch eine parallele Inbetriebnahme der U5 westlich der Alster kommen Fahrgäste schon in den 30er Jahren schneller an dieses Ziel, noch bevor die U5 auf ganzer Linie fährt. Ein Beispiel: Durch den U2/U5-Umstieg am Hagenbecks Tierpark können Fahrgäste aus Niendorf ihre Fahrzeit dorthin fast halbieren.

Letztendlich verfolgen alle Optionen einen Anspruch: die parallele Inbetriebnahme von beiden Seiten der Alster für eine Gesamtfertigstellung bis 2040. 22 Haltestellen werden auf der neuen Linie gebaut, sieben davon mit Umsteigemöglichkeit in das bestehende U- und S-Bahn-Netz. Deutschlands größtes U-Bahn-Projekt bindet so 180.000 Hamburger erstmalig oder besser an die Schnellbahnen an. Nach Fertigstellung der gesamten Linie werden täglich rund 315.000 Fahrgäste erwartet.

Quelle: HOCHBAHN

Automatisierte Testflotte auf Braunschweigs Straßen

Das Projekt „Innovative modulare Mobilität Made in Germany“ (IMoGer) unter Leitung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) erhält eine Förderung von 35 Millionen Euro des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Es zielt darauf ab, mittels modularer Elektrofahrzeuge sowohl den öffentlichen Personennahverkehr als auch Pakettransporte in einem ganzheitlichen Mobilitätsansatz auf der „letzten Meile“ zu verbinden. Mit einer kleinen Testflotte aus mehreren Einheiten des im DLR entwickelten, automatisierten modularen Fahrzeugs U-Shift soll das Konzept im realen Einsatz in Braunschweig erprobt werden.

„Wir fördern hier ein Leuchtturmprojekt, das die Zukunft der Mobilität in Deutschland maßgeblich prägen wird. Autonomes Fahren bietet enorme Chancen für mehr Effizienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit im Verkehr. Besonders im ÖPNV und in der Logistik stehen wir vor großen Herausforderungen durch den Fachkräftemangel. Umso wichtiger ist, dass wir jetzt in innovative, effiziente Mobilitätslösungen investieren.“

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing

Das U-Shift ist eine Fahrplattform mit auswechselbaren Personen- und Güterkapseln. Es kombiniert zwei Bestandteile: Die U-förmige Antriebseinheit, das sogenannte Driveboard, beinhaltet die technischen Komponenten und Systeme. Als Zukunftsvision soll es automatisiert, elektrisch und leise unterwegs und für maximale Wirtschaftlichkeit rund um die Uhr in Betrieb sein. Kombiniert wird es mit unterschiedlichsten kapselförmigen Aufbauten für den Transport von Personen und Gütern. So ergeben sich flexible Einsatzmöglichkeiten, ob als On-Demand-Shuttle oder als flexible Paketstation.

Im Projekt IMoGer wird eine Kleinflotte flexibler U-Shift-Module aufgebaut und erstmalig als fahrerloses, barrierefreies Angebot für einen Erprobungsbetrieb im Braunschweiger Stadtteil „Schwarzer Berg“ eingesetzt werden. Die Sicherheit des Gesamtsystems wird durch eine technische Aufsicht und unterstützende, intelligente Verkehrsinfrastruktur gewährleistet. Das Testfeld Niedersachsen des DLR ermöglicht in Braunschweig eine schnelle Erprobung unter Nutzung der Potenziale intelligenter Verkehrsinfrastruktur und unterstützt bei der raschen Integration in den Realverkehr.

Bürger und weitere Stakeholder werden von Beginn an beteiligt. IMoGer schafft sowohl die Grundlagen für den Regelbetrieb eines automatisierten Angebotes wie auch den gesamten Prozess von der Zulassung bis zur praktischen Anwendung – inklusive einer Übertragbarkeit auf andere Regionen. Mit diesem Ziel ist IMoGer ein Vorreiter für automatisierte, modulare Mobilitätsangebote „made in Germany“ und schafft die Grundlage für den Regelbetrieb innovativer Verkehrssysteme, die umweltfreundlich, günstig und bedarfsorientiert sind, im städtischen wie im ländlichen Raum.

Eingebunden in IMoGer sind neben dem DLR die Projektbeteiligten Braunschweiger Verkehrs-GmbH, UPS Deutschland S. à. r. l. & Co. OHG, DiMOS Operations GmbH, Motor Ai GmbH und VITRONIC Machine Vision GmbH. Das Projekt wird unterstützt durch die Stadt Braunschweig und den Regionalverband Großraum Braunschweig.

Quelle: BMDV

DB und EVG einigen sich auf Tarifabschluss

Die Deutsche Bahn (DB) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben nach nur drei Wochen und drei Verhandlungsrunden ohne Streiks einen Tarifabschluss erzielt. Die Mitarbeitenden erhalten in mehreren Schritten über knapp drei Jahre insgesamt 6,5 Prozent mehr Geld. Mitarbeitende im Schichtdienst erhalten eine zusätzliche Lohnerhöhung. Der Tarifvertrag läuft 33 Monate bis Dezember 2027: Er umfasst damit den vollen Zeitraum des Sanierungsprogramms S3. So lange gilt für die Beschäftigten auch ein Kündigungsschutz.

„Das ist ein ausgewogener Abschluss, der beiden Seiten in einer schwierigen Phase des Unternehmens gerecht wird. Die sehr lange Laufzeit gibt uns die Planungssicherheit, die wir für die erfolgreiche Sanierung der Bahn dringend brauchen. Nur mit der sehr langen Laufzeit waren die vereinbarten Lohnerhöhungen und die Verlängerung der Beschäftigungssicherung möglich. Unsere Mitarbeitenden machen jeden Tag einen tollen Job. Es ist uns wichtig, diese besondere Leistung auch in herausfordernden Zeiten zu würdigen.“

DB-Personalvorstand Martin Seiler

Der Tarifabschluss im Überblick:

  • 6,5 Prozent mehr Geld über knapp drei Jahre: 2 Prozent mehr ab Juli 2025, 2,5 Prozent mehr ab Juli 2026; 2 Prozent tarifliches Zusatzgeld ab Dezember 2027 (als jährliche Einmalzahlung)
  • 33 Monate Laufzeit (1. April 2025 bis 31. Dezember 2027)
  • Beschäftigungssicherung für die Dauer der Laufzeit
  • 200 Euro Einmalzahlung: im April 2025
  • 2,6 Prozent tarifliches Zusatzgeld nur für Mitarbeitende im Schichtdienst: als jährliche Einmalzahlung ab Dezember 2026; Möglichkeit der teilweisen Umwandlung in zwei freie Tage ab 2027
  • Neues Arbeitszeitsystem honoriert Leistungsbereitschaft und verbessert Personalkapazität
  • Öffnungsklausel für DB Cargo: Abweichungen von tarifvertraglichen Regelungen sind zulässig, wenn im Rahmen des Restrukturierungsplans nötig.

„Wir haben ein vernünftiges Gesamtpaket geschnürt“, so Seiler. „Es wird der besonderen Situation der DB gerecht. Und auch für unsere Kunden und Fahrgäste ist dieser zügige Abschluss ohne Streiks eine sehr gute Nachricht.“ Der Tarifabschluss gilt für rund 190.000 Mitarbeitende.

Quelle: Deutsche Bahn

Eisenbahner/in mit Herz: Wer ist Ihr Publikumsliebling?

Sie sind oftmals Reiseplaner, Streitschlichter und Comedy-Talent in einer Person: Mit viel Herz und Engagement kümmern sich Zugbegleiter, Lokpersonal oder Servicemitarbeitende um die Anliegen und manchmal auch um die Sorgen der Zugreisenden. Zahlreiche Bahnfahrende haben in den vergangenen Monaten ihre persönlichen Schienenhelden für die Auszeichnung Eisenbahner/in mit Herz eingereicht. Pünktlich zum Valentinstag ruft die Allianz pro Schiene alle dazu auf, ihren Lieblings-Eisenbahner oder ihre Lieblingseisenbahnerin zu wählen. Bis zum 13. März 2025 (Mitternacht) ist die Abstimmung auf der Website des Verkehrsbündnisses geöffnet.

Das ganze Jahr über können Zugreisende der Allianz pro Schiene hier ihre Lieblingsgeschichten schicken. Dabei ist es ganz egal, in welchem Zug die Menschen etwas Besonderes erlebt haben: Die Auszeichnung Eisenbahner/in mit Herz ist offen für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen von der Deutschen Bahn über FlixTrain bis zur ODEG oder der Bayerischen Landesbahn, um nur einige Beispiele zu nennen. Was zählt, ist das Engagement des jeweiligen Zugpersonals oder der Servicemitarbeitenden.

„Wir freuen uns sehr, dass wir in diesem Jahr mehr als 200 Reisegeschichten aus dem ganzen Land erhalten haben. Das zeigt, wie sehr die Menschen engagiertes Personal in den Zügen schätzen – und wie viele vorbildliche Mitarbeitende bei den Bahnen arbeiten. Viele machen weit mehr als nur ihren Job. Und das ist so wichtig dafür, dass viele Reisende nach wie vor gerne Bahn fahren.“

Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene

Der Wettbewerb Eisenbahner/in mit Herz besteht aus zwei Teilen: In einem ersten Schritt dürfen Fahrgäste bis zum 13. März 2025 (Mitternacht) aus allen Nominierten ihren jeweiligen Favoriten wählen. Am 14. März 2025 wird das Abstimmungsergebnis veröffentlicht. In einem zweiten Schritt kürt eine Fachjury aus der Bahnbranche die Gold-, Silber- und Bronze-Gewinner. Sie werden am 9. April 2025 bekannt gegeben und zusammen mit dem Publikumsliebling bei einer feierlichen Gala in Berlin ausgezeichnet.

Weitere Informationen:

Quelle: Allianz pro Schiene

GDL: Keine Zerschlagung der Bahn, sondern klare Strukturen

Die aktuelle Diskussion um eine vermeintliche „Zerschlagung“ der Deutschen Bahn nimmt in der politischen und medialen Debatte erneut Fahrt auf. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) stellt klar: Niemand will die Bahn im Sinne von Zerstörung zerschlagen. Wer das Thema wirklich versteht, erkennt, dass die Schieneninfrastruktur und deren zwingende Sanierung eine Aufgabe des deutschen Staates und damit des Bundes sein muss.

Die Bundesregierung plant umfangreiche Finanzierungen für die Schieneninfrastruktur, doch solange Milliardenbeträge in eine Aktiengesellschaft fließen, die aus aktienrechtlichen Zwängen heraus Konzernstrukturen erhalten will und finanzieren muss, werden Fördergelder nur zum Teil zweckgebunden für die Infrastruktur verwendet. Die GDL fordert daher eine klare rechtliche Trennung zwischen der gesamten Schieneninfrastruktur und aktienrechtlich geführten Unternehmen wie der DB AG.

Eine rechtlich saubere Trennung zwischen Infrastruktur und DB AG stellt sicher, dass Steuergelder ausschließlich für die Verbesserung und Sanierung der Schienenwege genutzt werden. Dies ist keine „Zerschlagung“ der Bahn, sondern eine Maßnahme zur Sicherstellung der Effizienz und Gemeinwohlorientierung der Infrastruktur. Ein Auseinanderdividieren der drei Transportsparten (Schienengüterverkehr, Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr) ist nicht im Sinne der GDL. Eine solche Aufspaltung zeigt keine durchdachte Verkehrsstrategie, sondern wirkt vielmehr wie purer Aktionismus, der die dringend notwendigen Reformen und Investitionen nicht voranbringt, sondern behindert.

Darüber hinaus fordert die GDL die sofortige Einführung einer Notfallmaßnahme zur Begrenzung der Trassenpreissteigerungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene zu sichern. Die GDL hat klare Vorschläge, um diese Problematik anzugehen. Es ist entscheidend, dass der Gewinnanspruch der DB InfraGO, der im Eisenbahnregulierungsgesetz festgeschrieben ist, bis zu einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems abgeschafft, zumindest begrenzt, im besten Fall jedoch zweckgebunden in den Ausbau und die Instandhaltung des Schienennetzes zurückgeführt wird.

„Der Bundestag muss diese Gesetzesänderung zügig in Angriff nehmen, um die Unternehmen ab 2026 vor weiteren akuten finanziellen Schäden zu schützen. Gibt es bis dahin keine Anpassungen, bleibt nur die Möglichkeit, die Unternehmen über eine erhöhte Trassenpreisförderung zu entlasten. Wir müssen sicherstellen, dass die hohen Kosten nicht auf den Schultern derjenigen lasten, die täglich für den Schienenverkehr arbeiten. Nur durch klare Strukturen und Transparenz kann die Zukunft des Schienenverkehrs in Deutschland gesichert werden.“

Mario Reiß, Bundesvorsitzender der GDL

Quelle: GDL

Gesellschaftliche Teilhabe und Klimaschutz sicherstellen

Der ÖPNV in Deutschland steht an einem kritischen Wendepunkt. Eine leistungsstarke und attraktive Mobilität ist essenziell, um langfristig Klimaschutz und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Doch der Zustand der Infrastruktur und die Leistungsfähigkeit von Bussen und Bahnen sind vielerorts durch fehlende und unsichere Finanzierung gefährdet. Aus diesem Grund richten der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) sowie der Verband der privaten Schienenpersonenverkehrsunternehmen in Deutschland mofair im Rahmen der Branchenveranstaltung Treff.SchienenNah des BSN in Fulda einen dringenden Appell an die nächste Bundesregierung.

„Für eine zukunftssichere Mobilität in Deutschland braucht es dringend eine umfassende Sanierungs- und Ausbauoffensive für die Verkehrsinfrastruktur. Wir müssen gerade das vielerorts marode Schienennetz dringend fit für die Fahrgäste und das Wirtschaftswachstum von morgen machen. Das gelingt aber nur, wenn sich der Bund auch dazu verpflichtet, diese Maßnahmen langfristig und verbindlich zu finanzieren, zum Beispiel über einen Infrastrukturfonds für das gesamte Netz.“

Thomas Prechtl, Präsident Bundesverband SchienenNahverkehr

Für die nächste Bundesregierung sehen die Spitzenverbände des deutschen ÖPNV insbesondere in drei Bereichen klaren Handlungsbedarf:

  • Langfristiges Engagement für das Deutschland-Ticket: Es bedarf einer verlässlichen und dynamisierten Finanzierung, um das Deutschland-Ticket langfristig zu sichern. Daneben muss eine nachfrageorientierte Einnahmeaufteilung entwickelt werden.
  • Umfassende Sanierung und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur: Die deutsche Verkehrsinfrastruktur muss grundlegend saniert und erweitert werden. Der Bund sollte eine langfristige und verbindliche Finanzierung sicherstellen, beispielsweise durch einen Verkehrsinfrastrukturfonds.
  • Infrastrukturreform: Die bundeseigene Eisenbahninfrastruktur ist im Sinne der Nutzer zu entwickeln. Der Bund muss auf die Bereitstellung und Entwicklung einer hochwertigen und zuverlässigen Schieneninfrastruktur unmittelbaren Einfluss nehmen können, klare und verbindliche Zielvorgaben machen, diese eigenständig überwachen und Finanzierung verlässlich sicherstellen. Investitionen in die Infrastruktur dürfen nicht zu einer weiteren Erhöhung der Trassenpreise führen.

„Es wird höchste Zeit, die politischen Weichen so zu stellen, dass wir in Deutschland endlich Planungssicherheit für einen zukunftsfähigen und attraktiven öffentlichen Verkehr haben. Die Branche ist bereit, im Gegenzug für eine verlässliche, langfristige Finanzierung von Deutschland-Ticket, ÖPNV-Angebotsausbau und Modernisierung notwendige Strukturreformen und Optimierungen umzusetzen und so einen spürbaren eigenen Kostenbeitrag zu leisten.“

Ingo Wortmann, Präsident des Branchenverbands VDV

Konkret schlagen die drei Verbände folgende Reformschritte und Veränderungen in der Branche vor:

  • Optimierung der digitalen Vertriebslandschaft: Die digitale Vertriebslandschaft soll optimiert werden im Sinne eines deutlich einfacheren Zugangs der Fahrgäste zu einem gestrafften tariflichen Sortiment. Gegenüber dem Kunden wird die Vielfalt an Apps reduziert und eine leistungsfähige Anwendung, die neutral ist, eingeführt.
  • Bundesweite Standardisierung: Um den derzeit erhöhten Planungs-, Bestell- und Betriebsaufwand zu reduzieren, wird die Branche Standards vereinheitlichen. Dies betrifft sowohl die Anforderungen an Schienenfahrzeuge als auch die Verfahren und Verträge bei der Vergabe von Verkehrsleistungen.
  • Neuorganisation der Branchenstrukturen: Die Organisationsstrukturen sollen deutlich schlanker und einheitlicher gestaltet werden, orientiert an den Bundesländern.

„Für einen fairen und im Sinne der Fahrgäste funktionierenden Wettbewerb auf der Schiene braucht es eine qualitativ hochwertige Schieneninfrastruktur, die allen Eisenbahnverkehrsunternehmen zu gleichen Bedingungen zur Verfügung steht. Daher fordern wir als Branche, dass der Bund auf die Bereitstellung und Entwicklung einer hochwertigen und zuverlässigen Schieneninfrastruktur unmittelbaren Einfluss nehmen muss und dabei klare und verbindliche Zielvorgaben macht, die durch ihn zu überwachen und verlässlich zu finanzieren sind.“

Martin Becker-Rethmann, Präsident von mofair, dem Verband der Wettbewerbsbahnen im Schienenpersonenverkehr

Das vollständige Thesenpapier ist auf den Webseiten der jeweiligen Verbände als Download verfügbar, u. a. hier.

Bundesregierung veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Über 80 Prozent der Menschen ab 14 Jahren gehen laut der Studie „Mobilität in Deutschland“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gerne oder sehr gerne zu Fuß. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 12.02.2025 im Kabinett die Fußverkehrsstrategie beschlossen, die den Fußverkehr erstmalig auf Bundesebene als gleichwertigen Bestandteil einer modernen und umweltfreundlichen Mobilität stärken soll. Im Fokus stehen die Sicherheit, die Attraktivität und die Barrierefreiheit des Fußverkehrs. Die Strategie gibt den für den Fußverkehr zuständigen Ländern und Kommunen Handlungsempfehlungen an die Hand, um die Bedingungen für den Fußverkehr in Deutschland zu verbessern. Mit der Fußverkehrsstrategie setzt das BMDV ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

„Der Fußverkehr ist seit jeher wichtiger Bestandteil der Alltagsmobilität. Er steht nicht nur für sich, sondern verbindet beispielsweise auch andere Verkehrsträger miteinander. So ist ein sicherer Weg zur nächsten ÖPNV-Haltestelle genauso wichtig, wie eine fußgängerfreundlich gestaltete Innenstadt. Die Attraktivität des Fußverkehrs liegt mir sehr am Herzen. Daher fördert das Bundesverkehrsministerium seit 2022 den Fußverkehr, um das Zufußgehen im städtischen sowie ländlichem Raum besser und sicherer zu machen. Erstmalig hat die Bundesregierung nun eine Strategie entwickelt, die das Zufußgehen als wesentlichen Bestandteil einer modernen Mobilität weiter stärkt. Sie dient vor allem Ländern und Kommunen als Orientierungshilfe zur fußgängergerechten Gestaltung ihrer Verkehrssysteme.“

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing

Die wesentlichen Zielsetzungen der Strategie sind:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.

Um diese Ziele zu erreichen und die Rahmenbedingungen für den Fußverkehr weiter zu verbessern, definiert die vorliegende Strategie fünf zentrale Handlungsfelder: Gesetzliche Rahmenbedingungen, kommunale Planung, Finanzierung und Förderung, Verwaltungsstrukturen und Bewusstseinsbildung sowie Forschung und Evaluierung. Innerhalb der Handlungsfelder wird beispielsweise angeregt, spezialisierte Stellen in der kommunalen Verwaltung zu schaffen, die die Ziele des Fußverkehrs verfolgen.

Die Strategie steht hier zum Download bereit.

Quelle: BMDV

Berliner Senat beschließt Straßenbahn-Anbindung in das neue Stadtquartier Elisabeth-Aue

Der Senat hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2025 auf Vorlage von Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die Fortführung der Planungen zweier Straßenbahnstrecken in das neue Stadtquartier Elisabeth-Aue beschlossen.

„Mit der Verlängerung der Linien 50 und M 1 schaffen wir für die mehr als 10.000 Berlinerinnen und Berliner, die in der Elisabeth-Aue leben, wohnen und arbeiten werden, eine attraktive Anbindung an den ÖPNV.“

Senatorin Ute Bonde

Die Inbetriebnahme der circa 3,5 Kilometer langen Neubauabschnitte ist nach derzeitigem Planungsstand für das Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erschließung soll die Linie 50 ab der Wendeschleife Guyotstraße und die Linie M 1 auf der Dietzgenstraße bis in die Elisabeth-Aue verlängert werden, die dann durch zwei Straßenbahnlinien bedient wird.

Die Verlängerung der Straßenbahnstrecken schafft umsteigefreie Verkehrsbeziehungen in die Zentren der Ortsteile Niederschönhausen und Pankow, zum S-Bahnhof Pankow-Heinersdorf, zum S- und U-Bahnhof Pankow sowie zum Bezirk Mitte.

Weitere Informationen zur Entwicklung der Elisabeth-Aue finden Sie hier.

Quelle: Land Berlin

Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Übersicht zu Toten durch Luftschadstoffe

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlicht erstmals konkrete Zahlen zu den dramatischen Folgen von Luftverschmutzung für alle deutschen Landkreise und kreisfreien Städte. Die Auswertung bisher unbeachteter Daten der Europäischen Umweltagentur (EEA) beziffert die Todesfälle aufgrund der hohen Schadstoffbelastung durch Feinstaub (PM2,5) und das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2).

Um diesen Gesundheitsnotstand zu bekämpfen und Bürger vor der tödlichen Luftverschmutzung zu schützen, fordert die DUH von der künftigen Bundesregierung eine schnellstmögliche Umsetzung der EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe spätestens bis 2028. In einem zweiten Schritt müssen auch die deutlich strengeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation bis 2035 verbindlich eingehalten werden.

Allein in Berlin sterben jedes Jahr 3.527 Menschen aufgrund der hohen Feinstaubbelastung (PM2,5) und 1.414 aufgrund von Stickstoffdioxid (NO2). Mit 150 Todesfällen je 100.000 Einwohnende verzeichnen jedoch Bottrop und der Landkreis Görlitz die meisten Toten durch Feinstaub (PM2,5) gemessen an der Bevölkerungszahl. Bei dem Dieselabgasgift NO2 führt die Stadt Duisburg die Liste mit 80 Todesfällen je 100.000 Einwohnende an.

„Es gibt keinen einzigen Landkreis in Deutschland, in dem die dramatische Luftverschmutzung nicht zu Erkrankungen und Todesfällen führt. Jede weitere Verschleppung effektiver Maßnahmen für die Saubere Luft kostet Tag für Tag Menschenleben – und zwar überall in Deutschland. Wir fordern die künftige Bundesregierung auf, die Verbesserung der Luftqualität und damit die Vermeidung von Toten im ganzen Bundesgebiet von Flensburg bis ins Allgäu und von Kleve bis Görlitz zur absoluten Priorität zu machen.“

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer

Die Auswertung der DUH belegt deutlich, dass die Belastung mit Luftschadstoffen nicht nur in Großstädten ein enormes Gesundheitsrisiko darstellt: Unter den Landkreisen sind Görlitz, Recklinghausen und Wesel die traurigen Spitzenreiter mit jeweils 150, 143 und 137 Todesfällen je 100.000 Einwohnende aufgrund von Feinstaubbelastung. Bei den Todesfällen durch Stickstoffdioxid führen die Landkreise Rhein-Kreis Neuss, Main-Taunus-Kreis und Mettmann mit 66, 63 und 63 Todesfällen je 100.000 Einwohnende.

Insgesamt gab es laut EEA im Jahr 2022 in Deutschland 69.865 Todesfälle durch Luftverschmutzung aufgrund von Feinstaub (PM2,5) und 28.464 aufgrund des Dieselabgasgifts NO2. Zum Vergleich: Durch Verkehrsunfälle starben bundesweit im gleichen Zeitraum rund 2.800 Menschen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH)