Nach der Einigung der Bundesregierung auf das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit Blick auf die anstehende Bundestagsentscheidung, das Gesetz nicht zu beschließen. Andernfalls droht aus Sicht des BUND eine massive Ausweitung der Naturzerstörung durch neue Autobahnen, Bundesstraßen und Energienetze. Es darf auch nicht zum Verzicht auf direkte Ausgleichsmaßnahmen für weitere Infrastrukturprojekte kommen, wie im Gesetz vorgesehen. Der aktuelle Entwurf hebelt das bewährte Verursacherprinzip aus.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Unter dem Deckmantel der Beschleunigung plant die Bundesregierung nichts anderes als einen Generalangriff auf unsere Natur. Das Gesetz darf in dieser Form den Bundestag nicht passieren. In Zeiten von Artensterben und dem Verlust von Lebensräumen darf die weitere Zerstörung unserer Lebensgrundlagen nicht durch Ersatzgeldzahlungen auch noch erleichtert werden.“
Nach dem Willen der Bundesregierung soll es künftig möglich sein, bereits vor dem Planfeststellungsverfahren und der Öffentlichkeitsbeteiligung massive Eingriffe in Ökosysteme vorzunehmen. Bislang konnten Festsetzungen zu vorbereitenden Maßnahmen oder Teilbaumaßnahmen vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nur dann getroffen werden, wenn die Maßnahmen umkehrbar und eine Planfeststellung wahrscheinlich war.
Bandt weiter: „Mit dieser Regelung der ‚vorläufigen Anordnungen‘ droht schnell viel irreversibler Schaden. Insbesondere beim geplanten Bau von hunderten Kilometern neuer Autobahnen und Bundesstraßen würde wertvolle Natur Kettensägen und Baggern zum Opfer fallen.“ Negative Auswirkungen sind jetzt schon absehbar. Wie tiefgreifend die Veränderungen in Natur und Umwelt sein werden, lässt sich nur erahnen. Dabei werden auch die bekannten Ansätze und Überlegungen zum Schutz der natürlichen Infrastruktur bei weitem nicht ausreichen, um die angerichteten Schäden auszugleichen.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder verteidigte das Infrastruktur-Zukunftsgesetz dagegen als wichtigen Schritt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das Gesetz schaffe die Voraussetzungen für schnellere Infrastrukturprojekte und stärke die Modernisierung des Standorts Deutschland. Umweltstandards würden dabei nicht abgesenkt, sondern Verfahren effizienter gestaltet und Doppelprüfungen vermieden. „Wir investieren Milliarden in unsere Infrastruktur. Aber Geld allein saniert keine Brücken, modernisiert keine Schienen und beseitigt keine Engpässe. Wir müssen schneller planen, genehmigen und bauen. Mit dem Infrastrukturgesetz vollziehen wir jetzt einen Paradigmenwechsel. Wir definieren klar, welche Infrastruktur für Deutschland strategisch bedeutsam ist und geben ihr in Abwägungsentscheidungen ein angemessenes Gewicht. Für leistungsfähige Verkehrswege, wirtschaftliche Stärke und eine verteidigungsfähige Infrastruktur brauchen wir moderne Planungs- und Genehmigungsverfahren“, sagte Schnieder.









