Bundesregierung will „schwarze Liste“ für öffentliche Aufträge

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters beschlossen. Eingetragene Unternehmen sollen für bestimmte Zeit keine öffentlichen Aufträge erhalten dürfen.

Eintragung von Unternehmen bei Straftaten

Das Register erfasst Unternehmen, deren Unternehmensführung wegen Wirtschaftsstraftaten verurteilt wurde. Auch Strafbefehle und Ordnungswidrigkeiten sollen ab einem Auftragswert von € 30.000 oder einem Bußgeld von € 2.500 registriert werden. Je nach Schwere der Straftat wird die Eintragung nach fünf bzw. drei Jahren gelöscht.

Ausschluss von öffentlicher Auftragsvergabe

Der öffentliche Auftraggeber muss das Register vor Zuschlagserteilung abrufen und darf nach Maßgabe des Vergaberechts eingetragene Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen. Unternehmen denen schwere Straftaten zugerechnet werden, sind automatisch von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen.
Den Volltext finden Sie” hier

Autorin:

Dr. Ute Jasper, Leiterin der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“, Sozietät Heuking Kühn Lüer” Wojtek

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